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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge</title>
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		<title>Ratgeber Geld vom 28. 01. 2012 &#8211; Falschaussagen und Halbwahrheiten zur „bösen Privaten Krankenversicherung (PKV)</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 07:01:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Anzeigepflicht]]></category>
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		<category><![CDATA[ARD Ratgeber Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Basistarif]]></category>
		<category><![CDATA[Unsinn]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist wie so oft. Ein Fernsehsender oder eine Zeitschrift sucht einen Artikelaufhänger. Natürich muss er reißerisch sein, ein bisschen auf die Tränendrüse drücken und vorallem, es muss einen bösen Buben geben. Diesen hat die Sendung Ratgeber Geld, ausgestrahlt am 28. 01. 2012 vom Bayrischen Rundfunk, nun in der Privaten Krankenversicherung gefunden. Die Continentale Krankenversicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist wie so oft. Ein Fernsehsender oder eine Zeitschrift sucht einen Artikelaufhänger. Natürich muss er <strong>reißerisch</strong> sein, ein bisschen auf die <strong>Tränendrüse</strong> drücken und vorallem, es muss einen bösen Buben geben. Diesen hat die <strong><a href="http://www.daserste.de/ratgeber/geld_beitrag_dyn~uid,yy72dp51d7fws71m~cm.asp" target="_blank">Sendung Ratgeber Geld, ausgestrahlt am 28. 01. 2012 vom Bayrischen Rundfunk</a></strong>, nun in der Privaten Krankenversicherung gefunden. Die Continentale Krankenversicherung in Dortmund soll der Bösewicht sein und so ist in der Rückschau der Sendung auch die ganze Halbwahrheit nachzulesen.</p>
<p>In dem Artikel geht es sogleich um mehr als <strong>halbwahre Aussagen</strong>, nämlich falsch. So geht es mit Aussagen wie:</p>
<blockquote><p>„Die <strong>private Krankenversicherung</strong> ködert Neueinsteiger mit günstigen Tarifen und im Alter kann es dann richtig teuer werden. Wenn man soweit überhaupt kommt – denn kerngesund muss man sein um reinzukommen in die Private, wehe dem, der nicht jede Vorerkrankung angibt, der fliegt ganz schnell wieder raus.“</p></blockquote>
<p>Komisch, <strong>hätte man richtig recherchiert, wären wohl ganz andere Ergebnisse zu Tage gekommen</strong>, die passen aber kaum zum reißerischen Beitrag. Natürlich finden wir im Bereich der Privaten Krankenversicherung Anbieter, welche <strong>nicht seriös kalkulieren oder kalkuliert haben</strong>. Gar zweisteige Beitragsanpassungen sind keine Seltenheit, wenn die Kalkulation nicht passt. Doch wer glaubt auch, er spare in der PKV 300 EUR und mehr gegenüber einem gesetzlich Versicherten, habe dann noch mehr Leistungen und beitragsstabil, ja das soll es dann auch noch sein. Das ist das Modell einen klassischen Perpetuum Mobile, das gibt‘s leider auch in der PKV nicht.</p>
<p>Ob man nun kerngesund sein muss, das mag auch einmal in Frage gestellt werden. Vorerkrankungen sind bis zu einem gewissen Grad grundsätzlich kein Problem und werden durch die Vereinbarung von Risikozuschlägen ausgeglichen. Im <strong>Bereich der Zusatzversicherungen sind auch Leistungsausschlüsse möglich</strong>. Die Höhe des Zuschlages ist natürlich davon abhängig, was der Versicherte tatsächlich hat und wie sich dieses auf die Kalkulation gegenüber einem gesunden Kunden auswirkt. Das ist aber genau das Prinzip der Privaten Krankenversicherung.</p>
<p>Anzugeben sind all die Vorerkrankungen, <strong>nach denen der Versicherer ausdrücklich und in Schriftform fragt</strong>, so steht es im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), welches die Grundlage aller Verträge bildet. Wer diese Angaben wissentlich oder gar vorsätzlich falsch macht, der muss auch mit den Folgen leben. Diese können nachträgliche Zuschläge, Rücktritte oder auch Ausschlüsse sein.</p>
<p>Dieses ist auch bei dem Fall von Sonja S. geschehen. Die Frage nach den <strong>Vorerkrankungen wurde mit <span style="text-decoration: underline;">nein</span> beantwortet</strong>, obwohl es anscheinend einige Behandlungen gegeben hat. Damit ist der Vertrag einfach <strong>unter falschen Voraussetzungen zu Stande gekommen</strong>.</p>
<blockquote><p>„Sonja S. musste beim Versicherungsantrag Gesundheitsfragen ausfüllen, das übernahm ihr Vertreter für sie. Vorerkrankungen erachtete er wohl als nicht so wichtig oder ließ sie gar unter den Tisch fallen.“</p></blockquote>
<p>Leider lässt der Beitrag offen, ob es sich um einen <a title="Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-finde-ich-den-passenden-makler-berater-vertreter-und-woran-erkenne-ich-diesen/" target="_blank"><strong>Vertreter der Continentalen, einen Mehrfachagenten oder einen Makler</strong> </a> (<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-finde-ich-den-passenden-makler-berater-vertreter-und-woran-erkenne-ich-diesen/" target="_blank">Unterschiede zwischen den Beratertypen</a></strong>) gehandelt hat. Bei den beiden erstgenannten wäre zu beweisen, was die Kundin dem Vertreter tatsächlich gesagt hat. Die Kenntnis des Vertreters ist mit der Kenntnis der Gesellschaft gleichzusetzen. Ist also nachweisbar, das die Kundin zum Beispiel per Mail den Versicherungsvertreter von allen Erkrankungen informiert hat, dieser diese aber nicht eingetragen hat, so wäre ein Anwalt hier der richtige Ansprechpartner um den Rücktritt zu prüfen.</p>
