22.
August '11
Die Tarife in der Krankenversicherung der Hanse Merkur würde ich nun nicht gerade als “Innovation” bezeichnen. Zu viele Mitbewerber haben in den letzten Jahren Ihre Bedingungen klargestellt, neue Tarife an den Markt gebracht und Leistungen verbessert. Die Tarife der Hanse Merkur entsprechen eher dem Durchschnitt oder liegen sogar deutlich darunter.
Bei einer anderen Sache ist der Hamburger Versicherer jedoch innovativ. So erspart dieser seinen (iPhone und iPad) Kunden zukünftig die Einreichung der Rechnungen auf dem Postweg. Dafür wurde eigens eine iPhone App entwickelt. Diese konnte ich mit einem, durch die Presseabteilung eingerichteten, Testzugang ausprobieren. Dafür zunächst vielen Dank.
Die Hanse Merkur Rechnungs-App ist kostenfrei im Appstore von Apple zu laden und steht allen Vollversicherungskunden der Hanse Merkur zur Verfügung.
Welche Rechnungen können eingereicht werden?
Derzeit sind nicht alle Rechnungen über den neuenWeg abwickelbar. Zwingende Voraussetzung ist das Vorhandensein eines so genannten 2D Barcodes auf der Rechnung. Im Augenblick werden diese 2D Codes auf alle Rechnungen der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) der Fall. Knapp 38.000 Ärzte nutzen diesen Service für die Abrechnung ihrer Leistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine ambulante Arztrechnung oder die (wahl-)ärztliche Versorgung im Krankenhaus handelt.
Was muss ich als Kunde tun?
Zunächst startet der Kunde den Download der App aus dem AppStore (Downloadlink Rechnungsapp). Danach ist eine Registrierung nötig. Dabei werden neben dem Namen und Vornamen auch das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer abgefragt. Wenige Minuten später erhält der Kunde die Freischaltungsinfo per Pushnachricht auf sein iPhone.
Wie reiche ich Rechnungen ein?
Nach der erfolgreichen Registrierung werden die 2D Barcodes der Rechnungen einfach fotografiert. Danach erfolgt die direkte Übertragung der Rechnungsdaten an das Rechenzentrum des Hanse Merkur Krankenversicherung. Über die App kann der Versicherte seinen Bearbeitungsstand jederzeit verfolgen und so unter anderem sehen, wenn die Rechnung erstattet wurde.
Damit bleibt eine telefonische oder schriftliche Nachfrage “wo bleibt mein Geld” oftmals überflüssig. Nachdem die Leistungen bearbeitet wurde, erhält der Kunde sein Geld auf gewohntem Wege auf’s eigene Konto.
Sind die übertragenen Daten sicher?
Gerade bei Rechnungsdaten ist die Frage nach der Sicherheit mehr als berechtigt. Hier ist sowohl der Versicherer, als auch der Dienstleister in der Pflicht und erklärt: Dazu fügt Ronald Fritz, Executive Architect bei IBM Global Business Service hinzu: „Die Rechnungsinhalte werden in einem zertifizierten und in hohem Maß zuverlässigen Verfahren unter Nutzung des IBM Insurance Service Hubs (ISH) übertragen“.
Damit Sie eine Vorstellung bekommen, wie zukünftig Rechnungserstattung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) aussehen kann, hier einige Screenshots.(vergrößerter durch anklicken)
Damit bleibt nur noch zu hoffen, das der Versicherer diese Innovationsfreude auch auf die Tarife überträgt und die Fallstricke aus den Tarifwerken zeitnah beseitigt.
Weitere Informationen:
Artikel zur Hanse Merkur Krankenversicherung
Hanse Merkur Start Fit (KVE) – der optimale Schutz wie behauptet?
Auswahlkriterien zur PKV
Tags: App, Hanse Merkur, HanseMerkur, iPhone, Leistungserstattung, Rechnungseinreichung
Veröffentlicht in Krankenversicherung, Leistungsabwicklung, Private KV | Keine Kommentare »
22.
Juli '10
Die Axa und DBV Versicherungen (die bekanntlich ein Konzern sind) werden am 25. 07. 2010 Ihre EDV Systeme final zusammengeführt haben. Danach gelten für Kunden der Unternehmen unterschiedliche Servicenummern.
