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Central CVP 500 – was tun nach der Beitragsanpassung zum 01. 01. 2012

Einige Gesellschaften bekommen es einfach nicht “auf die Reihe”. So schrieb mir ein Kunde heute in seiner Mail und meinte damit die Beitragsanpassung seiner privaten Krankenversicherung. Es ist wie in allen Bereichen des Lebens, es gibt gute Beispiele und eben auch schlechte. In meinen letzten Blogbeiträgen hatte ich bereits Hinweise und Tipps für die Central Kunden zusammengestellt und möchte in diesem Beitrag speziell die Entwicklung der so genannten “Pauschalleistungstarife” betrachten.

Was ist das “besondere” an solchen Tarifen?

Bei der Pauschalleistung wird dem Kunden eine garantierte und vertraglich vereinbarte Rückerstattung versprochen. Anders als bei Modellen mit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung kann diese nicht vom Unternehmen eingestellt oder gekürzt werden. Der Betrag ist vertraglich vereinbart und wird bei Leistungsfreiheit und Erfüllung der Voraussetzungen (i.d.R. im Folgejahr) ausgezahlt.

Für wen sind/ waren solche Tarife interessant?

Vor der steuerlichen Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge durch das Bürgerentlastungsgesetz nutzen vorwiegend Angestellte diese Tarife. Es war “doch toll” fast 6 Monatsbeiträge zurück erstattet zu bekommen, wenn keine Leistungen beansprucht wurden. So wurden diese Tarife auch an den Mann und die Frau gebracht. Oftmals taten Vertreter einer großen Vermögensberatung dieses auch mal so “pauschal”, Tarif passt und gut. Selbst das Unternehmen warb einmal in einem Newsletter mit der Aussage “Unser Tarif CVP passt immer!”

Wie genau funktioniert der Tarif nun?

Zunächst einmal wird ein Tarifbeitrag für die Krankenversicherung in der Police dargestellt. Dieser wird monatlich vom Konto des Versicherten abgebucht. Zusammengesetzt wird der Beitrag aus den Komponenten Grundbeitrag + 10% gesetzlicher Zuschlag + Krankentagegeld + Pflegepflichtversicherung. Nun finden wir in solchen Tarifen mit Pauschalleistung unterschiedliche Rückzahlungsregeln, am Beispiel des CVP der Central sieht das nun so aus:

Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit 3.1 Voraussetzungen für die Auszahlung der Pauschalleistung Es wird eine Pauschalleistung für ein leistungsfreies Kalenderjahr (Anspruchsjahr) gezahlt, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Für das gesamte Anspruchsjahr wurden weder für Tarif CVP noch für einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsleistungen bei der Central beansprucht. b) Im Anspruchsjahr bestand für mindestens einen Monat Versicherungsschutz nach Tarif CVP, der ununterbrochen, also insbesondere ohne Ruhensvereinbarung (Aussetzung, Überbrückung, Anwart- schaft), bis mindestens zum 30.06. des Folgejahres fortbestanden hat. c) Im Anspruchsjahr sowie bis zum 30.06. des Folgejahres hat weder ein Beitragsverzug bestanden noch war ein gerichtliches Mahnverfahren bzw. ein Beitragsprozess anhängig.

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, so bekommt der Kunde eine Rückerstattung. Auch die Frage der Höhe ist in den Bedingungen geregelt und lauten bei dem Tarif CVP wie folgt:

Höhe der Pauschalleistung Die Höhe der Pauschalleistung beträgt:

– 5/12 der Anspruchsjahr für Tarif CVP entrichteten Beiträge, wenn für das Anspruchsjahr und für die beiden unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahre weder für Tarif CVP noch für einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsleistungen beansprucht wurden.

– 3/12 der Anspruchsjahr für Tarif CVP entrichteten Beiträge, wenn für das Anspruchsjahr und für die beiden unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahre weder für Tarif CVP noch für einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsleistungen beansprucht wurden.

– 2/12 der Anspruchsjahr für Tarif CVP entrichteten Beiträge, wenn für das Anspruchsjahr und für die beiden unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahre weder für Tarif CVP noch für einen anderen Tarif der Krankheitskostenvollversicherung Versicherungsleistungen beansprucht wurden.

