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Artikel mit ‘Pflegekosten’ getagged
08.
April '10
Oftmals werden hierbei einige der Begriffe verwechselt und zusammengewürfelt. Daher werde ich hier in diesem Beitrag einmal die Begriffe versuchen allgemeinverständlich zu erklären.
Krankentagegeld:
Dieses wird nach einer vertraglich vereinbarten Karrenzzeit im Falle der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Karrenzzeit ist die Zeit, in welcher zwar Arbeitsunfähigkeit besteht, aber (noch) kein Krankengeld gezahlt wird. Bei Arbeitnehmern sind es 6 Wochen, so das es hier KT43 heißt, also Zahlung ab dem 43. Tag.
Das Krankentagegeld wird nur bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit gezahlt. In einigen Tarifen gibt es auch Leistungen bei Teilarbeitsunfähigkeit, dieses ist aber eher die Ausnahme.
Krankenhaustagegeld:
Wie der Name schon sagt, handelt es sich um ein versichertes Tagegeld im Falle eines stationären Aufenthaltes. Dieses wird zur Abdeckung der Kosten für zusätzliche Ausgaben oder auch zur Nutzung des Ein-/ Zweibettzimmers verwandt. Dabei ist zwingende Voraussetzung das der Aufenthalt in einem Krankenhaus stationär stattfindet.
Oftmals wird dieses nur als “zusätzlicher Sparvertrag” abgeschlossen. Dabei ist es oftmals nicht unbedingt sinnvoll oder erforderlich um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
In einigen Unfallversicherungen gibt es zudem ein so genanntes Unfallkrankenhaustagegeld. Dieses hat eine identische Funktionsweise, jedoch als weitere Voraussetzung, den Unfall. Nur wenn ein solcher die Ursache war, besteht Leistungspflicht.
Pflegetagegeld:
Voraussetzung ist hier eine vorliegende Pflegebedürftigkeit. Diese ist in den Vorgaben der unterschiedlichen Pflegestufen festgelegt. Je nachdem ob der/ die Versicherte in der Pflegestufe I, II oder III ist, werden unterschiedliche Summen als Tagessatz gezahlt. Meist sind es 100% in der Pflegestufe III und abgestuft auf 80/60% in der II. oder I. Pflegestufe.
Ergänzend dazu lassen sich die Mehrkosten bei Pflegebedürftigkeit auch durch eine Pflegekostenversicherung absichern. Mehr Infos hierzu in dem bereits erschienenen Beitrag Pflegekosten- oder Pflegetagegeld

Tags: Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Pflegekosten, Pflegetagegeld
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08.
März '10
Das Thema Pflegebedüftigkeit und Pflegekosten hatte ich bereits in einigen, vergangenen Blogbeiträgen behandelt. Dort ging es aber eher darum, welche Kosten von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden und was dann vielleicht “auf einem selbst” oder den Angehörigen “sitzen bleibt”.
Oft, wenn ich das Thema in der Beratung anspreche kommen Aussagen wie:
- Da gibt es ja eine gesetzliche Versicherung
- Ich werde dann schon genug Geld haben
oder
- das geht schon irgendwie
Grundsätzlich ist es richtig und wichtig sich zuerst um die Absicherungen zu kümmern, wo es keine anderweitige Absicherung gibt. Dazu gehört auch die Absicherung der Arbeitskraft bei Berufsunfähigkeit.
Aber viele Familien/ Haushalte müssen sich bei der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen doch recht deutlich einschränken. Laut Erhebungen der AOK und dpa waren das Stand 2009:

Hier ist dargestellt, wie viel Prozent der Haushalte (mit einem Pflegebedüftigen) sich einschränken müssen um die Pflegekosten aufbringen zu können. Was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, lesen Sie hier.
Dabei sollte klar sein, wo die (in 2007) ca. 2,25 Mio Pflegebedürftigen gepflegt werden. Auch hier einige Bilder zur Verdeutlichung. (Quelle: Stat. Bundesamt)



Schnell zu sehen, je höher die Pflegestufe um so schneller ist eine professionelle Pflege erforderlich. Aber auch bei der Pflegestufe 1, somit einem Pflegebedarf zwischen 1,5 und 3 Stunden pro Tag, ist es nicht mehr “einfach nebenbei” zu erledigen.
Denken Sie daher bei der Vorsorgeplanung auch an solche Bereiche wie die Pflegebedürftigkeit. Sie schützen damit nicht nur ihr Vermögen, sondern auch das Ihrer Angehörigen.

