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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Rentenversicherung</title>
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		<title>Versicherungspflicht für Freiberufler? Was folgt daraus und bietet es Vorteile?</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 07:34:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Altersarmut]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberufler]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständige]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Diskussion ist so alt, wie das System selbst. Seit Jahren wird darüber diskutiert, wer denn nun zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkasse einzahlen muss und wer die Wahl hat, Art und Höhe der Vorsorge selbst zu entscheiden. Auch stellt sich immer wieder die Frage wie viel Zwang nötig ist, damit auch Selbstständige und Freiberufler tatsächlich etwas [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskussion ist so alt, wie das System selbst. Seit Jahren wird darüber diskutiert, <strong>wer denn nun zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkasse einzahlen muss</strong> und wer die Wahl hat, Art und Höhe der Vorsorge selbst zu entscheiden. Auch stellt sich immer wieder die Frage wie viel Zwang nötig ist, damit auch <strong>Selbstständige und Freiberufler</strong> tatsächlich etwas für ihre Altersvorsorge tun.</p>
<p>Gerade in wirtschaftlich schlechteren Zeiten ist die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/4-0-Altersvorsorge.html" target="_blank">Altersvorsorge</a></strong> oftmals der 1. Teil, der Streichungen zum Opfer fällt. Dabei ist es gerade der Teil, der das Einkommen im Alter sichern soll. Natürlich muss es auch in der jetzigen Zeit passen. Was nutzt eine hohe Vorsorge, wenn dafür derzeit kein Geld übrig bleibt.</p>
<p><em><strong>Wie ist die Situation bei Angestellten?</strong></em></p>
<p>Angestellte zahlen monatlich einen prozentualen Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Ab dem 1.1.2012 sind es 19,6 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Der Beitrag wird dabei hälftig zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufgeteilt. Doch nicht jedes Einkommen unterliegt den Abgaben. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu welchem das Einkommen beitragspflichtig wird. Das bedeutet, dass alle Einkünfte darüber hinaus nicht mehr zu Grunde gelegt werden und auf diese kein Beitrag zu zahlen ist. Dabei ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht zu verwechseln mit der <strong><a title="Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012" href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-das-jahr-2012/">Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherun</a></strong>g.<br />
<span id="more-2210"></span><br />
In der Rentenversicherung Liegt diese Grenze für das Jahr 2012 in den neuen Bundesländern bei 4.800 € monatlich ( jährlich 57.600 €) und in den alten Bundesländern bei 5.600 € bzw. 67.200 €.</p>
<p>Es ist also vollkommen egal, ob jemand 6.000  oder 10.000 € monatlich verdient, der Beitrag in die Rentenversicherung ist der gleiche. Das führt gerade dazu, dass besonders gut verdienende eine extrem hohe Versorgungslücke im Alter haben.</p>
<p><em><strong>Wie ist es bei Selbstständigen und Freiberufler?</strong></em></p>
<p>Mit der Ausnahme der Handwerker (für die gelten besondere Vorschriften) sind Freiberufler und Selbstständige nicht verpflichtet Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, können dieses aber unter bestimmten Voraussetzungen tun. In vielen Fällen macht es jedoch deutlich mehr sind, privat für das Alter vorzusorgen. Dieses kann mit ganz unterschiedlichen Modellen und Produkten geschehen. So gibt es die betriebliche- wie auch die private Altersvorsorge, es gibt Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, (Fond-) Sparpläne und viele andere Formen mehr.  wie also genau vorgesorgt wird, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist jedoch, DAS vorgesorgt wird. Sonst kann es nämlich passieren, dass am Ende des Erwerbslebens die Altersarmut droht.</p>
<p><em><strong>Was soll sich nun ändern?</strong></em></p>
<p>In der aktuellen Diskussion geht es darum, ob Freiberufler zukünftig für Pflichtmitglieder in der Rentenversicherung werden sollen. Wenn dem so wäre, so müssten sie einen Teil ihres Einkommens zwangsweise in die gesetzlichen Rentenkassen zahlen. Die Befürworter dieses Modells argumentieren insbesondere damit, dass somit zumindest eine Grundversorgung geschaffen wäre und der Freiberufler im Alter nicht die Sozialsysteme belastet. Denn ein Anspruch auf Hartz IV bestünde gegebenenfalls auch für diesen im Alter. Somit müsste die Gemeinschaft für jemanden aufkommen, der aber sein Leben lang in dieses System nicht eingezahlt hat.</p>
