Artikel mit ‘PKV’ getagged

10.
März '10

Auswandern aus Deutschland – was passiert mit der PKV


Die Zahl derer, die Deutschland aus privaten oder oft auch aus beruflichen Gründen verlassen nimmt stetig zu. Auch wenn es keine aktuelle Statistik gibt, ist diese (Quelle: statistica.com) doch durchaus bezeichnend. Demnach stiegen die Zahlen der Auswanderer kontinuierlich an und erreichten 2007 mit knapp 160.000 Personen einen neuen Höchststand.

Zu dem Trend passt auch die aktuelle Anfrage eines Kunden:

Ich werde Ende des Jahres 2010 dauerhaft nach Thailand auswandern. Jedoch möchte ich in einer dt. Krankenversicherung bleiben um im Falle einer etwaigen Rückkehr nach Deutschland keine Probleme zu bekommen. Der XXXX Tarif ermöglicht eine Versicherung im Ausland nach 12 Monaten dauerhaft. Ist dieser Tarif für mich längerfristig geeignet oder würden Sie mir eine andere Versicherung nahelegen?

Schaut man sich nun die Tarifbedingungen des Tarifes an, so lauten diese:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach einer Versicherungsdauer von 12 Monaten auch auf das außereuropäische Ausland. Vom 13. Aufenthaltsmonat an wird ein Beitragszuschlag für USA, Kanada und Japan in Höhe von 50 % erhoben. Dauert ein Auslandsaufenthalt des Versicherungsnehmers länger als 3 Monate, so ist ein im Inland wohnender Bevollmächtigter zur Entgegennahme von Versicherungsleistungen und Willenserklärungen zu benennen.

Diese Regelung gilt, solange ein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland besteht (siehe auch §§ 1 Absatz 5 und 15 Absatz 3 MB/KK 2009).

Weiterhin wird auf den §15 (3) verwiesen, der lautet:

§ 15 Sonstige Beendigungsgründe

(3) Verlegt eine versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als die in § 1 Abs. 5 genannten, endet insoweit das Versicherungsverhältnis, es sei denn, dass es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird. Der Versicherer kann im Rahmen dieser anderweitigen Vereinbarung einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen. Bei nur vorübergehender Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat als die in § 1 Abs. 5 genannten kann verlangt werden, das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln.

Nun aber zur Erklärung:

Da der Kunde dauerhaft Deutschland verlässt muss unterschieden werden, ob dieser einen Wohnsitz hier behält. Es kann durchaus ein Zweit-/ Drittwohnsitz sein, aber eben ein Wohnsitz. Die Umwandlung in die Anwartschaftsversicherung gem. §15.3. ist eher schwieriger, denn von einer “nur vorrübergehenden Verlegung” kann hier wohl eher keine Regel sein. Der Versicherte verlässt Deutschland auf Dauer.

Bei dem hier versicherten Tarif wird es dann zu einem Problem, wenn es keinen solchen Wohnsitz gibt. Dieses kann aus privaten oder steuerlichen Gründen durchaus erforderlich sein.

Was kann der Versicherte nun tun?

Er könnte versuchen bei dem Unternehmen einen anderen Tarif zu finden, welcher dieser Regelungen nicht enthält. Das es sich hierbei aber um Regelungen des Teil I/ II der Musterbedingungen für die Private Krankenversicherung handelt, gelten diese für andere Tarife des Unternehmens auch. Daher könnte es nur sein, das es einen speziellen Tarif mit einer anderen (tariflichen) Regelung gibt.

Eine weitere Option besteht darin, einen anderen Versicherer zu wählen, welcher solche Einschränkungen nicht enthält. Hierbei sind aber zwei Dinge zu beachten. Zum einen wird ein “Wechsel” erst zum Ablauf des Jahres 2010 möglich sein, zum anderen fragen manche Unternehmen schon in den Anträgen ob ein solcher Wegzug beabsichtigt ist und könnten einen solchen Antrag ablehnen.

Daher gilt auch hier. Eine pauschale Lösung kann hier nicht gelten. Es kommt sehr stark auf die individuellen Pläne an. Der Kontakt mit dem Versicherer, ggf. über einen spezialisierten Berater, ist hier unabdingbar. So käme unter Umständen auch eine individuell vereinbarte Anwartschaft für die spätere Rückkehr in Betracht.

Bei jeder Option sind aber die individuellen Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung zu berücksichtigen, die neben dem Thema “Ausland” auch noch viele andere Punkte enthalten, die beachtet werden sollten.

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05.
März '10

Die MEG Insolvenz und was passiert mit “meinem” PKV Vertrag?