<p>Dennoch sei jedem geraten, die <strong>Gesundheitsfragen genau zu lesen und im Detail zu beantworten</strong>. Nur so lassen sich solche Nichtangaben korrigieren oder vermeiden. Verantwortlich für den Antrag und die Angaben ist (auch) der Kunde, nur der kennt seine Krankengeschichte.<br />
<span id="more-2273"></span><br />
Weitere <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/anzeigepflichtverletzung/" target="_blank">Beiträge zur vorvertraglichen Anzeigepflicht finden Sie im Blog</a></strong>.</p>
<p>Nachdem nun von Sonja S. Rechnungen eingereicht worden sind, sei die <strong>Continentale ohne Rückfrage zurückgetreten</strong>, ärgert sich die Versicherte im ARD Beitrag. Das passiert aber auch deshalb, weil der <strong>Gesetzgeber sehr enge Fristen dafür vorgesehen</strong> hat und sich die Versicherer daran halten müssen. Das bedeutet aber nicht, das im Nachhinein darüber nicht noch einmal zu sprechen sein wird.</p>
<blockquote><p>„dass die Untersuchungen eben nicht so evident waren, dass sie anzugeben gewesen wären.“</p></blockquote>
<p>Im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/antrag_conti_kv_2011.pdf" target="_blank">Antrag der Continentalen</a></strong> steht folgende Frage, „<strong>Fanden in den letzten 3 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen statt? Wenn ja, welche</strong>, wann, wegen welcher Beschwerden, was wurde festgestellt (auch Pflegebedürftigkeit und Schwangerschaft), wer kann Auskunft geben? “</p>
<p>Dabei ist es unerheblich, wie „evident“ die Untersuchung war. Die Frage ist eindeutig, die Antwort auch. <strong>Untersuchungen sind anzugeben</strong>, wenn danach gefragt wurde. Welche Behandlungen und Untersuchungen hier nicht angegeben wurde, schreibt der ARD Ratgeber Geld nicht, nur das der böse Versicherer zurückgetreten ist. Auch die Aussage des Anwaltes <a href="http://www.asp-recht.de/anwälte/tobias-platzen/" target="_blank">Tobias Platzen aus München</a> sind eher bedingt verwertbar. Er antwortet im Beitrag:</p>
<blockquote><p>„(&#8230;) da der Arzt befragt wurde, hier eine Stellungnahme abgegeben hat und hieraus sich ergeben hat, dass die Untersuchungen eben nicht so evident waren, dass sie anzugeben gewesen wären.&#8221;</p></blockquote>
<p><strong>Nicht der Arzt beurteilt was anzugeben ist und was nicht</strong>, sondern der Versicherer entscheidet<strong> was er von den Antworten als risikoerheblich einschätzt</strong>. Eine Erkältung udn einen dementsprechende Untersuchung ist daher auch anzugeben, auch wenn diese risikounerheblich sein wird, meistens zumindest. Jemand der über das Jahr verteilt aber oft an Schnupfen leidet, der kann durchaus ein höheres Risiko darstellen als ein gesunder Kunde.</p>
<p>Doch noch unsinniger werden die Aussagen etwas weiter im Text. Dort geht es um eine eventuelle <strong>Datenspeicherung innerhalb des PKV Verbandes</strong>, also dem Verband der privaten Krankenversicherungen. Erst schreibt der Autor bei der ARD:</p>
<p>„denn durch die Vertragskündigung ist sie gebrandmarkt, weil sich die Gesellschaften über den Verband der privaten Krankenversicherer gegenseitig informieren.“</p>
<p>Entweder man weiss es tatsächlich nicht besser, dann wäre eine genaue Recherche vor Erscheinen des Beitrages angemessen gewesen. Eine <strong>solche Datenspeicherung existiert in der Privaten Krankenversicherung schlichtweg nicht</strong>. Auch dann nicht, wenn man einen Versicherungsmakler (hier <em>Hermann Prassl aus Rottach-Egern</em>) zitiert und der den gleichen Unsinn erzählt. Er soll laut Beitrag gesagt haben:</p>
<blockquote><p>&#8220;Praktisch alle Daten, die über einen Versicherungsantrag gestellt werden, werden dort erfasst und nötigenfalls auch untereinander ausgetauscht, dass das erlaubt ist, unterschreibt bereits jeder Versicherungsnehmer mit seinem Antrag.&#8221;</p></blockquote>
<p>Wenn das Zitat so tatsächlich richtig ist und der Kollege die Aussage so getroffen hat, so ist es nicht wahr und eher peinlich für den Berufsstand des Maklers. In der <strong>Lebensversicherung gibt es eine solche Datenspeicherung in abgewandelter Form.</strong> Wir sprechen dabei von der so genannten <strong><a title="Die “schwarze Liste” der Versicherer zukünftig bei externem Anbieter" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-schwarze-liste-der-versicherer-zukuenftig-bei-externem-anbieter/" target="_blank">Sonderwagnisdatei</a></strong>. Diese wurde bei dem <strong>Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV)</strong> geführt und kann vom Versicherungsnehmer eingesehen werden. Auch eine Auslagerung an einen externen Anbieter ändert hier an der Verfahrensweise nichts.</p>
<p>Was der Antragsteller unterschrieb, war eine <strong>Datenschutzerklärung im Antrag</strong>. Bleiben wir beim Fall von Sonja S. und schauen und einmal diese Erklärung im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/antrag_conti_kv_2011.pdf" target="_blank">Antrag der Continentalen</a></strong> an. Dort heißt es:</p>
