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Es ist- verdammt nochmal- anzugeben was der Versicherer fragt, nicht was der Vertreter meint

In den letzten Wochen häufen sich wieder einmal die Fälle in denen Plötzlich Vertreter und auch Makler zu Juristen, Ärzten und Versicherungsmitarbeitern in Personalunion mutieren und das bringt mich auf die Palme. Da werden Kunden in ihr Unglück gestürzt und das sogar noch ruhigen Gewissens. Ja, Kunden sind leider auch zu leichtgläubig und hören gern “das brauchen Sie nicht angeben”, dennoch möchte ich den Beitrag eines Kollegen in einem internen Forum aufgreifen um das Thema noch einmal klarzustellen.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht – was ist das?

Stellen Sie einen Antrag auf Personenversicherung, einen wo Gesundheitsfragen zu beantworten sind, dann hat das wahrheitsgemäß zu erfolgen. Nicht “ein bisschen”, nicht “nur einzelne Fragen” und nichts weglassen. Warum glauben Sie wohl stellen Versicherer diese Fragen? Weil Sie keine Antworten wollen oder nur die halbe Frage beantwortet werden muss sicher nicht.

Daher sind in den Anträgen auch extra Hinweise enthalten, nach denen die Fragen zu beantworten sind. Bei einem großen deutschen Beamtenversicherer sehen diese Hinweise zum Beispiel genau so aus. Deutlich, oder?

debeka-vva-hinweis

Die vorvertragliche Anzeigepflicht – was sind die Folgen?

Werden die Fragen daher unvollständig, halb richtig oder eben falsch beantwortet, so sind die Folgen gravierend. Ja, vielleicht “sparen” diese dann einen Risikozuschlag oder sogar eine Ablehnung, aber dann ist das immer noch besser. Wer einmal den Schritt gemacht hat und bei jeder eingereichten Rechnung zittern muss die Erstattung nicht zu bekommen oder das der Versicherer einem auf die Schliche kommt, der wird schnell diesen Schritt bereuen.

Eine dieser schlimmen Geschichten können Sie hier in meinem Beitrag nachlesen.

Aber der Berater/ Vertreter sagt: Das brauchen Sie nicht angeben?

Wie schon in dem oben verlinkten Beitrag beschrieben ist der Kunde nicht immer allein an allem Schuld. Er vertraut seinem Berater, der muss es ja wissen, ist es doch sein tägliches Geschäft. Doch leider überwiegt hier das Interesse an einem Antrag, dem Abschluss und der damit vorhanden Provision und das “wird schon gut gehen” Gefühl. Nein, es sind nicht alle, es ist auch nicht die Mehrheit der Berater, Vertreter oder der Vertrauensleute einer Gesellschaft. Es sind aber leider einzelne schwarze Schafe, solche die unbedingt erkannt und vor die Tür gesetzt werden müssen.

Solche einen Fall hatte ein Kollege nun wieder, dazu die Eckdaten in anonymisierter Form.

  • – Kundin hat seit 2013 PKV bei der XXX mit Risikozuschlag wegen Erkrankungen des Unterleibes (war genau ausformuliert).
  • – 2015 Anfrage zur Überprüfung des RZ gestellt. Grundlage Attest eines Arztes. Daraufhin Reduzierung des RZ und nur noch auf Erkrankungen der Gebärmutterschleimhaut beschränkt. Arzt schreibt 2015 u.a. …Empfehlung zur Kontrolle nach 6 Monaten.
  • – Kundin wird zum 12/2015 verbeamtet auf Lebenszeit, XXX wird in die entsprechenden Tarife umgestellt. Kundin unzufrieden da auch hier wieder der RZ nicht ganz herausgenommen wurde. Will zum 01.01.2017 zu anderer Gesellschaft wechseln.

Nun hat sich ein Vertreter der D. gefunden der der Kundin erklärt hat was alles nicht anzugeben ist. Nochmal zur Erinnerung: Die Belehrung zur Angabe und den folgen findet sich oben im Screenshot des Antrages.

Zeigen Sie mir bitte mal die Unterlagen vom Arzt. Sie: ich habe nichts besorgt, weil ja nichts war. Auch der von der Debeka hat gesagt das muss ich nicht angeben, weil die Erkrankung bereits 2009 war. Haben Sie Gesundheitsfragen unterschrieben? Ja, das schon.

Aber sicher war ja wirklich nichts, also mal ein Blick in die Krankenakte des Arztes oder die Abrechnungsunterlagen der bisherigen Versicherung werfen, dieses wird die neue Gesellschaft dann im Falle der Leistungsprüfung auch tun.

Diagnosen 2013-14: Haarausfall (G), Stress (G), Anämie (V), Eisenmangelanämie, Spannungskopfschmerzen, akutes LWS-Syndrom, verschiedene Allergien, Fruktose- und Laktoseintoleranz……. Und Untersuchung wie bereits oben erwähnt mit Anraten einer Kontrolluntersuchung.

