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Leistungsausschlüsse und Zuschläge in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung auch heute noch nicht den Stellenwert einnimmt den sei haben sollte, so steigt doch das Interesse und somit auch die Nachfrage nach solchen Policen. Wie nachzulesen gehört die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht erst heute zu den wichtigsten Versicherungen nach der Privathaftpflicht. Dennoch wird aus Angst vor Ablehnung oder Einträgen in der so genannten “schwarzen Liste” oft gar kein Antrag gestellt, auch wenn nur kleinere Vorerkrankungen vorhanden sind. Weiterhin herrscht immer noch die Meinung vor, Hausfrauen-/ männer könnten sowieso nicht berufsunfähig werden. Dieses ist leider nicht so, lesen Sie hier mehr.

Anders als in der Privaten Krankenversicherung besteht hier neben der Möglichkeit eines Risikozuschlages auch die Möglichkeit Erkrankungen auszuschließen. Da es in der Absicherung bei der Berufsunfähigkeit aber nur “schwarz oder weiss” also “Rentenzahlung oder Leistungsfreiheit” gibt, sind hier die Bedingungen und vertraglichen Vereinbarungen elementar wichtig. Achten Sie bereits bei der Auswahl des Versicherers und des Tarifes auf die Auswahlkriterien, welche Sie auch im Leitfaden nachlesen können.

Die Risikoprüfer in der Berufsunfähigkeit haben somit zwei Möglichkeiten bei Vorerkrankungen des Antragstellers zu reagieren. Das können Rückenprobleme, Psychotherapie, Allergien oder sonstige Erkrankungen sein. Dabei ist immer “auf den ausgeübten Beruf zu prüfen.” Daher kann es durchaus passieren das ein Krankenversicherer für eine Vorerkrankungen einen Zuschlag berechnet, der Berufsunfähigkeitsversicherer aber nicht.

Sollten bei der Risikoeinschätzung Zuschläge oder Ausschlüsse nötig sein, so achten Sie auf eine genaue Formulierung. Zum Beispiel ist eine Formulierung wie

“Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Erkrankungen der Wirkelsäule und Folgen”

eher ungünstig formuliert, da diese sehr weit gefasst sind und zu Streit im Leistungsfall führen. In der Regel werden die Klauseln und Ausschlüsse dahingehend erweitert, das der Zusatz

“Eingeschlossen sind jedoch Tomore, neue unfallbedingte Erkrankungen und deren Folgen”

mit in dem Versicherungsschein dokumentiert werden. Um so enger die Klausel gefasst und und je mehr diese beschränkt ist, desto einfacher wird die Durchsetzung des berechtigten Leistungsanspruches.

Auch im Bereich Psychotherapie gibt es häufig Probleme. Hier sollte vor Antragstellung ausführlich geklärt werden welche Ursachen zu der Psychotherapie geführt haben, in welchen Abständen und über welchen Zeitraum diese durchgeführt wurde und mit welcher Prognose diese beendet wurde. Die psychischen Erkrankungen lassen sich meist nicht durch eine Klausel ausschließen, hier werden Risikozuschläge vereinbart. Gerade bei der Psychotherapie lässt sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung meist keine klare Abgrenzung schaffen.

Achten Sie immer darauf, dass Sie einen Versicherer mit klaren Bedingungen wählen. Die Risikoprüfung und die klare Formulierung der Klauseln entscheiden im Zweifel über den Bezug einer Rente oder die Ablehnung der Leistung.

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