<blockquote><p>„Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Ver- sicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und / oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e. V. zur Weitergabe dieser Daten an an- dere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.“</p></blockquote>
<p>Hatte Frau S. nun zum Beispiel in ihrem Antrag angegeben, das Sie <strong>vorher bei einem anderen Versicherer versichert war</strong>, oder ein anderes Unternehmen einen Antrag bereits abgelehnt hat, so wird der neue Versicherer <strong>bei Antragsstellung und/ oder später bei der Prüfung einer Anzeigepflichtverletzung diese anschreiben können</strong>. Dieses passiert bei begründetem Verdacht, zum Beispiel wenn Diagnosen auftauchen, welche nicht bekannt waren, aber medizinisch gesehen vielleicht schon länger bestehen könnten. Eine solche Prüfung ist normal und wer seine Angaben richtig gemacht hat, hat auch nichts zu befürchten. Wird ein Antrag aber abgelehnt oder kündigt ein Unternehmen, <strong>so gibt es schlichtweg keine Datensammlung oder ähnliches.</strong> Die Angaben erhalten Sie Versicherer durch den Antrag und die Fragen darin.</p>
<p>Nun dürfte man erwarten, das so viele Fehler (Anzeigepflicht, Datenspeicherung, Informationen zur Antragstellung) eigentlich ausreichen sollten. Leider schafft es <strong><a href="http://reinhardweber.de/swf/Vita.html" target="_blank">Reinhard Weber (ARD)</a></strong> doch noch, auch die Informationen zum Basistarif falsch zu beschreiben. Schaut man in die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/avb_mb_bt.pdf" target="_blank">Bedingungen zum Basistarif der Privaten Krankenversicherung</a></strong>, so ist bei den Leistungen zur ambulanten Versorgung folgendes zu lesen:</p>
<blockquote><p>„1. Ärztliche Behandlung<br />
(1) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztliche Leistun- gen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen und Schutz- impfungen durch Vertragsärzte, die für die vertragsärztliche Versorgung im Bundesmantelvertrag–Ärzte/Ersatzkassen bzw. einem diesen ersetzenden Nachfolgevertrag, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab und den Richtlinien des Gemeinsamen Bun- desausschusses festgelegt sind. Aufwendungen für neue Unter- suchungs- und Behandlungsmethoden sind nur erstattungsfähig, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss diese in die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen hat.“</p></blockquote>
<p>Diesmal ist aber nicht die Continentale die böse Versicherung, nein es ist die Gothaer. Dabei geht es um die Versorgung durch einen Arzt, welcher <strong>nicht in der gesetzlichen Krankenkasse zugelassen ist,</strong> ein so genannter Arzt ohne Kassenzulassung. Dieser wurde vom Versicherer nicht bezahlt. Doch genau das steht oben in den Bedingungen. Der <strong>Basistarif (BT) orientiert sich nach dem Willen des Gesetzgebers klar und deutlich an den Bedingungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und deren Leistungsumfang</strong>. Daher sind Klauseln wie „wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung“ ebenso enthalten, wie der Hinweis, nur Vertragsärzte zu leisten logisch und erklärbar. Auch wenn sich die ARD jetzt damit rühmt, das nach einer „<strong>wunderwirkenden Medienanfrage</strong>“ nun eine freiwillige Nacherstattung erfolgte, es bleibt für alle Versicherten bei den Regelungen die festgeschrieben sind.</p>
<p>Wenn Sie also, warum auch immer, im Basistarif versichert sind, machen Sie sich unbedingt vertraut mit den Bedingungen. Einige Versicherer geben ihren Versicherten spezielle Karten und Unterlagen für den Arzt an die Hand, damit eine Abrechnung auch genau so erfolgt, wie vorgesehen. Der Arzt mit Kassenzulassung muss Sie übrigens behandeln, das ganze auch zu den Sätzen des Basistarifs, der Privatarzt muss das nicht.</p>
<p>An diesem Bericht des ARD Ratgeber Geld sieht man sehr deutlich- <strong>medienwirksame Beiträge</strong> haben ein Ziel- Zuschauer mit Geschichten vor den Fernseher zu bekommen. Der <strong>Wahrheit müssen diese wohl nicht entsprechen,</strong> wie sonst können bei einer Recherche so viele Fehler passieren?</p>
<p>Das aber auch Anwälte offensichtlich manchmal nicht wirklich verstehen, was die da so an Ratschlägen von sich geben, das zeigte mein letzter Beitrag zu dem Rat eines Anwaltes auf „frag-einen-anwalt“. Hier der Blogbeitrag dazu: <a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/risikozuschlaege-bei-tarifwechsel-innerhalb-der-eigenen-privaten-krankenversicherung-pkv/">Risikozuschläge bei Tarifwechsel innerhalb der eigenen Privaten Krankenversicherung (PKV)</a></p>
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		<title>Video: Berufsunfähigkeit- anschaulich erklärt</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/video-berufsunfaehigkeit-anschaulich-erklaert/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 07:30:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähig]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich halte ich von Werbefilmen und Produktvideos von Versicherern nicht so viel, zeigen diese oft das Produkt sehr einseitig. Hier zeigt aber die Swisslife sehr anschaulich, wie sich das Thema Berufsunfähigkeit darstellt. Weitere Informationen zur BU: Leitfaden zur Berufsunfähigkeit Auswahlkriterien auf dem Weg zur &#8220;richtigen&#8221; BU Urteile und Blogbeiträge zur Berufsunfähigkeit]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich halte ich von Werbefilmen und Produktvideos von Versicherern nicht so viel, zeigen diese oft das Produkt sehr einseitig. Hier zeigt aber die Swisslife sehr anschaulich, wie sich das Thema Berufsunfähigkeit darstellt.</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/aN4Mus6OnFI" frameborder="0" width="560" height="315"></iframe></p>
