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Ich will mich/ muss schnell entscheiden- der falsche Weg in die private Krankenversicherung

Stellen Sie sich vor Sie möchten sich ein Haus kaufen. Derzeit wohnen Sie in einer Wohnung die zwar nicht das Objekt ihrer Träume ist, welche aber durchaus in Ordnung ist, Ihnen ein Dach über dem Kopf bietet, eine funktionierende Heizung, keine Luxus aber im Großen und Ganzen in Ordnung.

Nun kommt jemand der ihnen rät ein Haus zu kaufen. Okay denken Sie das könnte durchaus eine interessante Option sein, denn schließlich können Sie sich ein solches Haus leisten, haben schon das eine oder andere mal darüber nachgedacht und nun ist es da, dass „unschlagbare” Angebot. Doch die ganze Sache hat (wie so oft im Leben) einen Haken.

„Sie müssen sich schnell entscheiden”,

bis nächsten Montag erwartet der Verkäufer eine Antwort und schließlich wollen Sie nichts verpassen, denn vielleicht gibt es dieses Angebot morgen schon nicht mehr. Wie entscheiden Sie sich?

Was dieses Beispiel mit der privaten Krankenversicherung zu tun hat?

Nun, vor einigen Tagen bekam ich eine Anfrage zur privaten Krankenversicherung und ein Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) beabsichtigte in die private Krankenversicherung zu wechseln. Er selbst war über die Jahresarbeitsentgeltgrenze gekommen, nun freiwillig versichert und hatte daher seit Januar die Möglichkeit sich in der PKV zu versichern. (Mehr Informationen zu diesem Thema: Zum Jahresbeginn die Grenze zur freiwilligen Versicherung überschritten- und nun?) Dieser Interessent, nennen wir ihn Herr I. hat zwei Kinder, welche derzeit bei ihm mitversichert sind. Auch diese sollen in die private Krankenversicherung wechseln.

Tarifauswahl_PKV

Herr I. hat sich schon etwas mit dem Thema beschäftigt und den Kriterienfragebogen zur privaten Krankenversicherung auch gleich per E-Mail mitgeschickt. Natürlich ließen sich nicht alle Fragen beantworten, so dass knapp zehn von 24 Fragen nicht beantwortet werden konnten. So war dem anfragenden Herr I. noch nicht klar, was es bei gemischten Anstalten zu beachten gibt, wie sich das genau mit den ärztlichen Honoraren im in-und Ausland verhält und einiges mehr.

Weiterhin fand sich eine für mich interessante Aussage in der Anfrage, diese lautete: „Die Thematik PKV ist für mich relativ neu. Mein Arbeitgeber erwartet bis zum Freitag kommender Woche (die Anfrage war von einem Samstag) eine Entscheidung.” Ich schlug dem Interessenten vor, in der kommenden Woche einmal ausführlicher zu dem Fragebogen zu telefonieren und sich dann Gedanken über die weitere Verfahrensweise zu machen. In den darauf folgenden Tagen gab es einige Verwirrungen, da nicht alle E-Mails erfolgreich zugestellt worden und wir uns daher für das Telefonat verpassten. Im Ergebnis fragte ich nach knapp einer Woche noch einmal nach und der Herr I. teilte mir mit, er habe sich zwischenzeitlich durch einen anderen Makler/Vertrieb helfen lassen und sich bereits für eine private Krankenversicherung entschieden.

Diese Aussage machte mich aus verschiedenen Gründen stutzig. Zum einen glaube ich nicht, dass sich jemand binnen einer Woche mit dem Thema private Krankenversicherung so eingehend beschäftigen kann, dass er danach eine fundierte Entscheidung treffen kann und auf der anderen Seite halte ich es zudem für den falschen Weg. Warum? Kommen wir zurück zu unserem Beispiel mit dem Haus. Eine private Krankenversicherung ist durchaus damit vergleichbar, denn die Entscheidung kann genauso lebenslänglich sein und im Zweifel genauso große finanzielle Folgen haben wie der (falsche) Kauf einer Immobilie. Auch eine private Krankenversicherung sollte normalerweise ein Leben lang halten und daher genauso sorgfältig ausgewählt werden wieder Kauf eines Hauses.

