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Absicherung vor der Schwangerschaft

Warum es so wichtig ist sich vor der Geburt, noch vor der Schwangerschaft oder einer künstlichen Befruchtung mit dem Schutz es Kindes zu beschäftigen, zeigt dieses Beispiel. Jetzt nicht mehr lösbar, hätte es rechtzeitig gemacht, viel finanzielle Probleme für die werdenden Eltern erspart.

Jetzt überlegen und handeln – zu spät bedeutet nie mehr

Manchmal häufen sich die weniger schönen Nachrichten, gestern war so ein Tag. Nachdem erst ein schwer kranker Mensch Hilfe benötigte, welche diese derzeit auch zu bekommen scheint, erreichte mich gestern noch ein anderer Fall. Dieser zeigt wieder, wie wichtig die Absicherung vor der Schwangerschaft ist und nicht erst dann, wenn es zu spät ist.

Auch hier ist eine Situation eingetreten, welche sich nicht mehr korrigieren lässt, gerade deshalb möchte ich aber unbedingt darauf hinweisen. Zunächst einmal sei jedoch klar, es lässt sich nicht jedes Lebensrisiko versichern, man kann sich nicht vor allem und jedem schützen, aber es gibt bestimmte Bereiche, da sichert ein rechtzeitiges Handeln die finanzielle Existenz.

In meinem etwas älteren Beitrag zur Kindernachversicherung in der Pflege habe ich bereits zum Thema der Pflegeergänzungsversicherung für Kinder geschrieben und (hoffentlich) deutlich machen können, wie wichtig diese Absicherung bzw. die Gedanken daran bereits weit vor der Geburt sind.

Absicherung vor der Schwangerschaft – was war passiert?

Ein Paar entschließt sich eine Familie zu gründen, ein Kind zu bekommen und aus Zweisam- eine Dreisamkeit werden zu lassen. Das ist nicht allzu ungewöhnlich und passiert, zum Glück, viele Male im Jahr. Gerade wenn die Schwangerschaft festgestellt wird und die werdenden Eltern das erste Ultraschallbild mit noch zittrigen Händen festhalten, dann beginnen auch die Wünsche und Gedanken, das hoffentlich alles gut geht.

Jede Entwicklung in der Schwangerschaft wird verfolgt, der Bauch wird größer, der Geburtstermin rückt näher und zwischendurch gibt es durchaus auch die Bedenken, dass etwas nicht ganz glatt laufen könnte. Aber natürlich passiert einem das selbst nicht, natürlich hofft man das alles gut geht und somit überwiegt die Freude und „schlechte Gedanken schnell verdrängt“. Sowas auch in dem Beispiel, von dem ich heute erzählen möchte, erzählen deshalb weil es so richtig ist sich rechtzeitig Gedanken zu machen und sprechende Vorkehrungen zu treffen.

Absicherung vor der Schwangerschaft rechtzeitig bedenken

Die Mutter des Kindes informierte also ihren Versicherungsvertreter bei einer großen Gesellschaft über die Schwangerschaft und fragte noch nach welcher Besonderheiten es für die Untersuchungen zu beachten gibt. Dabei sollte noch bedacht werden, für die Mutter bestand Versicherungsschutz für so genannte Regelleistungen, also Mehrbettzimmer und den Dienst habenden Arzt. Nachdem die Fragen geklärt waren, gibt es also nur noch abzuwarten bis zur Geburt.

Leider dann nicht so erfreulich

Neben der Freude über die Geburt des Kindes kam auch die bittere Wahrheit, dass das lang erwartete Baby leider nicht als kerngesundes Kind auf die Welt kam. Eine Vorerkrankung, mehrere kleinere Beeinträchtigungen und ein Tumor bedeuten auf jeden Fall, eine Reihe von weiteren Behandlungen wird nötig sein, Ärzte werden in den nächsten Jahren einer der ständigen Begleiter des kleinen Kindes und es wird natürlich eine ganze Reihe von Kosten verursachen.

Wie sich genau diese Kosten auswirken, ob es Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalt, Heil-und Hilfsmittel oder gar Kosten bei Pflegebedürftigkeit sein werden, das ist heute noch endlich offen und überhaupt nicht zu sagen. Da bringt auch Spekulationen wenig, wichtig ist nur zu klären wie diese Kosten übernommen werden können.

… und hier liegt der Fehler

Das nun erkrankte Kind, oder besser das nicht vollständig gesund geborene Kind, kann natürlich im Rahmen eines normalen Antrages nicht mehr nachversichert werden. Die Anträge auf eine Kranken- oder Pflegezusatzversicherung werden bei bestimmten Vorerkrankungen schlichtweg abgelehnt. Aber da gibt es durch die Neugeborenennachversicherung, der Versicherer muss doch das Kind versichern? Vollkommen richtig, aber diese Nachversicherung erstreckt sich nun einmal (falls keine andere, verbesserte Regelung in den Bedingungen zu finden ist) nur auf den Versicherungsumfang, den die Eltern abgeschlossen haben.

Die (nun nicht mehr machbar) Lösung

In diesem Falle sind also stationäre Zusatzleistungen nicht nach versicherbar, da die Mutter diese nicht in ihren Versicherungsschutz eingeschlossen hat und der Vater gesetzlich krankenversichert ist. Auch eine stationäre Zusatzversicherung besteht hier leider nicht, auch hier wäre sonst die Option der Nachversicherung zu prüfen.

