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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Unsinn</title>
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		<title>Wann darf ich denn nun in die Private Krankenversicherung? Gehaltserhöhung allein reicht nicht (immer) aus</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 07:54:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
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		<category><![CDATA[Überschreiten JAEG]]></category>
		<category><![CDATA[Unsinn]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist keine Woche her, da hatte ich über die falsche Antwort eines Anwaltes geschrieben, der auf der Plattform &#8220;frag-einen-anwalt.de&#8221; einen falschen Rat zu einem Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung gegeben hatte. Auch nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, geändert hat er es nicht. &#8220;Falscher Anwaltsrat- Tarifwechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung und dennoch Risikoprüfung&#8221; Doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist keine Woche her, da hatte ich über die falsche Antwort eines Anwaltes geschrieben, der auf der Plattform &#8220;frag-einen-anwalt.de&#8221; einen falschen Rat zu einem Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung gegeben hatte. Auch nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, geändert hat er es nicht.</p>
<p>&#8220;<strong><a title="Risikozuschläge bei Tarifwechsel innerhalb der eigenen Privaten Krankenversicherung (PKV)" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/risikozuschlaege-bei-tarifwechsel-innerhalb-der-eigenen-privaten-krankenversicherung-pkv/">Falscher Anwaltsrat- Tarifwechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung und dennoch Risikoprüfung</a></strong>&#8221;</p>
<p>Doch es geht falsch weiter. Heute von einem anderen Anwalt, der sich mit einer Frage zur generellen Wechselmöglichkeit beschäftigt. Das Erschreckende dabei ist jedoch: Der Anwalt gibt für das angebotene Honorar von 45 Euro drei unterschiedliche Ratschläge und ist sich dann wohl sicher, dass der letzte richtig sein muss. Ist er aber nicht- soviel vorweg.</p>
<p>Hier der Link zum Beitrag: &#8220;<strong><a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Wechsel-in-PKV-moeglich-bei-Gehaltserhoehung-im-Dezember-__f173235.html" target="_blank">Wechsel in PKV möglich bei Gehaltserhöhung im Dezember</a></strong>&#8221;</p>
<p>Erschreckend ist auch&#8230; 183 Aufrufe hat der Beitrag. Wenn da nur ein möglicher anderer Interessent drauf vertraut, so geht er von falschen Voraussetzungen aus und muss diese allein ausbaden, nicht der Anwalt. Doch worum ging es in der Frage genau?</p>
<blockquote><p>ich bin <strong>angestellt</strong> tätig und habe <strong>im Jahr 2011 von Januar bis November je 4000EUR Brutto</strong> verdient (im Arbeitsvertrag als regelmäßiges Monatsentgelt, keine Zuschläge wie Weihanchztsgeld etc. vereinbart). <strong>Zum 1. Dezember</strong> habe ich eine <strong>Gehaltserhöhung</strong> erhalten, sodass mein regelmäßiges, vertraglich vereinbartes monatliches Gehalt ab <strong>1.12.2011 auf 4255 EUR p.m.</strong> angestiegen ist.</p>
<p>mit 4255*12 = 51060 käme ich über die Jahresentgeltgrenze. Auch für 2012 komme ich darüber, da die 4255 auch 2012 gelten.</p>
<p>Auf einigen Seiten lese ich, dass nicht das in 2011 real erhaltene Gehalt 2011 (11*4000 + 4255 = 48255) sondern das aus dem Monatsgehalt Dez 2012 hochgerechnete Gehalt entscheidend für die JAEG ist.</p>
<p>Stimmt das? Muss mein Arbeitgeber mich zum 1.1.2012 bei o.g. Zahlen von der Versicherungspflicht befreien?</p></blockquote>
<p>Zunächst ist einmal zu klären, wann jemand überhaupt in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Dazu muss ein Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Diese Jahresarbeitentgeltgrenze (JARG) betrug im Jahr 2011 noch 49.500 EUR, für das Jahr 2012 wurde diese Grenze auf 50.850 EUR angehoben.</p>
<p><em><strong>Wer kann nun wechseln?</strong></em></p>
<p>Angestellte, welche die Grenze für das Jahr 2011 tatsächlich erreicht haben und mit dem Gehalt voraussichtlich auch die Grenze für das Folgejahr erreichen, die werden zum 01. 01. 2012 versicherungsfrei, können also in die Private Krankenversicherung wechseln.</p>
<p>Die entsprechenden Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch V, welches für die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) zuständig ist. Dort, genauer im § 6 Absatz 4. Dort heißt es wörtlich:</p>
<blockquote><p>(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, <strong>endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres</strong>, in dem sie überschritten wird. Dies <strong>gilt nicht</strong>, wenn das Entgelt die vom Beginn des <strong>nächsten</strong> Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze <strong>nicht übersteigt</strong>. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.</p></blockquote>
<p>Wer also 50.000 EUR Jahreseinkommen in 2011 hatte, wäre zwar theoretisch versicherungsfrei, da aber die Grenze 2012 nicht überschritten wird, bleibt die Versicherungspflicht bestehen.</p>
<p><em><strong>Wie sieht es nun in dem Fall des Fragestellers aus?</strong></em></p>
<p>Das Gehalt betrug in den Monaten Januar bis November 2011 monatlich 4.000 EUR, somit ergibt sich ein Gesamteinkommen für diese Monate von 44.000 EUR. Im Monat Dezember gab es eine Gehaltserhöhung. Diese bedeutet ein neues Gehalt von 4.255 EUR. Also erhöht sich das <strong>Gesamtjahreseinkommen für 2011 auf einen Betrag von 48.255 EUR</strong>.</p>
<p>Damit ist nicht nur die Grenze von 2011 nicht erreicht, auch die Grenze für 2012 wird unterschritten. Daher ist der <strong>Versicherte weiterhin ununterbrochen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)</strong>.</p>
<p><em><strong>Fazit:</strong></em></p>