<p>Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) wendet sich jedoch strikt gegen so einen Zwang. Der BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler sagte dem <strong><a href="http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/freiberufler-lehnen-versicherungspflicht-ab/6011124.html" target="_blank">Handelsblatt</a></strong>:</p>
<blockquote><p>„Den Selbstständigen sollte es offen stehen, selbst zu entscheiden, wie sie vorsorgen und in welchem Umfang sie vorsorgen können. (&#8230;)  wir haben aber die Sorge, wenn es zur Pflicht wird, dass dann die Eigenverantwortlichkeit weiter nachlässt und nur noch in den geforderten Grenzen vorgesorgt wird.“</p></blockquote>
<p>Auch ich bin der Meinung, dass eine Vorsorge die „zwangsverordnet“ wird, <strong>mehr Nach- als Vorteile bringt</strong>. Dennoch ist das Argument der Kritiker durchaus zu berücksichtigen, und gerade die kleinen Selbstständigen mit einer Ich-AG, einem kleinen Gewerbe, oder sonstigen kleineren Unternehmungen haben meistens gar keine Mittel zur Verfügung, um noch für eine Altersvorsorge monatliche Beträge aufzuwenden. Zumindest solange diese selbstständigen Förderung bekommen, sei es in Form eines Gründungszuschusses oder anderen Fördermöglichkeiten, wäre eine <strong>Grundversorgung sicherlich nicht unbedingt die schlechteste Lösung</strong>.</p>
<p>Auf der anderen Seite muss man jemandem der sein Leben selbstständig in die Hand nimmt, und seine unternehmerischen Entscheidungen selbst verantwortet, auch die Freiheit lassen sich selbst um die Art und Weise seiner Vorsorge zu kümmern.</p>
<p><em><strong>Was können Sie tun?</strong></em></p>
<p>Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, so sollten Sie sich <strong>nicht erst nach Jahren Gedanken zum Thema Altersvorsorge machen</strong>. Wie lange können und wollen sie arbeiten, welche Art der Vorsorge ist wichtig und die passende für Sie, und vor allem welche monatlichen Beträge können Sie aufwenden. Orientieren können Sie sicherlich an dem geschätzten <strong>Beitrag, den sie bei vergleichbarem Einkommen als Angestellte aufwenden müssten</strong>. Handelt es sich um die einzige Altersvorsorge, so sollte diese sich an der Größenordnung 15-20 % des monatlichen Bruttoeinkommens orientieren. Dabei sollten Sie genau auf die richtige Produktauswahl mit der nötigen <strong>Flexibilität</strong> achten. Nichts ist schlimmer als in ein starres Produkt gepresst worden zu sein, und im <strong>Falle von Liquiditätsengpässen oder schlechtere Auftragslage nicht reagieren zu können</strong>.</p>
<p>Bevor Sie aber mit Gedanken über ihre Altersvorsorge und das Leben als Rentner beginnen, schauen Sie <strong>zuerst das die existenziellen Risiken abgesichert sind</strong>. Dazu gehört eine angemessene Vorsorge für den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/2-0-Private-Krankenversicherung.html" target="_blank">Krankheitsfall</a></strong> (private oder gesetzliche Krankenversicherung) und vor allem auch eine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Gerade an dieser Art der Vorsorge wird bei vielen Selbstständigen oftmals gar nicht gedacht, denn als sSelbstständiger „wird man ja nicht krank“.</p>
<p><em><strong>Weitere Informationen:</strong></em></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf">Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_bu.pdf">Leitfaden zur Berufsunfähigkeit</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_av.pdf">Leitfaden zur Altersvorsorge</a></p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/12-0-Riester-und-Ruerup.html" target="_blank">steuerlich geförderte Produkte zur Altersvorsorge</a></p>
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		<item>
		<title>Kassenbeiträge auf Privatrenten, das Urteil des BSG 12 KR 28/08 R</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kassenbeitraege-auf-privatrenten-das-urteil-des-bsg-12-kr-2808-r/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 08:25:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[B12 KR 28/08 R]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[BSG]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig Versicherte]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil BSG]]></category>

