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Kündigung der Privaten Krankenversicherung wegen Beitragserhöhung

Ich hatte bereits in meinem Blogbeitrag “Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung” geschrieben, dass eine Kündigung gut zu überlegen ist und man sich generell zunächst Gedanken machen muss.

Dabei ist es zunächst wichtig die eigenen Ansprüche an “seine PKV” genau festzulegen. Das geht aber nur dann, wenn Sie wissen was es gibt. Auf ein Auto übertragen bedeutet das bildlich: “Wenn Ihnen niemand sagt das es Autos mit einem Airbag gibt, wie sollten Sie darauf kommen das Sie einen brauchen/ haben wollen?”

Leider fallen solche “leidgeplagten” Kunden dann wieder auf vermeintliche Berater herein, welche Ihnen das Blaue vom Himmel versprechen und so tun als wäre es alles noch viel besser, sicherer und vor allem billiger möglich.

Das ist Unsinn.

Ein Versicherter der zum Beispiel 5 Jahre in einem Tarif war, dieser aufgrund vieler Anpassungen verärgert ist und nun wechseln möchte, der kann im neuen Tarif fast nie weniger bezahlen als im bisherigen. Warum?

Stellen Sie sich ein Dreieck vor. An der einen Ecke steht “Leistungsumfang” an der anderen “Beitragsstabilität” und an der dritten “heutiger Preis”.  Glauben Sie ernsthaft das es Unternehmen gibt die alle drei Bereiche perfekt erfüllen könnten?

Das wäre wie ein Perpetuum Mobile. Wenn das tatsächlich ginge, wären denn dann nicht alle Menschen dort, und nur dort versichert?

Tarife die billiger sind als andere, aber (vermeintlich) gleiche Leistungen bieten, können unmöglich stabil sein. Auf welchen der drei Punkte Sie nun gern verzichten wollen, oder wo Sie am ehesten bereit sind Abstriche zu machen, das kann ich Ihnen nicht sagen. Aber alle drei Bereiche lassen sich nie erfüllen.

Erzählt Ihnen ein Berater das es beitragsstabiler, besser (von den Leistungen) und auch noch billiger geht, so tun Sie sich einen Gefallen und beenden Sie diese Art von Beratung- veralbern können Sie sich auch allein.

Aber was nun tun?

Nun, der Arbeitgeberzuschuss wird 2010 in der PKV nur unwesentlich angepasst. Somit ist vom Arbeitgeber nicht viel mehr “zu holen”. OK, durch das Bürgerentlastungsgesetz kommt ein Teil der Beiträge bei der Einkommensteuererklärung “wieder zurück”. Auch das hilft derzeit nicht.

Da hilft nur eins: Tarif analysieren, Umstellungsangebote prüfen (damit meine ich sowohl die der eigenen Gesellschaft als auch die von Alternativen) und HANDELN.

Entscheiden und handeln müssen Sie binnen 4 Wochen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung. Geht diese verloren oder haben Sie diese nicht erhalten, so werden Sie mit der Abbuchung im Januar davon erfahren, auch dann gelten die 4 Wochen.

Sollten Sie nun glauben Sie schicken mir eine Anfrage und ich nennen Ihnen im Gegenzug den passenden Tarif, so muss ich Sie leider enttäuschen. Denn kenne ich auch nicht.

Gemeinsam ist es aber möglich einen passenden Tarif zu finden, der Ihren Ansprüchen entspricht und das größtmögliche Potential für human steigende Beiträge bietet. Steigen werden die Beiträge bei allen Anbietern. Die Frage ist nur wann, wie schnell und bis wohin.

Und eins noch:

Wenn Sie heute in einen Tarif wechseln der 4 Jahre beitragsstabil (also ohne Anpassung) war, wie wahrscheinlich ist es denn dann wohl, das genau dieser in 2011 angepasst wird? Hinterfragen Sie dieses mal bei Ihrem Berater.

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