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Deutscher Ring Krankenversicherung mit neuen Bedingungen zur Unisex-Welt in der Privaten Krankenversicherung

Als erstes Unternehmen der Branche hat der Deutscher Ring Krankenversicherungs-Verein a.G. seine in der Unisex-Welt geltenden Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AVB) für die Krankheitskosten-Vollversicherung herausgegeben. Gegenüber den heute Bedingungen ergeben sich ab dem nächsten Jahr einige Verbesserungen.

Im Teil I der Allgemeinen Bedingungen und damit für das gesamte Unisex-Tarifwerk gilt ab 2013:

  • Impfungen werden zukünftig auch dann bedingungsgemäß geleistet, wenn eine Auslandsreise Anlass der Impfung ist.
  • Die Behandlung in Medizinische Versorgungszentren wird nun bedingungsgemäß geleistet, bisher waren diese in den Bedingungswerken nicht genannt und wurden nur auf dem Wege der Kulanz geleistet.
  • Palliative Versorgung in Hospizen wird tarifübergreifend Bestandteil der Bedingungen: Dadurch wird die bisherige Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben und eine bisher nicht versicherte Lücke geschlossen.
  • Die erste Entziehungsmaßnahme wegen Sucht ist nun versichert, auch wenn auch der Versicherer die Leistung vor Behandlungsbeginn zusagen muss. Auf eine Anrechnung anderer Leistungsträger wird verzichtet.

Neben den Änderungen im Teil I und somit der Geltung für alle Tarife des Deutschen Rings, folgen auch in den Tarifbedingungen weitere Klarstellungen und Leistungsverbesserungen.

Änderungen im Tarif „Comfort+“

So werden im Tarif Comfort+ die Auslandskosten erstattungsfähig, welche in dem jeweiligen Land ortsüblich sind. In der bisherigen Version der Versicherungs-Bedingungen fanden sich keine klarstellenden Regelungen. Die psychotherapeutische Leistung wird dahingehend verbessert, das zukünftig nicht mehr 30, sondern bis zu 50 Sitzungen versichert sind. Dabei ist ab der 31. Sitzung eine Prüfung und Leistungszusage des Versicherers erforderlich. Die kleineren Änderungen im Bereich der Heilmittelversorgung umfassen die Hinzunahme der Leistungen von Podologen, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik, Kältetherapie und manueller Therapie.

Hilfsmittelkatalog wird geöffnet

Die Produktlinien „Comfort+“ und „Esprit“ sowie die Beihilfetarife hat der Deutsche Ring nun mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ausgestattet, nachdem bisher in einem geschlossenen Katalog nur ausdrücklich genannte Hilfmittel versichert waren. Den Empfehlungen für die Mindestkriterien des PKV-Verbandes folgend, versieht der Versicherer seine Bedingungen nunmehr mit der folgenden Aussage:

Hilfsmittel (außer Sehhilfen), die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen.“

Weiterhin erhalten bleibt die Regelung zur Bezugsquelle. Auch zukünftig sind Hilfsmittel mit Anschaffungskosten von mehr als 1.000 Euro über den Versicherer zu beziehen oder die Erstattung kann auf die bei Bezug über den Versicherer entstehenden Kosten reduziert werden.

Verbesserungen im Zahnbereich und bei Fahrtkosten

Im Rahmen der Anpassung werden kleinere Änderungen in verschiedenen Bereichen der Tarifserien Esprit, Comfort+ und den Beihilfetarifen  durchgeführt. So sind jetzt Fahrtkosten zur Chemotherapie oder Dialyse enthalten. Das bisher bekannte Preis- und Leistungsverzeichnis bei Zahnleistungen entfällt und wird durch die Formulierung „angemessene Sätze“ ersetzt. Versichert ist zukünftig auch die professionelle Zahnreinigung.

Noch keine Preise

Zu den zukünftigen Beiträgen macht der Deutsche Ring noch keine Angaben. Zu erfahren war lediglich, dass von Versicherten, die dauerhaft in die Schweiz ziehen, ein Beitragszuschlag von 20 Prozent verlangt wird. Bisher hatten nur Auswanderer nach Kanada, Japan und den USA einen Zuschlag (in Höhe von 50 Prozent) zahlen müssen. Auf Anfrage teilte das Unternehmen zudem mit: „Mit großer Wahrscheinlichkeit werden wir uns der Aktuarempfehlung anpassen und auf einen Zins von 2,75 Prozent senken“.

