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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Pflegeergänzung</title>
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		<title>Pflegeergänzungsversicherung vs. Pflegepflichtversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Apr 2011 08:39:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegebedürftigkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Pflegekosten]]></category>
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		<category><![CDATA[Pflegetagegeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert, eine Pflegepflichtversicherung hat jeder. Diese ist (wie auch die Krankenversicherung) gesetzlich vorgeschrieben und bietet Versicherungsschutz für den Fall eintretender Pflegebedüftigkeit. Was ist Pflegebedürftigkeit eigentlich? Ein Blick in die Musterbedingungen für die Pflegepflichtversicherung erklärt den Umstand der Pflegebedürftigkeit so: (2) Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. Pflegebedürftig sind Personen, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert, eine Pflegepflichtversicherung hat jeder. Diese ist (wie auch die Krankenversicherung) gesetzlich vorgeschrieben und bietet Versicherungsschutz für den Fall eintretender Pflegebedüftigkeit.</p>
<p><strong><em>Was ist Pflegebedürftigkeit eigentlich? </em></strong></p>
<p>Ein Blick in die Musterbedingungen für die Pflegepflichtversicherung erklärt den Umstand der Pflegebedürftigkeit so:</p>
<blockquote><p>(2) Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. <strong>Pflegebedürftig sind </strong>Personen, die wegen einer <strong>körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung</strong> für die gewöhnlichen und <strong>regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens</strong> auf Dauer, <strong>voraussichtlich für mindestens sechs Monate</strong>, nach Maßgabe des Absatzes 6 in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.</p></blockquote>
<p>Dabei wird die Schwere der Pflegebedürftigkeit in die so genannten Pflegestufen I bis III unterteilt. Je nachdem was und wie viele Tätigkeiten noch ausgeführt werden (können) wird eine entsprechende Pflegestufe festgestellt, was zu Leistungen aus der Pflege<strong><span style="text-decoration: underline;">pflicht</span></strong>versicherung führt.</p>
<p><strong><em>Was muss ich denn &#8220;nicht können&#8221; um in eine Pflegestufe zu kommen?</em></strong></p>
<p>Auch hier helfen uns die entsprechenden Musterbedingungen weiter. Hier heißt es:</p>
<blockquote><p>a) Pflegebedürftige der <strong>Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)</strong></p>
<p>sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für <strong>wenigstens zwei Verrichtungen</strong> aus einem oder mehreren Bereichen <strong>mindestens einmal täglich </strong>der Hilfe bedürfen und <strong>zusätzlich mehrfach in der Woche</strong> Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.</p>
<p>b) Pflegebedürftige der<strong> Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)</strong></p>
<p>sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität <strong>mindestens dreimal täglich</strong> zu <strong>verschiedenen</strong> Tageszeiten der Hilfe bedürfen und <strong>zusätzlich mehrfach in der Woche</strong> Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.</p>
<p>c) Pflegebedürftige der <strong>Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)</strong></p>
<p>sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität <strong>täglich rund um die Uhr, auch nachts</strong>, der Hilfe bedürfen und <strong>zusätzlich mehrfach in der Woche</strong> Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.</p></blockquote>
