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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Rentenversicherung</title>
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		<title>Kassenbeitr&#228;ge auf Privatrenten, das Urteil des BSG 12 KR 28/08 R</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 08:25:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[B12 KR 28/08 R]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[BSG]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig Versicherte]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rentner]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil BSG]]></category>

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		<description><![CDATA[Entscheidender Unterschied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Art der Beitragsberechnung.
W&#228;hrend in der GKV die Beitr&#228;ge nach dem Einkommen/ der so genannten wirtschaftlichen Leistungsf&#228;higkeit berechnet werden, passiert dieses in der PKV nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gew&#252;nschten Tarifleistungen.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird weiterhin unterschieden, wie diese Versicherung besteht. Bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Entscheidender Unterschied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Art der <strong>Beitragsberechnung</strong>.</p>
<p>W&#228;hrend in der <strong>GKV</strong> die Beitr&#228;ge <strong>nach dem Einkommen</strong>/ der so genannten wirtschaftlichen Leistungsf&#228;higkeit berechnet werden, passiert dieses in der <strong>PKV</strong> nach dem <strong>Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gew&#252;nschten Tarifleistungen</strong>.</p>
<p>Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird weiterhin unterschieden, wie diese Versicherung besteht. Bei <strong>Pflichtmitgliedern</strong> wird bei Rentnern zur Berechnungsgrundlage die gesetzliche Rente zu Grunde gelegt und darauf der Beitragssatz der GKV berechnet.</p>
<p><strong>Anders bei freiwillig Versicherte</strong>n, denn hier werden auch weitere Eink&#252;nfte herangezogen. Einen solchen Fall hatte das Bundessozialgericht zu entscheiden. Mit der Entscheidung unter dem Aktenzeichen B 12 KT 28/08 R war ein Fall eines Rentners zu entscheiden, der aus einer privaten Rentenversicherung eine Kapitalauszahlung bekam.</p>
<p>Die gesetzliche Kasse (hier: AOK) hatte <strong>auf diese Kapitalzahlung Beitr&#228;ge berechnet </strong>indem Sie eine Aufteilung auf 120 Monate vornahm. Dieses f&#252;hrte nun, bei einer <strong>Auszahlung von 16.622 EUR</strong> zu zus&#228;tzlichen <strong>Beitr&#228;gen</strong> in der GKV von <strong>2.327 EUR</strong> (in den 120 Monaten).</p>
<blockquote><p>B 12 KR 28/08 R</p>
<p>SG Mannheim &#8211; S 4 KR 3634/07</p>
<p>LSG Baden-W&#252;rttemberg &#8211; L 11 KR 2896/08</p>
<p>In diesem Rechtsstreit war streitig, wie der <strong>Betrag einer kapitalisierten privatrechtlichen Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig ist</strong>.</p>
<p>Die <strong>Revision des Kl&#228;gers ist erfolglos geblieben</strong>. Die aufgrund eines vom Kl&#228;ger abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrages ausgezahlte Leistung ist<strong> nach der Satzung der Beklagten eine beitragspflichtige Einnahme</strong>. Sie ist nach ausdr&#252;cklicher Anordnung der Satzung, weil sie als einmalige Leistung ausgezahlt wurde, monatlich mit 1/120 des Betrages als beitragspflichtige Einnahme zu ber&#252;cksichtigen. Die Satzung verst&#246;&#223;t nicht gegen h&#246;herrangiges Recht. Der Senat hat schon entschieden, dass privatrechtliche Renten in der gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig Versicherten als beitragspflichtige Einnahmen ber&#252;cksichtigt werden k&#246;nnen. Soweit die Satzung hier die kapitalisierte Rente mit 1/120 des Zahlbetrages im Monat als beitragspflichtige Einnahme heranzieht, h&#228;lt sich dies auch im Rahmen der gesetzlichen Erm&#228;chtigung.</p>
<p>Quelle: <a href="http://gesetzesportal.de/">gesetzesportal.de/</a> juris</p></blockquote>
<p>Hierbei zeigt sich deutlich, welche Beitr&#228;ge schon bei kleinen Betr&#228;gen anfallen k&#246;nnen. Bei einer privaten Altersvorsorge in Form einer Rentenversicherung k&#246;nnen schnell auch 6stellige Betr&#228;ge zur Auszahlung kommen. Bei einer angenommenen Auszahlung von 100.000 EUR (was bei einem fr&#252;hen Vertragsbeginn nicht selten ist) sprechen wir hier von <strong>14.000 EUR oder 116 EUR monatlichem Zusatzbeitrag in der GKV</strong>.</p>
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		<item>
		<title>Neue (steuerliche) Regelungen f&#252;r die Lebensversicherung</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/neue-steuerliche-regelungen-fuer-die-lebensversicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 08:08:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[BFM Rundschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitallebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gem&#228;&#223; BMF Rundschreiben vom 01. 10. 2009 wird die steuerliche Behandlung von Lebens-/ Rentenversicherungen der 3. Schicht an st&#228;rkere steuerliche Voraussetzungen gekn&#252;pft.