<p><em><strong>Weitere Informationen zur BU:</strong></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_bu.pdf" target="_blank"><strong>Leitfaden zur Berufsunfähigkeit</strong></a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/119-0-Auswahlkriterien-BU.html" target="_blank"><strong>Auswahlkriterien auf dem Weg zur &#8220;richtigen&#8221; BU</strong></a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-kategorie/berufsunfaehigkeit/" target="_blank"><strong>Urteile und Blogbeiträge zur Berufsunfähigkeit</strong></a></p>
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		<title>Landeskrankenhilfe (LKH) mit neuem Antragsformular und veränderten Gesundheitsfragen</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/landeskrankenhilfe-lkh-mit-neuem-antragsformular-und-veraenderten-gesundheitsfragen/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 07:03:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Antragsformular]]></category>
		<category><![CDATA[LKH]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch die Veränderungen im Versicherungsvertragsgesetz (in der aktuellen Fassung) ist der Versicherer noch mehr dazu angehalten, all das was er zur Risikobewertung braucht zu erfragen. Um so genauer und teilweise umfangreicher sind die Fragen in den Anträgen geworden. Auch die Änderungen beim, Datenschutz und der Schweigepflicht zwingen viele Unternehmen zur Überarbeitung Ihrer Anträge. Das hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch die Veränderungen im Versicherungsvertragsgesetz (in der aktuellen Fassung) ist der Versicherer noch mehr dazu angehalten, all das was er zur Risikobewertung braucht zu erfragen. Um so genauer und teilweise umfangreicher sind die Fragen in den Anträgen geworden. Auch die Änderungen beim, Datenschutz und der Schweigepflicht zwingen viele Unternehmen zur Überarbeitung Ihrer Anträge.<br />
Das hat nun auch die Landeskrankenhilfe (LKH) getan und hat mit dem Druckstück Nr. LKH 3-13 01.12 einen neuen Antrag.</p>
<p><em><strong>Was hat sich verändert?</strong></em></p>
<p>Neu ist zunächst einmal, das der Antrag von den bisherigen 5 auf nun 6 Seiten angewachsen ist. Dieses ist zum einen einer Reihe von neuen Informationen und Fragen geschuldet, zum anderen einer etwas großzügigeren Aufteilung. Weiterhin ist nun bereits auf Seite 1 ein deutlicher und fett gedruckter Hinweis zur <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/Anzeigepflicht/" target="_blank">Anzeigepflicht</a></strong> enthalten. Dieser lautet:</p>
<blockquote><p>Achtung: Eine <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/Anzeigepflichtverletzung/" target="_blank">falsche, auch eine unvollständige Beantwortung</a></strong> der folgenden Fragen unter III., VI. und VII. kann den Versicherer zu Maßnahmen nach § 19 VVG wie Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung berechtigen, zudem zur Leistungsverweigerung. Das kann, sogar rückwirkend, zum Entfall des Versicherungsschutzes führen. Beachten Sie dazu auch unsere gesonderte Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG in den Vertragsinformationen!</p></blockquote>
<p>Der Hinweis ist nicht nur gut sichtbar, sondern auch wichtig. Nur so wird von vornherein klar, dass alle Angaben wichtig sind und zum Verlust der Schutzes führen können, werden diese nicht oder falsch gemacht.</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2012/01/LKH_neue_Fragen.png"><img class="aligncenter  wp-image-2254" title="LKH_neue_Fragen" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2012/01/LKH_neue_Fragen.png" alt="" width="514" height="289" /></a></p>
<p style="text-align: left;">Einige Fragen zu den Gesundheitsangaben wurden präzisiert oder haben sich geändert. So ist die Frage</p>
<p><span id="more-2253"></span></p>
<blockquote><p>&#8220;Wurden in den letzten 5 Jahren Maßnahmen der künstlichen Befruchtung angeraten, beabsichtigt, <strong>erwogen</strong>, durchgeführt oder finden solche derzeit statt?&#8221;</p></blockquote>
<p>Interessant dabei ist das Wort &#8220;<strong>erwogen</strong>&#8220;, welches auch bei der Frage 16, die sich mit dem Zahnersatz und der Kieferorthopädie beschäftigt, auftaucht. Also auch nur die Tatsache das der Arzt/ Zahnarzt sagt: &#8220;<strong>Denken Sie mal an</strong> eine Kieferorthopädiebehandlung bei ihrem Kind.&#8221; oder &#8220;<strong>wenn es nicht klappt, dann denken</strong> wir mal an eine Untersuchung/ Behandlung in einer Kinderwunschpraxis&#8221;</p>
<p>Das schafft m.E. eine zusätzliche Unsicherheit, denn manchmal wird etwas erwogen und später doch nicht durchgeführt. Dieses wäre nun zukünftig bei Nichtangabe eine Verletzung der Anzeigepflicht. Weiterhin ist eine Frage erweitert worden, nämlich die mit den Meikamenteneinnahmen. Es geht nicht mehr darum, ob die Medikamente auch genommen wurden. Früher lautete die Frage:</p>
