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Die wichtige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wird zum 1. Januar 2015 deutlich teurer- warum sie trotzdem überlegt und in Ruhe überlegen sollten

Dieser Satz „Alles wird teurer“ gehört auch zu den letzen, die man manchmal schon nicht mehr hören kann. Doch es gibt Entwicklungen, welche nun einmal unumstößlich sind und dazu führen, dass eine wichtige Absicherung ab einem bestimmten Termin teurer wird. Vor einer solchen Veränderung stehen wir auch bei der Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit und damit in vielen Fällen dem Beginn einer finanziellen Katastrophe.

In diesem Beitrag soll es gar nicht um das Produkt der Berufsunfähigkeit selbst gehen, das können Sie auf meiner Homepage in aller Ausführlichkeit unter dem Punkt Berufsunfähigkeit nachlesen, es soll aber darum gehen wie Sie diesen Versicherungsschutz noch rechtzeitig bekommen. Die Versicherer verstehen es natürlich auch, solche Termine verkaufsfördernd auszunutzen und werden nicht nur mit steigenden Prämien, sondern viele Berater drängen gerade jetzt auf einen schnellen Abschluss. Frei nach dem Motto „kaufen Sie lieber heute, morgen wird’s teuer“ werden leider auch in diesem Jahr wieder viele unüberlegte Entscheidungen getroffen werden, welche sich im Anschluss nicht nur als falsch herausstellen, sondern in einigen Fällen auch nicht mehr zu korrigieren sind.

Was genau passiert zum 1. Januar 2015?

Zu diesem Termin ändert sich der Garantie Zins in der Lebensversicherung, wovon also auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit betroffen sein wird. Dieser, für die Kalkulation der Beiträge wichtige Zins, wird von derzeit 1,75 % auf 1,25 % gesenkt. Diese Senkung führt also dazu, dass mehr Beiträge aufgewendet werden müssen, um am Ende der Vertragslaufzeit zu dem gleichen Ziel zu kommen. Schauen wir uns zunächst einmal ein ganz einfaches Beispiel, völlig losgelöst von der Versicherung, an und versuchen damit den Einfluss des Zinssatzes auf das gewünschte Ergebnis plastisch darzustellen.

Zins und Endkapital

Wie Sie hier gut erkennen können, erhalten Sie bei gleicher monatlicher Sparrate am Ende mehr als 3.600 € weniger ausgezahlt, dieses ist allein dadurch bedingt, dass der Zinssatz sich um vergleichsweise kleine 0,5 % verringert hat. Um auf das gleiche Resultat zu kommen, müssten sie monatlich statt der bisher angefachten 100 € nun 108,28 € ansparen. Das wiederum bedeutet einen monatlichen Mehraufwand von mehr als 8 %.

Und wie wirkt sich das auf die Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

„Ich will er für eine Risikovorsorge und nichts ansparen“ könnte jetzt die erste Reaktion sein, und damit haben Sie natürlich recht. Einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zunächst einmal der Absicherung des Risikos dienen und nicht an einen Sparanteil gekoppelt sein. Dennoch wirken natürlich auch hier die „Kräfte“ des Zins und Zinseszinseffektes und verändern den notwendigen Beitrag. In ihrem Beitrag zu der Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben einem Risikoanteil eben auch der Beitragsanteil enthalten, welche mit dem Kalkulationszins berechnet ist und verzinst wird. Wird also ein geringerer Zins zugrunde gelegt, so sind am Anfang höhere Prämien (in unserem Beispiel oben der Sparanteil) erforderlich, um am Ende auf den gleichen Versicherungsschutz (in unserem Beispiel das Grundkapital) zu kommen.

Wie das genau an einem praktischen Beispiel aussieht, das habe ich hier einmal für Sie berechnet:

BU Beitrag 2014 und 2015

Schauen wir uns diese Zahlen nun einmal genauer an, so lassen sich zwei Punkte feststellen. Durch den gesunkenen Garantie Zins muss unser Beispielkunde für seinen Versicherungsschutz zur Berufsunfähigkeit monatlich einen 10,48 € höheren Beitrag aufwenden. Durch die Anrechnung der Überschüsse ergibt sich bei dem zu zahlenden Beitrag eine Erhöhung von 7,96 € bzw. etwas über 7 % Steigerung. Es mag auf den ersten Blick ein geringerer bzw. noch zu verkraften der Betrag sein, rechnen wir diesen aber auf die Versicherungslaufzeit (bis zum Endalter 67) hoch, so zahlt unser Kunde in diesem Beispiel 3.536,21 € mehr Beitrag. Dieses ist dann wiederum ein doch recht beachtlicher Betrag.

Natürlich ist es anstelle des höheren Beitrages auch möglich, auf einen Teil der Versichertenrente zu verzichten. In diesem Berechnungsbeispiel bekäme der Kunde monatlich etwa 50 € weniger Berufsunfähigkeitsrente, würde er bei einem Abschluss in 2015 den Beitrag zahlen, der in diesem Jahr angefallenen wäre. Auch hier die Hochrechnung auf die Gesamtlaufzeit, so entspricht es einer jährlich um 600 € verringerten Rente, bei 37 Jahren Laufzeit ergibt das dann bis zu 22.200 € weniger in der eigenen Tasche.

Was passiert mit dynamischen Erhöhungen?