Leider hat der damalige Berater auch an die Pflegezusatzversicherung nicht gedacht. Wäre es ein Leichtes gewesen, bei Beginn der Schwangerschaft eine entsprechend umfangreiche Absicherung für die Eltern zu wählen. Es wäre simpel zu lösen gewesen, hätte man sich dort entweder um eine Verbesserung des Versicherungsschutzes der Mutter (was zu dem Zeitpunkt problemlos funktioniert hätte) oder um eine stationäre, ambulante und/oder zahnärztliche Ergänzungsvereinbarung zur gesetzlichen Krankenkasse des Vaters gekümmert.

Absicherung vor der Schwangerschaft – Schutz der Eltern entschiedet

Und was noch viel wichtiger ist: die Absicherung der Eltern durch eine Pflegezusatzversicherung hätte auch hier eine Nachversicherung des Kindes und somit eine Absicherung ohne neue Gesundheitsprüfung ermöglicht.

Aufgaben für Kunden und Vermittler

Bereits bei der Familienplanung:

Schauen Sie sich unbedingt den eigenen Versicherungsschutz an. In welchem Umfang sind sie selbst versichert? Welcher Versicherungsschutz besteht für den Vater/die Mutter?

Spätestens bei Beginn der Schwangerschaft, besser vorher:

Jetzt geht es die letzten, wichtigen Vorkehrungen zu treffen. Ist die Mutter und/oder der Vater in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, so prüfen Sie unbedingt die Möglichkeit einer ambulanten/stationären und/oder zahnärztlichen Ergänzungsvereinbarung zur GKV. Diese sichert entsprechende (Mehr-) Leistungen und ermöglicht Eltern wie auch dem Neugeborenen einen angepassten und umfangreichen Versicherungsschutz.

Denken Sie jetzt unbedingt an die Bereiche der Pflegeversicherung und sorgen Sie dafür das mindestens ein Elternteil eine entsprechende Absicherung mindestens drei Monate vor Geburt besitzt. Und nehmen Sie bitte nicht den errechneten Geburtstermin, sondern beantragen Sie den entsprechenden Versicherungsschutz sofort. Eine Frühgeburt torpediert sonst die Dreimonatsregel und verhindert den vielleicht dann doppelt wichtigen Versicherungsschutz.

Ist ein Elternteil privat krankenversichert (PKV) so machen sie sich noch einmal Gedanken zu den Auswahlkriterien der privaten Krankenversicherung und überlegen ob die Leistungen, die Selbstbeteiligung und der Versicherungsumfang dementsprechend, was aktuell für Sie wichtig und gewollt ist.

Die letzten Wochen vor der Geburt

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man es kaum erwarten kann das der/die Kleine nun endlich da. Man möchte das Lächeln sehen, es berühren und fühlen und einfach nur eine tolle Zeit zusammen verbringen. Daher bereiten Sie bereits jetzt alles notwendige vor, damit die entsprechende Nachversicherung reibungslos verläuft.

Schon jetzt können die notwendigen Tarife besprochen, nach Meldeformulare oder Anträge ausgefüllt werden und fertig vorbereitet zuhause liegen. Informieren Sie Ihren Berater oder nehmen Sie direkt Kontakt zu mir auf, sobald das Kind auf der Welt ist um alles notwendige zu veranlassen und keine wichtigen Schritte zu vergessen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass das Kind den passenden, notwendigen und vor allem zeitgemäßen Versicherungsschutz bekommt.

Und die Familie aus unserem Beispiel?

Durch die fehlerhafte nicht vollständige Beratung des damaligen Vertreters wurde hier nicht nur die Möglichkeit verspielt dem Kind weitere Leistungen (zum Beispiel gezielte, freie Krankenhauswahl, privatärztliche Behandlung, besondere Leistungen bei Alternativmedizin und vieles mehr) zu sichern, es wurde auch die Bilder zusätzliche Absicherung verschlafen. Dazu gehört neben der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit auch zum Beispiel die Option auf eine Nachversicherung in einer Schwere-Krankheiten-Versicherung.

Nochmals und in aller Deutlichkeit. Man kann, muss und soll keineswegs jedes mögliche Lebensrisiko versichern. Aber gerade wenn das Kind krank oder mit Beeinträchtigungen/Behinderungen geboren wird, dann können alle betroffenen Eltern ein Lied davon singen wie schwer ist ohnehin schon ist, auch ohne zusätzlich finanzielle Probleme zu haben. Diese lassen sich auch nicht in jedem Fall mit einer Versicherung lösen, aber Geld zu haben sich mehr oder andere/bessere Behandlungsmethoden zu erkaufen oder sich finanzielle Freiräume für eine optimale Betreuung des Kindes zu sichern, sind zu diesem Zeitpunkt goldwert und sichern im schlimmsten Fall die Zukunft des Kindes.

Und falls Sie diesen Artikel bis hier gelesen haben, aber gar nicht Kunde sondern Berater oder Versicherungsvertreter sind, dann denken Sie bitte bei jedem Gespräch Ihrem Kunden, indem er eine Familienplanung, Schwangerschaft oder dergleichen erwähnt, daran diesen umfassend über seine Möglichkeiten aufzuklären.

Die Entscheidung darüber, ob die zukünftigen Eltern bereit und in der Lage sind sich einen solchen umfassenden Versicherungsschutz zu erkaufen, überlassen Sie doch bitte den Eltern selbst und zeigen Ihnen die entsprechenden Möglichkeiten auf. Entscheidet sich der Kunde dagegen, ist auch dieses überhaupt kein Problem, aber informiert werden muss er erst einmal um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

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