<p>Unterschieden wird also insbesondere darin, wie oft Hilfe nötig ist. Bei Versicherten in der <strong>gesetzlichen Krankenkasse (GKV)</strong> findet die Einstufung durch den so genannten &#8220;<strong>Medizinischen Dienst der Krankenkassen&#8221; (MDK) </strong>statt. In der <strong>Privaten Krankenversicherung (PKV) </strong>werden hier ebenfalls <strong>ärztliche Gutachter</strong> eingesetzt, welche eine entsprechende Einstufung vornehmen.</p>
<p><strong><em>Welche Leistungen habe ich zu erwarten?</em></strong></p>
<p>Unterschieden werden muss hier zunächst, ob der Pflegebedürftige sich noch zu Hause aufhalten kann und durch Angehörige oder einen mobilen Pflegedienst gepflegt wird, oder ob bereits eine stationäre Pflege nötig ist. Dieses kann auch in den Pflegestufen 1 oder 2 nötig sein, wenn es zum Beispiel zeitlich oder wegen räumlicher Trennung zu Angehörigen nicht möglich ist, das der Pflegebedürftige in seiner Wohnung weiter leben kann.</p>
<p>Im Fall der <strong>Stationären Aufnahme in einem Pflegeheim</strong> werden Kosten von <strong>1.023 EUR (Stufe I)</strong>, 1.279 EUR (Stufe 2), <strong>1.510 EUR (Stufe 3)</strong> oder in besonderen Härtefällen bis zu 1.825 EUR monatlich gezahlt.</p>
<p>Bei Versorgung zu Hause bewegen sich die Leistungen von 440 EUR (Stufe 1) bis 1.510 EUR (Stufe 3). Pflegen Angehörige, so kann sich der zu Pfegende für ein Pflegegeld entscheiden. Dieses beläuft sich auf 225 EUR (Stufe 1), 430 EUR (Stufe 2) und 685 EUR (Stufe 3).</p>
<p>Die gesamten Sätze und deren Aufstellung können Sie in meinem Blogbeitrag zur <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/leistungsverbesserungen-in-der-pflegeversicherung/" target="_blank">Erhöhung der Pflegeleistungen zum 01. 01. 2010</a></strong> nachlesen.</p>
<p><strong>Reicht die Versorgung denn aus, oder wo kommt der Rest her?</strong></p>
<p>Was so ein stationärer Pflegeplatz kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Lage und Ausstattung des Pflegeheimes sind solche Faktoren, aber auch weiterführende Angebote, spezielle Zimmerwünsche und dergleichen spielen eine Rolle. Schließlich möchten die Pfegebedürftigen im Alter noch ein so schön als mögliches Leben führen.</p>
<p>Um zu prüfen, wie hoch die Kosten in Ihrer Nähe sind, bietet sich der <strong><a href="http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/" target="_blank">Pflegenavigator der AOK</a></strong> an. Dort geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder einen Ort ein und bekommen eine Liste der Pflegeheime. Dabei gibt es deutliche preisliche Unterschiede, denn einige Heime bieten exklusives Wohnen im Alter an, was neben der normalen Pflege eine gehobene Ausstattung vorweisen kann und besondere Leistungen einschließt. Schließlich soll es auch im Falle der Pflegebedürftigkeit zu keinem &#8220;sozialen Abstieg&#8221; kommen. (Klicken Sie einfach danach auf das Heim und dann auf &#8220;MDK Transparenzbericht&#8221;. Hier werden Ihnen dann individuelle Kosten angezeigt. In BERLIN sähe es zum Beispiel so aus:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/04/Pflegeheim_Berlin.png"><img class="size-medium wp-image-1432  aligncenter" title="Pflegeheim_Berlin" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/04/Pflegeheim_Berlin-300x97.png" alt="" width="300" height="97" /></a></p>
<p style="text-align: left;">Hier auf der Insel Rügen zum Beispiel so:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/04/Pflegeheim_Ruegen.png"><img class="aligncenter size-medium wp-image-1433" title="Pflegeheim_Ruegen" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/04/Pflegeheim_Ruegen-300x86.png" alt="" width="300" height="86" /></a></p>
<p style="text-align: left;">oder in Frankfurt am Main so:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/04/Pflegeheim_FFM.png"><img class="size-medium wp-image-1434  aligncenter" title="Pflegeheim_FFM" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2011/04/Pflegeheim_FFM-300x95.png" alt="" width="300" height="95" /></a></p>