Falls Sie in Ihrem Vertrag eine dynamische Anpassung vereinbart haben/vereinbaren wollen, also eine jährliche Erhöhung des versicherten Rentenbetrages, so gilt auch für diese Erhöhungen der heute festgelegte Zinssatz. Die dynamische Erhöhung ist einer Anpassungsmöglichkeit des bestehenden Versicherungsschutzes, diese wird Ihnen jährlich angeboten und kann je nach aktuellem Bedarf angenommen oder auch abgelehnt werden. Das bedeutet, Sie können Ihren Versicherungsschutz auch bei bestehenden Krankheiten im Rahmen der Dynamik erhöhen, und sichern sich somit auch hier heute dauerhaft den entsprechenden Zins von aktuell 1,75 %.

Was tun, falls schon ein Versicherungsschutz besteht?

Für den Fall, dass sie bereits mit einer Absicherung für das Risiko der Berufsunfähigkeit vorgesorgt haben, so gilt hier natürlich der Zinssatz des damaligen Abschlusses. Dieser kann durchaus höher sein, als der heute geltende Zins von 1,75 %. Dennoch sollte auch ein bestehender Versicherungsschutz immer wieder an den Bedarf angepasst werden, und so kann es auch hier erforderlich sein, die Rentenhöhe, das Endalter, oder die Rahmenbedingungen des Vertrages zu überprüfen. Bitte beachten Sie dabei insbesondere die Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit und die (unter Umständen veränderten) persönlichen Anforderungen an den Versicherungsschutz.

Sollten Sie bei dieser Überprüfung feststellen, dass einer Anpassung erforderlich ist, so überlegen Sie bitte rechtzeitig wie und wann dieses passieren soll. Auch hier gilt, eine Veränderung in 2014 kann finanziell deutlich sinnvoller sein, als ein Änderungsantrag in 2015.

Ergibt sich bei der Überprüfung die Notwendigkeit den Versicherungsschutz generell zu wechseln, dann finden Sie in meinem Beitrag Hilfestellung zur Kündigung eines bestehenden Vertrages zur Berufsunfähigkeit.

Ich/mein Kind studier(e)/t noch, kann ich die Konditionen sichern?

Wer heute noch nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Vertrag zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft abzuschließen, der sollte überlegen ob und wie er sich seine Konditionen erhalten kann. Zunächst einmal gilt für Auszubildende und Studenten, dass diese bereits jetzt einen entsprechenden Schutz haben sollten. Dort geht es weniger um den oben genannten Zins, sondern vielmehr um den eigenen Gesundheitszustand und die heute bessere Berufsgruppe. Weitere Informationen dazu finden Sie in meinen Beiträgen mit Tipps für die Absicherung von Auszubildenden oder dem Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten.

Auch diejenigen, welche sich den Beitrag derzeit finanziell nicht leisten können, werden von den Konditionen 2014 nicht unbedingt ausgeschlossen. Auch hier gibt es durchaus Versicherer, welche so genannte „Startoptionen“ anbieten, dabei handelt es sich meist um einen verminderten Anfangsbeitrag und damit einen einfacheren Start bei geringerer Prämie aber dennoch bestehendem, vollständigem Versicherungsschutz. Ob eine solche Option jedoch sinnvoll ist, geht es genau zu überlegen und abzuwägen.

Bitte nichts über allen und in Ruhe überlegen!

Gerade solche Termine zum Jahresende mit der Aussicht auf höhere Beiträge im nächsten Jahr verleiten viele Kunden dazu, sich einen Versicherungsschutz „andrehen zu lassen“ und vorschnell (nur der Konditionen wegen) eine Unterschrift unter einen Antrag zu setzen. Dieses ist jedoch der gänzlich falsche Weg, denn gerade ein so langfristiger Versicherungsvertrag wie bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft, will gut überlegt sein.

Bereiten Sie die Antragstellung sorgfältig vor!

Ein anderer, mindestens genauso wichtiger Aspekt spielt bei der Antragstellung noch eine Rolle. Die Anträge auf Abschluss einer Versicherung bei Verlust der eigenen Arbeitskraft enthalten recht umfangreiche Gesundheitsfragen. Hier geht es insbesondere darum, diese sorgfältig und vollständig zu beantworten. Ab einer bestimmten Rentenhöhe (bei einigen Unternehmen sind es 2.000 €, bei anderen 2.500 € Monatsrente, wobei teilweise bestehende Renten angerechnet werden) werden zudem ärztliche Untersuchungen erforderlich. Hier kann es also durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen, denn neben der Antragstellung muss noch ein Arztbesuch organisiert, müssen Laborwerte erhoben und weitere Befunde geklärt werden.

Aus diesem Grund sollten Sie sich rechtzeitig mit der Materie auseinandersetzen und gemeinsam mit Ihrem Berater entscheiden, wann und bis zu welchem Termin ein Handlungsbedarf besteht.

Die übereilte Antragstellung, nur um sich noch vermeintlich gute Konditionen zu sichern, mit „schlampig ausgefüllten Gesundheitsfragen“ kann also ganz schnell nach hinten losgehen und dafür sorgen, dass der komplette Versicherungsschutz im Leistungsfall nichts wert ist. Hier gilt die Devise: lieber sorgfältig arbeiten und vielleicht die Konditionen verpassen, als vorschnell abgeschlossen und später ohne Versicherungsschutz!

Weitere Informationen zur Auswahl des passenden Versicherungsschutzes finden Sie in meinem kostenlosen Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung, unter dem Menüpunkt Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeit (KLICK!) und auch mithilfe des Kriterienfragebogens für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Falls die Gesundheitsfragen und die Abfragezeiträume problematisch sind, so schauen Sie sich bitte die laufenden Aktionen zur Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen (KLICK) etwas genauer an.

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