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IDEAL Lebensversicherung mit neuem Produkt: KrankFallSchutz

Die Ideal Lebensversicherung, einer der Spezialisten für die Pflegerente und auch die Sterbegeldversicherungen, bringt ein neues Produkt unter dem Namen “IDEAL KrankFallSchutz” auf den Markt.

Was sichert das Produkt ab?

Bei der Versicherung handelt es sich um einen Schutz gegen (bestimmte) Krankheiten und eine Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls. Anders als eine “einfache Unfallversicherung” möchte der Versicherer auch Leistungen im Fall von schweren Krankheiten erbringen. Eine Absicherung gegen Schwere Krankheiten, die so genannten Dread Disease Versicherungen, gibt es von einer Reihe Anbietern am Markt. Die IDEAL kombiniert nun diese beiden Produkte in einem und bietet dieses mit nur zwei Gesundheitsfragen an.

Welche Leistungen werden erbracht?

Abgesichert werden können, je nach Kundenwunsch, lebenslange Leistungen für den Leistungsfall Unfall und eine bis zu 12 Monate lange Rentenzahlung bei Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebserkrankungen. Dabei ist die Höhe der Leistungsbausteine durch den Antragsteller wählbar und es gelten (bis auf wenige Ausnahmen) keine Wartezeiten.

Weiterhin erbringt der Versicherer im Rahmen der geltenden Bedingungen Zahlungen bei Oberschenkelhals- und Armbruch, eine Sofortleistung kann in den Vertrag integriert werden und es existiert kein Höchstaufnahmealter. So können auch ältere Personen (so denn die Annahme aufgrund der Angaben in den Antragsfragen möglich) versichert werden.

Die Leistungen im Detail:

Bei Unfällen (nach der Definition des Unfallereignisses “plötzlich, von außen, unfreiwillige Gesundheitsschädigung) werden die versicherten Leistungen in Form einer einmaligen Zahlung bei Invalidität erbracht. Dabei wird der Unfallbegriff erweitert und es sind auch Unfälle durch Verrenkung von Gelenken, die Zerrung von Muskeln, Sehnen oder Bändern aber auch die genannten Vergiftungen versichert. (Vgl. Punkt A, Abs. 1 AB_IFK_2013A) Gleiches gilt für tauchtypische Erkrankungen, Ersticken und Ertrinken unter Wasser oder durch Insektenstiche ausgelöste Infektionskrankheiten. (zu beachten hier die genauen Regelungen unter 1.2.)

Eine Leistung kann auch dadurch ausgelöst werden, dass die versicherte Person eine der Grundfähigkeiten durch einen Unfall dauerhaft verliert. Diese sind: Sehen, Sprechen, Hören, Handfunktion, Gehen und der Verlust der geistigen Fähigkeiten. Hierbei werden dann 200% der vereinbarten Versicherungssumme als einmalige Kapitalleistung gezahlt, wenn die genau definierten Voraussetzungen gem. 2.2. erfüllt sind.

Anders als bei den oben genannten Ereignissen erfolgt bei Ausbruch einer schweren Erkrankung keine Kapitalzahlung sondern eine 12-monatige Rentenzahlung. Erkrankungen die unter den Versicherungsschutz fallen (Abschnitt B der AVB) sind der Herzinfarkt, ein Schlaganfall, gutartige Gehirntumore und Krebserkrankungen. Hierbei sind je nach Erkrankung unterschiedliche Voraussetzungen zur Leistung zu erfüllen, welche in den Bedingungen nachzulesen sind.

Ebenfalls sind in den Verträgen Bergungs- und Rückholkosten nach einem Unfall bis zu einer Summe von 20.000 EUR versichert, kosmetische Operationen und die dabei anfallenden Kosten bis max. 10.000 EUR (Voraussetzungen in den Bedingungen).

Eine dynamische Erhöhung der Leistungen und des Beitrages kann bei Antragstellung vereinbart werden und zwischen einem und fünf Prozent jährlich liegen.

Wer kann sich versichern und wie lange läuft der Vertrag?