<p style="text-align: left;">Sehr leicht ist zu erkennen, dass die Kosten aus der gesetzlichen Versorgung hier nicht ausreichen. Schon bei einer Pflegestufe 1 und dem Pflegeheim (im noch recht günstigen Mecklenburg Vorpommern) sind pro Tag mind. 19,92 EUR (17,26+2,66 EUR) zu zahlen. Im Fall der Pflegestufe III sogar täglich 29,84 EUR.</p>
<p style="text-align: left;">In Frankfurt liegen die Beträge weitaus höher. Dort sind in der <strong>Pflegestufe I bereits 58,31</strong> (38,86 + 19,45 EUR) fällig, das macht immerhin<strong> 1.749 EUR im Monat</strong>. Ist der zu Pflegende gar in der Stufe III, so sind <strong>monatlich 2.403,30 EUR</strong> an das Pflegeheim zu überweisen. Das ist mit den meisten Rentenansprüchen schlichtweg nicht finanzierbar.</p>
<p style="text-align: left;"><strong><em>Was passiert, wenn ich die Kosten nicht tragen kann?</em></strong></p>
<p style="text-align: left;">Dann werden zunächst Vermögen genutzt um die Kosten der Pflege aufzubringen. Dazu kann ein Haus, Schmuck oder sonstiges Bar-/ Aktienvermögen zählen. Dieses ist dann zu verwerten. Somit vermindert sich auch das entsprechende und vielleicht den Kindern zugedachte Erbe. Auch sind die Ansprüche an die Kinder zu prüfen. Unter bestimmten Umständen sind diese nämlich unterhaltspflichtig für die pflegebedürftigen Eltern.</p>
<p style="text-align: left;">Erst wenn all diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, werden Ansprüche an das Sozialamt möglich. Dieses leistet dann eine enstprechende Zuzahlung an das Pflegeheim. Dabei bleibt dem Pflegebedürftigen für sich selbst dann nur noch ein kleines Taschengeld, der Rest &#8220;geht für die Pflege drauf&#8221;</p>
<p style="text-align: left;">Was kann man dagegen tun?</p>
<p style="text-align: left;">Absicherungen als Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Pflegepflichtversicherung sind auf unterschiedliche Arten möglich. In meinem Blogbeitrag &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/pflegeergaenzungsversicherung-pflegekosten-oder-doch-lieber-tagegeld/" target="_blank">Pflegekosten oder Pflegetagegeld</a></strong>&#8221; habe ich Ihnen bereits zwei dieser Möglichkeiten vorgestellt.</p>
<p style="text-align: left;">Doch VORSICHT: Gerade in dem Kleingedruckten verstecken sich die Unterschiede. Oder hätten Sie gedacht, dass bei einigen Anbietern bei Pflegebedürftigkeit durch Demenz keine Leistungsansprüche bestehen? Gerade Demenzerkrankte brauchen aber eine dauerhafte Betreuung.</p>
<p style="text-align: left;">In den kommenden Wochen und Monaten werden einige Anbieter Ihre Bedingungen zur Pflegeergänzungsversicherung überarbeiten oder entsprechende neue Produkte auf den Markt bringen. Machen Sie sich in Ruhe Gedanken zu den Kosten, dem Absicherungsbedarf und sonstigen Kriterien. Danach sprechen Sie mit Ihrem Berater die verschiedenen Produkte, Lösungen und Möglichkeiten durch und entscheiden sich ganz in Ruhe.</p>
<p style="text-align: left;">Denken Sie ggf. auch an Ihre Eltern. Haben diese ein entsprechendes Produkt zur Absicherung? Gerade bei vorhandenen Immobilien, die vielleicht schon lange im Familienbesitz sind, macht es Sinn diese durch so eine Versicherung gegen die Verwertung zu schützen.</p>
<p style="text-align: left;"><strong><span style="text-decoration: underline;">Weiterführende Informationen auch in folgenden Beiträgen:</span></strong></p>
<p style="text-align: left;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/pflegeergaenzungsversicherungen-alle-reden-drueber-keiner-machts/">Pflegeergänzungsversicherungen – alle reden drüber, keiner macht’s</a></p>