<p>Nur wenn der Fragesteller zum 01. 12. 2011 ein <strong>neues Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber begonnen hätte</strong>, dann wäre die Situation etwas anders. Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird das regelmäßige Einkommen tatsächlich hochgerechnet und dabei angenommen, dieses wäre für das Jahr vorhanden. In unserem Fall würden wir als0 4.255 EUR * 12 Monate = 51.060 EUR annehmen. <strong>Damit</strong> wäre unser Fragesteller im neuen Arbeitsverhältnis <strong>versicherungsfrei</strong>.</p>
<p>Auch wenn der <strong><a href="http://www.ra-fork.de" target="_blank">Rechtsanwalt Raphael Fork</a></strong> drei Antworten gegeben hat und sich dabei immer wieder selbst korrigiert, wird die finale Antwort nicht richtig.</p>
<blockquote><p>(c) frag-einen-anwalt.de/ Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 27.01.2012 13:52:07</p>
<p>&#8220;Aller guten Dinge sind Drei&#8221; und &#8220;Judex non calculat&#8221;.</p>
<p>Wenn man das beides addiert komme ich zu meiner 3. und diesmal verbindlichen Stellungnahme. Ich habe durch die zahlen den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.</p>
<p>Meine erste Einschätzung war richtig. Sie sind also ab dem 01.01.2012 versicherungsfrei, weil es nur auf Ihr regelmäßiges Gehalt ankommt. Und dieses übersteigt ab Dezember 2011 wenn man es auf 12 monate hochrechnet die JAEG von 2012 (50.850 €) gerade eben. Es ist gerade nicht erforderlich das die Einzelgehälter in der Summe die JAEG übersteigen.</p>
<p>Damit sind Sie also ab dem 01.01.2012 versicherungsfrei.</p>
<p>Ich bitte meine Irrungen und Wirrungen zu entschuldigen.</p></blockquote>
<p>Beruhigend, das er <strong><a href="http://www.ra-fork.de/rechtsgebiete/" target="_blank">auf seiner Website zumindest Versicherungsrecht nicht als Interessen- oder Fachgebiet angibt</a></strong>. Dennoch erwarte ich von einem Juristen der in öffentlichen Foren Ratschläge gibt, das dieser sich belesen kann. Und klar, Fehler können passieren, daher hat er ja auch drei Antworten nacheinander gegeben und sich immer wieder korrigiert. Die zweite Antwort war allerdings fast richtig. Versicherungsfreiheit kann zum 01. 01. 2013 eintreten, wenn auch die dann geltende Grenze für 2013 überschritten wird. Schade, hätte er sich mal die letzte Antwort verkniffen.</p>
<p>Das Ganze zeigt mal wieder, eine Reihe von Anwälten verstehen nicht wirklich etwas vom Versicherungsrecht, gerade in der Kranken- und Lebensversicherung. Warum diese nicht einfach die Fragen von Leuten beantworten lassen, die es können und belegen, ist mir leider unklar.</p>
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		<item>
		<title>Ratgeber Geld vom 28. 01. 2012 &#8211; Falschaussagen und Halbwahrheiten zur „bösen Privaten Krankenversicherung (PKV)</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/ratgeber-geld-vom-28-01-2012-falschaussagen-und-halbwahrheiten-zur-boesen-privaten-krankenversicherung-pkv/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 07:01:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Anzeigepflicht]]></category>
		<category><![CDATA[ARD]]></category>
		<category><![CDATA[ARD Ratgeber Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Basistarif]]></category>
		<category><![CDATA[Unsinn]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist wie so oft. Ein Fernsehsender oder eine Zeitschrift sucht einen Artikelaufhänger. Natürich muss er reißerisch sein, ein bisschen auf die Tränendrüse drücken und vorallem, es muss einen bösen Buben geben. Diesen hat die Sendung Ratgeber Geld, ausgestrahlt am 28. 01. 2012 vom Bayrischen Rundfunk, nun in der Privaten Krankenversicherung gefunden. Die Continentale Krankenversicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist wie so oft. Ein Fernsehsender oder eine Zeitschrift sucht einen Artikelaufhänger. Natürich muss er <strong>reißerisch</strong> sein, ein bisschen auf die <strong>Tränendrüse</strong> drücken und vorallem, es muss einen bösen Buben geben. Diesen hat die <strong><a href="http://www.daserste.de/ratgeber/geld_beitrag_dyn~uid,yy72dp51d7fws71m~cm.asp" target="_blank">Sendung Ratgeber Geld, ausgestrahlt am 28. 01. 2012 vom Bayrischen Rundfunk</a></strong>, nun in der Privaten Krankenversicherung gefunden. Die Continentale Krankenversicherung in Dortmund soll der Bösewicht sein und so ist in der Rückschau der Sendung auch die ganze Halbwahrheit nachzulesen.</p>
<p>In dem Artikel geht es sogleich um mehr als <strong>halbwahre Aussagen</strong>, nämlich falsch. So geht es mit Aussagen wie:</p>
<blockquote><p>„Die <strong>private Krankenversicherung</strong> ködert Neueinsteiger mit günstigen Tarifen und im Alter kann es dann richtig teuer werden. Wenn man soweit überhaupt kommt – denn kerngesund muss man sein um reinzukommen in die Private, wehe dem, der nicht jede Vorerkrankung angibt, der fliegt ganz schnell wieder raus.“</p></blockquote>
<p>Komisch, <strong>hätte man richtig recherchiert, wären wohl ganz andere Ergebnisse zu Tage gekommen</strong>, die passen aber kaum zum reißerischen Beitrag. Natürlich finden wir im Bereich der Privaten Krankenversicherung Anbieter, welche <strong>nicht seriös kalkulieren oder kalkuliert haben</strong>. Gar zweisteige Beitragsanpassungen sind keine Seltenheit, wenn die Kalkulation nicht passt. Doch wer glaubt auch, er spare in der PKV 300 EUR und mehr gegenüber einem gesetzlich Versicherten, habe dann noch mehr Leistungen und beitragsstabil, ja das soll es dann auch noch sein. Das ist das Modell einen klassischen Perpetuum Mobile, das gibt‘s leider auch in der PKV nicht.</p>
<p>Ob man nun kerngesund sein muss, das mag auch einmal in Frage gestellt werden. Vorerkrankungen sind bis zu einem gewissen Grad grundsätzlich kein Problem und werden durch die Vereinbarung von Risikozuschlägen ausgeglichen. Im <strong>Bereich der Zusatzversicherungen sind auch Leistungsausschlüsse möglich</strong>. Die Höhe des Zuschlages ist natürlich davon abhängig, was der Versicherte tatsächlich hat und wie sich dieses auf die Kalkulation gegenüber einem gesunden Kunden auswirkt. Das ist aber genau das Prinzip der Privaten Krankenversicherung.</p>
