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Ich bin doch im Büro, was soll mir schon passieren? Irrtümer über die Berufsunfähigkeit

Wir machen zum Start einmal ein kleines Experiment. Denken Sie bitte einmal an das Wort „Berufsunfähigkeit“ und schließen kurz für einige Sekunden ihre Augen.

Wenn Sie die Augen wieder öffnen, welches Bild hatten sie geistig vor Augen, als sie an Berufsunfähigkeit gedacht haben? Den Dachdecker der vom Dach stürzt und danach nicht mehr arbeiten kann? Den Bäcker der aufgrund einer Allergie nicht mehr in die Backstube darf oder irgend einen anderen handwerklich, körperlich tätigen Beruf der plötzlich das nicht mehr tun kann, was bisher für sein monatliches Einkommen sorgte?

Oder haben Sie an Ingenieure, Büroangestellte, Steuerberater oder Ärzte gedacht? Leider wird Berufsunfähigkeit immer noch verbunden mit „ich trage meinen Kopf unter dem Arm“ und kann überhaupt nichts mehr machen weil ich nicht mehr laufen kann, der Rücken nicht mitspielt oder andere „sichtbare Körperteile“ beeinträchtigt sind. In der Praxis ist das leider eher der entgegengesetzte Fall, denn schon heute sind mehr als die ein Drittel der Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeit begründet in psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen und Beschwerden, Tendenz steigend.

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Es ist eben nicht mehr der Handwerker, welche plötzlich nicht mehr arbeiten kann und sein Einkommen verliert, ist der Büroangestellte der unter Stress, Druck vom Chef, Terminschwierigkeiten oder einfach nur zu viel Arbeit in der Wettbewerbsgesellschaft leidet. Aber natürlich ist man selber nie psychisch krank, es sind immer die Anderen, der Nachbar der nicht mehr mit seinem Leben klarkommt, der Kollege der an Depressionen leidet oder der gute Freund von dem man nie gedacht hätte das nie „so etwas“ einmal trifft.
Es ist Zeit umzudenken und sich klarzumachen dass gerade die, von denen man es nicht unbedingt auf den ersten Blick erwartet, diejenigen sind welche hauptgefährdet für eine Berufsunfähigkeit sind. Auch immer weiter verbreitete Krebserkrankungen und typische „Zivilisationskrankheiten“ führen dazu, dass immer mehr Menschen ihren Beruf nicht mehr zum Rentenbeginn ausüben können

berufsunfähig heißt nicht lebenslang

Bei der Absicherung von Berufsunfähigkeit stellen sich die meisten Menschen vor, Sie können niemals wieder arbeiten, niemals wieder in ihren Beruf zurückkehren. Doch das ist nicht zwingend so, denn in ganz vielen Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine vorübergehende Absicherung. Gerade bei Unfällen oder auch Krebserkrankungen sind die Versicherten für einige Monate oder gar Jahre außer Stande ihren Beruf auszuführen, kehren aber dann irgendwann wieder in ihren Beruf zurück. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier für die finanzielle Absicherung dieser Zeiten erforderlich.

Aber dann bin ich doch krank geschrieben?

Die Unterscheidung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist nicht immer einfach zu treffen. Gerade wenn die Ärzte eine zunächst dauernde Prognose abgeben, sich der Zustand aber später wieder ändern, so besteht in vielen Fällen Arbeitsunfähigkeit nicht mehr und damit auch kein Anspruch auf Krankengeld. Wer gesetzlich krankenversichert ist, für den ist in jedem Fall nach maximal 78 Wochen das Krankengeld zu Ende, denn eine Leistung über diesen Zeitraum hinaus ist in der GKV ausgeschlossen.
Auch in der privaten Krankenversicherung ist ein Krankengeld nur dann zu zahlen, wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht und die Berufsunfähigkeit nicht eingetreten ist. Dieses ist jedoch aus medizinischen Gründen vielen Fällen nicht eindeutig festzustellen.

Aber dann zahlt doch der Start?

Sie haben recht, der Staat zahlt Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente, jedoch nur wenn Sie vor dem 1. Januar 1961 geboren sind. Sind sie jünger, so besteht ein Anspruch auf Rente bei Berufsunfähigkeit nicht mehr. Diese wurde ersetzt durch eine Rentenzahlung bei Erwerbsminderung, welche in einer volle und eine halbe Rente unterteilt ist. Können Sie also noch mindestens 3-6 Stunden irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen (dabei spielt es über Haupt keine Rolle ob es einen solchen Arbeitsplatz überhaupt gibt oder sie einen bekommen) so besteht Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Erst wenn sie weniger als 3 Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können, nicht mal mehr in der Lage sind „Kugelschreiber zusammen zu bauen“ erst dann besteht Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Tun Sie sich einen Gefallen und fragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einmal an, wie hoch denn dieser Rente in Ihrem Fall wäre. Sie werden überrascht oder besser erschrocken sein, wie wenig Geld Ihnen dann zur Verfügung steht.