<p style="text-align: left;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/will-ich-mich-bei-pflegebeduerftigkeit-einschraenken-oder-wo-werden-die-pflegebeduerftigen-eigentlich-gepflegt/">Will ich mich bei Pflegebedürftigkeit einschränken, oder: Wo werden die Pflegebedürftigen eigentlich gepflegt?</a></p>
<p style="text-align: left;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/pflegeergaenzungsversicherung-pflegekosten-oder-doch-lieber-tagegeld/">Pflegeergänzungsversicherung- Pflegekosten oder doch lieber Tagegeld?</a></p>
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		<title>Pflegeergänzungsversicherungen &#8211; alle reden drüber, keiner macht&#8217;s</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 07:08:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Pflegekosten]]></category>
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		<description><![CDATA[In einigen vorangegangenen Beiträgen zur Pflegeversicherung hatte ich bereist einige Fakten geliefert und Hintergründe erklärt. Das Thema Pflegeversicherung und Pflegeergänzung ist in aller Munde. Die Versicherer erhoffen sich hierdurch ein großes Geschäft, die Kunden sind verunsichert und wissen nicht so recht was sie glauben sollen und welcher Handlungsbedarf besteht. Betrachtet man es nüchtern, so müsste [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einigen <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/pflegeergaenzung/" target="_blank">vorangegangenen Beiträgen zur Pflegeversicherung</a></strong> hatte ich bereist einige Fakten geliefert und Hintergründe erklärt. Das Thema Pflegeversicherung und Pflegeergänzung ist in aller Munde. Die Versicherer erhoffen sich hierdurch ein großes Geschäft, die Kunden sind verunsichert und wissen nicht so recht was sie glauben sollen und welcher Handlungsbedarf besteht.</p>
<p>Betrachtet man es nüchtern, so müsste jeder von uns eine Ergänzende Absicherung für das Risiko der Pflegekosten haben. Am besten natürlich nicht nur als ein Pflegetagegeld (mit einem festen Betrag pro Tag) sondern als Pflegekostenersatz. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten (ggf. mit dem versicherten Prozentsatz) erstattet. Diese Lösung ist somit eine Kostenerstattung und keine feste Summe. Wer sagt (uns) denn, ob der Betrag der heute richtig ist, in 10, 15 oder 20 Jahren noch passt?</p>
<p>Laut einer Umfrage der Axa Versicherung und des F.A.Z. Instituts erwarten 76% der Befragten von der/ ihrer Pflegeversicherung eine finanzielle Unterstützung. Erst danach folgen weitere Dienstleistungen, wie Vermittlung von Pflegediensten, Haushaltshilfen und dergleichen.</p>
<p>Die Pflegeversicherung kennt hier unterschiedliche Leistungen, je nach Pflegestufe. Diese wird von den (privaten wie gesetzlichen) Pflegeversicherungen anhand bestimmter Muster eingeschätzt. Dabei wird genauestens geprüft, welche Tätigkeiten noch selbst zu erledigten sind und für was genau Hilfe benötigt sind.</p>
<p>Nach der letzten <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/leistungsverbesserungen-in-der-pflegeversicherung/" target="_blank">Anpassung der Pflegeleistungen zum 01. 01. 2010</a></strong> gelten neue Höchstsätze zur Erstattung. Im schlimmen Fall der (höchsten) Pflegestufe III und der Aufnahme in ein stationäres Pflegeheim, erhalten die Versicherten maximal 1.510 EUR. Im Rahmen der ambulanten Versorgung zu Hause wird oft vermutet, das reicht schon irgendwie. Immerhin werden 1.040 EUR maximal an den Versicherten überwiesen.</p>
<p><strong>Haben Sie eine Vorstellung was so ein Pflegeheimplatz oder die ambulante Pflege kostet?</strong></p>
<p>Typische Situation im Alter, die ist Ihnen sicher auch im Verwandten-/ Bekanntenkreis bekannt. Man kann eben nicht mehr alles selbst erledigen. Da kommt die nette Schwester des Pflegedienstes einmal morgens, einmal abends vorbei. Ist ja nur &#8220;knapp ne Stunde&#8221; jeweils. Dann hilft Sie beim an- und ausziehen, waschen oder spritzen.</p>