<p>Anzugeben sind all die Vorerkrankungen, <strong>nach denen der Versicherer ausdrücklich und in Schriftform fragt</strong>, so steht es im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), welches die Grundlage aller Verträge bildet. Wer diese Angaben wissentlich oder gar vorsätzlich falsch macht, der muss auch mit den Folgen leben. Diese können nachträgliche Zuschläge, Rücktritte oder auch Ausschlüsse sein.</p>
<p>Dieses ist auch bei dem Fall von Sonja S. geschehen. Die Frage nach den <strong>Vorerkrankungen wurde mit <span style="text-decoration: underline;">nein</span> beantwortet</strong>, obwohl es anscheinend einige Behandlungen gegeben hat. Damit ist der Vertrag einfach <strong>unter falschen Voraussetzungen zu Stande gekommen</strong>.</p>
<blockquote><p>„Sonja S. musste beim Versicherungsantrag Gesundheitsfragen ausfüllen, das übernahm ihr Vertreter für sie. Vorerkrankungen erachtete er wohl als nicht so wichtig oder ließ sie gar unter den Tisch fallen.“</p></blockquote>
<p>Leider lässt der Beitrag offen, ob es sich um einen <a title="Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-finde-ich-den-passenden-makler-berater-vertreter-und-woran-erkenne-ich-diesen/" target="_blank"><strong>Vertreter der Continentalen, einen Mehrfachagenten oder einen Makler</strong> </a> (<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-finde-ich-den-passenden-makler-berater-vertreter-und-woran-erkenne-ich-diesen/" target="_blank">Unterschiede zwischen den Beratertypen</a></strong>) gehandelt hat. Bei den beiden erstgenannten wäre zu beweisen, was die Kundin dem Vertreter tatsächlich gesagt hat. Die Kenntnis des Vertreters ist mit der Kenntnis der Gesellschaft gleichzusetzen. Ist also nachweisbar, das die Kundin zum Beispiel per Mail den Versicherungsvertreter von allen Erkrankungen informiert hat, dieser diese aber nicht eingetragen hat, so wäre ein Anwalt hier der richtige Ansprechpartner um den Rücktritt zu prüfen.</p>
<p>Dennoch sei jedem geraten, die <strong>Gesundheitsfragen genau zu lesen und im Detail zu beantworten</strong>. Nur so lassen sich solche Nichtangaben korrigieren oder vermeiden. Verantwortlich für den Antrag und die Angaben ist (auch) der Kunde, nur der kennt seine Krankengeschichte.<br />
<span id="more-2273"></span><br />
Weitere <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/anzeigepflichtverletzung/" target="_blank">Beiträge zur vorvertraglichen Anzeigepflicht finden Sie im Blog</a></strong>.</p>
<p>Nachdem nun von Sonja S. Rechnungen eingereicht worden sind, sei die <strong>Continentale ohne Rückfrage zurückgetreten</strong>, ärgert sich die Versicherte im ARD Beitrag. Das passiert aber auch deshalb, weil der <strong>Gesetzgeber sehr enge Fristen dafür vorgesehen</strong> hat und sich die Versicherer daran halten müssen. Das bedeutet aber nicht, das im Nachhinein darüber nicht noch einmal zu sprechen sein wird.</p>
<blockquote><p>„dass die Untersuchungen eben nicht so evident waren, dass sie anzugeben gewesen wären.“</p></blockquote>
<p>Im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/antrag_conti_kv_2011.pdf" target="_blank">Antrag der Continentalen</a></strong> steht folgende Frage, „<strong>Fanden in den letzten 3 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen statt? Wenn ja, welche</strong>, wann, wegen welcher Beschwerden, was wurde festgestellt (auch Pflegebedürftigkeit und Schwangerschaft), wer kann Auskunft geben? “</p>
<p>Dabei ist es unerheblich, wie „evident“ die Untersuchung war. Die Frage ist eindeutig, die Antwort auch. <strong>Untersuchungen sind anzugeben</strong>, wenn danach gefragt wurde. Welche Behandlungen und Untersuchungen hier nicht angegeben wurde, schreibt der ARD Ratgeber Geld nicht, nur das der böse Versicherer zurückgetreten ist. Auch die Aussage des Anwaltes <a href="http://www.asp-recht.de/anwälte/tobias-platzen/" target="_blank">Tobias Platzen aus München</a> sind eher bedingt verwertbar. Er antwortet im Beitrag:</p>
<blockquote><p>„(&#8230;) da der Arzt befragt wurde, hier eine Stellungnahme abgegeben hat und hieraus sich ergeben hat, dass die Untersuchungen eben nicht so evident waren, dass sie anzugeben gewesen wären.&#8221;</p></blockquote>
<p><strong>Nicht der Arzt beurteilt was anzugeben ist und was nicht</strong>, sondern der Versicherer entscheidet<strong> was er von den Antworten als risikoerheblich einschätzt</strong>. Eine Erkältung udn einen dementsprechende Untersuchung ist daher auch anzugeben, auch wenn diese risikounerheblich sein wird, meistens zumindest. Jemand der über das Jahr verteilt aber oft an Schnupfen leidet, der kann durchaus ein höheres Risiko darstellen als ein gesunder Kunde.</p>
<p>Doch noch unsinniger werden die Aussagen etwas weiter im Text. Dort geht es um eine eventuelle <strong>Datenspeicherung innerhalb des PKV Verbandes</strong>, also dem Verband der privaten Krankenversicherungen. Erst schreibt der Autor bei der ARD:</p>
<p>„denn durch die Vertragskündigung ist sie gebrandmarkt, weil sich die Gesellschaften über den Verband der privaten Krankenversicherer gegenseitig informieren.“</p>
<p>Entweder man weiss es tatsächlich nicht besser, dann wäre eine genaue Recherche vor Erscheinen des Beitrages angemessen gewesen. Eine <strong>solche Datenspeicherung existiert in der Privaten Krankenversicherung schlichtweg nicht</strong>. Auch dann nicht, wenn man einen Versicherungsmakler (hier <em>Hermann Prassl aus Rottach-Egern</em>) zitiert und der den gleichen Unsinn erzählt. Er soll laut Beitrag gesagt haben:</p>
<blockquote><p>&#8220;Praktisch alle Daten, die über einen Versicherungsantrag gestellt werden, werden dort erfasst und nötigenfalls auch untereinander ausgetauscht, dass das erlaubt ist, unterschreibt bereits jeder Versicherungsnehmer mit seinem Antrag.&#8221;</p></blockquote>