Warum das Ganze?
Durch die Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer verschlechterten sich, wie berichtet, die Rahmenbedingungen f&#252;r die reine Wertpapier- bzw. Fondsanlage. Dadurch stellten verschiedene Anleger auf Versicherungsl&#246;sungen um. Um die &#8220;steuerliche Ausnutzung&#8221; zu verhindern, erlies das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gem&#228;&#223; BMF Rundschreiben vom 01. 10. 2009 wird die steuerliche Behandlung von Lebens-/ Rentenversicherungen der 3. Schicht an st&#228;rkere steuerliche Voraussetzungen gekn&#252;pft.</p>
<p><strong>Warum das Ganze?</strong></p>
<p>Durch die Einf&#252;hrung der Abgeltungssteuer verschlechterten sich, <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/abgeltungssteuer-fondssparen-oder-versicherungsloesung/" target="_blank">wie berichtet</a></strong>, die Rahmenbedingungen f&#252;r die reine Wertpapier- bzw. Fondsanlage. Dadurch stellten verschiedene Anleger auf Versicherungsl&#246;sungen um. Um die &#8220;steuerliche Ausnutzung&#8221; zu verhindern, erlies das Bundesfinanzministerium das erw&#228;hnte Rundschreiben.</p>
<p><strong>Was passiert nun?</strong></p>
<p>Die neuen Gegebenheiten gelten f&#252;r alle Rentenversicherungsvertr&#228;ge, welche <strong>nach dem 01. Juli 2010</strong> <strong>abgeschlossen</strong> werden. Dann muss bereits bei Vertragsbeginn die H&#246;he der garantierten Leibrente in Form eines <strong>konkreten Geldbetrages</strong> angegeben werden. Bisher (ab 31.12.2004) reichte es aus, wenn die konkreten Grundlagen und der Rentenfaktor zugesagt wurden. Bei Nichterf&#252;llung (und nicht erfolgter Nachbesserung) sind die Betr&#228;ge mit der Abgeltungssteuer zu versteuern, da es dann keine Rentenversicherung im steuerlichen Sinne mehr ist.</p>
<p>Rentenversicherungen die <strong>zwischen dem 01. 01. 2005 und dem 30. 06. 2010 abgeschlossen</strong> wurden sind von den Neuregelungen <strong>nicht betroffen</strong>.</p>
<p>Weiterhin wird der <strong>Rentenbeginn neu geregelt</strong>. Dieser darf <strong>maximal 10% von der der mittleren, verbleibenden Lebenserwartung</strong> abweichen. Ist die versicherte Person bei Vertragsbeginn zum Beispiel 35 Jahre alt und die vom Versicherer verwandte Sterbetafel geht von einer Lebenserwartung von 93 aus, so muss der sp&#228;teste Rentenbeginn 85 sein. (93 Jahre -10% = 85)</p>
<p><strong>Was ist mit verm&#246;gensverwaltenden Vertr&#228;gen?</strong></p>
<blockquote><p>Ein verm&#246;gensverwaltender Versicherungsvertrag liegt vor, wenn eine gesonderte Verwaltung der speziell f&#252;r diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart ist, diese nicht auf &#246;ffentlich vertriebene  investmentfondsanteile oder Anlagen, die die Entwicklung eines ver&#246;ffentlichten Indexes abbilden, beschr&#228;nkt ist und der wirtschaftlich Berechtigte mittel- oder unmittelbar &#252;ber die Ver&#228;u&#223;erung der Verm&#246;gensgegenst&#228;nde und die Wiederanlage der Erl&#246;se bestimmen kann.</p></blockquote>
<p>Diese Vertr&#228;ge k&#246;nnen nur noch bis zum 01. 07. 2010 geheilt werden.</p>
<p><strong>Mindesttodesfallschutz</strong>:</p>