Hausfrauen und Haus Männer werden auch berufsunfähig

Wenn Sie bei unserem kleinen Experiment zu Beginn dieses Beitrages nicht an Handwerker sondern vielleicht an ihren eigenen Beruf gedacht haben, haben sie auch an Hausfrauen bzw. Haus Männer gedacht? Nicht? Die können nicht berufsunfähig werden, weil sie keinen Beruf haben? Auch dieser weit verbreitete Irrtum führt in der Praxis immer wieder zu großen finanziellen Problemen.

Überlegen Sie einmal was passiert falls nicht Sie als Hauptverdiener berufsunfähig werden, sondern plötzlich von heute auf morgen ihre Frau oder ihr Mann nicht mehr tätig sein können. Und vergessen Sie ganz schnell das Argument: “aber der/die „verdient ihr heute als Hausfrau oder Hausmann auch kein Geld“ wieder. Wer geht einkaufen, wer putzt die Wohnung, wer bringt die Kinder zum Sport, zur Schule, zum Kindergarten und wer kümmert sich um all die Sachen, für die ihnen als Hauptverdiener gar keine Zeit bleibt?

Es gab mal einen Staubsaugerhersteller welcher mit der Bezeichnung „Haushaltsmanager“ geworben hat, und das umschreibt es recht gut, denn all die Tätigkeiten die ihnen im Hintergrund abgenommen werden damit sie Zeit haben das Familieneinkommen zu verdienen, all die müssen im Falle der Berufsunfähigkeit des Haushaltsmanagers erledigt werden. Dafür können sie entweder ihren eigenen Job aufgeben oder einschränken, was meist nicht funktioniert weil dann das Einkommen fehlt, oder einfach jemanden anstellen. Putzfrau, Babysitter, Fahrer, all diese Menschen wollen für ihre Dienstleistungen bezahlt werden und auch das Geld muss irgendwo herkommen.
Also denken Sie bitte bei der Planung der elementaren Absicherungen auch an Hausfrauen und- männer.

Wo bekomme ich denn eine billige Berufsunfähigkeitversicherung?

Billig geht es mit Vergleichsprogrammen und vermeintlichen neutralen Portalen, günstig geht es mit qualifizierten Beratern. In der Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit geht es eben nicht billig, sondern um einen preiswerten und ausgewogenen Versicherungsschutz mit einem umfangreichen Bedingungswerken. Da spielen Punkte wie abstrakte und konkrete Verweisung, garantierter Rentensteigerung, Nachversicherungsgarantien und Nachprüfungen und auch Fragen wie Arzt Anordnungsklausel oder Dynamik eine Rolle. Es gibt unzählige Auswahlkriterien zu beachten, die im Fall der Fälle darüber entscheiden ob es eine ausgezahlte Rente gibt oder ob es doch der Gang zum Sozialamt werden muss.

LinkTip: Auswahlkriterien BU

Neben Bedingungen noch viel mehr

Aber auch wenn mithilfe von Zeitschriften oder vermeintlichen Tests wie in der Finanztest bereits ein Anbieter herausgefunden wurde, so ist das noch lange kein Garant für einen passenden Versicherungsschutz. Gerade jetzt geht es um die Feinarbeit, die Vorarbeit zur Antragstellung. Hier geht es darum die passende Berufsgruppe herauszufinden und den Versicherer zur korrekten Einstufung zu bewegen, mir geht es darum Gesundheitsfragen so aufzubereiten dass sie keine Lücken entstehen lassen die später eine Leistungsverweigerung zur Folge haben, hier geht es auch darum Ausschlüsse oder Zuschläge so auszuloten, dass nur die in den Vertrag kommen die berechtigt sind.

Auch Fragen nach Berufsunfähigkeitsrente bei Arbeitsunfähigkeit und dem nahtlosen Übergang zwischen Krankentagegeld Berufsunfähigkeit sind hier zu beantworten und es ist in jedem Fall zu klären wo denn am Ende der passende, individuell bestmögliche Schutz zu bekommen ist. Natürlich können Sie es allein versuchen, sie können sich auch bei einem Gerichtsverfahren selbst verteidigen, ob das gut ist, sie das können und wollen, das entscheiden Sie ganz allein.

Wenn Sie jetzt darüber nachdenken ob vielleicht Ihre bestehende Absicherung ausreichend ist und von den Bedingungen und der Ausgestaltung des Vertrages passt, dann ist auch hier eine regelmäßige Überprüfung angeraten. Wenn’s noch keinen Versicherungsschutz gibt, dann sollten Sie sich schnell Gedanken machen wie eine solche Absicherung aussehen kann, denn gerade die Gesundheit kann sich manchmal Schnelle ändern als einem lieb ist.

Weitere Informationen:

Lesetip: Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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