Tags: Pfegebedüftigkeit, Pflegeergänzung, Pflegekosten
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12.
Januar '10
Die Pflegepflichtversicherung bekam zum 01. 01. 2010 einige Leistungsverbesserungen. Grund hierfür ist dei zum 01. 07. 2008 bereits in Kraft getretene Reform der Pflegeversicherung. (Pflegeweiterentwicklungsgesetz).
Daher sind für das Jahr 2010 wie auch 2012 Leistungsverbesserungen vorgesehen.
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Leistungen nach folgendem Schema. Die erste Zahl in Klammern stellt den Erstattungsbetrag ab 01. 07. 2008 dar, danach kommt der gültige Betrag für 2010. Als letzte Zahl (wieder in Klammern) folgt dann der Betrag, gültig ab 2012. Alle Leistungsbeträge in EURO.
Häusliche Pflegehilfe und teilstationäre Pflege
Stufe 1: bis zu (420), 440, (450) Euro monatlich
Stufe 2: bis zu (980), 1.040, (1.100) Euro monatlich
Stufe 3: bis zu (1.470), 1.510, (1.550) Euro monatlich
Pflegegeld
Stufe 1: (215), 225, (235)
Stufe 2: (420), 430, (440)
Stufe 3: (675), 685, (700)
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson und Kurzzeitpflege
(1.470), 1.510, (1.550)
Stationäre Pflege (vollstationär)
Stufe 1: UNVERÄNDERT bis zu 1.023 EUR
Stufe 2: UNVERÄNDERT bis zu 1.279 EUR
Stufe 3: (1.470), 1.510, (1.550)
in Härtefällen: (1.750), 1.825, (1.918)
In vielen Fällen sind aber auch die neuen Leistungen nach der Anpassung unzureichend. Das führt leider dazu, dass das eigene Vermögen und ggf. das Vermögen der Angehörigen genutzt werden muss.
Um einem solchen “Zugriff des Sozialamtes” entgegen zu wirken bieten sich so genannte Pflegeergänzungsversicherungen an. Mehr zu diesen Modellen im Blogbeitrag “Pflegekosten oder Pflegetagegeld“

Tags: Pflegeergänzung, Pflegeerweiterungsgesetz, Pflegekosten
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06.
April '09
Zu einer bedarfsgerechten Beratung in der Privaten Krankenversicherung gehört für meinen Auffassung nach auch das Thema Pflegeversicherung. Damit ist natürlich nicht die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung gemeint, diese muss in jedem Fall abgeschlossen werden.
Wie Sie hier bereits lesen konnten, reichen die Leistungen in den meisten Fällen jedoch nicht aus. Ein amüsanter Film zum Thema wurde von der Halleschen Krankenversicherung hier ins Netz gestellt.
Bei der Absicherung gibt es jedoch einige Hürden zu überwinden und es ist zu klären welcher Schutz bei welchem Anbieter für Sie in Frage kommt. Generell ist es als eigenständiges Produkt versicherbar, es kann an einen Lebens- oder Rentenvertrag angebunden und bei den meisten Lebens- oder Krankenversicherern abgeschlossen werden. Doch wie finden Sie das geeignete Produkt dazu?
Dazu bedarf es neben der grundsätzlichen Recherche ersteinmal der Entscheidung Pflegekosten- oder Pflegetagegeld Absicherung? Wie, werden Sie vielleicht fragen- ist doch das Gleiche. Nein, denn bei der Pflegekostenversicherung werden die Pflegekosten (die nach Abzug der Pflegepflichtversicherung verbleiben) übernommen. Meist passiert dieses prozentual, also z. Bsp. 80% der Restkosten. Eine generell andere Lösung ist das so genannte Pflegetagegeld. Hierbei wird ein fester Tagessatz versichert, welcher dann im Leistungsfall gezahlt wird. Meist ist dieser nach den Pflegestufen gestaffelt, oder leistet nur in oder für eine bestimmte Stufe.
Die gesetzliche, wie auch die private Pflegepflichtversicherung bieten auch hier nur eine Grundleistung. Die Leistungen im Detail können Sie hier, in der Aufstellung des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.
Die Pflegekostenversicherung, welche i.d.R. nur 80% leistet, stellt sicher das man auch in 20, 30, 40 Jahren eine prozentuale Absicherung besitzt und nicht ständig eine Anpassung vornehmen muss, um steigende Pflegekosten oder Inflation auszugleichen. Gleichwohl ist auch dieses eben wegen der prozentualen Abschläge keine “NonPlusUltra” Lösung. Entscheiden Sie sich für diese, so sollten Sie sich im Klaren darüber sein, das ein Eigenanteil verbleibt, welcher heute noch nicht in Euro und Cent festzulegen ist.
Bei der Pflegetagegeldversicherung hingegen, wird ein konkreter und fester Satz versichert. Dieses sollte durch eine dynamische Anpassung oder eine Steigerungsoption an die tatsächlichen Umstände angepasst und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Nur so ist sichergestellt das die Erstattungen eben ausreichen. Hiermit ist aber eine 100% Absicherung möglich.
Beide Produkte haben eins gemeinsam- nicht jeder bekommt Sie. Vor den Abschluss hat der Versicherer die Risikoprüfung gestellt und prüft im Sinne der Versichertengemeinschaft genau, wen er zu welchen Konditionen versichert. Dabei sind Vorerkrankungen, Einschränkungen der Leistungsfähigkeit etc. zu prüfen. Um sich ein Bild davon zu machen wie eine solche Prüfung aussieht, empfehle ich einen Blick in den Voranfragebogen. Nachdem diese Prüfung überstanden ist, entscheidet der Versicherer ob er Sie normal, mit Ausschlüssen oder Einschränkungen oder mit einem Zuschlag versichert. Daher sollten Sie, wenn auch nur geringe Vorerkrankungen und Behandlungen vorliegen/ vorlagen, immer erst eine Voranfrage über Ihren Berater stellen lassen. Bitte stellen Sie- sich zum Gefallen- keinen Antrag.
Denken Sie also bei der Planung der Absicherung nicht nur an das Thema Altersvorsorge, sondern auch an die Absicherung des Risikos bei Berufs- oder Pflegebedürftigkeit. Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit kann und will eine Pflegeergänzungsversicherung nicht ersetzen. Weitere Informationen erhalten Sie gern, wenn Sie mich kontaktieren. (Autor: UM)

Tags: Pflegeergänzung, Pflegekosten, Pflegetagegeld
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