<p><strong>Ab dem 31. 03. 2009 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen</strong> m&#252;ssen ein <strong>Mindesttodesfallschutz</strong> enthalten. Bei laufender Beitragszahlung muss dieser mindestens 50% der &#252;ber die Vertragslaufzeit gezahlten Beitr&#228;ge entsprechen. Bei Vertr&#228;gen mit abweichender Beitragszahlungsdauer gelten weitere, detailliertere Regelungen.</p>
<p><strong>Weitere &#196;nderungen</strong></p>
<p>gibt es unter anderem bei der steuerlichen Behandlung f&#252;r Vertrags&#228;nderungen bei einem <strong>Wechsel der versicherten Person</strong>. Diese ist in jedem Fall steuersch&#228;dlich (ausgenommen Versorgungsausgleich bei ausgleichspflichtigen Ehegatten)</p>
<p>Auch die Regelungen bei Policendarlehen und der Auszahlung von gekauften Lebensversicherungen werden ge&#228;ndert.</p>
<p>Bei weiteren Fragen und der Pr&#252;fung der Versicherungsvertr&#228;ge ist Ihnen ihr (Steuer-) Berater gern behilflich.</p>
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		<title>Abgeltungssteuer: Fondssparen oder Versicherungsl&#246;sung?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/abgeltungssteuer-fondssparen-oder-versicherungsloesung/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Dec 2008 17:35:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltungssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Fonds]]></category>
		<category><![CDATA[Fondsparpläne]]></category>
		<category><![CDATA[Fondspolicen]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leser,
aufgrund vieler Anfragen zum Thema Abgeltungssteuer und &#8220;Was soll/ muss ich denn tun&#8221; hier einige kurze Anmerkungen und Denkanst&#246;&#223;e. 
Zun&#228;chst klingt alles einfach. Ab 2009 werden Eink&#252;nfte direkt an der Quelle besteuert und die Bank/ das Institut f&#252;hrt pauschal 25% der Ertr&#228;ge an das Finanzamt ab. Der Kunde muss (bis auf wenige Ausnahmen) keine Ertr&#228;ge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>aufgrund vieler Anfragen zum Thema Abgeltungssteuer und &#8220;Was soll/ muss ich denn tun&#8221; hier einige kurze Anmerkungen und Denkanst&#246;&#223;e. </p>
<p>Zun&#228;chst klingt alles einfach. Ab 2009 werden Eink&#252;nfte direkt an der Quelle besteuert und die Bank/ das Institut f&#252;hrt pauschal 25% der Ertr&#228;ge an das Finanzamt ab. Der Kunde muss (bis auf wenige Ausnahmen) keine Ertr&#228;ge mehr in der Einkommensteuererkl&#228;rung angeben, denn die 25% sind eh weg.</p>
<p>Ganz so einfach ist es aber dann leider doch nicht, denn keine Regel ohne Ausnahme(n).</p>
<p>So kommen zun&#228;chst zu den 25% der Solidarit&#228;tszuschlag dazu, weiterhin (wenn Mitglied) die Kirchensteuer so das sich die effektive Belastung dann auf 26,375% und bei Kirchenmitgliedern (je nach Bundesland) auf bis zu 27,99% erh&#246;ht. Toll oder?</p>
<p>Ich m&#246;chte hier heute nur- wie die &#220;berschrift verhei&#223;en l&#228;sst- nur zwei Sparformen betrachten die sich in der Vergangenheit bei vielen Anlegern gro&#223;er Beliebtheit erfreuten. Zum einen die Fondssparpl&#228;ne, zum Anderen die Fondgebundenen Versicherungsprodukte.</p>
<p><strong>Die Fonds allgemein:</strong></p>