Bereits im letzten Jahr konnten Sie um Beitrag zur MEG Insolvenz lesen, was es für Kunden und Interessenten bedeutet. In letzter zeit häufen sich die Anfragen, denn nun haben einige der Verträge begonnen.

Meist zum 1. Januar erfolgte der Wechsel in die Private Krankenversicherung und viele der MEG Kunden haben Fragen und Probleme und wissen nicht an wen Sie sich wenden können.

Die MEG Berater sind ja bekanntlich nicht mehr erreichbar.

Was also tun?

Zunächst können Sie hier auf der Seite unter “Nach dem Abschluss” lesen was zu beachten ist, wenn der Wechsel von der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in eine Private Krankenversicherung (PKV) vollzogen ist. Gleiches gilt natürlich auch, falls Sie aus einer anderen PKV kamen.

Weiterhin merken viele Kunden erst jetzt, was diese denn da alles abgeschlossen haben. Über Auswahlkriterien wurde meist nicht oder nur sehr eingeschränkt gesprochen.

Eine Reihe von Anrufern berichteten, es wurden oft drei Tarife angeboten. Meist handelte es sich um Axa, Gothaer oder Hallesche Tarife. Diese müssen nicht schlecht sein, können aber vollkommen unpassend sein. Daher ist es ratsam sich nun, im Nachhinein, mit dem versicherten Leistungsniveau des Tarifes genauestens auseinander zu setzen.

Schauen sich also einmal genau die Tarifbedingungen an und versuchen diese nachzuvollziehen.

Beachten Sie die Auswahlkriterien und machen Sie sich Gedanken was Sie wollen. Überlegen Sie ob Sie mit den Ausschlüssen (zum Teil schlechteren Leistungen wie in der GKV oder ihrem Vorvertrag) leben wollen und sich diese leisten können.

Sprechen Sie einen neuen Berater an- denn die Gesellschaft ist unter Umständen nicht so unabhängig und kann/ will nicht ganz neutral sein.

Oft gibt es Möglichkeiten eine falsche Entscheidung noch zu verändern. Das kann durch eine Rücknahme der Kündigung oder durch Tarifwechsel durchaus möglich und sinnvoll sein.

Weiterführende Informationen:

Leitfaden Private Krankenversicherung

Auswahlkriterien zur PKV

Kriterienfragebogen als ausfüllbare pdf Datei

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08.
Februar '10

Lieber Kasse als privat? Kommentar Teil II zum Stern Artikel 6/2010


(LUH) Bereits in der letzten Woche konnten Sie den ersten Teil des Artikels “Lieber Kasse als privat? Kommentar zum Stern Artikel 6/2010″ hier im Blog lesen.

Dabei wurde bereits deutlich, das es nicht generell das beste/ bessere System gibt. Zunächst einmal muss die persönliche Situation geprüft werden und dann Vor- und Nachteile abgewogen. Pauschal zu sagen das dieses oder jenes System besser ist halte für für falsch.

In dem Artikel des Stern ging es unter anderem um einen Fall des Robert Langner, 57. Dieser sollte an den Stimmbändern operiert werden, um eine Zyste zu entfernen. Die Allianz als private Krankenversicherung des Kunden lehnte die Kostenübernahme mit dem Verweis ab, dieses sei nicht medizinisch notwendig. (lenkte aber noch vor einem Urteil ein).

Diese Situation ist einer der Hauptgründe für die Ablehnungen. Neben der Tatsache das Leistungen (bewusst oder unbewusst) nicht abgeschlossen wurden, ist die medizinische Notwenigkeit immer Grundlage der Erstattung.

In §1 (2) der Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung heiß es:

(2) Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.

und weiter:

Als Versicherungsfall gelten auch

a) Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung,

b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen),

c) Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.

Und genau hierin liegt das Problem. Die Auffassungen was denn medizinisch notwendig ist und was nicht gehen oft weit auseinander. Es wird geprüft und entschieden und der Kunde muss sich wehren wenn er der Meinung ist das es nicht gerechtfertigt ist, was der Versicherer hier schreibt.

Pauschal lässt sich dieses jedoch nicht vorhersagen. Auch lassen sich zumeist keine Aussagen treffen welche Versicherer “streng oder lax” entscheiden. Dieses wäre auch nicht zielführend, denn eine laxe Entscheidung hat höhere Kosten/ Beiträge zur Folge.

Natürlich möchte jeder so schnell als möglich eine schnelle Entscheidung/ Zusage. Jedoch sollte man dem Unternehmen auch Zeit geben Befunde auszuwerten und einen Arzt zur Beurteilung zu konsultieren. Leider ist dieses dann oft nicht das, was sich der Kunde unter einer schnellen Prüfung vorstellt.