Dazu gab es “in guten Zeiten” noch eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von einem Monatsbeitrag, so ergab sich eine Rückzahlung von bis zu 6 Monatsbeiträgen. Bei einem Beitrag von 400 EUR + 10% ges. Zuschlag (40 EUR) und Krankentaggeld und Pflegepflichtversicherung wurden so, in unserem Beispiel, bis zu 2.400 EUR erstattet. Berücksichtigt man dabei, das der Kunde 200 ERU von den 400 EUR als Arbeitgeberzuschuss bekam, so war die Krankenversicherung “quasi umsonst”.

Klingt gut, oder? Genau so wurde der Tarif auch angeboten und verkauft.

Warum es dann scheitert(e)?

Zum einen änderten sich im Jahr 2010 die Voraussetzungen. Dabei wurden die Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt bei der Lohnsteuer (Höhere Lohnsteuer nach PKV Wechsel?) und eine Beitragsrückerstattung führte zur (nachträglichen) Steuerbelastung. So kommt es sehr auf den Einzelfall an, aber gerade bei ungünstigen Steuerklassen (1 oder ä.) ist es so, das sich das Modell kaum bzw. nicht mehr rechnet. Teilweise ist es günstiger die Rechnungen einzureichen und auf die Rückzahlung zu verzichten. Die Gesellschaft(en) versuchten den Verkauf dieser Tarife dann erstmal mit SonderBoni oder Mehrcourtage anzukurbeln, hat wohl auch nicht so geklappt wie gedacht. Ist man aber ganz ehrlich und versucht nicht, sich etwas vorzumachen, so kommt man selbst drauf.

Auch wenn ein Kunde keine Kosten verursacht, weil dieser leistungsfrei ist, so werden dennoch Gelder benötigt um Alterungsrückstellungen zu bilden. Da aber bei der halben Rückzahlung immer weniger Geld da ist- wovon soll das ausreichend passieren? Dazu kommt noch der Mensch. Gerade bei solchen Tarifen, wo sich der Versicherte Jahr für Jahr sagt “bloß nichts einreichen” tritt ein Phänomen auf. Werden die Grenzen zum Einreichen erreicht, so wird in dem Jahr alles irgendwie untersucht, behandelt und es treten Kosten auf, die so im Normalfall nicht entstanden wären.

“Man ist ja eh drüber” und dann muss man die Versicherung ja mal nutzen, so oftmals die Einstellung. Das allein ist natürlich kein Grund für die Anpassung. Gründe liegen sicher in verschiedenen Bereichen und sind bei der Gesellschaft zu suchen. Das Problem mit explodierenden Beiträgen hat die Central nicht nur bei dem CVP, in allen anderen Tarifen sind auch zweistellige Beitragsanpassungen für Central Kunden zu erwarten.

Das treibt natürlich wiederum gesunde Kunden, die noch wechseln können, weg vom Unternehmen- ein Kreisel der sich dann in Gang setzt und nur schwer aufzuhalten ist. Hier mal ein Beispiel eines heute 46jährigen Kunden.

Der bisherige Beitrag betrug im CVP 381,88 EUR. (nur Tarif, ohne Ges. Zuschlag und Bausteine) Neu ab Januar soll dieser nun 486,42 EUR zahlen, eine Steigerung von 112,87 EUR oder 29,56%.

Dazu muss man wissen, bereits 2010 gab es eine saftige Erhöhung um fast 1/3 der damaligen Prämie. Neben der Anpassung kommt zum 01. 12. aber auch gleich noch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung von 500 auf 600 EUR. Das ist kaum noch zu verkraften, berücksichtig man dabei das die Kosten noch mind. 20-30 Jahre weiter steigen.

Hier ist wieder einmal zu sehen, wie wichtig die Auswahl der Gesellschaften, genügend interne Wechselmöglichkeiten und eine ausgewogene Kalkulation sind. Was können Sie tun? Wenden Sie sich an einen spezialisierten Berater. Bereiten Sie die Anforderungen für sich auf, sammeln Arztunterlagen und Vorerkrankungen (um ggf. Alternativen prüfen zu können) und schauen sich bei dem Unternehmen selbst um.

Gemeinsam werden Sie eine Lösung finden, die langfristig bezahlbar ist und somit eine langfristige und dauerhafte Lösung darstellt.

Weitere Beiträge zum Thema:

Central- alle Blogbeiträge zum Unternehmen Beitragsanpassungen der Central zum 01. 01. 2012

Tarifwechsel nach 204 VVG

Höhere Lohnsteuer nach PKV Wechsel?