<p>Allein dieses bedeutet: 2 Std. täglich * 30 Tage = 60 Std. Bei durchschnittlichen Sätzen um die 27,50 EUR/ Std. sind hier schnell 1.650 EUR verschlungen. Aber die Pflegekasse zahlt nur 1.040 EUR. <strong>Wo kommen nun die fehlenden 610 EUR JEDEN MONAT her?</strong></p>
<p>Anders im stationären Fall. Der Pflegeheimplatz (und das ist nicht das Luxus Altenheim) verschlingt 3.500 EUR oder mehr. Selbst mit einer Härtefallregelung werden maximal 1.825 EUR gezahlt (sonst nur 1.510 EUR). <strong>Hier sind es nicht nur 600, sondern 1.675 EUR MONATLICHE Lücke</strong>.</p>
<p>Ist aber gar nicht schlimm, denn zuerst wird das eigene Vermögen, die Immobilie etc. verwertet, dann kommen die Kinder mit ins Boot. Nach genauer Berechnung und Abzug von Eigenanteilen wird deren Vermögen vom Sozialamt herangezogen um die kosten zu decken.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Wollen Sie das wirklich?</span></strong></p>
<p>Was Sie dagegen tun können lesen Sie im Beitrag &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/pflegeergaenzungsversicherung-pflegekosten-oder-doch-lieber-tagegeld/" target="_blank">Pflegekosten oder Pflegeergänzung</a></strong>&#8220;.</p>
<p><strong>Und nein</strong>, Pflege passiert nicht nur den alten Menschen.</p>
<p><strong>Und nein zum Zweiten</strong>: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt nicht dagegen. Warum? Diese ist befristet bis 65 oder 67. Vielleicht auch nur bis 60, 55 oder noch früher. <strong>Und dann? </strong></p>
<p>Rufen Sie doch einfach mal bei einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst an. Nehmen Sie am besten einen um die Ecke und fragen mal nach den Kosten.</p>
<p>Und JA, so Unrecht haben die Versicherer dann wohl doch nicht.</p>
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		</item>
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		<title>Will ich mich bei Pflegebedürftigkeit einschränken, oder: Wo werden die Pflegebedürftigen eigentlich gepflegt?</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/will-ich-mich-bei-pflegebeduerftigkeit-einschraenken-oder-wo-werden-die-pflegebeduerftigen-eigentlich-gepflegt/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/will-ich-mich-bei-pflegebeduerftigkeit-einschraenken-oder-wo-werden-die-pflegebeduerftigen-eigentlich-gepflegt/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 08:21:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Pfegebedüftigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeergänzung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegekosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Thema Pflegebedüftigkeit und Pflegekosten hatte ich bereits in einigen, vergangenen Blogbeiträgen behandelt. Dort ging es aber eher darum, welche Kosten von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden und was dann vielleicht &#8220;auf einem selbst&#8221; oder den Angehörigen &#8220;sitzen bleibt&#8221;. Oft, wenn ich das Thema in der Beratung anspreche kommen Aussagen wie: - Da gibt es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema Pflegebedüftigkeit und Pflegekosten hatte ich bereits in einigen, <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/pflegeergaenzung/" target="_self">vergangenen Blogbeiträgen</a></strong> behandelt. Dort ging es aber eher darum, welche Kosten von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden und was dann vielleicht &#8220;auf einem selbst&#8221; oder den Angehörigen &#8220;sitzen bleibt&#8221;.</p>
<p>Oft, wenn ich das Thema in der Beratung anspreche kommen Aussagen wie:</p>
<blockquote><p>- Da gibt es ja eine gesetzliche Versicherung</p>
<p>- Ich werde dann schon genug Geld haben</p>