<p>Wenn das Zitat so tatsächlich richtig ist und der Kollege die Aussage so getroffen hat, so ist es nicht wahr und eher peinlich für den Berufsstand des Maklers. In der <strong>Lebensversicherung gibt es eine solche Datenspeicherung in abgewandelter Form.</strong> Wir sprechen dabei von der so genannten <strong><a title="Die “schwarze Liste” der Versicherer zukünftig bei externem Anbieter" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-schwarze-liste-der-versicherer-zukuenftig-bei-externem-anbieter/" target="_blank">Sonderwagnisdatei</a></strong>. Diese wurde bei dem <strong>Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV)</strong> geführt und kann vom Versicherungsnehmer eingesehen werden. Auch eine Auslagerung an einen externen Anbieter ändert hier an der Verfahrensweise nichts.</p>
<p>Was der Antragsteller unterschrieb, war eine <strong>Datenschutzerklärung im Antrag</strong>. Bleiben wir beim Fall von Sonja S. und schauen und einmal diese Erklärung im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/antrag_conti_kv_2011.pdf" target="_blank">Antrag der Continentalen</a></strong> an. Dort heißt es:</p>
<blockquote><p>„Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Ver- sicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und / oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e. V. zur Weitergabe dieser Daten an an- dere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.“</p></blockquote>
<p>Hatte Frau S. nun zum Beispiel in ihrem Antrag angegeben, das Sie <strong>vorher bei einem anderen Versicherer versichert war</strong>, oder ein anderes Unternehmen einen Antrag bereits abgelehnt hat, so wird der neue Versicherer <strong>bei Antragsstellung und/ oder später bei der Prüfung einer Anzeigepflichtverletzung diese anschreiben können</strong>. Dieses passiert bei begründetem Verdacht, zum Beispiel wenn Diagnosen auftauchen, welche nicht bekannt waren, aber medizinisch gesehen vielleicht schon länger bestehen könnten. Eine solche Prüfung ist normal und wer seine Angaben richtig gemacht hat, hat auch nichts zu befürchten. Wird ein Antrag aber abgelehnt oder kündigt ein Unternehmen, <strong>so gibt es schlichtweg keine Datensammlung oder ähnliches.</strong> Die Angaben erhalten Sie Versicherer durch den Antrag und die Fragen darin.</p>
<p>Nun dürfte man erwarten, das so viele Fehler (Anzeigepflicht, Datenspeicherung, Informationen zur Antragstellung) eigentlich ausreichen sollten. Leider schafft es <strong><a href="http://reinhardweber.de/swf/Vita.html" target="_blank">Reinhard Weber (ARD)</a></strong> doch noch, auch die Informationen zum Basistarif falsch zu beschreiben. Schaut man in die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/avb_mb_bt.pdf" target="_blank">Bedingungen zum Basistarif der Privaten Krankenversicherung</a></strong>, so ist bei den Leistungen zur ambulanten Versorgung folgendes zu lesen:</p>
<blockquote><p>„1. Ärztliche Behandlung<br />
(1) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztliche Leistun- gen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen und Schutz- impfungen durch Vertragsärzte, die für die vertragsärztliche Versorgung im Bundesmantelvertrag–Ärzte/Ersatzkassen bzw. einem diesen ersetzenden Nachfolgevertrag, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab und den Richtlinien des Gemeinsamen Bun- desausschusses festgelegt sind. Aufwendungen für neue Unter- suchungs- und Behandlungsmethoden sind nur erstattungsfähig, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss diese in die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen hat.“</p></blockquote>
<p>Diesmal ist aber nicht die Continentale die böse Versicherung, nein es ist die Gothaer. Dabei geht es um die Versorgung durch einen Arzt, welcher <strong>nicht in der gesetzlichen Krankenkasse zugelassen ist,</strong> ein so genannter Arzt ohne Kassenzulassung. Dieser wurde vom Versicherer nicht bezahlt. Doch genau das steht oben in den Bedingungen. Der <strong>Basistarif (BT) orientiert sich nach dem Willen des Gesetzgebers klar und deutlich an den Bedingungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und deren Leistungsumfang</strong>. Daher sind Klauseln wie „wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung“ ebenso enthalten, wie der Hinweis, nur Vertragsärzte zu leisten logisch und erklärbar. Auch wenn sich die ARD jetzt damit rühmt, das nach einer „<strong>wunderwirkenden Medienanfrage</strong>“ nun eine freiwillige Nacherstattung erfolgte, es bleibt für alle Versicherten bei den Regelungen die festgeschrieben sind.</p>
<p>Wenn Sie also, warum auch immer, im Basistarif versichert sind, machen Sie sich unbedingt vertraut mit den Bedingungen. Einige Versicherer geben ihren Versicherten spezielle Karten und Unterlagen für den Arzt an die Hand, damit eine Abrechnung auch genau so erfolgt, wie vorgesehen. Der Arzt mit Kassenzulassung muss Sie übrigens behandeln, das ganze auch zu den Sätzen des Basistarifs, der Privatarzt muss das nicht.</p>
<p>An diesem Bericht des ARD Ratgeber Geld sieht man sehr deutlich- <strong>medienwirksame Beiträge</strong> haben ein Ziel- Zuschauer mit Geschichten vor den Fernseher zu bekommen. Der <strong>Wahrheit müssen diese wohl nicht entsprechen,</strong> wie sonst können bei einer Recherche so viele Fehler passieren?</p>