<blockquote><p>&#8220;oder werden, wurden in den letzten 3 Jahren Medikamente regelmäßig eingenommen?&#8221;</p></blockquote>
<p>und heute heißt es:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wird derzeit oder wurden in den letzten 3 Jahren ein Medikament wiederholt <strong>verordnet</strong>&#8230;&#8221;</p></blockquote>
<p>Auch hier sind nun mehr Medikamente anzugeben. Bei Allergiepatienten wird oft vorsorglich ein Medikament (oder mehrere) verordnet, welche nur nach Bedarf genommen werden müssen. Das früh bei Patienten dazu, dass dieses jahrelang nicht benötigt wird, für den &#8220;Fall der Fälle&#8221; aber immer noch jedes Jahr neu verschrieben werden muss, wenn das alte nicht mehr nutzbar ist. Obwohl der Patient das Medikament hier über Jahre nicht genommen hat, ist eine solche Verordnung nun anzugeben.</p>
<p>Dafür sind die ganzen Unterfragen in den Anträgen unter der bisherigen Fragen 5 die Abschnitte a bis o ersatzlos entfallen. Es sind nun nicht mehr alle Einzelbereiche abgefragt &#8220;Herz, Atemwege, Magen etc&#8221; sondern nur noch globale Fragen nach Erkrankungen und Beschwerden.</p>
<p>Doch die Frage nach Abhängigkeiten ist neu. Es steht nun unter Frage 10 folgender Wortlaut:</p>
<blockquote><p>&#8220;10. Bestand <span style="text-decoration: underline;"><strong>jemals</strong></span> oder besteht Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder eine sonstige Suchterkrankung (z.B. Spielsucht)?&#8221;</p></blockquote>
<p>Diese Frage ist zeitlich unbefristet. Alle jemals vorhandenen Abhängigkeiten sind anzugeben, egal ob diese in Jugendzeiten oder wann auch immer bestanden haben. Auch Rauchen ist eine solche Suchterkrankung. Daher ist hier sehr, sehr genau zu überlegen was anzugeben ist und es sind alle Angaben zu machen, welche damit zusammenhängen.</p>
<p>Zum Donwload: <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/antrag_lkh_stand_2012.pdf" target="_blank">Antrag der Landeskrankenhilfe (LKH), Stand 1/ 2012</a></strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Risikozuschläge bei Tarifwechsel innerhalb der eigenen Privaten Krankenversicherung (PKV)</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/risikozuschlaege-bei-tarifwechsel-innerhalb-der-eigenen-privaten-krankenversicherung-pkv/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 07:21:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[204 VVG]]></category>
		<category><![CDATA[frag-einen-anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Risikozuschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifwechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei meinem Lesen der Beiträge auf  frag-einen-anwalt, staunte ich nicht schlecht. Am besten der Nutzer hätte hier seine 55 EUR sinnvoller investiert, denn die Antwort ist falsch, zumindest unvollständig. Leider kann das der Fragende nicht wissen, deswegen hofft er ja auf kompetente Antwort. Doch im Einzelnen: Ein Nutzer hat ein Problem beim Wechsel innerhalb seiner [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei meinem Lesen der Beiträge auf <strong> <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Risikozuschlag-bei-PKV-Tarifwechsel-__f172905.html" target="_blank">frag-einen-anwalt</a></strong>, staunte ich nicht schlecht. Am besten der Nutzer hätte hier seine 55 EUR sinnvoller investiert, denn die Antwort ist falsch, zumindest unvollständig. Leider kann das der Fragende nicht wissen, deswegen hofft er ja auf kompetente Antwort. Doch im Einzelnen:</p>
<p>Ein Nutzer hat ein Problem beim <strong><a title="Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/" target="_blank">Wechsel innerhalb seiner privaten Krankenversicherung</a></strong>. Dazu stellt er folgende Frage:</p>
<div id="attachment_2266" class="wp-caption aligncenter" style="width: 438px"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2012/01/frag_einen_anwalt_1.png"><img class=" wp-image-2266 " title="frag_einen_anwalt_1" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2012/01/frag_einen_anwalt_1.png" alt="" width="428" height="279" /></a><p class="wp-caption-text">Auszug aus frag-einen-anwalt.de (c)</p></div>
<p>Dabei ergeben sich zwei grundsätzliche Probleme. Der Versicherer des Kunden möchte nach dem Tarifwechsel zunächst einen Zuschlag für drei Erkrankungen. Zwei dieser Erkrankungen lassen sich mit Befundberichten widerlegen, eine bleibt jedoch. Dennoch möchte der Versicherer den Zuschlag hier nicht reduzieren.<br />
<span id="more-2265"></span><br />
Der Anwalt nimmt sich des Problems an und erstellt eine Antwort im Rahmen seiner Kenntnisse. Diese scheinen im Versicherungsrecht jedoch nu bedingt vorhanden zu sein, wie sonst sind die Antworten zu verstehen?</p>
<p><em><strong>Wie funktioniert ein Tarifwechsel und erfolgt dabei eine Risikoprüfung?</strong></em></p>