Nachdem ich also noch einmal nachgefragt habe, antwortete mir der Interessent auch mit den entsprechenden Tarifen und der Gesellschaft für die er sich entschieden hatte. Nachdem ich die Bezeichnung der Tarife las rief ich mir den Kriterienfragebogen noch einmal auf, denn ich konnte überhaupt nicht nachvollziehen wie diese Auswahl auf diese Kriterien passen sollten. Es ergaben sich also einige E-Mails hin und her, und es stellte sich heraus das die Auswahl der privaten Krankenversicherung tatsächlich erfolgt war, ein Vertrieb hatte den Kunden „mal schnell beraten“ und auch sofort die passende Gesellschaft gefunden. O.k., dass gerade diese Gesellschaft vor einiger Zeit eine Beteiligung an diesem Vertrieb erworben hatte das mag sicherlich reiner Zufall sein, die angebotene zweite, alternative Tarifauswahl war jedoch genauso unsinnig wie die erste.

In dem nun folgenden E-Mail Verkehr ergab sich unter anderem natürlich die Frage wie es gerade zu dieser Gesellschaft und den Tarif kam und es stellte sich heraus das unter anderem eine derzeit laufende Hypersensibilisierung mitversichert werden konnte und dieses (im Gegensatz zu anderen Gesellschaften) ein Entscheidungsgrund war. Der Interessent teilte mir weiterhin mit dass die Entscheidung relativ schnell fiel weil die Finanzbuchhaltung des Unternehmens eine Entscheidung wollte und es wäre ja nicht so schlimm, denn nach zwei Jahren und dem Abschluss der Hypersensibilisierung könne man ja noch einmal wechseln.

Warum eine solche Einstellung unsinnig ist?

1.) ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte (zumindest ohne äußere Einflüsse und aus heutiger Sicht) eine dauerhafte Entscheidung sein. Dieses gilt für die Auswahl des entsprechenden Tarifes und der Gesellschaft. Natürlich können sich Anforderungen und Kriterien im Laufe des Lebens verändern, daher sollte der Tarif so weit als möglich veränderbar sein.

2.) ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte nur dann erfolgen, wenn sich der Interessent über die Leistungen und viel wichtiger über die „nicht-“ Leistungen Gedanken gemacht hat und sich ausführlich damit beschäftigt hat welche Ausschlüsse und Einschränkungen der jeweilige Tarif besitzt. Nur wenn man sich klar ist welche Leistungen und Einschränkungen man tatsächlich kauft, nur dann lässt sich eine fundierte und langfristige Entscheidung treffen.

3.) Entscheidungen unter Zeitdruck sind immer ungünstig. Wer sich unter Zeitdruck entscheiden muss, der hat häufig nicht ausreichend Zeit um sich mit den Details zu beschäftigen, zusätzlichen (Abschluss-) Druck und oftmals eine eingeschränkte Auswahl. Es ist schlichtweg illusorisch zu glauben dass man wenige Tarife einfach Nebeneinander legen kann und dann die private Krankenversicherung so weit verstanden hat, dass eine fundierte Auswahl erfolgen kann.

4.) Die Gesundheits(vor)prüfung eines Antrages und das beibringen von ärztlichen Informationen und Unterlagen benötigt allein schon ausreichend Zeit. Natürlich kann man dieses im Vorfeld vorbereiten und sich schon einmal die Krankenakte und weitere ärztliche Unterlagen besorgen, dennoch sind die Fragen der Gesellschaften in den Antragsformularen unterschiedlich und die Antworten sollten individuell und sorgfältig angepasst werden. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann sehr unangenehme, zum Teil nicht mehr zu korrigierende Folgen haben und den Versicherungsschutz langfristig gefährden.

