Home: online-pkv.de » PKV BU Blog » Krankenversicherung » GKV » Kabinett beschießt Gesetz zur Weiterentwicklung der GKV (GKV-FQWG)- Für wen wir es wie teuer?

Kabinett beschießt Gesetz zur Weiterentwicklung der GKV (GKV-FQWG)- Für wen wir es wie teuer?

Eines können Sie ja, unsere Politiker. Namen für Gesetze erfinden und diese mit so netten Abkürzungen versehen. So auch die aktuelle Version der Veränderungen in der GKV, der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wal heisst es nicht “Wettbewerbsstärungssetz”, sondern man nennt es nun “GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG” Gewöhnen Sie sich schon mal an den Namen, den werden wir die nächsten Wochen öfter hören.

Wozu wird das Gesetz benötigt? 

Die gesetzlichen Krankenkassen haben zwar derzeit Überschüsse und kommen daher momentan mit den Mitteln aus, aber zukünftig wird sich dieses ändern. Gründe sind neben der medizinischen Entwicklung auch steigende Gesundheitskosten und damit steigende Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV). In dem Gesetzentwurf heisst es weiter:

“Daher ist es notwendig, dass Zusatzbeiträge in Zukunft ein etabliertes Instrument der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Um eine bessere Ausgewogenheit zwischen Preis- und Qualitätswettbewerb zu erreichen, ist es notwendig, dass die Zusatzbeiträge tatsächlich erhoben werden.”

Gleichzeitig sollen mit dem Gesetz die Vorgaben zur Versicherungspflicht und -fähigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld II angepasst und verbessert werden und der Ausgleich zwischen den Kassen “optimiert”.

Wie werden die Beiträge derzeit erhoben?

Heute findet eine Teilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer statt, zusätzlich wird der Arbeitnehmer mit einem zusätzlichen 0.9% Beitrag belastet. Vereinfacht sieht das dann so aus:

GKV_Beitraege_2

Dabei teilen sich die beiden Beteiligten den Beitragssatz von 14,6% zunächst und zahlen jeweils 7,3% des Bruttoeinkommens. Da die GKV nun aber gern etwas mehr, nämlich 15,5% in Summe hätte, zahlt der Arbeitnehmer die fehlenden 0.9% allein nach und ist somit höher als die 50% des Gesamtbeitrages belastet. Die gesetzlichen Kassen konnten bisher einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag erheben.

Diese Regelungen sollen nun so ab 2015 nicht weiter gelten, denn durch das neue Gesetz wird die Aufteilung der Beiträge anders, neu geregelt.

Wie soll es ab 2015 aussehen? 

Für den Arbeitgeber wird es “besser”, denn die AG-Anteile sollen auf einem Niveau von 7.3% eingefroren werden, so heisst es im Entwurf des Gesetzes. Damit sollen die Lohnnebenkosten stabilisiert werden und der AG nicht weiter belastet.

Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt und der Arbeitgeberanteil bleibt bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Die im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2309) erfolgte Ent-kopplung der Lohnzusatzkosten von den Gesundheitsausgaben bleibt damit bestehen.

Die derzeit von den GKV zu erhebenden Zusatzbeiträge, wenn diese mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond nicht hin kommen, entfallen ebenfalls. Damit ergibt sich eine Lücke von 11 Milliarden Euro, welche nun ausgeglichen werden muss. Zukünftig, so die derzeitigen Entwürfe im Gesetz, werden die Zusatzbeiträge einkommensabhängig. Wer also mehr verdient, der zahlt auch mehr.

GKV_Beitraege_1

Damit wird auch klar, das bei unterschiedlichen Einkommensstrukturen auch unterschiedliche Zuschläge erhoben werden müssen, heisst es weiter im Entwurf:

Wegen der stark unterschiedlichen Höhe der durchschnittlichen Einkommen der versicherten Mitglieder müssten Krankenkassen mit überdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern beim gleichen Finanzierungsbedarf einen geringeren einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben als Krankenkassen mit unterdurchschnittlich verdienenden Mitgliedern. Damit dies nicht zu Risikoselektionsanreizen und Wettbewerbsverzerrungen führt, wird ein unbürokratischer und vollständiger Einkommensausgleich eingeführt.

Ich bin ja sehr gespannt, wie dieses “unbürokratisch” aussehen soll. Fakt ist aber, der neue Zusatzbeitrag wird zunächst vielleicht zu einer Senkung der Belastung führen, denn erst einmal fällt der Zusatzbeitrag von derzeit 0,9% und vielleicht (so denn vorhanden) auch ein absoluter und einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag weg. Da aber die 11 Milliarden irgendwo herkommen müssen, führt dieses zu schnell eingeführten und ansteigenden, einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen.

Gibt es Auswirkungen auf die Private Krankenversicherung? 

Bedingt schon. Zum einen wird sich der Höchstbetrag der GKV ändern, was zu einer Veränderung des Arbeitgeberzuschusses führen kann. Dieses ist aber derzeit noch nicht absehbar, da auch die neue Beitragsbemessungsgrenze noch offen ist und daher nicht klar ist, aufgrund welcher Zahlen der AG-Zuschuss zukünftig zu berechnen ist. Auch heute wurde der AG Zuschuss schon auf Basis der 7.3% berechnet, daraus ergibt sich also zunächst keine Veränderung.

Durch die höheren Beitragsbelastungen in der GKV überlegt aber dennoch der eine, oder andere in das System der PKV zu wechseln, manchmal leider etwas voreilig. Hier ist es insbesondere wichtig sich über die Auswirkungen und die genauen Kriterien zur Auswahl der passenden PKV Gedanken zu machen.

Für wen bringt es Vorteile, für wen eher Nachteile?

Für gering(er) verdienende Arbeitnehmer, welche zukünftig dazu bei einer Kasse versichert sind, welche keinen Zusatzbeitrag (zunächst) erhebt, für die wird es erst einmal günstiger, denn der Beitrag sinkt um die bisherigen 0.9% des Zusatzbeitrages. Solange die Kasse auch keinen neuen Beitrag erhebt, solange ist die effektive Belastung geringer. Aber:

Die Lücke von 11 Milliarden gleicht sich nicht allein aus. Spätestens bei Einführung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge wird es für die Versicherten, besonders für die mit höherem Einkommen, teuerer.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Geht es nach den Plänen der Bundesregierung und Minister Herman Gröhe (CDU) so soll die Umsetzung bereits in 2015 stattfinden.

Den Entwurf hier als pdf (mit einigen Markierungen von mir): GKV-FQWG-Kabinettfassung-140326

Ein Kommentar

  1. Hallo, fallen die 11 Mrd. € monatlich oder jährlich weg? Angenommen, der Betrag fällt jährlich weg und der Gesundheitsfonds hat derzeit ein Volumen von ca. 30 Mrd. €; dann würden die derzeitigen Überschüsse bis ca. 2 Hj. 2017 ausreichen. Richtig?
    Gruß Thorsten M

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Cookie Consent mit Real Cookie Banner