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Hallesche mit Verbesserungen der Optionstarife OK und Joker

Bereits in der Vergangenheit hatte ich zum Thema Optionen und Erweiterungsmöglichkeiten geblogt. Wozu genau eine solche Option nötig ist, können Sie gern in meinem Beitrag “Optionstarife, Anwartschaften und wie man sich sonst die Möglichkeit der PKV sichern kann” nachlesen.

Leider enden solche Optionstarife nach bestimmten Kriterien oder zu vorher festgelegten Terminen automatisch. Bei der Halleschen im Tarif Joker greifen folgende Beendigungsgründe:

B) Ende des Optionstarifs

Die Versicherung nach dem Optionstarif endet

1. mit dem Ende der Versicherungspflicht in der GKV oder des Anspruchs auf Familienversicherung

und/oder nach Ablauf einer evtl. Bindefrist (z.B. durch einen GKV-Wahltarif).

2. mit dem Ablauf des Monats, in dem das 49. Lebensjahr vollendet wird.

3. mit dem Ablauf des Monats, in dem die für diese Versicherung vorgesehene Höchstvertragsdauer von 10Jahren erreicht ist.

Im Tarif OK, welcher eine Zusatzversicherung mit Optionsrecht darstellt, sind die Beendigungsgründe ähnlich und wie folgt definiert:

C) Ende des Optionstarifs

Die Versicherung nach dem Optionstarif endet

1. mit dem Ende der Versicherungspflicht in der GKV oder des Anspruchs auf Familienversicherung und/oder nach Ablauf einer evtl. Bindefrist (z.B. durch einen GKV-Wahltarif). 2. mit dem Ablauf des Monats, in dem das 45. Lebensjahr vollendet wird.

3. mit dem Ablauf des Monats, in dem die für diese Versicherung vorgesehene Höchstvertragsdauer von 15 Jahren erreicht ist.

Bisher waren die Tarife vorwiegend für Personen interessant, welche bereits heute wussten, irgendwann in die Private Krankenversicherung (PKV) zu können. Daher enthielten diese ein Optionsrecht in die geöffneten Tarife der Halleschen Krankenversicherung, im Segment der Vollversicherungen.

Doch ist und war es durchaus möglich, dass der Kunde sein Vorhaben ändert und aus welchem Grund auch immer in der Gesetzlichen Krankenkasse bleiben will oder muss. Bisher endete die Option nach der vereinbarten Höchstversicherungsdauer. Nun hat die Hallesche Ihre Bedingungen verbessert.

In der neuen Fassung der Versicherungsbedingungen Teil III für den Tarif OK und auch dem Teil III für den Tarif Joker, hat eine neue Regelung Einzug gehalten. Es ist ab sofort auch der Wechsel in Zusatzversicherungen möglich. Dazu heißt es im Tarif Joker:

2. Das Optionsrecht auf die Zusatzversicherung umfasst folgenden Versicherungsschutz:

* ambulante Heilbehandlung.

* stationäre Heilbehandlung (Wahlleistungen)

* Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. (…)

* Krankentagegeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit bis zur Höhe des auf den Kalendertag umgerechneten und entfallenden Nettoeinkommens, inklusive GKV-Krankengeld max. 130% des GKV-Höchstkrankengeldes zum Zeitpunkt der Umstellung.

* Pflegetagegeld in Höhe von max. 50 €/Tag.

Bei einer Umstellung in die Vollkostenversicherung ist neben dem Abschluss der eigentlichen Krankenversicherung auch ein Pflegetagegeld bis maximal 50 EUR versicherbar. Was aber viel wichtiger ist, der Versicherer bietet auch den Abschluss eines Krankentagegeldes an.

Krankentagegeld für Selbstständige ab dem 22. Tag einer Arbeitsunfähigkeit bis zur Höhe des auf den Kalendertag umgerechneten und entfallenden Nettoeinkommens, max. in Höhe des GKV-Höchstkrankengeldes zum Zeitpunkt der Umstellung;

für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit bis zur Höhe des auf den Kalendertag umgerechneten und entfallenden Nettoeinkommens, max. 130% des GKV-Höchstkrankengeldes zum Zeitpunkt der Umstellung.

Diese Möglichkeiten stellen eine deutliche Verbesserung dar und bieten dem Kunden, welcher vielleicht heute noch gar nicht absehen kann, wie seine private und berufliche Zukunft aussieht umfangreiche Möglichkeiten.

Diese können heute bereits “gesichert” werden und gelten für die kommenden 10 (Joker) oder gar 15 Jahre (OK) und sind auf das Alter 49 oder 45 begrenzt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in folgenden Beiträgen:

Option für die Übergangszeit im Basistarif

Krankentagegeld für Selbstständige in der GKV III

Optionstarife, Anwartschaften und wie man sich sonst die Möglichkeit der PKV sichern kann

Option auf Zusatz- oder Vollkostenversicherung – Teil II

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