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		<description><![CDATA[Entscheidender Unterschied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Art der Beitragsberechnung. Während in der GKV die Beiträge nach dem Einkommen/ der so genannten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet werden, passiert dieses in der PKV nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Tarifleistungen. Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird weiterhin unterschieden, wie diese Versicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entscheidender Unterschied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Art der <strong>Beitragsberechnung</strong>.</p>
<p>Während in der <strong>GKV</strong> die Beiträge <strong>nach dem Einkommen</strong>/ der so genannten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet werden, passiert dieses in der <strong>PKV</strong> nach dem <strong>Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Tarifleistungen</strong>.</p>
<p>Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird weiterhin unterschieden, wie diese Versicherung besteht. Bei <strong>Pflichtmitgliedern</strong> wird bei Rentnern zur Berechnungsgrundlage die gesetzliche Rente zu Grunde gelegt und darauf der Beitragssatz der GKV berechnet.</p>
<p><strong>Anders bei freiwillig Versicherte</strong>n, denn hier werden auch weitere Einkünfte herangezogen. Einen solchen Fall hatte das Bundessozialgericht zu entscheiden. Mit der Entscheidung unter dem Aktenzeichen B 12 KT 28/08 R war ein Fall eines Rentners zu entscheiden, der aus einer privaten Rentenversicherung eine Kapitalauszahlung bekam.</p>
<p>Die gesetzliche Kasse (hier: AOK) hatte <strong>auf diese Kapitalzahlung Beiträge berechnet </strong>indem Sie eine Aufteilung auf 120 Monate vornahm. Dieses führte nun, bei einer <strong>Auszahlung von 16.622 EUR</strong> zu zusätzlichen <strong>Beiträgen</strong> in der GKV von <strong>2.327 EUR</strong> (in den 120 Monaten).</p>
<blockquote><p>B 12 KR 28/08 R</p>
<p>SG Mannheim &#8211; S 4 KR 3634/07</p>
<p>LSG Baden-Württemberg &#8211; L 11 KR 2896/08</p>
<p>In diesem Rechtsstreit war streitig, wie der <strong>Betrag einer kapitalisierten privatrechtlichen Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig ist</strong>.</p>
<p>Die <strong>Revision des Klägers ist erfolglos geblieben</strong>. Die aufgrund eines vom Kläger abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrages ausgezahlte Leistung ist<strong> nach der Satzung der Beklagten eine beitragspflichtige Einnahme</strong>. Sie ist nach ausdrücklicher Anordnung der Satzung, weil sie als einmalige Leistung ausgezahlt wurde, monatlich mit 1/120 des Betrages als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Die Satzung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Der Senat hat schon entschieden, dass privatrechtliche Renten in der gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden können. Soweit die Satzung hier die kapitalisierte Rente mit 1/120 des Zahlbetrages im Monat als beitragspflichtige Einnahme heranzieht, hält sich dies auch im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung.</p>
<p>Quelle: <a href="http://gesetzesportal.de/">gesetzesportal.de/</a> juris</p></blockquote>
<p>Hierbei zeigt sich deutlich, welche Beiträge schon bei kleinen Beträgen anfallen können. Bei einer privaten Altersvorsorge in Form einer Rentenversicherung können schnell auch 6stellige Beträge zur Auszahlung kommen. Bei einer angenommenen Auszahlung von 100.000 EUR (was bei einem frühen Vertragsbeginn nicht selten ist) sprechen wir hier von <strong>14.000 EUR oder 116 EUR monatlichem Zusatzbeitrag in der GKV</strong>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue (steuerliche) Regelungen für die Lebensversicherung</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/neue-steuerliche-regelungen-fuer-die-lebensversicherung/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/neue-steuerliche-regelungen-fuer-die-lebensversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 08:08:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[BFM Rundschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitallebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gemäß BMF Rundschreiben vom 01. 10. 2009 wird die steuerliche Behandlung von Lebens-/ Rentenversicherungen der 3. Schicht an stärkere steuerliche Voraussetzungen geknüpft. Warum das Ganze? Durch die Einführung der Abgeltungssteuer verschlechterten sich, wie berichtet, die Rahmenbedingungen für die reine Wertpapier- bzw. Fondsanlage. Dadurch stellten verschiedene Anleger auf Versicherungslösungen um. Um die &#8220;steuerliche Ausnutzung&#8221; zu verhindern, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäß BMF Rundschreiben vom 01. 10. 2009 wird die steuerliche Behandlung von Lebens-/ Rentenversicherungen der 3. Schicht an stärkere steuerliche Voraussetzungen geknüpft.</p>