Mit den Änderungen der Bedingungen in den Tarifwelten Comfort+, Esprit (einschließlich der Tarifstufen M und X) und der Beihilfetarife bleibt das Unternehmen einer der Topanbieter am Markt.

Durch die Anpassungen werden Leistungsdefizite und unklare Formulierungen in den alten Bedingungen ausgemerzt. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen die Bereiche der ambulanten Psychotherapie, Leistungen bei der Versorgung in Medizinischen Versorgungszentren (MVZs), Versorgung in Hospizen und dem Heil- und Hilfsmittelbereich.

Klare Positionierung

Damit und mit Einführung der Mindestkriterien des PKV-Verbandes in die neuen Tarife positioniert sich der Versicherer klar am Markt. Ein großer Vorteil für die zukünftigen Kunden ist die Nennung eines offenen Hilfsmittelkataloges. Auch zukünftig bleibt die Einschränkung der Versorgung bei Hilfsmitteln über 1.000 Euro bestehen. So sind diese auch vorrangig über den Versicherer zu beziehen. Hält sich der Versicherte aber nicht an die Empfehlung, so bleibt das Hilfsmittel dennoch versichert. Dann gilt aber eine Einschränkung, welche schon aus den bisherigen Bedingungen bekannt ist:

„Wird keine vorherige Zusage eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. angefallen wären.”

Mit einer solchen Formulierung sichert sich der Versicherer ein Recht zur Mitbestimmung und nutzt dieses zur Dämpfung der Kosten und somit im Sinne der Beitragsstabilität.

Lücken werden geschlossen – aber nicht alle

Weiterhin werden zusätzliche Leistungen gegenüber den bisherigen Tarifen eingeführt. Dabei geht es neben der Nennung von Impfungen (welche auch aufgrund von Auslandsreisen erfolgen können) auch im die Bereiche der Psychotherapie. Die Erweiterung von 30 auf 50 Sitzungen ist ein Schritt in Richtung besserer Versorgung. Dennoch bleibt auch zukünftig eine Behandlung mit mehr als 30 jährlichen Sitzungen von einer Leistungszusage abhängig. Durch weitere kleine Änderungen wie der Einführung von Podologie, Kältetherapie und der Nennung von manueller Therapie oder Schwangerschaftsgymnastik werden die Mindestkriterien umgesetzt und weitere Lücken in den Leistungen geschlossen.

Vorbild für andere Krankenversicherer

Zusammengefasst sichert sich der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein auch zukünftig seine Marktposition in den neuen Unisextarifen und setzt teilweise bestehende Leistungspraxis nunmehr rechtsverbindlich in den Bedingungen um. Es ist zu hoffen, dass andere Unternehmen nun diesen Schritt wahrnehmen und ebenfalls den richtigen Weg gehen.

passend dazu:

Mein Artikel im Versicherungsjournal: Deutscher Ring Kranken legt Unisex-Bedingungen vor

6 Kommentare

  1. Hallo,
    was passiert eigentlich mit den Bestandskunden beim DR, die nicht der Unisex-Welt zuzuordnen sind – sind diese aufgrund des zu erwartenden höheren Beitrages beim Unisex-Tarif zwar “günstiger”, aber dafür schlechter versichert ?
    Viele Grüße
    emsei

  2. Warum wären Änderungen im Bestand nicht zulässig?

    Leistungsverbesserung in Tarifen, wie die o.g nun erstattete porfessionelle zahnreinigung, gab es doch auch schon in der Vergangenheit, auch für Bestands- nicht nur für Neukunden.

  3. ist es für Bestandskunden im Esprit Tarif Sinnvoll und möglich in den neue Unisex Tarif zu wechselen. Wie hoch wären dann die Zusatzkosten?
    Ist der Wechsel auch für Kinder möglich (Kosten?)

    • Hallo,

      ein Wechsel in die neuen Tarife ist generell möglich und teilweise durchaus sinnvoll. Wie hoch die Zusatzkosten sind, hängt aber von den Tarifprämien ab. Für Kinder wird es sogar 3 EUR günstiger.

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