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Gesprächstherapie – ein Ablehnungsgrund in der PKV oder wer fragt nur 3 Jahre ab?

In vielen Foren, Anfragen und Mails werden Fragen zum Thema Psychotherapie, Gesprächstherapien und dergleichen gestellt. Oft lauten die Fragen dann auch (noch):

Welche Versicherung/ PKV fragt nur 3 Jahren bei Psychotherapie im Antrag ab?

Wer nimmt mich nach einer Psychotherapie noch auf?

Im vergangenen Jahr hatte ich bereits zum Thema “Psychotherapie als k.o. Kriterium in der PKV” geschrieben. Weitere Beiträge zu der Frage der Psychotherapie und einer folgenden Antragstellung in der PKV finden Sie ebenfalls hier im Blog.

Generell ist aber der Weg, sich die Gesellschaft danach auszusuchen wer nur 3, 5, oder X Jahre fragt der falsche. Bleiben Sie lieber (noch) etwas länger in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) falls Sie es (auch welchem Grund auch immer) nicht angeben wollen. Die Auswahl auf zum Beispiel 3 Jahre schränkt die Versicherer drastisch ein.

Aktuell sind zum Beispiel bei der Axa/ DBV, der DEVK, Central und Münchener Verein die Fragen zur Psychotherapie auf einen 3-Jahreszeitraum begrenzt.

Die Gothaer Krankenversicherung hat gerade den Abfragezeitraum von 10 auf 5 Jahre reduziert. Weitere Infos dazu im Blogbeitrag “Gothaer verkürzt Abfragezeiträume“.

Es bringt Ihnen aber rein gar nichts, so an die Sache heran zu gehen. Zunächst ist es wichtig, sich mit den Auswahlkriterien der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu beschäftigen und sich Gedanken zu machen, “was erwarte ich von meinem Tarif, was muss enthalten sein, was sollte und auf welche Bausteine kann und will ich verzichten?” Auch ist zu klären in welchen Bereichen mit schlechteren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu rechnen ist und ob dieses akzeptabel ist.

Eine Gesprächstherapie, welche zum Beispiel aufgrund eines Schicksalsschlages oder eines Unfalls, schwerer Erkrankung oder Scheidung ausgelöst wurde, ist nicht zwingend ein Ablehnungsgrund. Auch wenn die PKV nach einer solchen Behandlung fragt und sich diese im entsprechenden Zeitraum ereignet hat, ist es kein Grund. Die Aussage “jede Psychotherapie fürht zur Ablehnung” ist schlichtweg Unsinn.

Dennoch müssen sie etwas tun:

Nachdem der Tarif ausgewählt ist, oder bereits parallel dazu, besorgen Sie sich Unterlagen. Dazu gehören nicht nur der Befundbericht des Therapeuten, sondern auch ausführliche Erklärungen zum Ablauf der Therapie, Sitzungsanzahl und Abstände zwischen den Sitzungen, Dauer der gesamten Therapie und dergleichen. Kurze Berichte mit Aussagen wie “Patient hatte 20 Sitzungen von Januar bis September und wurde als geheilt entlassen.” oder ähnliches sind unnütz. Diese werden zwar von Therapeuten oft verfasst, bringen aber dem Risikoprüfer gar nichts.

Wichtiger ist daher eine ausführliche Dokumentation der Sitzungen und oben bereits genannte Angaben. Dazu soll eine Prognose gestellt werden und der Therapeut möge erklären, wie er die Zukunft nach der Behandlung einschätzt.

Weiterhin verfassen Sie selbst ein Schreiben, in welchem Sie aus IHRER SICHT den Grund der Therapie, den Verlauf und die Anzahl der Sitzungen etc. beschreiben. Erklären sie auch, wie/ ob Ihnen die (Gesprächs-)therapie geholfen hat, wie lange Sie krankgeschrieben waren und ob Sie Medikamente verschrieben bekommen haben (und diese auch genommen wurden). Oftmals bekommen Patienten “vorsorglich” Rezepte und nehmen die Medikamente nicht, weil kein akuter Bedarf bestand.

Mit diesen ganzen Unterlagen wenden Sie sich nun an einen spezialisierten Berater. Dieser klärt im Rahmen von Ausschreibungen nun die Annahmemöglichkeiten bei Gesellschaften und Tarifen und bespricht diese mit Ihnen. So kommen Sie zu dem Tarif der zu Ihnen passt, nicht zur erstbesten Gesellschaft die Sie gerade nimmt.

Und glauben Sie eine Gesellschaft die nur 3 Jahre fragt bekommt die “besseren Risiken”? In Bezug auf Kalkulation und Beitragsentwicklung ein Punkt über den es sich nachzudenken lohnt!

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