Weiterhin schreibt der Autor in seinem Artikel aber einen sehr interessanten Satz:

“Denn wer privat versichert ist, lebt keineswegs automatisch günstiger und meist auch nicht besser.”

Mit Ausnahme des Wortes “meist” sehe ich es genau so!

Private Krankenversicherung (PKV) bedeutet nicht günstig. Weder automatisch noch geplant. Aussagen wie “PKV für 59 EUR” sind nicht nur Unsinn, sondern sollten meines Erachtens verboten werden. Es ist unmöglich vermeintlich mehr Leistung zu einem deutlich günstigeren Preis zu bekommen. Die PKV kommt wie die gesetzliche Krankenkasse (GKV) um die Faktoren wie “älter werden”, höhere Kosten der Medizin, neue/ teure Medikamente nicht herum.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich privat zu versichern, so machen Sie es sorgfältig und lassen sich ausreichend Zeit. Nehmen Sie sich Zeit die Kriterien auszuwählen die genau für Sie wichtig sind. Machen Sie sich mit einem spezialisierten und qualifizierten Berater Gedanken darüber, was Lücken im Schutz für finanzielle Auswirkungen haben. Ein Brille mit 400 EUR ist noch schnell selbst bezahlt, eine Prothese für mehrere tausend Euro eben nicht mehr.

Weder das System der GKV noch das der PKV passt pauschal und immer für jeden. Auswahl und individueller Bedarf und die Planung der eigenen Zukunft sind hierbei elementar wichtig. Dieses klar und deutlich zu sagen hätte auch dem Stern gut getan. Denn es gibt tausende von Fällen in der GKV und PKV wo es zu Streit und Auseinandersetzungen kommt. Oftmals in der GKV eben auch wegen solcher, hier geschilderter Fälle. Warum man dieses nicht schrieb bleibt wohl das Geheimnis des Autors.

Weiterführende Informationen:

Leitfaden Private Krankenversicherung

Auswahlkriterien zur PKV

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22.
Januar '10

Unsinnige PKV Werbung – wie finde ich einen Dummen Teil II


Vorgestern hatte ich bereits über eine meines Erachtens fragwürdige Werbung zur Privaten Krankenversicherung geschrieben und bin nun auf eine weitere dieser Art aufmerksam gemacht worden.

Die folgende Werbeanzeige taucht auf verschiedenen Seiten im Internet auf:

Was erwarten Sie wenn Sie auf der rechten Seite oben auf “JETZT BERECHNEN” klicken. Genau- zu recht eine Berechnung. Aber da muss ich Sie leider enttäuschen. Nachdem Sie da geklickt haben kommt unten ein weiteres Feld und dort werden Sie gebeten Ihre persönlichen Angaben zu machen. Zwingend sind natürlich EMail und Telefonnummer.

Aber dann, gleich nachdem Sie das dann nun getan haben, klicken Sie auf “Kostenloses Angebot Berechnen” und erwarten nun…. ja, die Berechnung des Angebotes bzw. der Ausdruck einer Tabelle.

Leider nein, denn jetzt wird Ihnen mitgeteilt das man ihre Anfrage erhalten hat und sich bei Ihnen jemand meldet.

Ups, wo stand das man anfragt? Sie haben doch nur auf “Berechnen” geklickt.

Zumal auch die Werbung “leicht” unsinnig ist, oder glauben Sie ernsthaft das man einen vernünftigen Krankenversicherungsschutz für einen Betrag von 59 EUR (AN Anteil) bekommt? – Ich nicht!

Was Sie also tun sollten:

Bevor Sie sich für eine PKV entscheiden machen Sie sich Gedanken über die Auswahlkriterien und über die Möglichkeiten und Folgen des entsprechenden Versicherungsschutzes. Sie entscheiden unter Umständen heute ein- und letztmalig über den Gesundheitsschutz des weiteren Lebens.

Und eins… lassen Sie sich Zeit. Fällen sie Entscheidungen zu lang bestehenden Produkten und Lösungen erst nach sorgfältiger Information, Aufklärung und nach fundierten Gesprächen mit Spezialisten.

Weiterführende Informationen:

Leitfaden Private Krankenversicherung

Auswahlkriterien zur PKV

Kriterienfragebogen als ausfüllbare pdf Datei

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19.
Januar '10

Unsinnige Werbung für die PKV oder wie finde ich einen der darauf reinfällt?