<p><strong>Warum das Ganze?</strong></p>
<p>Durch die Einführung der Abgeltungssteuer verschlechterten sich, <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/abgeltungssteuer-fondssparen-oder-versicherungsloesung/" target="_blank">wie berichtet</a></strong>, die Rahmenbedingungen für die reine Wertpapier- bzw. Fondsanlage. Dadurch stellten verschiedene Anleger auf Versicherungslösungen um. Um die &#8220;steuerliche Ausnutzung&#8221; zu verhindern, erlies das Bundesfinanzministerium das erwähnte Rundschreiben.</p>
<p><strong>Was passiert nun?</strong></p>
<p>Die neuen Gegebenheiten gelten für alle Rentenversicherungsverträge, welche <strong>nach dem 01. Juli 2010</strong> <strong>abgeschlossen</strong> werden. Dann muss bereits bei Vertragsbeginn die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines <strong>konkreten Geldbetrages</strong> angegeben werden. Bisher (ab 31.12.2004) reichte es aus, wenn die konkreten Grundlagen und der Rentenfaktor zugesagt wurden. Bei Nichterfüllung (und nicht erfolgter Nachbesserung) sind die Beträge mit der Abgeltungssteuer zu versteuern, da es dann keine Rentenversicherung im steuerlichen Sinne mehr ist.</p>
<p>Rentenversicherungen die <strong>zwischen dem 01. 01. 2005 und dem 30. 06. 2010 abgeschlossen</strong> wurden sind von den Neuregelungen <strong>nicht betroffen</strong>.</p>
<p>Weiterhin wird der <strong>Rentenbeginn neu geregelt</strong>. Dieser darf <strong>maximal 10% von der der mittleren, verbleibenden Lebenserwartung</strong> abweichen. Ist die versicherte Person bei Vertragsbeginn zum Beispiel 35 Jahre alt und die vom Versicherer verwandte Sterbetafel geht von einer Lebenserwartung von 93 aus, so muss der späteste Rentenbeginn 85 sein. (93 Jahre -10% = 85)</p>
<p><strong>Was ist mit vermögensverwaltenden Verträgen?</strong></p>
<blockquote><p>Ein vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt vor, wenn eine gesonderte Verwaltung der speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart ist, diese nicht auf öffentlich vertriebene  investmentfondsanteile oder Anlagen, die die Entwicklung eines veröffentlichten Indexes abbilden, beschränkt ist und der wirtschaftlich Berechtigte mittel- oder unmittelbar über die Veräußerung der Vermögensgegenstände und die Wiederanlage der Erlöse bestimmen kann.</p></blockquote>
<p>Diese Verträge können nur noch bis zum 01. 07. 2010 geheilt werden.</p>
<p><strong>Mindesttodesfallschutz</strong>:</p>
<p><strong>Ab dem 31. 03. 2009 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen</strong> müssen ein <strong>Mindesttodesfallschutz</strong> enthalten. Bei laufender Beitragszahlung muss dieser mindestens 50% der über die Vertragslaufzeit gezahlten Beiträge entsprechen. Bei Verträgen mit abweichender Beitragszahlungsdauer gelten weitere, detailliertere Regelungen.</p>
<p><strong>Weitere Änderungen</strong></p>
<p>gibt es unter anderem bei der steuerlichen Behandlung für Vertragsänderungen bei einem <strong>Wechsel der versicherten Person</strong>. Diese ist in jedem Fall steuerschädlich (ausgenommen Versorgungsausgleich bei ausgleichspflichtigen Ehegatten)</p>
<p>Auch die Regelungen bei Policendarlehen und der Auszahlung von gekauften Lebensversicherungen werden geändert.</p>
<p>Bei weiteren Fragen und der Prüfung der Versicherungsverträge ist Ihnen ihr (Steuer-) Berater gern behilflich.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abgeltungssteuer: Fondssparen oder Versicherungslösung?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/abgeltungssteuer-fondssparen-oder-versicherungsloesung/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/abgeltungssteuer-fondssparen-oder-versicherungsloesung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 17:35:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Fonds]]></category>
		<category><![CDATA[Fondsparpläne]]></category>
		<category><![CDATA[Fondspolicen]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leser, aufgrund vieler Anfragen zum Thema Abgeltungssteuer und &#8220;Was soll/ muss ich denn tun&#8221; hier einige kurze Anmerkungen und Denkanstöße.  Zunächst klingt alles einfach. Ab 2009 werden Einkünfte direkt an der Quelle besteuert und die Bank/ das Institut führt pauschal 25% der Erträge an das Finanzamt ab. Der Kunde muss (bis auf wenige Ausnahmen) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>aufgrund vieler Anfragen zum Thema Abgeltungssteuer und &#8220;Was soll/ muss ich denn tun&#8221; hier einige kurze Anmerkungen und Denkanstöße. </p>