<p>Grundsätzlich ist ein Wechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft oftmals von Vorteil und sollte immer dann geprüft werden, wenn der bisherige Versicherungsschutz aufgrund der veränderten Ansprüche oder wie hier, wegen extremer Beitragssteigerungen, erforderlich ist. Aufgrund der Tatsache, dass der Kunde ein Bestandskunde ist, findet der Tarifwechsel nach den Vorgaben des <strong><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html" target="_blank">§204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)</a></strong> statt. Den genauen Ablauf und die Modalitäten habe ich in meinem <strong><a title="Tarifwechsel nach § 204 VVG statt Kündigung bei Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/tarifwechsel-nach-204-vvg-statt-kuendigung-bei-beitragsanpassung-in-der-privaten-krankenversicherung/" target="_blank">Blogbeitrag zum Tarifwechsel nach 204 VVG</a></strong> bereits beschrieben.</p>
<div id="attachment_2267" class="wp-caption aligncenter" style="width: 436px"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2012/01/frag_einen_anwalt_2.png"><img class=" wp-image-2267 " title="frag_einen_anwalt_2" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2012/01/frag_einen_anwalt_2.png" alt="" width="426" height="224" /></a><p class="wp-caption-text">Auszug aus frag-einen-anwalt.de (c)</p></div>
<p>Doch was antwortet der Anwalt hier?</p>
<blockquote><p>Der Risikozuschlag bei Tarifwechsel erscheint nach Ihrer Schilderung rechtswidrig. Vom <strong>Versicherungsvertragsgesetz sind Zuschläge beim Tarifwechsel innerhalb eines Anbieters verboten</strong>.</p></blockquote>
<p>Diese Aussage ist so schlichtweg <strong>Unsinn</strong>. Liest man im §204 nach, so ergeben sich dort klare Regelungen zu dem Tarifwechsel und der Risikoprüfung. Dem Versicherer ist es natürlich auch bei Wechsel eines Bestandskunden gestattet, eine Risikoprüfung durchzuführen und somit auf das neue (nach Vertragsabschluss hinzugekommene )Risiko, neue Krankheiten oder Gebrechen etc., zu reagieren. Um sein (falsches) Argument zu untermauern, bezieht sich der  Rechts&#8221;Experte&#8221; auf ein <strong><a title="Allianz Aktimed Tarife – der Tarifzuschlag und das Bundesverwaltungsgericht BVerwG 8 C 42/09" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/allianz-aktimed-tarife-der-tarifzuschlag-und-das-bundesverwaltungsgericht/" target="_blank">Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes</a> (Az. 8 C 42/09 BVerwG)</strong>. Dieses erging im Jahre 2010 gegen die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) und beschäftigte sich mit einem so genannten Tarifstrukturzuschlag,. Dabei handelte es sich um einen pauschalisierten Zuschlag für alle Altkunden, welche in die neuen Aktimed Tarife wechseln wollten. Dieser Zuschlag ist jedoch etwas ganz anderes, als das was der Fragesteller hier als Problem aufführt.</p>
<p>Schade das der Anwalt hier nicht nachgelesen hat. Zahlreiche Kommentare und Erklärungen beschäftigen sich hier mit dem Urteil und erklären dieses im Detail.</p>
<p><em><strong>Darf der Versicherer dann hier doch einen Zuschlag nehmen?</strong></em></p>
<p><strong>Ja, darf er.</strong> Warum? Weil der Kunde schreibt, er Wechsel von seinem bisherigen Tarif (<strong>750</strong> EUR Selbstbeteiligung) in einen <strong>leistungsschwächeren</strong> Kompakttarif (<strong>450</strong> ERU SB). Auch wenn der Tarif insgesamt leistungsschwächer ist, weil er in einigen Leistungsbereichen zum Beispiel weniger Leistungen bietet, so stellt die <strong>verringerte Selbstbeteiligung eine Leistungsverbesserung dar</strong>. Musste der alte Tarif erst dann leisten, wenn mehr als 750 EUR pro Jahr an Kosten anfielen, so lösen jetzt schon Kosten größer 450 EUR eine Leistungspflicht aus. Daher ist für diese Mehrleistungen eine Risikoprüfung erforderlich. Nach einer solchen Prüfung ist sowohl eine neue Wartezeit, als auch ein Risikozuschlag für die Mehrleistungen möglich.</p>
<p>Die Aussage des Anwaltes in dem Beratungsforum hatte folgendes Fazit (Zitat)</p>
<blockquote><p>Fazit:<br />
Wenn der Kunde eines privaten Krankenversicherers in einen anderen Tarif des gleichen Anbieters wechselt, IN DEM <strong>DIE LEISTUNGEN NICHT HÖHER ODER UMFASSENDER/UMFANGREICHER SIND</strong> ALS IN DEM URSPRÜNGLICHEN TARIF, darf das Versicherungsunternehmen keinen Zuschlag für neu hinzugekommene Risiken kassieren.</p>
<p>Sie brauchen also bei einem Wechsel innerhalb eines Versicherungsunternehmen also <strong>keine neuen Risikozuschläge in Kauf nehmen</strong>.</p></blockquote>
<p>Einerseits zitiert er also richtig und bezieht sich auf die Tarife, die leistungsschwächer sind (und demnach keinen Zuschlag erfordern), gibt aber dann einen völlig falschen Tatschlag. Der Kunde wird nun loslaufen und sich bei seinem Versicherer beschweren, denn der Anwalt hat ja was gesagt (was falsch ist).</p>
<p><em><strong>Kann ich den Zuschlag auch verhindern?</strong></em></p>
<p>In diesem Fall ergeben sich zwei Ansätze. Zum einen stellt sich die Frage, warum sich der Zuschlag nicht verändert hat, nachdem dem Unternehmen bekannt war, das nur noch eine von den drei Erkrankungen relevant ist. Dieses sollte der Kunde und (s)ein (spezialisierter) Berater zunächst einmal klären.</p>
<p>Weiterhin sieht der Gesetzgeber aber auch hier eine Wahlmöglichkeit des Kunden vor. Auch diese regelt der oben zitierte Paragraph 204 VVG. Dieser enthält im Anschluss an die obige Regelung folgenden Satz:</p>