8 Kommentare

  1. Ich hatte diesen Tarif auch (CVP500). Bis zum 31.12.2010 kostet dieser mich 260 EUR. Dann kam eine Anpassung zum 01.01.2011 auf 363 EUR – das war für mich der Auslöser von der Central weg zu gehen. Wenn ich mir nun bei der Central meinen Beitrag auf der Homepage berechnen lasse, müsste ich ab dem 01.01.2012 481 EUR bezahlen. Da ich Mitte dreißig bin, habe ich es im letzten Jahr mit der Angst zu tun bekommen, dass ich mir diesen Tarif bald nicht mehr leisten kann. Ich muss dazu sagen, dass ich erst ab dem 01.01.10 im CVP500 war, auf anraten meines Vermögensberaters. Zuvor war ich im CV3H1000 welche auch mehrmals angepasst wurde, worauf hin ich dann in den CVP500 gewechselt bin.

    Aus heutiger Sicht war es eine sehr gute Entscheidung, mich von dem Vermögensberater zu trennen und mir einen Spezialmakler für PKV zu suchen. Meine neue PKV passt samt Tarif viel besser zu meinen Bedürfnissen und die Anpassungen zum 01.01.12 sind auch in einem verträglichen Rahmen, ohne dass es einem eiskalt den Rücken runter läuft.

  2. Ich stand 2008 vor der Entscheidung in eine PKV zu wechseln. Mein Vermögenberater prieß mir den Tarif CVP500 der Central als unschalgbar an!

    Mein Glück im nachhinein war, dass sich die Central damals schon ziehmlich unserios verhielt und mir einen Risikoaufschlag von sage und schreibe 25% aufbrummen wollte, nur weil ich bei einer Vorsorge Koloskopie war aber völlig gesund bin.

    Habe mich dann selbst schlau gemacht und bin zum Deutschen Ring gegangen. Dieser Schritt war richtig, wenn auch hier 2012 eine Beitragsanpassung erfolgt aufgrund der höheren GOZ.

  3. Habe auch CVP500. Zahlte 2010 320,-€,wurde 2011 auf 411,- erhöht und soll 2012 550,- zahlen. Jetzt kam Meldung, daß aufgrund der Altersrückstellung (Bin Central seit den 70ern) ich 17,-€ wemiger zahlen muß, also “nur” 533,-. Toll….aber als 65 jähriger Rentner kann ich wohl kaum noch wechseln,oder? Naja, meine Rente wird dann wohl in ein paar Jahren für die Central draufgehen.

  4. …ach ja, habe noch vergessen, daß der Eigenanteil von 500,- auf 600,- erhöht wurde. Müsste jetzt also CVP600 heißen. 🙁
    Meinen Kindern werde ich wohl empfehlen in der GKV zu bleiben.

  5. Dieser Tarif ist leider Massiv von Vertretern der DVAG angepriesen worden. Das Beraterklientel und deren Kunden sind ein Hauptproblem der Central Krankenversicherung. Die Gesellschaft wollte einfach zu schnell mit billigen Tarifen wachsen und dafür kamen die Vertreter der DVAG besten in Frage. Nun ist eingetreten was kommen musste, viele Versicherte die Ihre Beiträge nicht zahlen.

  6. Ich habe bei der Central den Tarif KE1500. Im November 2011 stieg mein Beitrag von 204 auf 299 Euro. Heute habe ich schon wieder Post. Es geht weiter aufwärts von 299 auf 325 Euro mit Steigerung der Selbstbeteiligung
    von 1000 auf 1150 Euro. Mir wird Angst und Bange! Wenn ich Renter bin kann ich solche Erhöhungen keinesfalls aufbringen. Die Amerikaner haben endlich die Krankenversicherung und wir demontieren uns das einst gute System Stück für Stück.

  7. Mein mann (2009 war er 39J) ist seit 2009 bei Central CVP 500.Hier die Entwicklung:
    2009: 290,– / 2010: 300,– / 2011: 406,–(!!) / 2012: 491,– / 2013: 515,–. Das sind insgesamt fast 78% mehr. Nebenbei erhöhte sich die SB von 500,– auf 700,– (ab 2013). Jetzt werden wir kündigen!! Unseren Kindern werden wir auch raten, IMMER in der gesetzlichen zu bleiben. Der Wechsel in die PKV war zwar verlockend aber ein riesen großer Fehler!!

    • Hallo Frau S.

      danke für den Kommentar. Sorry, aber mit 39 und einem Beitrag von 290 EUR KANN es nicht funktionieren. Der GKV Höchstbeitrag lag zu dem Zeitpunkt bei über 500 EUR. Wo sollen denn die Leistungen herkommen?

      Das ist der Ansatz, und PKV ist zum Geldverdienen ungeeignet?

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