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Geplante Behandlungen in der Privaten Krankenversicherung

Eigentlich wollte ich diese Tage gar nicht bloggen, bin ja im Urlaub. Da ich nun aber einige Fragen zu diesem Thema hatte, habe ich mich entschlossen einmal einiges dazu zu schreiben.

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist anders als die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) von einer Risikoprüfung abhängig. Dabei werden zum im Antrag Fragen gestellt. Hier wird nach vergangenen Erkrankungen und Beschwerden, Beeinträchtigungen und Behinderungen und auch geplanten Behandlungen gefragt.

Bereits abgelaufene Behandlungen geben einen Überblick über die “Anfälligkeit” und ggf. über Veranlagung oder körperliche Defekte. Aber auch geplante Behandlungen werden gefragt, sind diese doch für die Risikoeinschätzung wichtig. Welcher Versicherer möchte schon einen Kunden versichern, der morgen (geplant) behandelt werden muss.

Wer versichert ein Haus, welches schon brennt gegen Feuer? Klar- keiner, weil die Prämie 100% der Schadensumme betragen müsste. Versicherungen sind keine Wohlfahrtsanstalten. Es werden Wahrscheinlichkeiten versichert, die der Einzelne nicht allein tragen kann.

Die letzten Tage erreichte mich unter anderem folgende Anfrage.

Habe letztes Jahr ca. 20-25 Sitzungen Psychotherapie wahrgenommen wegen keiner großen Sache, ich war halt da, habe keine Medikamente bekommen, kein stationärer Aufenthalt.Habe letztes Jahr ca. 20-25 Sitzungen Psychotherapie wahrgenommen wegen keiner großen Sache, ich war halt da, habe keine Medikamente bekommen, kein stationärer Aufenthalt.

Generell ist das Thema Psychotherapie und die daraus resultierenden Kosten ein “rotes Tuch” für viele Versicherer. Der Interessent hier schreibt ja bereits, dass es erst im letzten Jahr war. Dazu kommt, das die Anzahl der Sitzungen nicht wirklich klein ist. In diesem Fall lohnt ein Antrag aber aus einem anderen Grund nicht, denn weiter schreibt der Interessent hier in der Mail an mich:

Nun würde ich gerne einen Optionstarif abschließen, der mir den Gesundheitszustand und das Eintrittsalter sichert.

Ich brauche das aus dem Grund dringend, weil ich evt. in einer Woche wieder ein paar Stunden Psychotherapie nehmen werde ich gehe dort immer hin wenn ich Fragen zum Leben habe, wie gesagt nichts großes.

Diese geplante Behandlung ist das k.O. für jede Vollversicherung, Option und selbst eine Zusatzversicherung. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier schwer bis unmöglich. Warum?

Nun, eine Psychotherapiesitzung kostet ca. 100 EUR. Im letzten Jahr gab es davon 20-25, also sind dort mindestens 2.000 EUR Kosten entstanden.Würde ein Unternehmen dieses nun versichern, so bräuchte es einen sehr hohen Zuschlag. Nicht immer ist eine Psychotherapie ein Hindernis in der privaten Krankenversicherung (PKV), hier aber eindeutig schon.

Es gibt aber durchaus Erkrankungen und Beschwerden, welche geplant sein können, dennoch aber nicht zu einem Ausschluss führen. Dazu gehören zum Beispiel Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie.

Oftmals gibt es Kunden, welche sich gerade in einer Zahnbehandlung befinden und vielleicht noch ein Provisorium auf einem Zahn haben. Dort fehlt zum Beispiel noch die Brücke oder Krone, ist eine Behandlung noch nicht ganz abgeschlossen oder es fehlt ein Zahn.

Bin ich denn mit einem fehlenden Zahn nicht versicherbar?

Doch, natürlich ist ein fehlender Zahn kein Ausschlussgrund um eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Hier kann der Versicherer das Risiko abschätzen (meist durch den vorliegenden Heil- und Kostenplan) und kennt es somit ganz genau. Dieses Risiko ist bezifferbar und wird dann vom Schutz ausgeschlossen.

Bekomme ich dann diesen Zahn und alles was dann jemals folgt, nicht bezahlt?

In einem solchen Fall wird oft der erste Zahnersatz dieses fehlenden Zahnes ausgeschlossen. Das bedeutet in der Praxis: Ist die Lücke einmal durch eine Krone, Brücke oder ein Implantat geschlossen, so ist der Zahn wieder mitversichert. Geht dann dieser Zahnersatz kaputt, entzündet sich etwas, so besteht hierfür auch wieder Versicherungsschutz. Eine gleiche Verfahrensweise wendet man bei Kindern auch bei laufender Kieferorthopädie an. Dort sind die Kosten ebenfalls greifbar und bezifferbar. Wird später (nach abgeschlossener Behandlung) dann durch einen Unfall z.Bsp. eine weitere Behandlung nötig, so ist diese wieder versichert.

Ein weiteres Beispiel für einen Ausschluss, ist eine Desensibilisierung/ Hyposensibilisierung bei bestehenden Allergien. Auch diese ist greifbar und bezifferbar und kann somit ausgeschlossen werden. Dennoch sollte auf die genaue Formulierung eines solchen Ausschlusses geachtet werden. Nichts wäre schlimmer wie ein falsch formulierter Ausschluss. Was ist zum Beispiel mit den Kosten, wenn der Patient bei einer solchen Behandlung Folgen erleidet und vielleicht stationär behandelt werden muss? Diese sollten natürlich nicht ausgeschlossen werden.

Was ist mit Behandlungen, die ein anderer Kostenträger zahlt?

In der Praxis gibt es eine Reihe von Kosten, die aus gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung durch einen anderen Kostenträger übernommen werden. Das kann eine Berufsgenossenschaft sein (bei einem Arbeitsunfall und dessen Folgen) oder auch Kosten aus Wehrdienstbeschädigungen. Hier werden die Kosten nicht der (zukünftigen) Privaten Krankenversicherung belastet und können daher ausgeschlossen werden.

Lieber warten und später versichern, oder mit Ausschluss leben?

Das ist eine spannende Frage, die sich aber nicht pauschal beantworten lässt. Bei der Variante “warten”, hat man die Chance später ohne einen Ausschluss versichert zu werden. Was aber, wenn bis dahin weitere Erkrankungen bekannt sind, ein Unfall eintrat oder sich der Gesundheitszustand allgemein verschlechtert hat? Dann ist der weg in die Private Krankenversicherung vielleicht dauerhaft versperrt.

Bei der Variante 2, also mit Ausschluss abschließen, bietet sich zumindest die Garantie, einen Versicherungsschutz zu haben, auch wenn dieser in Teilbereichen eben eingeschränkt ist. Dafür ist aber die exakte Formulierung wichtig, um sich nicht in versteckte Kostenfallen zu begeben.

Wir in allen anderen Fällen auch, so gilt auch hier: Nichts überstürzen und die Entscheidung gut überlegen. Nichts ist schlimmer und finanziell belastender, als eine übereilt falsch getroffene Entscheidung.

Was Ihnen noch weiterhilft:

Artikel: “Sie müssen sich aber schnell entscheiden – Der Unsinn von Verkäufern in der PKV

Artikel: “Voranfrage oder Antrag? Der richtige Weg zur passenden PKV

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

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