<p>Das aber auch Anwälte offensichtlich manchmal nicht wirklich verstehen, was die da so an Ratschlägen von sich geben, das zeigte mein letzter Beitrag zu dem Rat eines Anwaltes auf „frag-einen-anwalt“. Hier der Blogbeitrag dazu: <a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/risikozuschlaege-bei-tarifwechsel-innerhalb-der-eigenen-privaten-krankenversicherung-pkv/">Risikozuschläge bei Tarifwechsel innerhalb der eigenen Privaten Krankenversicherung (PKV)</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Central: Kündigung wirklich nur im Original möglich? Verwirrung um Aussagen zur Kündigung der PKV</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/central-kuendigung-wirklich-nur-im-original-moeglich-verwirrung-um-aussagen-zur-kuendigung-der-pkv/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 07:25:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Central]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Unsinn]]></category>

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		<description><![CDATA[Momentan herrscht mal wieder große Verunsicherung. Der Grund liegt mal wieder bei der Central Krankenversicherung die mit einem Schreiben an einige Kunden. Auch die Gothaer Krankenversicherung hatte ja im letzten Jahr etwas eigenartige Auffassungen zum Prozedere der Kündigung bzw. eines Widerrufes zur Privaten Krankenversicherung (PKV) Für Verwirrung sorgte die letzten Tage ein Schreiben der Central [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Momentan herrscht mal wieder große Verunsicherung. Der Grund liegt mal wieder bei der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/central/" target="_blank">Central Krankenversicherung</a></strong> die mit einem Schreiben an einige Kunden. Auch die <strong><a title="(Verhinderungs-)Taktik oder einfach nur Schlampigkeit im Hause Gothaer Krankenversicherung?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/verhinderungs-taktik-oder-einfach-nur-schlampigkeit-im-hause-gothaer-krankenversicherung/" target="_blank">Gothaer Krankenversicherung</a></strong> hatte ja im letzten Jahr etwas eigenartige Auffassungen zum Prozedere der Kündigung bzw. eines Widerrufes zur Privaten Krankenversicherung (PKV)</p>
<p style="text-align: left;">Für Verwirrung sorgte die letzten Tage ein Schreiben der Central Krankenversicherung AG, welche als Antwort an einen kündigenden Kunden wie folgt antwortete. (Quelle: Central, zur Vergrößerung bitte auf das Bild klicken)<a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/12/Central_Kuend_Schreiben.png"><img class="aligncenter size-full wp-image-2164" title="Central_Kuend_Schreiben" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/12/Central_Kuend_Schreiben.png" alt="" width="553" height="168" /></a></p>
<p>Einige Kollegen, Vertriebe und auch einige Mitbewerber greifen das Thema auf und beschweren sich über die Dreistigkeit ein Original zu fordern. Darin wird unterstellt, ein Fax reiche nicht mehr aus. Das steht da aber nicht. <span id="more-2163"></span> Auf Anfrage bei der Central Kundenbetreuung erteilte man mir telefonisch zunächst folgende Auskunft:</p>
<blockquote><p>1.) Die Kündigung muss <strong><a title="Fristen und Termine zum Jahreswechsel – Das müssen Sie für die PKV und BU wissen" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/fristen-und-termine-zum-jahreswechsel-fuer-pkv-und-bu/" target="_blank">fristgerecht eingehen</a></strong></p>
<p>2.) Diese kann, wie in den letzten Jahren auch, per Fax erfolgen.</p>
<p>3.) Die Versicherungsbestätigung (eine ORIGINAL vom Versicherer ausgestellte <strong>Folgeversicherungsbescheinigung</strong>) bis zum Wechseltermin</p></blockquote>
<p>Mit dem Schreiben geht es aber um etwas ganz anderes. Wichtig ist die Art der Bescheinigung. Es muss sich um eine original von einem Versicherer ausgestellte <strong>Folgeversicherungsbescheinigung</strong> handeln. Eine Kopie der Police das man anderweitig versichert ist, ein Schreiben eines Maklerpools oder eine Annahmebestätigung reicht einfach nicht aus.</p>
<p>Die Grundlagen der Kündigung finden sich in verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Zum einen ist der § 205 des VVG maßgebend. Weiterhin regelt der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/avb_mb_kk_2009.pdf" target="_blank">§16 der Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherung (MB KK)</a></strong> Dort heißt es:</p>
<blockquote><p>§ 16 Willenserklärungen und Anzeigen</p>
<p>Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich Textform vereinbart ist.</p></blockquote>
<p>Die Kündigung muss daher zwingend unterschrieben werden und an den Versicherer geschickt werden, dort muss diese rechtzeitig eingehen. Eine Versendung vorab per Fax ist dennoch möglich, eine Mail reicht aber nicht aus, da diese keine Unterschrift trägt.</p>
<p>Ein Wechsel ist daher nur wirksam, wenn der Nachweis der weiterführenden Versicherung erbracht wird.</p>
<blockquote><p>(6) Abweichend von den Absätzen 1 bis 5 kann der Versicherungsnehmer eine Versicherung, die eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, nur dann kündigen, wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag abschließt, der dieser Pflicht genügt. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist.</p></blockquote>
<p>Daher beachten Sie bitte unbedingt die Verfahrensweise und sorgen Sie- gemeinsam mit Ihrem Berater- dafür, dass die entsprechende Bescheinigung rechtzeitig vorliegt. Die meisten Unternehmen haben Annahmefristen und Termine, bis zu denen eine Policierung sichergestellt ist.</p>
<p>Es könnte aber sein, dass <strong>Sie ihre Beitragsanpassung noch nicht erreicht hat, oder einfach der Brief nicht angekommen ist</strong>. Dazu beachten Sie bitte dann die Hinweise in folgendem Beitrag:</p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/und-wenn-die-beitragserhoehung-der-pkv-bei-mir-nicht-angekommen-ist/">Und wenn die Beitragserhöhung der PKV bei mir nicht angekommen ist?</a></p>
<p>Das komplette Schreiben: <strong></strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/12/Central_Kuendigungsablehnung.pdf">Central_Kuendigungsablehnung</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Focus Money PKV Test &#8211; und mal wieder im Tal der Ahnungslosen</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/focus-money-pkv-test-und-mal-wieder-im-tal-der-ahnungslosen/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 06:38:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Focus Money]]></category>
