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Dynamische Erhöhungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

(LUH) Bereits in den letzten Beiträgen zum Thema Berufsunfähigkeit ging es unter anderem um die “Ermittlung der Rentenhöhe und Auswahlkriterien“. Doch mit der richtigen Auswahl des Tarifs und der genauen Bestimmung der Rentenhöhe ist es nicht getan.

Was passiert in Zukunft? Wie verändert sich meine Rente und wie kann ich diese (auch wenn es mir gesundheitlich schlecht(er) geht) an neue Situationen anpassen?

Eine Möglichkeit sich an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen ist die so genannte Dynamik. Anders als die Nachversicherungsgarantie (wozu Sie in einem der nächsten Beiträge mehr lesen können) handelt es sich um eine optionale Möglichkeit der Anpassung. Nichts muss, alles kann.

Doch wie funktioniert die Dynamik nun?

Bei dieser Option wird jährlich und ohne das Sie etwas tun müssen, eine “automatische” Erhöhung der Leistungen und natürlich auch der Prämien angeboten. Angeboten deshalb, weil Sie nach der Mitteilung der Anpassung widersprechen können uns somit nicht gezwungen sind diese jedes Jahr “mitzumachen”.

Die Regelungen sind nahezu bei allen Gesellschaften vergleichbar. Zum Beispiel formuliert der Versicherer es so:

Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Die Monatsfrist zählt ab Zugang des Nachtrags, frühestens ab dem Erhöhungstermin. Auf dieses Widerspruchsrecht werden wir Sie in jedem Nachtrag über die Erhöhung hinweisen.

Somit kann die Dynamik auch jederzeit wieder aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Das passiert allerdings auch “automatisch”, wenn der Versicherte es regelmäßig ablehnt. Das finden wir in folgender Regelung:

(2) Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen; es kann nur mit unserer Zustimmung neu begründet werden.

Somit sollten Sie spätestens nach zweimal aussetzen der Anpassung die Dritte auf jeden Fall mitmachen. Soll es nach dem Ausschluss der Option wieder neu eingeschlossen werden, muss der Versicherer zustimmen. Dazu ist dann, da es sich um eine Leistungsverbesserung handelt, eine neue Gesundheitsprüfung nötig.

Diese dynamische Anpassung ruht aber auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. So heißt es:

Solange wegen Berufsunfähigkeit Ihre Beitragszahlungspflicht ganz oder teilweise entfällt, erfolgen keine Erhöhungen.

Doch was passiert nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit?

Es wird eine Rente gezahlt. Diese setzt sich aus der versicherten, garantierten Rente und den erwirtschafteten  (nicht garantierten) Überschüssen zusammen.

Problematisch wird es jedoch, wenn die Berufsunfähigkeit in jüngeren/ mittleren Jahren eintritt. Stellen Sie sich vor die Berufsunfähigkeit tritt mit 37 Jahren ein. Die Restlaufzeit beträgt 30 Jahre.

Selbst wenn die versicherte Rente zu diesem Zeitpunkt richtig bemessen war, reicht es über die Laufzeit nicht mehr aus. So werden Sie ihre Lebensmittel heute kaum zum Preis von vor 20 Jahren bekommen. Auch alle weiteren Kosten steigen über die Jahre an. (Mehr zur Inflation bei Wikipedia)

Um nicht irgendwann eine nicht mehr ausreichende BU Rente zu haben, ist eine Anpassung nötig. Mehr zur “garantierten Leistungssteigerung” finden Sie in einem der nächsten Beiträge.

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