<p>oder</p>
<p>- das geht schon irgendwie</p></blockquote>
<p>Grundsätzlich ist es richtig und wichtig sich zuerst um die Absicherungen zu kümmern, wo es keine anderweitige Absicherung gibt. Dazu gehört auch die Absicherung der Arbeitskraft bei <strong><a href="http://www.online-bu.de" target="_blank">Berufsunfähigkeit</a></strong>.</p>
<p>Aber viele Familien/ Haushalte müssen sich bei der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen doch recht deutlich einschränken. Laut Erhebungen der AOK und dpa waren das Stand 2009:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/03/Pflege_41.png"><img class="size-medium wp-image-642    aligncenter" title="Pflege_4" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/03/Pflege_41-300x157.png" alt="" width="300" height="157" /></a></p>
<p style="text-align: left;">Hier ist dargestellt, wie viel Prozent der Haushalte (mit einem Pflegebedüftigen) sich einschränken müssen um die Pflegekosten aufbringen zu können. Was die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-tag/pflegeergaenzung/" target="_blank">gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, lesen Sie hier</a></strong>.</p>
<p style="text-align: center;">
<p style="text-align: left;">Dabei sollte klar sein, wo die (in 2007) ca. 2,25 Mio Pflegebedürftigen gepflegt werden. Auch hier einige Bilder zur Verdeutlichung. (Quelle: Stat. Bundesamt)</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/03/Pflege_1.png"><img class="size-medium wp-image-636   aligncenter" title="Pflege_1" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/03/Pflege_1-300x225.png" alt="" width="300" height="225" /></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/03/Pflege_1.png"></a><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/03/Pflege_2.png"><img class="size-medium wp-image-637  aligncenter" title="Pflege_2" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/03/Pflege_2-300x223.png" alt="" width="300" height="223" /></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/03/Pflege_3.png"><img class="size-medium wp-image-638  aligncenter" title="Pflege_3" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/uploads/2010/03/Pflege_3-300x236.png" alt="" width="300" height="236" /></a></p>
<p style="text-align: left;">Schnell zu sehen, je höher die Pflegestufe um so schneller ist eine <strong>professionelle Pflege</strong> erforderlich. Aber auch bei der Pflegestufe 1, somit einem Pflegebedarf zwischen 1,5 und 3 Stunden pro Tag, ist es nicht mehr &#8220;einfach nebenbei&#8221; zu erledigen.</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Denken</strong> Sie daher bei der Vorsorgeplanung auch an solche <strong>Bereiche wie die Pflegebedürftigkeit</strong>. Sie schützen damit nicht nur ihr Vermögen, sondern auch das Ihrer Angehörigen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/leistungsverbesserungen-in-der-pflegeversicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 07:26:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsabwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeergänzung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeerweiterungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegekosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Pflegepflichtversicherung bekam zum 01. 01. 2010 einige Leistungsverbesserungen. Grund hierfür ist dei zum 01. 07. 2008 bereits in Kraft getretene Reform der Pflegeversicherung. (Pflegeweiterentwicklungsgesetz). Daher sind für das Jahr 2010 wie auch 2012 Leistungsverbesserungen vorgesehen. Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Leistungen nach folgendem Schema. Die erste Zahl in Klammern stellt den Erstattungsbetrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pflegepflichtversicherung bekam zum 01. 01. 2010 einige Leistungsverbesserungen. Grund hierfür ist dei zum 01. 07. 2008 bereits in Kraft getretene Reform der Pflegeversicherung. (Pflegeweiterentwicklungsgesetz).</p>