		<category><![CDATA[Hallesche]]></category>
		<category><![CDATA[NK Bonus]]></category>
		<category><![CDATA[Test]]></category>
		<category><![CDATA[Unsinn]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitschrift]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist schon fast wie &#8220;täglich grüßt das Murmeltier&#8221;. Focus Money testet mal wieder in einer &#8220;Testreihe&#8221; die Tarife der privaten Krankenversicherung. In der Ausgabe 39 ging es um &#8220;Klassik Tarife&#8221;, Ausgabe 41 kannte dann die besten &#8220;ausgewogenen Tarife&#8221; und nun geht es um den &#8220;TopSchutz&#8221; in der Ausgabe 43. Die Beihilfetarife werden kann in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist schon fast wie &#8220;täglich grüßt das Murmeltier&#8221;. Focus Money testet mal wieder in einer &#8220;Testreihe&#8221; die Tarife der privaten Krankenversicherung. In der Ausgabe 39 ging es um &#8220;Klassik Tarife&#8221;, Ausgabe 41 kannte dann die besten &#8220;ausgewogenen Tarife&#8221; und nun geht es um den &#8220;TopSchutz&#8221; in der Ausgabe 43. Die Beihilfetarife werden kann in der Ausgabe 47 getestet.</p>
<p style="text-align: left;">Dumm nur, das man aus dem letzten <strong><a title="Focus Money PKV Rating (Ausgabe 11/2010)- unsinnig und irreführend – ein Kommentar" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/focus-money-pkv-rating-ausgabe-112010-unsinnig-und-irrefuehrend-ein-kommentar/" target="_blank">Focus Money PKV Test</a></strong> nichts, aber auch gar nichts gelernt hat. Aber was soll&#8217;s, auch die <strong><a title="Der Wirtschaftswoche PKV Test – Warum darf jeder jeden Unsinn schreiben?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/der-wirtschaftswoche-pkv-test-warum-darf-jeder-jeden-unsinn-schreiben/" target="_blank">Wirtschaftswoche</a></strong> konnte es ja vor kurzem nicht ansatzweise besser.</p>
<p>Noch bevor ich den Focus Money in der Hand hatte, hatte ich vom Testsieger ein Mailing &#8220;wie gut man bewertet wurde&#8221;. Nicht, das der Tarif NK Bonus der Halleschen schlecht wäre, sicher nicht. Ich bin selbst seit 1998 dort versichert und auf meinen Bedarf passt dieser gut. Dennoch sind die Aussagen aus dem Test mal wieder mehr als fragwürdig. Doch schauen wir einmal im Detail in den Test.</p>
<p><strong>Franke und Bornberg</strong>, die meiner Meinung nach eine etwas eigenartige Auffassung von Tests haben, stand hier beratend zur Seite. Im einleitenden Text wird zunächst noch einmal auf die Wichtigkeit der Bonität des Anbieters hingewiesen, weiterhin erwähnt wie wichtig eine dauerhafte Bezahlbarkeit der Privaten Krankenversicherung (PKV) doch ist.</p>
<p><span id="more-2064"></span><br />
Wie es dann sein kann, das ein Tarif und ein Anbieter wie die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/central/" target="_blank">Central Krankenversicherung</a></strong> mit einem Tarif &#8220;Zweitbester&#8221; wird, der schon heute Probleme mit der Beitragsentwicklung hat und knapp 2 Jahre alt ist weiss wohl auch nur der Autor des Tests. Die <strong><a title="Nach der Tarifschließung der Central Krankenversicherung- was können, sollten oder müssen die Bestandskunden jetzt tun?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/nach-der-tarifschliessung-der-central-krankenversicherung-was-koennen-sollten-oder-muessen-die-bestandskunden-jetzt-tun/" target="_blank">Central Krankenversicherung hat zahlreiche Tarifschließungen</a></strong> und die <strong><a title="Central Krankenversicherung vor radikalen Veränderungen – was passiert mit den Versicherten?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/central-krankenversicherung-vor-radikalen-veraenderungen-was-passiert-mit-den-versicherten/" target="_blank">Einstellung der Vertriebswege zum Jahreswechsel</a></strong> bekannt gegeben, zeitgleich zweistellige Prämienanpassungen angekündigt. Aber vielleicht rettet der Test im Focus Money ja die Gesellschaft und bringt Massen an Neukunden.</p>
<p>Erstaunlich sind aber noch andere &#8220;Ergebnisse&#8221; dieses unabhängigen Tests. Da werden die Tarife &#8220;Hallesche NK Bonus, Central Vario V212S2, RuV Agil Premium TN0, Debeka PN/PNE und DKV BestMed 5 und der <strong><a title="“Der Beste Tarif ist der Gothaer MediVita 500″ – oder: Was von solchen Versprechungen zu halten ist" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/der-beste-tarif-ist-der-gothaer-medivita-500-oder-was-von-solchen-versprechungen-zu-halten-ist/" target="_blank">Gothaer MediVita</a></strong> in die Top 6 gewählt.</p>
<p>Da schreibt der Autor zum Siegertarif unter anderem folgendes:</p>
<p>&#8220;Der Tarif bietet einen unbefristeten Versicherungsschutz auch bei weltweiten Auslandsaufenthalten.&#8221;</p>
<p>Ob der Autor und das Analysehaus lesen können? Schaut man sich die Bedingungen des Tarifs NK Bonus an, so ist dort unter anderem der folgende Text zum Geltungsbereich zu lesen:</p>
<blockquote><p>Zu § 1 MB/KK 2009</p>
<p>(3) Der Versicherungsschutz erstreckt sich, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, auf weltweite Heilbehandlung.</p>
<p>(4) Die Schweiz wird in allen Bestimmungen den in § 1 (5) MB/KK 2009 genannten Staaten bzw. den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gleichgestellt.</p>
<p>(5) Ein Aufenthalt in einem der unter § 1 (5) MB/KK 2009 genannten Staatenmit einer <span style="text-decoration: underline;"><strong>Dauer von maximal 6 Monaten</strong></span> gilt nicht als Verlegung desgewöhnlichen Aufenthaltes. Für die Berechnung der Dauer eines Aufenthaltes <strong>werden vorübergehende Unterbrechungen mit eingerechnet</strong>.</p>
<p>Wenn keine Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes vorliegt, besteht Versicherungsschutz gemäß § 1 (4) MB/KK 2009 sowie § 1 (3) der Tarifbedingungen.</p>