<p>Ab 2009 unterliegen generell auch die Investmentfonds der Abgeltungssteuer. Diese m&#252;ssen zwischen thesaurierenden und aussch&#252;ttenden Fonds unterschieden werden. Bei Zins- und Dividendenertr&#228;gen ergeben sich noch recht &#228;hnliche Effekte. Bei aussch&#252;ttenden Fonds werden diese zum Zeitpunkt der Auszahlung (der Zinsen/Dividenden) mit der Abgeltungssteuer belegt. Bei den wiederanlegenden Fonds gibt es ja keine Aussch&#252;ttung und somit nutzt man hier das Gesch&#228;ftsjahresende als Datum. Die Besteuerung von Zwischengewinnen bleibt auch nach der Abgeltungssteuer bestehen.</p>
<p>Bei den Kursgewinnen ergeben sich jedoch hier gewaltige Unterschiede. Bei aussch&#252;ttenden Fonds erfolgt die Besteuerung sofort bei der Aussch&#252;ttung, bei thesaurierenden Fonds k&#246;nnen die Ertr&#228;ge zun&#228;chst zur Wiederanlage genutzt werden. Die Besteuerung erfolgt hier erst, wenn diese in den Besitz des Kunden gelangen. Dieses geschieht immer dann, wenn der Anteilseigner die Anteile verkauft oder zur&#252;ckgibt. Bei der langen Haltedauer ergibt sich hier ein gravierender Unterschied.</p>
<p><strong>Fondssparpl&#228;ne:</strong></p>
<p>Hier wird jede einzelne Einzahlung wie eine Einmalzahlung behandelt. Nach dem 31.12.2008 eingezahlte Betr&#228;ge unterliegen somit der neuen Regelung. Es gelten die oben genannten Regelungen f&#252;r Fonds.</p>
<p><strong>Fondgebundene Lebens-/ Rentenprodukte:</strong></p>
<p>Diese Produkte sind quasi der &#8220;Gewinner der Reform&#8221;. Warum? Die Zinsen-/ Dividenden und Kursgewinne, die innerhalb der Laufzeit anfallen verbleiben bis zur Auszahlung oder zum R&#252;ckkauf (K&#252;ndigung) unbesteuert. Das eingezahlte Kapital l&#228;sst sich somit mit Zins- und Zinseszins Effekt &#252;ber die Jahre und Jahrzehnte unvermindert zur Vermehrung nutzen. In der Regel sind die Eink&#252;nfte im Alter geringer als im Erwerbsleben so das sich hier bei (Teil-) Auszahlungen ein weiterer positiver Effekt ergibt.</p>
<p>Betrachten m&#246;chte ich hier die Regelung f&#252;r neue und alle Vertr&#228;ge nach dem 31.12.2004. F&#252;r diese gilt bei Einhaltung der Voraussetzungen (mind. 12 Jahre Laufzeit, Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) eine Besteuerung nur auf die halben Ertr&#228;ge. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 47,5% schneiden Anleger noch besser ab als bei einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25%+ Soli.</p>
<p>L&#228;sst man sich die Summe nicht als Kapital einmalig sondern als monatliche Rente auszahlen so stellt sich der Effekt noch g&#252;nstiger dar, denn hier wird nur der so genannte Ertragsanteil besteuert.</p>
<p><a href="http://www.online-pkv.de/12-0-Riester-und-Ruerup.html" target="_blank">Riester- und R&#252;rupvertr&#228;ge</a> sind nicht betroffen, denn diese unterliegen nicht der Abgeltungssteuer sondern der <a href="http://www.online-pkv.de/4-0-Altersvorsorge.html" target="_blank">nachgelagerten Besteuerung</a> in der Auszahlungsphase.</p>
<p>Sie sehen, es gibt vielf&#228;ltige Gestaltungsm&#246;glichkeiten um die Besteuerung zu optimieren. Einige Anbieter nutzen den Vorteil des Versicherungsmantels, gestatten aber &#228;hnliche Flexibilit&#228;t wie ein Depot und bieten mehr als 6.000 Fonds zur Auswahl.</p>
<p>Welche Variante f&#252;r Sie in Frage kommt oder die richtige ist ist pauschal nicht zu sagen, lassen Sie sich beraten und ihr individuelles Angebot erstellen. Ich helfe Ihnen gern weiter.</p>
<p>Ihr </p>
<p>Sven Hennig</p>
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