<p>Zunächst klingt alles einfach. Ab 2009 werden Einkünfte direkt an der Quelle besteuert und die Bank/ das Institut führt pauschal 25% der Erträge an das Finanzamt ab. Der Kunde muss (bis auf wenige Ausnahmen) keine Erträge mehr in der Einkommensteuererklärung angeben, denn die 25% sind eh weg.</p>
<p>Ganz so einfach ist es aber dann leider doch nicht, denn keine Regel ohne Ausnahme(n).</p>
<p>So kommen zunächst zu den 25% der Solidaritätszuschlag dazu, weiterhin (wenn Mitglied) die Kirchensteuer so das sich die effektive Belastung dann auf 26,375% und bei Kirchenmitgliedern (je nach Bundesland) auf bis zu 27,99% erhöht. Toll oder?</p>
<p>Ich möchte hier heute nur- wie die Überschrift verheißen lässt- nur zwei Sparformen betrachten die sich in der Vergangenheit bei vielen Anlegern großer Beliebtheit erfreuten. Zum einen die Fondssparpläne, zum Anderen die Fondgebundenen Versicherungsprodukte.</p>
<p><strong>Die Fonds allgemein:</strong></p>
<p>Ab 2009 unterliegen generell auch die Investmentfonds der Abgeltungssteuer. Diese müssen zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds unterschieden werden. Bei Zins- und Dividendenerträgen ergeben sich noch recht ähnliche Effekte. Bei ausschüttenden Fonds werden diese zum Zeitpunkt der Auszahlung (der Zinsen/Dividenden) mit der Abgeltungssteuer belegt. Bei den wiederanlegenden Fonds gibt es ja keine Ausschüttung und somit nutzt man hier das Geschäftsjahresende als Datum. Die Besteuerung von Zwischengewinnen bleibt auch nach der Abgeltungssteuer bestehen.</p>
<p>Bei den Kursgewinnen ergeben sich jedoch hier gewaltige Unterschiede. Bei ausschüttenden Fonds erfolgt die Besteuerung sofort bei der Ausschüttung, bei thesaurierenden Fonds können die Erträge zunächst zur Wiederanlage genutzt werden. Die Besteuerung erfolgt hier erst, wenn diese in den Besitz des Kunden gelangen. Dieses geschieht immer dann, wenn der Anteilseigner die Anteile verkauft oder zurückgibt. Bei der langen Haltedauer ergibt sich hier ein gravierender Unterschied.</p>
<p><strong>Fondssparpläne:</strong></p>
<p>Hier wird jede einzelne Einzahlung wie eine Einmalzahlung behandelt. Nach dem 31.12.2008 eingezahlte Beträge unterliegen somit der neuen Regelung. Es gelten die oben genannten Regelungen für Fonds.</p>
<p><strong>Fondgebundene Lebens-/ Rentenprodukte:</strong></p>
<p>Diese Produkte sind quasi der &#8220;Gewinner der Reform&#8221;. Warum? Die Zinsen-/ Dividenden und Kursgewinne, die innerhalb der Laufzeit anfallen verbleiben bis zur Auszahlung oder zum Rückkauf (Kündigung) unbesteuert. Das eingezahlte Kapital lässt sich somit mit Zins- und Zinseszins Effekt über die Jahre und Jahrzehnte unvermindert zur Vermehrung nutzen. In der Regel sind die Einkünfte im Alter geringer als im Erwerbsleben so das sich hier bei (Teil-) Auszahlungen ein weiterer positiver Effekt ergibt.</p>
<p>Betrachten möchte ich hier die Regelung für neue und alle Verträge nach dem 31.12.2004. Für diese gilt bei Einhaltung der Voraussetzungen (mind. 12 Jahre Laufzeit, Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) eine Besteuerung nur auf die halben Erträge. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 47,5% schneiden Anleger noch besser ab als bei einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25%+ Soli.</p>
<p>Lässt man sich die Summe nicht als Kapital einmalig sondern als monatliche Rente auszahlen so stellt sich der Effekt noch günstiger dar, denn hier wird nur der so genannte Ertragsanteil besteuert.</p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/12-0-Riester-und-Ruerup.html" target="_blank">Riester- und Rürupverträge</a> sind nicht betroffen, denn diese unterliegen nicht der Abgeltungssteuer sondern der <a href="http://www.online-pkv.de/4-0-Altersvorsorge.html" target="_blank">nachgelagerten Besteuerung</a> in der Auszahlungsphase.</p>
<p>Sie sehen, es gibt vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten um die Besteuerung zu optimieren. Einige Anbieter nutzen den Vorteil des Versicherungsmantels, gestatten aber ähnliche Flexibilität wie ein Depot und bieten mehr als 6.000 Fonds zur Auswahl.</p>
<p>Welche Variante für Sie in Frage kommt oder die richtige ist ist pauschal nicht zu sagen, lassen Sie sich beraten und ihr individuelles Angebot erstellen. Ich helfe Ihnen gern weiter.</p>
<p>Ihr </p>
<p>Sven Hennig</p>
]]></content:encoded>
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