<blockquote><p>der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch <strong>abwenden</strong>, dass er <strong>hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart</strong>;</p></blockquote>
<p>Anstatt also einen Zuschlag zu zahlen, verzichtet der Kunde einfach auf die kleinere Selbstbeteiligung, die so genannte Mehrleistung. Dadurch spart dieser dann den Beitrag, den der neue Tarif eben aufgrund anderer Leistungsreduzierungen oder einer anderen Kalkulation weniger kostet und hat aber dennoch keinen Zuschlag zu zahlen. Im konkreten Fall bedeutet dieses, dass auch weiterhin eine Selbstbeteiligung von 750 EUR pro Jahr besteht und nicht- wie bei den anderen Kunden des Tarifs- 450 EUR. Nur so lässt sich ein Zuschlag verhindern, der aufgrund der Meinung des Versicherers nötig ist.</p>
<p>Es gibt noch <strong>einen anderen Weg zu prüfen, ob der Zuschlag angemessen ist</strong>. Warum stellt nicht ein Berater eine neue Voranfrage, die am besten anonym sein sollte? Hier wird zu sehen sein, wie der Versicherer das Risiko heute bewertet. Ggf. überlegt dieser sich dann noch einmal, die Risikoentscheidung mit dem Zuschlag anzupassen und auch einen Tarifwechsel mit kleinem oder gar ohne Zuschlag zu ermöglichen. Dieses hängt natürlich auch vom Gesamtzustand ab, also auch alle anderen gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen spielen dabei eine Rolle.</p>
<p><em><strong>Mein Fazit:</strong></em></p>
<p>Schön ist es, dass es solche Plattformen wie &#8220;frag-einen-anwalt&#8221; gibt. Nur weil man aber ein Jurastudium abgeschlossen hat und eine Zulassung als Anwalt hat, deshalb ist man noch lange kein Experte für Versicherungsfragen. Eine Alternative bietet zum Beispiel das Portal &#8220;<strong><a href="http://frag-einen.com/" target="_blank">frag-einen.com</a></strong>&#8220;. Hier können Sie direkte Fragen auch an Steuerbrater, Anwälte, Ärzte aber eben auch an Versicherungsexperten stellen, die keine Anwälte aber vom Fach sind.</p>
<p>Dem Kunden hier sei also geraten, sich an einen spezialisierten Berater zu wenden, der soll eine Voranfrage zur Risikoeinschätzung bei der eigenen Gesellschaft vornehmen, dann den Thronwechsel begleiten und die Entscheidungen des Versicherers kritisch hinterfragen und erklären.</p>
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		<title>Versicherungspflicht für Freiberufler? Was folgt daraus und bietet es Vorteile?</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 07:34:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Altersarmut]]></category>
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		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Diskussion ist so alt, wie das System selbst. Seit Jahren wird darüber diskutiert, wer denn nun zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkasse einzahlen muss und wer die Wahl hat, Art und Höhe der Vorsorge selbst zu entscheiden. Auch stellt sich immer wieder die Frage wie viel Zwang nötig ist, damit auch Selbstständige und Freiberufler tatsächlich etwas [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskussion ist so alt, wie das System selbst. Seit Jahren wird darüber diskutiert, <strong>wer denn nun zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkasse einzahlen muss</strong> und wer die Wahl hat, Art und Höhe der Vorsorge selbst zu entscheiden. Auch stellt sich immer wieder die Frage wie viel Zwang nötig ist, damit auch <strong>Selbstständige und Freiberufler</strong> tatsächlich etwas für ihre Altersvorsorge tun.</p>
<p>Gerade in wirtschaftlich schlechteren Zeiten ist die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/4-0-Altersvorsorge.html" target="_blank">Altersvorsorge</a></strong> oftmals der 1. Teil, der Streichungen zum Opfer fällt. Dabei ist es gerade der Teil, der das Einkommen im Alter sichern soll. Natürlich muss es auch in der jetzigen Zeit passen. Was nutzt eine hohe Vorsorge, wenn dafür derzeit kein Geld übrig bleibt.</p>
<p><em><strong>Wie ist die Situation bei Angestellten?</strong></em></p>
<p>Angestellte zahlen monatlich einen prozentualen Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Ab dem 1.1.2012 sind es 19,6 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Der Beitrag wird dabei hälftig zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgeteilt. Doch nicht jedes Einkommen unterliegt den Abgaben. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu welchem das Einkommen beitragspflichtig wird. Das bedeutet, dass alle Einkünfte darüber hinaus nicht mehr zu Grunde gelegt werden und auf diese kein Beitrag zu zahlen ist. Dabei ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht zu verwechseln mit der <strong><a title="Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/">Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherun</a></strong>g.<br />
<span id="more-2210"></span><br />
In der Rentenversicherung Liegt diese Grenze für das Jahr 2012 in den neuen Bundesländern bei 4.800 € monatlich ( jährlich 57.600 €) und in den alten Bundesländern bei 5.600 € bzw. 67.200 €.</p>
<p>Es ist also vollkommen egal, ob jemand 6.000  oder 10.000 € monatlich verdient, der Beitrag in die Rentenversicherung ist der gleiche. Das führt gerade dazu, dass besonders gut verdienende eine extrem hohe Versorgungslücke im Alter haben.</p>
