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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Steuerliche Anrechenbarkeit</title>
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		<title>Höhere Lohnsteuer nach PKV Wechsel?</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Jan 2011 09:07:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerentlastungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerliche Anrechenbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[steuerliche Berücksichtigung]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem meiner vorhergehenden Artikel schrieb ich bereits zu der steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge zur Privaten Krankenversicherung (PKV). Dabei ist durch den Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen worden, die die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung teilweise steuerlich zu berücksichtigen. Was wird genau berücksichtigt? Beiträge für den Steuerpflichtigen selbst und auch für unterhaltsberechtigte Personen (wie Ehegatten, Kinder) sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem meiner vorhergehenden Artikel schrieb ich bereits zu der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/buergerentlastungsgesetz-bessere-beruecksichtigung-von-kv-beitraegen/" target="_blank">steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge zur Privaten Krankenversicherung</a></strong> (PKV). Dabei ist durch den Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen worden, die die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung teilweise steuerlich zu berücksichtigen.</p>
<p><strong><em>Was wird genau berücksichtigt?</em></strong></p>
<p>Beiträge für <strong>den Steuerpflichtigen selbst</strong> und <strong>auch für unterhaltsberechtigte Personen</strong> (wie Ehegatten, Kinder) sind in höhe einer &#8220;<strong>Basiskranken- und Pflegeversicherung</strong>&#8221; zu berücksichtigen. Ein <strong>Höchstbetrag oder eine Begrenzung gibt es nicht</strong>, jedoch sind nur die tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen. <strong>Nicht zu berücksichtigen</strong> sind Anteile zur Krankentagegeldversicherung, Zusatzbausteinen etwa für Ein- oder Zweibettzimmerzuschläge oder auch Bausteine zur Privat-/ Chefarztbehandlung. Der private Krankenversicherer ermittelt einen Abschlag. Dieser ist nicht abzugsfähig da er die eben genannten Leistungen, oder beispielsweise Schutz bei Heilpraktikerbehandlungen oder Kieferorthopädie bietet. In der Praxis ist oftmals ein Betrag zwischen 70-85% abzugsfähig. dieses ist aber tarifabhängig und nicht pauschal zu sagen.</p>
<p><strong><em>Was ist denn der tatsächliche Aufwand?</em></strong></p>
<p>Es handelt sich hier um die <strong>wirklich gezahlten Beträge</strong>. Dabei sind <strong>Rückzahlungen</strong> (wie der Arbeitgeberzuschuss, eine Beitragsrückerstattung, Pauschalleistung oder Bonuszahlung) <strong>mindernd</strong> <strong>anzusetzen</strong>. Bekommt der Arbeitnehmer also eine Pauschalleistung, eine Rückerstattung am Jahresende oder einen Bonus, so ist dieser am Jahresende anzugeben und mindert den tatsächlich entstandenen Aufwand.</p>
<p>Eine entstandenen Selbstbeteiligung ist nicht &#8220;Aufwand&#8221; im Sinne des Gesetzes, kann aber wie bisher als &#8220;außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Doch wie kann es nun passieren, das nach einem Wechsel aus der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) plötzlich weniger Nettogehalt da ist/ mehr Lohnsteuer abgeführt wird?</span></strong></p>
<p>Bei vielen Versicherten die vormals in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, <strong>sinken durch einen PKV Wechsel zunächst die Beiträge</strong>. Allein dadurch ist ein verminderter Aufwand vorhanden, ergo auch höhere Lohnsteuer zu zahlen. Der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung ist zudem <strong>meist nicht zu 100% absetzbar</strong>, denn es handelt sich hierbei auch um enthaltene &#8220;Komfortleistungen&#8221;, welche nicht absetzbar sind. (siehe Erläuterungen oben im Artikel)</p>
<p>Um die Abrechnung zu verdeutlichen, folgende drei Beispiele. Allen liegen gleiche Voraussetzungen zu Grunde:</p>
<blockquote><p>Arbeitnehmer, Bundesland Berlin, kinderlos, evangelisch</p>
<p>Bruttoeinkommen <strong>4.000 EUR</strong> monatlich</p>
<p>Beitragsbemessungsgrenze: 3.708,33 EUR mtl.</p></blockquote>
<p><span style="text-decoration: underline;">Fall 1- der </span><strong><span style="text-decoration: underline;">gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer</span></strong>. Beitragssatz 15.5% für die Krankenversicherung und 2,25% für die Pflegeversicherung. AG und AN zahlen somit zusammen 15,5% KV und 2,25% PV = 658,23 EUR</p>
