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Bundesärztekammer mit eigenem Entwurf für eine Gesundheitsreform

Die Bundestagswahl rückt näher, die Parteien positionieren sich so langsam auch in Richtung Gesundheitspolitik weiter, auch wenn niemand so richtig mit der Sprache raus rücken möchte. Doch noch ein anderer kommt mit einer „Idee“ wie die zukünftige Gesundheitspolitik aussehen soll. Auch wenn es kein direktes Thema für einen Versicherungsmakler ist, so wurde ich in den letzten Tagen oft gefragt, was genau „die“ denn eigentlich wollen. Nachdem mir der Entwurf nun vorliegt, hier einige Eckpunkte aus dem Papier der Bundesärztekammer. Quelle: Bundesärztekammer, „Anforderungen zur Weiterentwicklung des dualen Krankenversicherungssystems in Deutschland“, April 2013

1.) Einführung eines „Gesundheitsbeitrages“ und damit eine Finanzautonomie der gesetzlichen Krankenkassen

Aus dem derzeitigen Versichertenanteil soll sich ein fester, einkommensabhängiger Gesundheitsbeitrag entwickeln. Dieser soll nach derzeitigen Berechnungen lt. der BÄK bei monatlich 135- 170 EUR liegen. Der Arbeitgeberanteil soll aber weiter einkommensabhängig geregelt werden und bei den derzeitigen 7,3% bis zur heutigen Beitragsbemessungsgrenze bleiben.

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Damit einkommenschwache Versicherte nicht übermäßig belastet werden, schlägt die BÄK eine Belastungsgrenze von 9% des „gesamten Haushaltseinkommens“ vor. Der Ausgleich soll durch allgemeine Steuern über den Gesundheitsfond erfolgen. Auch wenn der Beitrag unabhängig von Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen erhoben wird, sollen die Kassen diesen in unterschiedlicher Höhe erheben dürfen, wobei er immer für alle Versicherten einer Kasse gleich ist.

2.) Änderungen bei der derzeitigen Familienversicherung nach §10 SGB V

Der Entwurf sieht weiter eine Neuregelung der Familienversicherung vor. Dabei sollen die Ausgaben der Kinder bis zur GKV Altersgrenze beitragsfrei mitversichert werden und ebenfalls über den Gesundheitsfond gedeckt werden. Erwerbstätige Erwachsene die die Kriterien nicht erfüllen, werden jedoch beitragspflichtig.

3.) Neuerungen im Gesundheitsfond

Der Gesundheitsfond soll nicht mehr in der derzeitigen Form bestehen bleiben, da er die Beitragsautonomie der Kassen einschränkt. Daher wird dieser, geht es nach der BÄK, neu gestaltet. Zukünftig soll es eine Kombination eines transparenten und pauschalen Gesundheitsbeitrages geben, zudem werden den Kassen Gelder je nach Struktur der Versicherten zugewiesen.

Der weiterhin bestehende Risikostrukturausgleich soll helfen, unterschiedliche Verteilungen der Versicherten (Alter, Geschlecht, regionale Versorgungsunterschiede, Erwerbsminderung und Morbidität) auszugleichen.

4.) Sozialverträgliche Stärkung der Eigenverantwortung

Den Kassen sollen zukünftig mehr Möglichkeiten gegeben werden, um Kostenbewusstsein zu steigern. Nach Ansicht der BÄK kann dieses durch Tarife mit Selbstbehalten und/ oder Tarife geschehen, welche ein Kostenerstattungsmodell und/ oder Kostenbeteiligungen in bestimmten Bereichen vorsehen.

5.) Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit

„Um mehr Generationengerechtigkeit im Gesundheitssystem herzustellen, wird grundsätzlich ein Gesundheits-Sparkonto aus Steuermitteln für alle in Deutschland geborenen Kinder eingerichtet. Das Gesundheits-Sparkonto federt als kapitalgedecktes Ansparprogramm die finanziellen Folgen der zukünftigen demographischen Entwicklung ab.“

6.) Reformen in der privaten Krankenversicherung

Auch hier soll es, nach den Vorstellungen der BÄK weitreichende Veränderungen geben, wenn auch eine Beibehaltung den dualen Systems grundsätzlich empfohlen wird. Bei den angedachten Änderungen geht es im wesentlichen um folgende Punkte:

a.) Die Versicherten der Privaten Krankenversicherung sollen Alterungsrückstellungen zwischen privaten Versicherungsunternehmen vollständig mitnehmen können. Wie dieses genau bei Tarifen funktionieren soll, die anders kalkuliert sind, verrät das Papier jedoch noch nicht.

b.) Mal wieder geht es um Leistungsunterschiede zwischen beiden Systemen. Auch die BÄK bemängelt die Unterschiede in den Leistungen, welche bereits an vielen Stellen diskutiert wurden und meint, „Verpflichtend sollte ein ausreichender individueller Versichertenschutz in der privaten Krankenversicherung durch Mindestkriterien für Versorgungsleistungen festgelegt werden. Dieser muss so gestaltet werden, dass er einen transparenten Vergleich zwischen den PKV-Tarifen und den Leistungen der GKV den Versicherten ermöglicht.“

Alles in Allem sind auch diese Aussagen nicht wirklich neu und meiner Meinung nach so nicht so einfach umzusetzen. Das soll aber gar nicht das Thema dieses Beitrages sein, vielmehr sollte die Position der BÄK dargestellt werden.

Vollständig bei den Aussagen der BÄK bin ich hingegen bei den letzten Punkten des Papiers:

„Bei der Vermittlung von Versichertenverträgen müssen die Berater über eine entsprechende Mindestqualifikation verfügen, um Versicherte ausreichend über Versicherungsschutz und die Konsequenz von Tarifen zu informieren. Weiterhin muss das Provisionssystem zur Verbesserung der privaten Krankenversicherungen nachhaltig geändert werden.“

Die Mindestqualifikation ist seit längerem ein immer wieder angesprochenes Thema, leider wurde es weder bisher umgesetzt, noch ist es ganz so einfach wie sich das mancher vorstellt. Dennoch ist der Ansatz löblich und ich teile den durchaus.

Das vollständige Papier der Bundesärztekammer liegt mir vor, kann aber auch Gründen des Copyrights hier nicht veröffentlicht werden.

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