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Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Nach der Kundenfrage zur Central, welche ich in einem der letzten Blogbeiträge beantwortet habe (Kundenfrage: “Soll ich noch bei der Central Krankenversicherung bleiben, oder lieber schnell weg?”), heute mal keine Frage, sondern eine (Wunsch-)Aussage.

Wer will das nicht. Jeder der aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechselt, der erwartet neben hochwertigen Leistungen auch stabile Beiträge. Das ist einer der Voraussetzungen, um langfristig hochwertigen Versicherungsschutz bezahlbar halten zu können.

In diesem und einem der kommenden Blogbeiträge geht es daher um die Entwicklung der Beiträge in beiden Systemen.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Dort steigen Beiträge aus mehreren Gründen. Einer der Gründe ist die Anhebung des so genannten Beitragssatzes, ein anderer die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe des Einkommens Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen sind. Diese hat sich in den letzten Jahren durch Anpassungen erhöht und wird jährlich neu festgelegt. Verantwortlich für die Festsetzung der BBG ist Bundesregierung, die eine jährliche Anpassung vornimmt. In der folgenden Grafik lässt sich die Entwicklung der jährlichen Grenze ablesen.

Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es einen weiteren Faktor, der die Beiträge in der GKV beeinflusst, der Beitragssatz. Dieser war bis zum Jahre 2009 abhängig von der gewählten Kasse. Diese konnte den Beitragssatz selbst, nach ihrer wirtschaftlichen Lage, festlegen und somit den Wettbewerb beeinflussen.


Seit Einführung des so genannten einheitlichen Beitragssatzes geht dieses nicht mehr. Dieser wird seit 2009 einheitlich von der Bundesregierung festgelegt und ist für alle gesetzlichen Kassen bindend und gleich. Für den Ausgleich von Mehrkosten oder die Weitergabe von Ersparnissen an den Versicherten stehen Zusatzbeiträge und/ oder Wahltarife zur Verfügung. Mit diesen ist es der gesetzlichen Kasse möglich, auch einen höheren Beitrag, als den zugewiesenen zu bekommen.

Zudem wurde die paritätische Aufteilung abgeschafft und somit zahlen derzeit Arbeitnehmer einen erhöhten Beitragssatz. Dieser “Extraanteil” beträgt 0,9%. Bei einem derzeitigen Beitragssatz (2011) von 15,5% trägt der Arbeitgeber daher nur 7,3%, der Arbeitnehmer aber 8,2%. In der Privaten Krankenversicherung gilt weiterhin die hälftige Aufteilung bis zum Höchstsatz. Hier wird ein so genannter Arbeitgeberzuschuss gezahlt.

Unterschied zur Privaten Krankenversicherung

In er gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beiträge aufgrund von steigenden Ausgaben, aber auch durch veränderte wirtschaftliche Situation. Da es sich um ein Umlageverfahren handelt, wirken sich wirtschaftliche Schwächen, weniger arbeitende Menschen und somit Beitragszahler direkt auf die Einnahmen aus. Dazu kommen Leistungskürzungen, wie in den Bereichen Zahnersatz, Sehhilfen, Eigenbeteiligungen bei Medikamenten und weiteren Einschnitten im System. Diese Einführung von Zuzahlungen beispielsweise ist in der privaten Krankenversicherung nicht möglich.

Warum auch dort die Beiträge angepasst werden müssen und was genau mit den Beiträgen dort passiert, lesen Sie in dem nächsten Blogbeitrag der Reihe. Darin soll es auch um die Möglichkeiten gehen, den Versicherungsschutz bezahlbar zu halten.

Weitere Artikel und Informationen:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung mit Systemunterschieden und Funktionsweisen beider Systeme

 

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