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Die Continentale mit neuer Berufsunfähigkeitsversicherung Premium

Alles wird neu, bei der Continentalen. Nachdem die Krankenversicherung vor kurzem den neuen COMFORT Tarif eingeführt hat, gibt es ab September 2010 auch ein neues Bedingungswerk der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieses hört auf den wohlklingenden Namen “Vorsorge Premium”.

Das neue BU Produkt ist ein Maßstab an Flexibilität, wie der Versicherer meint. Wörtlich schreibt dieser in einem Prospekt an den Berater:

“nicht einfach flexibel, sondern extra flexibel- eben lebensnah”

und hebt dabei die Wechseloption in einen Altersvorsorgevertrag, die Nachversicherung bis Alter 50 und den jährlichen Wachstumsplan hervor. Was daran so besonders sein soll, erschließt sich mir leider (noch?) nicht aber kommt bestimmt noch.

Was aber tatsächlich als positives Merkmal hervorsticht, ist die versicherte Sofortleistung bei Eintritt der BU, der Verzicht auf die Formulierung “mehr als altersentsprechender Kräfteverfall” und die Infektionsklausel für Ärzte und Zahnärzte.

Gegenüber einigen Maklern und Vertriebspartnern wird diese BU Absicherung mit den Worten “mit den besten Bedingungen, die wir je hatten!” beworben. Das muss ja nicht zwangsläufig bedeuten das die Bedingungen gut sind, jedoch sollte sich ein Makler diese auf jeden Fall einmal anschauen. Genau das habe ich getan und mich stören an diesem Bedingungswerk einige Punkte:

1.) befristetes Anerkenntnis

Die Continentale verzichtet nicht generell auf die so genannten “befristeten Anerkenntnisse“. Es ist also möglich, dass der Versicherer die Anerkennung der BU in “begründeten” Ausnahmefällen zeitlich befristet (max. 12 Monate, Grundlage Punkt 2, Seite 15 AVB)

Dieses finde ich persönlich deshalb unglücklich, da es Gesellschaften gibt, welche so etwas anders/ besser lösen und ein befristetes Anerkenntnis meiner Auffassung nach immer eine Einschränkung ist.

2.) Auch die “Umorganisation“, also die Verpflichtung des Versicherten seinen Betrieb anders zu organisieren um nicht in die Berufsunfähigkeit zu kommen, finde ich unglücklich. In den Bedingungen heißt es dazu:

Quelle und (c) Continentale

Diese Umorganisation findet auch bei der Conti bei Angestellten nicht statt. Gerade bei Selbstständigen gibt es hier aber deutlich bessere Lösungen, die bedacht werden sollten.

Auch die Punkte Krieg- und Terror, Nachversicherung (wenn kein konkretes Ereignis vorliegt) und die Arztanordnungsklausel sollten Sie sich genauer anschauen. Gerade in Details bei der Berufsunfähigkeit liegt “der Hase im Pfeffer”. Findet der Versicherer eine Lücke in den Bedingungen, so wird er diese berechtigt nutzen, um keine Leistung zu erbringen und seinen Bestand zu schützen. Dieses ist soweit legitim, bedenken Sie aber: In der BU Absicherung gibt es keine Grauzonen. Entweder es fließt eine Leistung oder nicht.

Alles in Allem gilt hier, wie immer und in jeder Beratung:

Es gibt keinen idealen Schutz bei Berufsunfähigkeit, wie es auch keine ideale Private Krankenversicherung gibt. Dabei sind viele persönliche Faktoren zu berücksichtigen, die bei jedem Kunden individuell sind.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Leitfaden zur Entscheidung zur richtigen Berufsunfähigkeitsabsicherung

Kriterien (-fragebogen) zur richtigen BU

Allgemeine Versicherungsbedingungen der BU Vorsorge Premium, Stand 09/2010

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