Es gibt bei der Versicherbarkeit zunächst kein definiertes Höchstaufnahmealter. Die IDEAL versichert die Antragsteller, welche nach Beantwortung der Gesundheitsfragen im Rahmen der Risikoprüfung versicherbar sind. Der Vertrag selbst wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und somit etwas anders als manche andere Dread Disease Policen nicht zeitlich befristet. Aber: Wurden 200% der Versicherungssumme aus den Punkten 2.1. und 2.2. (Unfälle oder Verlust der Grundfähigkeiten) gezahlt, so endet der Versicherungsschutz. Der Versicherte kann jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, der Versicherer nur dann, wenn dieser allen Versicherten in dem Teilbestand “Versicherungen mit Unfall- und Lebensrisiken (Generation A)” kündigt. Wird ein Nachfolgetarif angeboten, so wird dem Versicherten statt der Kündigung ein Wechsel angeboten. (Abschnitt C, 1.1.4. AVB)

Die Prämien:

Eine Versicherungssumme von 50.000 EUR bei Invalidität, zudem 1.000 EUR Rente bei Schlaganfall oder Herzinfarkt und Einmalzahlung bei Oberschenkelhalsbruch von 1.000 EUR kosten:

– für eine 50jährigen Versicherten: 36,07 EUR monatlich

– für einen 60jährigen Versicherten: 52,28 EUR monatich

bei 70 Jahren sind 74,14 EUR monatlich zu zahlen

Die Komplette Beitragstabelle finden Sie im Downloadbereich.

Die Antragsfragen:

Im Antragsformular sind zwei Fragen zu den gesundheitlichen Verhältnissen des Antragstellers gefragt. Die erste lautet:

Ich erkläre, dass bei mir kein Grad der Behinderung von 50 und mehr und keine Pflegebedürftigkeit vorliegen, dass ich keinen ärztlich diagnostizierten Herzinfarkt oder Schlaganfall hatte, keine Stent- oder Bypassoperation oder Herzkatheteruntersuchung durchgeführt wurden, keine Verengung der Halsschlagadern und kein Diabetes mit einer Dauer länger als 5 Jahre vorliegen. In den letzten 12 Monaten wurde ich nicht wegen einer Erkrankung des Herzens stationär behandelt. Bei mir liegt keine Osteoporose mit Spontanfrakturen vor.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Frage nach Herzinfarkt und Schlaganfall zeitlich unbefristet zu beantworten ist. Weiterhin gibt es eine zweite Gesundheitsfragen, welche wie folgt lautet:

Nur zu erklären, wenn der Einschluss der Krebserkrankung beantragt wird: Ich erkläre, dass ich in den letzten 10 Jahren nicht aufgrund einer Krebserkrankung (einschließlich Leukämien, bösartige Tumore des Lymphsystems, Morbus Hodgkin und maligne Knochenmarkserkrankungen) oder eines Gehirntumors in ärztlicher Behandlung war. Es liegt kein positiver ärztlicher Befund oder ärztlicher Verdacht einer Krebserkrankung/Gehirntumor vor und es stehen keine Ergebnisse einer Krebsvorsorgeuntersuchung aus.

Die Fragen sind natürlich nur zu beantwortet, so der Einschluss der Leistungen bei Krebs gewünscht ist. Wer für sich prüfen will, ob eine Versicherbarbeit vorliegt, der kann das über die IDEAL Risikoprüfungshotline tun.

Die Leistungen selbst sind individuell kombinierbar und so kann die Rentenhöhe und/ oder die gewünschte Leistung bei Invalidität durch Unfall je nach persönlichem Bedarf und Wunsch abgeschossen werden.

Weitere Informationen:

Allgemeine Versicherungsbedingungen AB_IKF_2013A

Antragsformular Ideal KrankFallSchutz (Stand 03/2013)

Prämientabelle IDEAL KrankFallSchutz

4 Kommentare

  1. Danke für den kurzen Überblick.

    Ich frage mich gerade für wen das Sinn machen sollte bzw ob das wirklich ein Produkt wird was am Markt angenommen wird..

    Liebe Grüße

    Marlene Drescher

  2. …gerade die Angst davor, sich im Falle der 3 schwerwiegenden Krankheiten (Krebs, Herzinfakt, Schlaganfall)nicht die bestmögliche medizinische Versorgung leisten zu können, umtreibt wohl unbestritten eine Großteil der Deutschen. Frage also: Was für Versicherungslösungen gibt es für ein Kundenklintel > 65 Jahre ? (wohlbewerkt: 1. bezahlbar und 2. trotz Gesundheitsprüfung real abschließbar) … warten wir also doch mal ab … 🙂

  3. Hallo !

    Marlene Drescher fragte sich, ob das Produkt vom Markt angenommen wird. Wenn es gelingt, dass zunächst komplex (nicht kompliziert) erscheinende Lösungskonzept auf “einfache” und verständliche Weise beim Verbraucher zu transportieren, dann sehe ich das positiv. schönes WE – Gruß Frank Ortloff

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