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Jetzt aber: Änderungen in den Bedingungen der Gothaer Krankenversicherung zu der Hilfsmittelversorgung

Die Gothaer Krankenversicherung hatte sich ja seinerzeit nicht mit Rum bekleckert, als diese das Prospekt zur „Gothaer Hilfsmittelgarantie“ herausgaben. Seitdem hat diese Art- und Weise bekanntlich für einigen Wirbel im Markt der Krankenversicherungen gesorgt, auch deswegen, weil diesen Blogbeitrag tausende Kunden und Vermittler lasen.

Nun, etwas mehr als 1,5 Jahre danach, gibt es zum September 2012 eine Änderung für das Neugeschäft und die Bestandskunden. Dabei werden die Hilfsmittel aus der damaligen „Garantie die keine war“ nun in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen integriert und somit rechtsverbindlicher Bestandteil. Somit ist es nicht „wir können wenn wir wollen“ sondern ein verbindlicher und einklagbarer Anspruch. In der Vorabinformation heißt es dazu:

“Heute haben wir die erfreuliche Nachricht für Sie, dass wir das Hilfsmittelverzeichnis zum 1. September 2012 in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gothaer Krankenversicherung (MB/KK 2009, AB/KK 2010, AB/KK 2009 und AB/KK 2009 Unfall) aufnehmen. Somit ist die Leistung der genannten Hilfsmittel sowohl für das Neugeschäft als auch für den Bestand dokumentiert und wir schaffen somit noch mehr Transparenz für Sie und Ihre Kunden! Den Bestand werden wir hierüber zeitnah informieren.”

Für die Versicherten bedeutet dieses, dass Leistungen aus dem Hilfsmittelverzeichnis nun in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachzulesen und rechtsverbindlich sind. Ein Bedarf einen solchen Hilfsmittels ist nun nicht mehr davon abhängig, ob der zuständige Sachbearbeiter das genehmigt oder nicht, sondern ob es in den Bedingungen steht. Dabei spielt natürlich weiterhin die Tatsache der medizinischen Notwenigkeit eine Rolle. Wie auch bei anderen Unternehmen und Tarifen muss eine entsprechende Versorgung medizinisch notwenig sein, bevor ein Versicherer die Leistungen erbringt/ erbringen muss.

Zukünftig werden somit folgende Hilfsmittel in die Bedingungen Einklang finden:

Lebenserhaltende und- überwachende Hilfsmittel

Pulsoxymeter, Sauerstoffgeräte (Sauerstoffkonzentratoren,Druck- und Flüssiggassysteme), Baby- Überwachungmonitore (Herz-/Atem-/Sauerstoffsättigungsüberwachung), Heimdialyse- und Beatmungsgeräte,Enterale Ernährung (Ernährungspumpen, Überleitsysteme,Nahrung).

Hilfsmittel für Kinder

Kindergehwagen (also auch so etwas wie die Central hier berechtigt abgelehnt hat), Reha-Karren/-Buggys, Sitzschalen/-systeme, Therapiestühle, behindertengerechte Zurüstungen für Drei-/-Fahrräder, Spezial-Autokindersitze, soweit diese mit Mehrkosten gegenüber handelsüblichem Autokindersitz verbunden sind.

Schlafapnoetherapie- und intermittierende Beatmungsgeräte

CPAP-, CPAP-Spezial-, BiLEVEL-Systeme

Messgeräte: Blutdruck-/Blutzucker-/Blutgerinnungs-Messgeräte mit Zubehör.

Infusionshilfen: Spritzen, Pens, Insulinpumpen, Infusionspumpen .

Absauggeräte: Sekret-Absauggeräte, Milchpumpen

Inhalationshilfen: Inhalationshilfen und –geräte

Elektronische Sehhilfen: Bildschirmlesegeräte.

Blindenhilfsmittel: Blindenhund, Blindenstöcke, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte.

Hörhilfen: implantierbare Hörhilfen, Tinnitus-Masker/-Noiser, drahtlose Übertragungsanlagen.

Sitz- und Liegehilfen: Wechseldruckkissen, -matratzen und –systeme zur Dekubitus-Therapie.

Gehhilfen: Hand-/Gehstöcke, Gehstützen, Gehgestelle, Rollatoren, Gehwagen.

Kranken- / Behindertenfahrzeuge: 

einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflichtigkeit, Elektrorollstühle und Elektromobile, Rollstuhl-Zug-/Schubgeräte, Rollstuhlantriebe, Treppensteighilfen, Treppenraupen, Rampen.

Hilfsmittel zur zeitlich begrenzten Unterstützung einer Behandlung/Therapie (Eigentherapie)

Apparate zur Kompressionstherapie, Bewegungsschienen, Iontophoresegeräte, Nerven- und Muskelstimulationsgeräte (TENS, EMS), Inkontinenz-Therapiegeräte (Beckenbodentraining).

Inkontinenzhilfen: Inkontinenzhilfen (ableitend)

Stomaartikel: Stoma- und Tracheostomaartikel

Pflegehilfsmittel:  

(Sofern kein Leistungsanspruch aus der Pflegepflichtversicherung beim Versicherer gegeben ist) Pflege-/Multifunktions-Rollstühle, Patientenlifter, Kranken-/Pflegebetten,

Badewannenlifter, Badewannenbretter/-sitze/-griffe, Duschhocker/-sitze/-stühle, Toilettensitzerhöhungen, Toiletten-/Duschrollstühle

Auch zukünftig bietet die Gothaer den Versicherten die Organisation und Hilfe bei der Beschaffung der Hilfsmittel an. Dieses geschieht durch einen Anruf beim Versicherer, der dann geeignete Bezugsquellen nennt oder den Bezug gleich selbst organisiert. Diese Art von Unterstützung ist für den Versicherten in mehrerlei Hinsicht interessant. Zum einen ist dieser meist gesundheitlich nicht in der Lage sich selbst im Detail darum zu kümmern, zum anderen spart es allen Beteiligten etwas. Dem Kunden Aufwand und Ärger bei der Beschaffung, dem Versicherer (und letztendlich auch dem Versicherten) Kosten, welches zu einer Beitragsstabilität beitragen kann.

Durch die Aufnahme der oben genannten Hilfsmittel in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird der Tarif nicht in jedem Fall “der beste”, es verschafft den Kunden aber mehr Sicherheit und dem Versicherer ist es anzurechnen, aus den Fehlern gelernt zu haben. Die damaligen, unglücklichen Formulierungen und Antworten hat man damit korrigiert und gezeigt, das es damit ernst gemeint ist. Nur eine Aufnahme in die Bedingungen ist geeignet, dem Kunden und Berater verbindliche Aussagen an die Hand zu geben.

Weitere Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Gothaer MediVita- der beste Tarif?

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