<p>(6) In der<strong> substitutiven Krankenversicherung</strong> erhält die versicherte Person bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen der unter §1 (5) MB/KK 2009 genannten Staaten die volle tarifliche Erstattung. <span style="text-decoration: underline;"><strong>Voraussetzung</strong></span> dafür ist, dass der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person den Versicherer <strong>spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes</strong> darüber informiert. Der Versicherer kann für Staaten, bei denen es regelmäßig zu einer Begrenzung der Leistungen gemäß § 1 (5) MB/KK 2009 kommen würde, <strong>einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen</strong>. Der <strong>Beitragszuschlag wird einmalig angeboten</strong>. Lehnt der Versicherungsnehmer für die versicherte Person einen möglichen Beitragszuschlag ab oder informiert der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person den Versicherer über die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes nicht fristgerecht, <strong>ist der Versicherer höchstens zu den Leistungen verpflichtet, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte</strong>.</p>
<p>Ist die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in die in § 1 (5) MB/KK 2009 genannten Staaten nur vorübergehend, wird das Versicherungsverhältnis auf Antrag auch in eine <strong>Anwartschaftsversicherung</strong> umgewandelt. Die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes beantragt werden.</p>
<p>Bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staatals den in § 1 (5) MB/KK 2009 genannten, gelten ab Beginn des Aufenthaltes § 15 (3) MB/KK 2009 und die zugehörige Tarifbedingung.</p></blockquote>
<p>Abgesehen davon, das es Anbieter und Tarife mit weitaus besseren Regelungen gibt, werden die zwingenden Voraussetzungen hier nicht ansatzweise erwähnt. Schade, denn für die Personen die dieses wichtig ist, oder beruflich bedingt nicht ausgeschlossen werden kann, wird so eine falsche Vorstellung erzeugt.</p>
<p>Auch die Aussage zu den Hilfsmitteln, &#8220;werden in aller Regel vollständig bezahlt&#8221;. Richtig ist dabei nur (falls man das meinte) das der <strong><a title="Muss es ein offener Hilfsmittelkatalog sein? Was ist zu beachten?" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/muss-es-ein-offener-hilfsmittelkatalog-sein-was-ist-zu-beachten/" target="_blank">Hilfsmittelkatalog</a></strong> umfangreich ist. Es werden eine Reihe von Hilfsmitteln aufgezählt, auch die lebenserhaltenden Hilfsmittel und die Körperersatzstücke sind genannt. Dennoch ist es kein offener Hilfsmittelkatalog, wie auch bei der Debeka (PN/PNE) kein solcher vorhanden ist. Das Erschreckende bei der Debeka sind die recht großen Leistungslücken, die man versucht durch freiwillige Leistungen auszugleichen. Freiwillig heißt aber eben &#8220;bekommen oder nicht&#8221;. Wie ein solcher Tarif zu den Testsiegern bei den TOPSchutzTarifen kommen kann ist mir schleierhaft. Mehr zu den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/freiwillige-leistung/" target="_blank">freiwilligen Leistungen bei der Debeka</a></strong> lesen Sie in der Artikelserie (<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/freiwillige-leistung/" target="_blank">Freiwillige Leistungen- Artikelserie</a></strong>)</p>
<p>Alles in Allem ist der Test mal wieder der Beweis dafür, dass Journalisten am besten das tun, was Sie können. Dazu gehören bei diesem die Themen Krankenversicherung und Tests sicher nicht. Es wird mal wieder der Eindruck erweckt, es gäbe eine Liste mit Top Tarifen, aus diesem suche ich mir einen aus und bin gut abgesichert. Nicht mal das ist mit den Ergebnissen gegeben. Wer sich auf diese Tests verlässt, seine persönlichen <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien</a></strong> nicht haargenau festlegt und in einer Beratung die Vor- und Nachteile der einzelnen Tarife und Modelle erklärt bekommt, wird kurz- oder langfristig nicht zufrieden sein können. Die Auswahl des richtigen Tarifs für die private Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung. Dazu sind Tests eher ungeeignet, da diese niemals die persönlichen Bedürfnisse abbilden können.</p>
<p><em><strong>Was können Sie nun bei der Auswahl tun?</strong></em></p>
<p>Finden Sie sich zuerst damit ab, <strong>dass es den &#8220;besten Tarif&#8221; nicht geben kann</strong>. Es ist vollkommen irrig zu glauben, ein Test oder ein Berater können den besten Tarif empfehlen. Es geht immer darum den <strong>passenden Tarif</strong> zu finden, mit en Einschränkungen zu leben und <strong>sich klar zu machen wo die Lücken liegen</strong>.</p>
<p>Beantworten Sie für sich zunächst selbst den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">Fragebogen zu den Auswahlkriterien der geeigneten Privaten Krankenversicherung (PKV)</a></strong></p>
<p>Dann suchen Sie sich bitte einen spezialisierten Berater und besprechen mit diesem den Fragebogen, die Auswahlkriterien und die daraus resultierenden (finanziellen) Folgen.</p>
<p>Erst jetzt geht es an die Ausschreibung, Voranfragen und die Entscheidung welcher Tarif wie versicherbar ist.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Unsinnige Werbung: Zukunftsvorsorge bei der Sparkasse Osnabrück- dazu gibt&#8217;s den Gutschein zum &#8220;Biss&#8221;</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/unsinnige-werbung-zukunftsvorsorge-bei-der-sparkasse-osnabrueck-dazu-gibts-den-gutschein-zum-biss/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 06:22:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Sparkasse Osnabrück]]></category>