5.) Eine Tarifentscheidung sollte nie davon abhängen, ob eine laufende Behandlung gezahlt wird oder vielleicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Wie geht es nun weiter?

Unser Interessent Herr I. hat sich für mein Verständnis nicht nur falsch (hinsichtlich der Gesellschaft und der Tarife) entschieden sondern auch unter falschen Voraussetzungen und deutlich zu schnell. Natürlich ist es richtig dass der Arbeitgeber bei einem jetzt freiwillig versicherten Kunden wissen möchte, ob dieser weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder in die private Krankenversicherung wechseln will. Eine solche Entscheidung kann rückwirkend zum 1. Januar erfolgen, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz sichergestellt werden kann. Die Betonung liegt jedoch auf dem Wort “kann“ denn sie muss es natürlich nicht.

Was passiert wenn ich mich nicht entscheide?

Dann geht wieder die Welt unter noch der bisherige Versicherungsschutz verloren. Es bleibt erstmal alles beim alten und aus der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse wird eine freiwillige Mitgliedschaft ebenfalls in der gesetzlichen Krankenkasse. Diese ist dann mit Wirkung zum Ende des übernächsten Monats ganz regulär kündbar. Entscheidet sich also der Interessent jetzt nicht, oder auch noch nicht, so kann er diese Entscheidung in den nächsten Wochen in Ruhe fällen und die GKV zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

Erfolgt eine solche Kündigung vielleicht noch im Januar, so ist der Wechsel in die private Krankenversicherung zum 1. April diesen Jahres möglich. Eine Kündigung ist zunächst einmal völlig risikolos da diese davon abhängig ist ob der Versicherte eine Bescheinigung eines neuen Unternehmens bei seiner Krankenkasse einreichen. Hatte sich noch nicht entschieden oder die Folgeversicherungsbescheinigung einfach vergessen, so setzt die gesetzliche Krankenkasse die Mitgliedschaft fort. Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht endet die Mitgliedschaft nämlich erst dann, wenn nachgewiesen ist das anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Sie sehen also, es besteht nicht ansatzweise Zeitdruck.

Was ist mit dem Arbeitgeber?

Auch für diesen gibt es überhaupt gar kein Problem, denn für den Arbeitgeber macht es keinen Unterschied ob der Kunde rückwirkend zum 1. Januar oder vielleicht später zum 1. April, 1. Juli, 1. September oder sonst wann in die private Krankenversicherung wechselt, er muss es lediglich wissen.

Wer also mit dem Gedanken spielt sich in die private Krankenversicherung zu begeben, der sollte nicht nur die schönen Vorteile kennen sondern insbesondere sich Gedanken machen welche Einschränkungen und Nachteile ein Wechsel/der entsprechende Tarif haben kann.

Fazit:

Es ist also weder seitens des Arbeitgebers noch aus Sicht des Versicherungsnehmers/Interessenten nötig und angezeigt sich unter Zeitdruck zu entscheiden. Eine schnelle Entscheidung bedingt nicht nur die Tatsache sich nicht ausreichend informiert zu haben, sondern auch das Problem bei der Antragstellung und der Angabe der Gesundheitsfragen Fehler zu machen. Gerade hier ist eine sorgfältige Beantwortung (und das kann nur erfolgen wenn die Angaben beim Arzt sorgfältig recherchiert werden können) elementar wichtig um dem Versicherer später keinen Ansatz für eine Kündigung bzw. einen Rücktritt zu geben.

Wenn also auch Sie sich mit Gedanken zum Wechsel in die private Krankenversicherung herumtragen, dann machen sie sich ausreichend und in Ruhe Gedanken und vor allem lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wieder von einem Arbeitgeber, noch von einer Krankenkasse und schon gar nicht von einem Berater/Vertrieb der Ihnen etwas verkaufen möchte.

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