Gut, ist ja auch fast nichts was unter die Antragsfragen fällt, IRONIE aus. Hier mal ein Blick auf EINIGE Fragen aus dem Antrag:

  • – 3. Erfolgten in den letzten drei Jahren:
  • – 3.1 ambulante Behandlungen, Medikamenten- verordnungen, Untersuchungen oder Beratungen?
  • – 5. Ist eine ambulante oder stationäre Behandlung, Untersuchung, Operation, Heilkur oder Sanatoriumsbehandlung vorgesehen?
  • – 6 Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Beeinträchti- gungen, die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?

So. Was von den oben genannten Diagnosen in den Krankenakten hätten Sie wohl angeben, was hätte der Versicherer erwartet was angegeben wird und was genau passiert nun?

Es ist naiv zu glauben das es gut geht. Warum auch?

Der Versicherer wurde betrogen. Der Vertreter hat Mist gebaut und hier behauptet das wäre alles nicht anzugeben. Nun ist er aber VERTRETER des Versicherers und damit auch “Auge und Ohr”. Kann die Kundin daher beweisen alle Angaben gegenüber dem Vertreter gemacht zu haben und dieser wissentlich und nachweislich falschen Rat gegeben zu haben, so kann es anders aussehen und dem Versicherer kann ggf. dieses Wissen zugerechnet werden.

Aber der Vertreter sagt doch…

Schön wenn er das sagt. Haben Sie es schriftlich? Wenn Sie so einen Rat bekommen etwas nicht anzugeben und es ja alles nicht so wichtig sei, dann bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten:

1.) Teilen Sie diese Erkrankungen dennoch und DIREKT dem Versicherer mit, als Nachtrag zum Antrag. Dort können Sie auch erfahren ob es wirklich so unerheblich war. Ist dem so, so sind Sie auf der sicheren Seite. Dazu schreiben Sie dem Versicherer einfach:

“Im Nachgang zu meinem Antrag auf ______ vom _____ ergänze ich folgende Gesundheitsangaben, die laut Auskunft meines Vertreters/ Beraters nicht so wichtig sind. Ich möchte diese dennoch ergänzen und bitte um Bestätigung des Erhaltes dieser Nachmeldung bis zum ______.”

2.) Ist der Antrag bei einem Vertreter abgeschlossen und sagt dieser Ihnen im Namen seines Auftrag-/Arbeitgebers eine Angabe sei nicht nötig, so senden Sie folgendes Schreiben an den Vertreter und bitten um unterzeichnete Rückgabe:

“Während der Beratung/ Antragsaufnahme zu meinem Antrag auf ______ vom _____ machte ich folgende Gesundheitsangaben, die laut Ihrer Auskunft nicht abgabepflichtig sind. Daher legte ich diese Aufstellung diesem Schreiben bei, es sind ____ Seiten an Anlagen. Bitte senden Sie mir zur Bestätigung alle Seiten mit dem folgenden Hinweis und Ihrer Unterschrift bis zum _____ zurück.”

“Die oben genannten Angaben sind im Antrag nicht nötig, wurden mir als Vertreter der ______ Versicherung aber während der Antragsaufnahme am _____ zur Kenntnis gebracht und ich habe diese nicht im Antrag eingetragen.”

Achten Sie darauf das dieses Schreiben nicht nur von dem Vertreter unterschrieben und gestempelt wird, sondern am besten auch von einem Zeugen der während der Beratung anwesend war eine entsprechende Bestätigung möglich ist. Nur so können Sie sicher sein, dass der Versicherer hier rechtlich sauber Kenntnis der Umstände hat und Ihnen hier kein Nachteil entstehen kann.

“Ich kann/ darf/ will das nicht unterschreiben”

Ist das die Antwort Ihres Beraters, Maklers, Vertreters? Dann kommen wir wieder zurück zu Punkt eins und Sie melden die Daten dem Versicherer direkt. ACHTUNG: Natürlich kann es passieren das Sie dann einen Risikozuschlag bekommen, Nachfragen folgen, Fragebögen und/ oder Atteste nötig sind. Aber was ist Ihnen lieber? Die Angst bei jeder eingereichten Rechnung aus der Versicherung zu fliegen, oder einen sauberen Schutz zu haben?

Daher: Es ist ALLES ANZUGEBEN nach dem gefragt wurde.

Wenn Sie nun merken: “Oh halt, ich habe da in meinem alten Antrag auch Angaben nicht gemacht”, so nehmen Sie Kontakt zu einem qualifizierten Berater auf, machen sich Gedanken was und wie genau Angaben vergessen wurden oder bewusst bzw. auf falschen Rat “geschönt” wurden und überlegen dann gemeinsam was passieren muss. Das hängt auch davon ab welche Angaben, wie lange diese zurück liegen, um welchen Vertrag es sich handelt und vieles mehr. Bei Fragen schicken Sie mir sonst gern eine E-Mail (HIER) oder nutzen den LiveChat auf der linken Seite.

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