		<category><![CDATA[Unsinn]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt ja in der Branche der Versicherungs- und Finanzunternehmen immer wieder den Begriff der &#8220;FinanzHaie&#8221;. Das sind oft die, die das schnelle Geld auf Kosten der Kunden verdienen wollen. Auch die Sparkasse Osnabrück  will und muss natürlich Geld verdienen. Doch muss das so sein? Gerade bei sehr langfristig orientierten Produkten wie der Privaten Krankenversicherung, der Absicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt ja in der Branche der Versicherungs- und Finanzunternehmen immer wieder den Begriff der &#8220;FinanzHaie&#8221;. Das sind oft die, die das schnelle Geld auf Kosten der Kunden verdienen wollen. Auch die <strong><a href="https://www.sparkasse-osnabrueck.de" target="_blank">Sparkasse Osnabrück </a> </strong>will und muss natürlich Geld verdienen. Doch muss das so sein?</p>
<div id="attachment_2020" class="wp-caption aligncenter" style="width: 493px"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/10/Bildschirmfoto-2011-10-08-um-10.53.26.png"><img class="size-full wp-image-2020 " title="Spk Osnabrück" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/10/Bildschirmfoto-2011-10-08-um-10.53.26.png" alt="" width="483" height="257" /></a><p class="wp-caption-text">Homepage der Sparkasse Osnabrück am 08. 10. 2011, (c) Sparkasse Osnabrück</p></div>
<p>Gerade bei sehr langfristig orientierten Produkten wie der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/2-0-Private-Krankenversicherung.html" target="_blank">Privaten Krankenversicherung</a></strong>, der Absicherung bei <strong><a href="http://www.online-pkv.de/3-0-Berufsunfaehigkeit.html" target="_blank">Berufsunfähigkeit</a></strong> oder auch jedweder Form der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/4-0-Altersvorsorge.html" target="_blank">Altersvorsorge</a></strong> (oder auch Zukunftsplanung) ist eine solide Auswahl des Produktes und der Absicherung wichtig. Das sollte von einem <strong>unabhängigen Fachmann</strong> bewertet, analysiert und gemeinsam mit dem Kunden erörtert werden.</p>
<p>Beitrag: <a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wie-finde-ich-den-passenden-makler-berater-vertreter-und-woran-erkenne-ich-diesen/">Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?</a></p>
<p>Die Sparkasse Osnabrück wirbt auf der eigenen Homepage und per Bannerwerbung auf anderen Internetseiten nun für die Beratung und den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zur Zukunftsvorsorge und hat sogar eine Belohnung dabei. Einen 15 EUR Kinogutschein für den Film &#8220;<strong>Twilight 4: <a href="http://www.moviepilot.de/movies/twilight-4-breaking-dawn-biss-zum-ende-der-nacht-teil-1" target="_blank">Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht</a>.</strong>&#8221;</p>
<p><span id="more-2016"></span></p>
<div id="attachment_2017" class="wp-caption aligncenter" style="width: 441px"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/10/Bildschirmfoto-2011-10-08-um-10.52.34.png"><img class="size-full wp-image-2017" title="SpkOsnabrück_1" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/10/Bildschirmfoto-2011-10-08-um-10.52.34.png" alt="" width="431" height="102" /></a><p class="wp-caption-text">Bannerwerbung der Sparkasse Osnabrück, (c) Sparkasse Osnabrück, 10/2011</p></div>
<p>und so wird auch gleich die Belohnung in Aussicht gestellt</p>
<div id="attachment_2018" class="wp-caption aligncenter" style="width: 442px"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/10/Bildschirmfoto-2011-10-08-um-10.52.42.png"><img class="size-full wp-image-2018" title="Spk Osnabrück_2" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/10/Bildschirmfoto-2011-10-08-um-10.52.42.png" alt="" width="432" height="98" /></a><p class="wp-caption-text">Bannerwerbung der Sparkasse Osnabrück, (c) Sparkasse Osnabrück, 10/2011</p></div>
<p>Ob die Sparkasse auch am &#8220;Ende der Beratung&#8221; beißt, wenn man nicht unterschreibt? Auf jeden Fall soll so der Kunde <del>überredet</del> überzeugt werden, doch seine Altersvorsorge bei der Sparkasse Osnabrück abschließen.</p>
<p>Ich halte solche Geschenke für den falschen Weg. Beratung- gerade solche langfristige und aufwändige Beratung- kostet Geld und sollte nicht mit &#8220;Ködern&#8221; beworben werden. Dazu kommt, das nicht zu sagen ist, was die Sparkasse nun eigentlich ist. Ist Sie ein Vertreter, einer also der für EINEN Versicherer vermittelt, oder vielleicht ein Mehrfachagent der für mehrere Versicherer tätig ist, oder aber ein Makler? Wer weiss. Die gesetzlich verbindlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen auf der Homepage, die fehlen leider.</p>
<p>Ob für die Sparkasse andere Gesetze gelten als für andere, oder ob man sich einfach nicht an bestehende Vorschriften hält, das ist die große Frage.</p>
<p>Ganz unten lässt man die Angaben einfach weg, sehen Sie selbst:</p>
<div id="attachment_2023" class="wp-caption aligncenter" style="width: 476px"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/10/Bildschirmfoto-2011-10-08-um-13.48.17.png"><img class="size-full wp-image-2023  " title="Spk Osnabrück Impressum" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/10/Bildschirmfoto-2011-10-08-um-13.48.17.png" alt="" width="466" height="380" /></a><p class="wp-caption-text">falsches Impressum der Sparkasse Osnabrück, Stand: 08. 10. 11</p></div>
<p>Ich habe den Vorstand heute man angeschrieben und um eine Auskunft gebeten und werde nach Erhalt hier wieder berichten.</p>
<p>Wenn Sie also <strong>auf der Suche nach einer passenden Absicherung</strong> sind, so informieren Sie sich bei einem unabhängigen Berater, planen Sie ihre Wünsche und Ziele und <strong>lassen sich die Vor- und Nachteile der einzelnen Produkte und Modelle erklären</strong> und belegen. Und lassen Sie sich in <strong>keinem Fall mit Versprechungen</strong>, Gutscheinen oder Geschenken ködern- egal wo!</p>
<p>Mehr <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/werbung/" target="_blank">Artikel und Beispiele von unsinniger Werbung</a></strong></p>
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