<p>Daher sind für das Jahr 2010 wie auch 2012 Leistungsverbesserungen vorgesehen.</p>
<p>Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Leistungen nach folgendem Schema. Die erste Zahl in Klammern stellt den Erstattungsbetrag ab 01. 07. 2008 dar, danach kommt der gültige Betrag für 2010. Als letzte Zahl (wieder in Klammern) folgt dann der Betrag, gültig ab 2012. Alle Leistungsbeträge in EURO.</p>
<p><strong>Häusliche Pflegehilfe und teilstationäre</strong> <strong>Pflege</strong></p>
<blockquote><p>Stufe 1:     bis zu (420),  440,  (450) Euro monatlich</p>
<p>Stufe 2:     bis zu (980),  1.040,  (1.100) Euro monatlich</p>
<p>Stufe 3:     bis zu (1.470),  1.510,  (1.550) Euro monatlich</p></blockquote>
<p><strong>Pflegegeld</strong></p>
<blockquote><p>Stufe 1:     (215),  225,  (235)</p>
<p>Stufe 2:     (420),  430,  (440)</p>
<p>Stufe 3:     (675),  685,  (700)</p></blockquote>
<p><strong>Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson und Kurzzeitpflege</strong></p>
<blockquote><p>(1.470),  1.510,  (1.550)</p></blockquote>
<p><strong>Stationäre Pflege (vollstationär)</strong></p>
<blockquote><p>Stufe 1:     UNVERÄNDERT bis zu 1.023 EUR</p>
<p>Stufe 2:     UNVERÄNDERT bis zu 1.279 EUR</p>
<p>Stufe 3:     (1.470),  1.510,  (1.550)</p>
<p>in Härtefällen:     (1.750),  1.825,  (1.918)</p></blockquote>
<p>In vielen Fällen sind aber auch die neuen Leistungen nach der Anpassung unzureichend. Das führt leider dazu, dass das eigene Vermögen und ggf. das Vermögen der Angehörigen genutzt werden muss.</p>
<p>Um einem solchen &#8220;Zugriff des Sozialamtes&#8221; entgegen zu wirken bieten sich so genannte Pflegeergänzungsversicherungen an. Mehr zu diesen Modellen im Blogbeitrag &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/pflegeergaenzungsversicherung-pflegekosten-oder-doch-lieber-tagegeld/" target="_blank">Pflegekosten oder Pflegetagegeld</a></strong>&#8220;</p>
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		<title>Pflegeergänzungsversicherung- Pflegekosten oder doch lieber Tagegeld?</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 13:59:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeergänzung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegekosten]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegetagegeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Zu einer bedarfsgerechten Beratung in der Privaten Krankenversicherung gehört für meinen Auffassung nach auch das Thema Pflegeversicherung. Damit ist natürlich nicht die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung gemeint, diese muss in jedem Fall abgeschlossen werden. Wie Sie hier bereits lesen konnten, reichen die Leistungen in den meisten Fällen jedoch nicht aus. Ein amüsanter Film zum Thema wurde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu einer bedarfsgerechten Beratung in der Privaten Krankenversicherung gehört für meinen Auffassung nach auch das <strong>Thema Pflegeversicherung</strong>. Damit ist natürlich nicht die gesetzlich vorgeschriebene Pflege<strong>pflicht</strong>versicherung gemeint, diese muss in jedem Fall abgeschlossen werden.</p>
<p>Wie Sie <a href="http://www.online-pkv.de/104-0-Pflegeversicherung.html" target="_blank">hier bereits lesen konnten</a>, reichen die Leistungen in den meisten Fällen jedoch nicht aus. Ein amüsanter Film zum Thema wurde von der Halleschen Krankenversicherung <a href="http://www.hallesche.de/h_index/h_u_vertriebspartner/h_u_vertrieb_spezielle_produkte/h_u_vertrieb_produkte_olga_pflegeschutzbrief/h_u_vp_produkte_olga_film.htm" target="_blank">hier ins Netz </a>gestellt.</p>