<blockquote><p>Von den 4.000 EUR brutto sind 777,08 EUR Lohnsteuer, 42,73 EUR Soli und 69,93 EUR Kirchensteuer abzuziehen. Für die Krankenversicherung werden für den Arbeitnehmeranteil 304,43 EUR und für die Pflege 45,48 EUR fällig. Dazu kommen weitere SV Beiträge.</p></blockquote>
<p><strong>Dem Arbeitnehmer verbleibt nunmehr ein NETTOeinkommen von 2.302,35 EUR</strong></p>
<p><strong><span style="font-weight: normal;"><span style="text-decoration: underline;">Fall 2- der </span></span><span style="text-decoration: underline;">privat versicherte Arbeitnehmer</span><span style="font-weight: normal;">. Beitrag zur PKV 400 EUR, Pflegevers. 30 EUR. Anrechenbarer Beitrag im Sinne eines Basisschutzes 320 EUR.</span></strong></p>
<blockquote><p>Von den 4.000 EUR brutto sind hier nun schon 843,91 EUR Lohnsteuer, 46,41 EUR Soli und 75,95 EUR Kirchensteuer abzuziehen. Für die Krankenversicherung werden 200 EUR, für die Pflegeversicherung 15 EUR <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-zur-privaten-krankenversicherung-2011/" target="_blank">Arbeitgeberzuschuss</a></strong> steuerfrei dazu gezahlt. Abzuziehen auch hier natürlich die weiteren SV Beiträge.</p></blockquote>
<p>Dem privat versicherten Arbeitnehmer verbleibt nun ein Netto von <strong>zunächst</strong> 2.790,73 EUR abzüglich des PKV und Pflegeversicherungsbeitrages von 400 und 30 EUR, also <strong>sind &#8220;übrig&#8221; 2.360,73 EUR</strong></p>
<p><strong>Aus der anfänglichen &#8220;Beitragsersparnis von etwa 228 EUR  (658 EUR GKV &#8211; 430 PKV) bleiben &#8220;unterm Strich&#8221; beim Arbeitnehmer knapp 58,48 EUR übrig. </strong>(ggf. zu korrigieren um Beitragsrückerstattung s. oben)</p>
<p>Doch was passiert, wenn sich der Arbeitnehmer für einen &#8220;teureren Tarif&#8221; in der PKV entscheidet? Das sehen Sie nun im Fall Nr. 3:</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Fall 3- </span><strong><span style="text-decoration: underline;">Arbeitnehmer, Beitrag zur PKV 500 EUR</span></strong>, Pflegevers. 30 EUR. Anrechenbarer Beitrag im Sinne eines Basisschutzes 400 EUR.</p>
<blockquote><p>Von den 4.000 EUR brutto sind hier nun 843,91 EUR Lohnsteuer, 46,41 EUR Soli und 75,95 EUR Kirchensteuer abzuziehen. Für die Krankenversicherung werden 250 EUR, für die Pflegeversicherung 15 EUR Arbeitgeberzuschuss steuerfrei dazu gezahlt. Abzuziehen auch hier natürlich die weiteren SV Beiträge.</p></blockquote>
<p>Und was bleibt hier übrig? <strong>2.310,73 EUR</strong>.</p>
<p>Auch hier wurden zunächst gegenüber der GKV noch 128 EUR eingespart. <strong>Am Ende blieben davon 8,38 EUR übrig</strong>. (bei deutlich höheren Leistungen)</p>
<p>Auch ist zu bedenken, eine <strong>Leistungserhöhung durch Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wirken sich nicht steuerlich aus</strong>, da diese ebenfalls über die Basisversorgung hinausgehen. Dennoch <strong>belasten</strong> diese allein und <strong>ausschließlich</strong> den <strong>Arbeitnehmer</strong>, wodurch sich das Verhältnis von Arbeitgeber- zu Arbeitnehmeranteil nochmals verschlechtert.</p>
<p>Im Falle der <strong>Leistungsfreiheit </strong>in dem Tarif und einer unterstellten <strong>Beitragsrückerstattung von 2 Monatsbeiträgen</strong>, werden bei dem Fall 2 knapp 800 EUR und im Fall 3 schon 1.000 EUR zurückerstattet. Diese wirken sich natürlich ebenfalls, wie oben geschildert, mindernd aus. Pauschal ist also in der Vorschau auf das Jahr noch gar keine endgültige Aussage zu treffen.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Fazit:</span></strong></p>
<p><strong>Nicht allein die Beitragsersparnis</strong> auf dem Papier entscheidet über die finalen Summen. Dabei sind vielmehr auch die Fragen nach der Berücksichtigung der Beiträge zu stellen. Auch Modelle und Bausteine zur Beitragsreduzierung im Alter spielen hier eine Rolle und wirken sich aus. Achten Sie also zuerst auf die Leistungen, dann auf Fragen wie Beitrag und steuerliche Fragen und ziehen Sie bei Unklarheiten einen Steuerberater zu Rate.</p>
<p>In unserem Fall wäre der <strong>Versicherte mit der 3. Variante langfristig sogar besser gefahren</strong>, obwohl hier monatlich knapp 100 EUR mehr Beitrag zu zahlen sind als im Fall 2 zuvor. Die Beitragsersparnis schmilzt auf der einen Seite weiter, auf der anderen Seite werden mehr Altersrückstellungen gebildet, diese können bei einem späteren Wechsel in einen leistungsschwächeren Tarif (Fall 2 z.Bsp.) durchaus positive Auswirkungen haben.</p>
<p><em>Diese Beispielrechnung stellt keine Steuerberatung dar und ist ohne Gewähr. Die Daten zur Lohnabrechnung wurden mir freundlicherweise vom </em><strong><a href="http://www.stb-glaser.com" target="_blank"><em>Steuerbüro Thomas Glaser</em></a></strong><em> zur Verfügung gestellt. Vielen Dank dafür.</em></p>