<p><em><strong>Wie ist es bei Selbstständigen und Freiberufler?</strong></em></p>
<p>Mit der Ausnahme der Handwerker (für die gelten besondere Vorschriften) sind Freiberufler und Selbstständige nicht verpflichtet Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, können dieses aber unter bestimmten Voraussetzungen tun. In vielen Fällen macht es jedoch deutlich mehr sind, privat für das Alter vorzusorgen. Dieses kann mit ganz unterschiedlichen Modellen und Produkten geschehen. So gibt es die betriebliche- wie auch die private Altersvorsorge, es gibt Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, (Fond-) Sparpläne und viele andere Formen mehr.  wie also genau vorgesorgt wird, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist jedoch, DAS vorgesorgt wird. Sonst kann es nämlich passieren, dass am Ende des Erwerbslebens die Altersarmut droht.</p>
<p><em><strong>Was soll sich nun ändern?</strong></em></p>
<p>In der aktuellen Diskussion geht es darum, ob Freiberufler zukünftig für Pflichtmitglieder in der Rentenversicherung werden sollen. Wenn dem so wäre, so müssten sie einen Teil ihres Einkommens zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkassen zahlen. Die Befürworter dieses Modells argumentieren insbesondere damit, dass somit zumindest eine Grundversorgung geschaffen wäre und der Freiberufler im Alter nicht die Sozialsysteme belastet. Denn ein Anspruch auf Hartz IV bestünde gegebenenfalls auch für diesen im Alter. Somit müsste die Gemeinschaft für jemanden aufkommen, der aber sein Leben lang in dieses System nicht eingezahlt hat.</p>
<p>Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) wendet sich jedoch strikt gegen so einen Zwang. Der BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler sagte dem <strong><a href="http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/freiberufler-lehnen-versicherungspflicht-ab/6011124.html" target="_blank">Handelsblatt</a></strong>:</p>
<blockquote><p>„Den Selbstständigen sollte es offen stehen, selbst zu entscheiden, wie sie vorsorgen und in welchem Umfang sie vorsorgen können. (&#8230;)  wir haben aber die Sorge, wenn es zur Pflicht wird, dass dann die Eigenverantwortlichkeit weiter nachlässt und nur noch in den geforderten Grenzen vorgesorgt wird.“</p></blockquote>
<p>Auch ich bin der Meinung, dass eine Vorsorge die „zwangsverordnet“ wird, <strong>mehr Nach- als Vorteile bringt</strong>. Dennoch ist das Argument der Kritiker durchaus zu berücksichtigen, und gerade die kleinen Selbstständigen mit einer Ich-AG, einem kleinen Gewerbe, oder sonstigen kleineren Unternehmungen haben meistens gar keine Mittel zur Verfügung, um noch für eine Altersvorsorge monatliche Beträge aufzuwenden. Zumindest solange diese selbstständigen Förderung bekommen, sei es in Form eines Gründungszuschusses oder anderen Fördermöglichkeiten, wäre eine <strong>Grundversorgung sicherlich nicht unbedingt die schlechteste Lösung</strong>.</p>
<p>Auf der anderen Seite muss man jemandem der sein Leben selbstständig in die Hand nimmt, und seine unternehmerischen Entscheidungen selbst verantwortet, auch die Freiheit lassen sich selbst um die Art und Weise seiner Vorsorge zu kümmern.</p>
<p><em><strong>Was können Sie tun?</strong></em></p>
<p>Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, so sollten Sie sich <strong>nicht erst nach Jahren Gedanken zum Thema Altersvorsorge machen</strong>. Wie lange können und wollen sie arbeiten, welche Art der Vorsorge ist wichtig und die passende für Sie, und vor allem welche monatlichen Beträge können Sie aufwenden. Orientieren können Sie sicherlich an dem geschätzten <strong>Beitrag, den sie bei vergleichbarem Einkommen als Angestellte aufwenden müssten</strong>. Handelt es sich um die einzige Altersvorsorge, so sollte diese sich an der Größenordnung 15-20 % des monatlichen Bruttoeinkommens orientieren. Dabei sollten Sie genau auf die richtige Produktauswahl mit der nötigen <strong>Flexibilität</strong> achten. Nichts ist schlimmer als in ein starres Produkt gepresst worden zu sein, und im <strong>Falle von Liquiditätsengpässen oder schlechtere Auftragslage nicht reagieren zu können</strong>.</p>
<p>Bevor Sie aber mit Gedanken über ihre Altersvorsorge und das Leben als Rentner beginnen, schauen Sie <strong>zuerst das die existenziellen Risiken abgesichert sind</strong>. Dazu gehört eine angemessene Vorsorge für den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/2-0-Private-Krankenversicherung.html" target="_blank">Krankheitsfall</a></strong> (private oder gesetzliche Krankenversicherung) und vor allem auch eine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Gerade an dieser Art der Vorsorge wird bei vielen Selbstständigen oftmals gar nicht gedacht, denn als sSelbstständiger „wird man ja nicht krank“.</p>
<p><em><strong>Weitere Informationen:</strong></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf">Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_bu.pdf">Leitfaden zur Berufsunfähigkeit</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_av.pdf">Leitfaden zur Altersvorsorge</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/12-0-Riester-und-Ruerup.html" target="_blank">steuerlich geförderte Produkte zur Altersvorsorge</a></p>
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