<p>Bei der Absicherung gibt es jedoch einige Hürden zu überwinden und <strong>es ist zu klären welcher Schutz bei welchem Anbieter für Sie in Frage kommt</strong>. Generell ist es als eigenständiges Produkt versicherbar, es kann an einen Lebens- oder Rentenvertrag angebunden und bei den meisten Lebens- oder Krankenversicherern abgeschlossen werden. Doch wie finden Sie das geeignete Produkt dazu?</p>
<p>Dazu bedarf es neben der grundsätzlichen Recherche ersteinmal der <strong>Entscheidung Pflegekosten- oder Pflegetagegeld</strong> Absicherung? Wie, werden Sie vielleicht fragen- ist doch das Gleiche. Nein, denn bei der Pflegekostenversicherung werden die Pflegekosten (die nach Abzug der Pflegepflichtversicherung verbleiben) übernommen. Meist passiert dieses prozentual, also z. Bsp. 80% der Restkosten. Eine generell andere Lösung ist das so genannte Pflegetagegeld. Hierbei wird ein fester Tagessatz versichert, welcher dann im Leistungsfall gezahlt wird. Meist ist dieser nach den Pflegestufen gestaffelt, oder leistet nur in oder für eine bestimmte Stufe.</p>
<p>Die gesetzliche, wie auch die private Pflegepflichtversicherung bieten auch hier <strong>nur eine Grundleistung</strong>. Die Leistungen im Detail können Sie <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/kv_leistungen_pflv_2009.pdf" target="_blank">hier, in der Aufstellung</a></strong> des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.</p>
<p>Die <strong><em>Pflegekostenversicherung</em></strong>, welche i.d.R. nur 80% leistet, stellt sicher das man auch in 20, 30, 40 Jahren eine prozentuale Absicherung besitzt und nicht ständig eine Anpassung vornehmen muss, um steigende Pflegekosten oder Inflation auszugleichen. Gleichwohl ist auch dieses eben wegen der prozentualen Abschläge keine &#8220;NonPlusUltra&#8221; Lösung. Entscheiden Sie sich für diese, so sollten Sie sich im Klaren darüber sein, das ein Eigenanteil verbleibt, welcher heute noch nicht in Euro und Cent festzulegen ist.</p>
<p>Bei der <strong><em>Pflegetagegeldversicherung</em></strong> hingegen, wird ein konkreter und fester Satz versichert. Dieses sollte durch eine dynamische Anpassung oder eine Steigerungsoption an die tatsächlichen Umstände angepasst und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Nur so ist sichergestellt das die Erstattungen eben ausreichen. Hiermit ist aber eine 100% Absicherung möglich.</p>
<p>Beide Produkte haben eins gemeinsam- <strong>nicht jeder bekommt Sie</strong>. Vor den Abschluss hat der Versicherer die Risikoprüfung gestellt und prüft im Sinne der Versichertengemeinschaft genau, wen er zu welchen Konditionen versichert. Dabei sind Vorerkrankungen, Einschränkungen der Leistungsfähigkeit etc. zu prüfen. Um sich ein Bild davon zu machen wie eine solche Prüfung aussieht, empfehle ich einen <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_antragsvorpruefung.pdf" target="_blank">Blick in den Voranfragebogen</a></strong>. Nachdem diese Prüfung überstanden ist, entscheidet der Versicherer ob er Sie normal, mit Ausschlüssen oder Einschränkungen oder mit einem Zuschlag versichert. Daher sollten Sie, wenn auch nur geringe Vorerkrankungen und Behandlungen vorliegen/ vorlagen, immer erst eine Voranfrage über Ihren Berater stellen lassen. Bitte stellen Sie- sich zum Gefallen- keinen Antrag.</p>
<p>Denken Sie also bei der Planung der Absicherung nicht nur an das Thema Altersvorsorge, sondern auch an die Absicherung des Risikos bei Berufs- oder Pflegebedürftigkeit. Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit kann und will eine Pflegeergänzungsversicherung nicht ersetzen. Weitere Informationen erhalten Sie gern, wenn Sie mich <strong><a href="http://www.online-pkv.de/6-0-Kontakt.html">kontaktieren</a></strong>. (Autor: UM)</p>
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