Eigentlich liegt es mir fern die Werbekampagnen von “Kollegen” zu kommentieren. Aber eigentlich ist es auch kein Kollege, wenn man es korrekt betrachtet. Warum? – das lesen Sie weiter unten.

Gestern erreichte mich eine Mail mit einer “interessanten” Betreffzeile. Hier wurde mir doch eine Private Krankenversicherung (PKV) angeboten und ich sollte noch Steuern sparen. Genau lautete die Zeile wie folgt:

Patient 1.Klasse ab 49 Euro und Steuern sparen

Da ja immer alle oft und gern auf “Schnäppchensuche” sind schaute ich mir das doch mal genauer an. Da öffnete ich die Mail und mich lachte folgendes Bild an:

Da sollte es doch möglich sein mich für 49 EUR pro Monat in der Privaten Krankenversicherung zu versichern. Steuern spare ich dabei auch noch- besser geht es kaum.

Im Kleingedruckten unter dem Bild findet sich dann zunächst dieses:

Das ist natürlich dumm, denn 20 bin ich leider schon seit einigen Jahren nicht mehr. Aber nun interessieren mich doch brennend die Details des Tarifes, welche dort angeboten werden. Durch kicken auf das “hier” sollen mir ja die wesentlichen Leistungsmerkmale des Tarifes angezeigt werden. Zu meiner Überraschung werden dort aber folgende, sehr allgemeine Informationen angezeigt:

Was das nun bitte mit den “wesentlichen Leistungsmerkmalen” der ausgewählten Privaten Krankenversicherung zu tun hat ist mir noch nicht ganz klar.

Fazit:

Vergessen Sie solchen Unsinn. Glauben Sie wirklich man kann das Krankheitsrisiko monatlich für weniger Geld absichern als man für eine Mobilfunk Flat bezahlt? Das wird und kann nicht vernünftig funktionieren. Der Versicherer der dieses anbietet wird immer mit entscheidenden Ausschlüssen und Einschränkungen arbeiten, Lücken in den Bedingungen ausgleichen die privat dann nicht mehr zu finanzieren sind.

Und nun noch zu der oben angesprochenen Frage warum es kein “Kollege” ist:

…zumindest keiner im eigentlichen Sinne.  Trotz der Zulassung als Versicherungsmakler (kann man im Register und im Impressum nachlesen) ist der Betreiber ein Leadportal. Eigene Aussage:

Qualifizierte Neukunden für unabhängige Finanzexperten!

Jetzt können Sie Ihre Umsätze vervielfachen. Wir liefern Ihnen Neukunden aus Ihrem PLZ-Gebiet. Buchen Sie Leads aus unserem vorselektierten Bestand und wählen Sie hierbei aus bis zu 30 verschiedenen Versicherungs- und Finanzsparten.

Es werden Adressen generiert welche an Berater und Finanzdienstleister verkauft werden. Das ist selbst durchaus legitim und keinesfalls verwerflich, denn das Betreiben von Internetportalen kostet natürlich Zeit, Geld und Aufwand.

Bedenklich finde ich nur die Aussagen hier in der Werbung. Da wird mit vermeintlich billiger Absicherung geworben, dazu für ein lebenslanges Produkt und der Berater trifft auf einen Interessenten mit einer völlig falschen Vorstellung.

Angeboten wird dann in dem Formular:

Wir helfen Ihnen dabei, die optimale Private Krankenversicherung zu finden. Vergleichen Sie unverbindlich und individuell Tarife aus bis zu 50 Gesellschaften. Jetzt das Formular ausfüllen:

Ob dann das Angebot von dem Anbieter kommt wage ich zu bezweifeln. Eher wird es so sein das ein Berater, welcher die Adresse teuer gekauft hat (LINK zu den Preisen/ Anbieter), Sie anruft und mit seiner Beratung beginnen will/ wird.

Auch das ist nicht schlimm und legitim, nur sollte dann die Werbung eben auch so sein.

Was Sie also tun sollten:

Bevor Sie sich für eine PKV Entscheiden machen Sie sich Gedanken über die Auswahlkriterien und über die Möglichkeiten und Folgen des entsprechenden Versicherungsschutzes. Sie entscheiden unter Umständen heute ein- und letztmalig über den Gesundheitsschutz des weiteren Lebens.

Und eins… lassen Sie sich Zeit. Fällen sie Entscheidungen zu lang bestehenden Produkten und Lösungen erst nach sorgfältiger Information, Aufklärung und nach fundierten Gesprächen mit Spezialisten.

Weiterführende Informationen:

Leitfaden Private Krankenversicherung

Auswahlkriterien zur PKV

Kriterienfragebogen als ausfüllbare pdf Datei

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