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		<title>Die Krankenversicherungsbeiträge werden steuerlich absetzbar &#8211; ab 2010</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 07:34:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerentlastungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerliche Anrechenbarkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Egal ob Neukunde in der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder bereits langjährig Versicherter in der gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung, diese Änderung betrifft alle. Die Beiträge können zukünftig von der Steuer abgesetzt werden. Die Beiträge zur (privaten) Krankenversicherung werden aber nicht zu 100% abzugsfähig, sondern nur bis zur Höhe des so genannten Baissschutzes. Nur was ist das? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Egal ob Neukunde in der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder bereits langjährig Versicherter in der gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung, diese <strong>Änderung betrifft alle</strong>. <strong>Die Beiträge können zukünftig von der Steuer abgesetzt werden</strong>.</p>
<p>Die Beiträge zur (privaten) Krankenversicherung werden aber nicht zu 100% abzugsfähig, sondern nur bis zur Höhe des so genannten Baissschutzes. Nur was ist das?</p>
<p>Hierbei wird in den Tarifen <strong>zunächst geprüft</strong> welche &#8220;zusätzlichen&#8221; Leistungen enthalten sind. Dabei handelt es sich um Leistungen <strong>die nicht dem Basisniveau entsprechen</strong>, also Leistungen für <strong>Heilpraktiker</strong>, Privat-/ <strong>Chefarztbehandlung</strong>, Mehrleistungen beim Zahnersatz und <strong>Kieferorthopädie</strong> oder ähnliches.</p>
<p>Der &#8220;Gesetzliche Zuschlag&#8221; und eventuelle Risikozuschläge sind aber zum gleichen Prozentsatz absetzbar wie die Krankenversicherung zu der diese gehören.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Weiterhin ist aber zu beachten</span></strong>: Beitragsrückerstattungen, <strong>Erstattungen durch den Arbeitgeber </strong>oder sonstige Abzüge (zum Beispiel für <strong>kostenbewusstes Verhalten</strong>, Boni oder sonstige Rückzahlungen) mindern den steuerlich abzugsfähigen Betrag.</p>
<p>Der Betrag wird dann durch den Versicherer bestätigt und kann auf zwei Arten &#8220;abgesetzt werden&#8221;. (Die Krankenversicherungsausgaben sind somit ab 2010 zum Teil Sonderausgaben)</p>
<blockquote><p>1.) Durch Nutzung der Bescheinigung am Jahresende (also mit der <strong>Einkommensteuererklärung</strong>) welches dann ggf. zu einer Steuererstattung führt.</p>
<p>2.) Durch Eintragung eines <strong>Freibetrages</strong> auf der Lohnsteuerkarte oder Verminderung der Vorauszahlungen bei Selbstständigen (Sprechen Sie hierzu auf jeden Fall mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater)</p></blockquote>
<p>Einige Versicherer bieten an, die Arbeit etwas zu erleichtern. Dazu teilt man dem Unternehmen die Steueridentifikationsnummer mit und dieses meldet die relevanten Beiträge an die ELSTAM Datenbank.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Was passiert mit meinem bisherigen Tarif? Muss ich etwas ändern?</span></strong></p>
<p>Nein, Sie müssen nicht, sollten es aber einmal berechnen lassen und ggf. überdenken.</p>
<p>Bisher galt eine Selbstbeteiligung als Instrument zur Beitragssenkung als förderlich. Insbesondere bei Arbeitnehmern sollten Sie sich genau anschauen wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag ist und ob der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-2010/" target="_blank">Arbeitgeberzuschuss ausgenutzt wird</a></strong>.</p>
<p>Danach muss überlegt werden, ob eine <strong>Variante mit kleinerer Selbstbeteiligung</strong> in der Gesamtbetrachtung nicht sogar <strong>günstiger</strong> ist, auch wenn dieses zunächst zu einem höheren Zahlbeitrag führt. Eine Verringerung der Selbstbeteiligung führt aber (bis auf wenige Ausnahmen) zu einer neuen Risikoprüfung.</p>
<p>Auch Tarife mit so genannten <strong>garantierten Beitragsrückerstattungen</strong> (Central CVP, Vario, Continentale GS1 Plus) oder pauschaler Abgeltung (Hanse Merkur ASZG) sind lange <strong>nicht mehr so günstig wie diese mal waren</strong>. Sollten Sie in solchen Tarifen versichert sein, bietet sich eine genaue Betrachtung und ggf. <strong>Tarifumstellung</strong> an.</p>
<p>Übereilen sollten Sie jedoch nichts. Machen Sie sich Gedanken und sprechen Ihren Berater an. Dazu sollten Sie auch Einkommensdaten (zu versteuerndes Einkommen, Jahreseinkommen, Steuersatz etc.) bereit haben um eine individuelle Berechnung durchführen zu können.</p>
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