Die Kunden der AXA Krankenversicherung (Vollkosten und Zusatztarife) erreichen den richtigen Ansprechpartner unter folgenden Nummern:
bei Vertragsfragen:
Telefon: 01803 – 292 200 oder per Fax: 01803 – 202 612
für Flatrate Kunden am besten: 0800/292 02 01
Hier hilft man Ihnen bei Fragen zum Vertrag, zu Abbuchungen, bei Änderungen persönlicher Daten etc.
in Leistungsfragen:
Telefon: 01803 292 250 oder per Fax: 01803 – 202 611
für FLATRATEKUNDEN 0800/292 02 01
Hier erhalten Sie Auskunft zu Heil- und Kostenplänen, Kostenübernahmen, Rechnungen, Abrechnungen und allen anderen Leistungsfragen.
Per Email erreichen Sie die Axa bei allen Fragen (Vertrag+Leistung) über: service@axa.de (Geben Sie im Betreff unbedingt Versicherungsnummer, Namen und Art der Frage (Vertrag oder Leistung) an, so geht es schneller.
Die (alten) Kunden der DBV Versicherung und alle neuen Kunden mit Beihilfeverträgen und Beamtenabsicherungen erhalten unter den folgenden Telefon und Faxnummern die entsprechenden Auskünfte:
Vertragsfragen:
Telefon: 01803 – 328 200 oder Fax: 01803 – 202 612
und bei Leistungsfragen:
Telefon: 01803 – 328 250 oder per Fax: 01803 – 202 611
auch hier gilt für alle Anfragen die einheitliche E-Mailadresse: service@dbv.de
Für postalische Anfragen oder die Übersendung von Rechnungen zur Erstattung verwenden Sie bitte die folgenden Anschriften:
AXA Krankenversicherung AG
51059 Köln
und
DBV Deutsche Beamtenver-sicherung Krankenversicherung
Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG
65172 Wiesbaden
Brauchen Sie für das Einreichen der Rechnungen noch ein Erstattungsformular? Hier im Downloadbereich finden Sie entsprechende Unterlagen.
Tags: Adressen, AXA, DBV, Kontaktdaten, Leistungserstattung
Veröffentlicht in Krankenversicherung | 2 Kommentare »
13.
Juli '09
Liebe Leser und Versicherte der Axa Krankenversicherung (und vormals DBV Versicherte),
ich möchte Ihnen hier einige Informationen zum RechnungsCheck der Axa zitieren, die diesen für Ihre Kunden anbietet. Auch andere Unternehmen bieten diesen Service bereits an. (z. Bsp. Hallesche)
Gebührenrecht GOÄ/GOZ
Der Gesetzgeber hat für alle Beteiligten bestimmt, dass die behandelnden Ärzte ihre Leistungen nur im Rahmen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) abrechnen können. Es gehört daher zu unseren Aufgaben (Axa), eine Rechnung auch aus gebührenrechtlicher Sicht zu prüfen, damit die Versichertengemeinschaft vor ungerechtfertigten Belastungen geschützt wird. Dabei prüfen wir u. a. ob eine Gebührenziffer neben einer anderen Gebührenziffer abgerechnet werden kann – um zu vermeiden, dass eine bestimmte ärztliche Verrichtung „mehrfach” abgerechnet wird. Bei den Gebührenordnungen handelt es sich um höchst komplexe Gesetzeswerke, die inzwischen vor allem daran kranken, dass sie in weiten Teilen veraltet sind und den aktuellen Stand der Medizin nicht mehr ausreichend dokumentieren. Eine Novellierung der Gebührenordnungen durch den Gesetzgeber steht leider noch aus. Diese in manchen Bereichen nicht ganz klare Rechtssituation kann dazu führen, dass Ärzte diese zu ihrem Vorteil interpretieren.
Wie funktioniert der Rechnungs-Check?
Hierfür sind uns umfangreichere Arztrechnungen unbezahlt einzureichen – am besten per Fax an folgende Nr.: (0221) 148-36202. So verbessert der Patient seine Position gegenüber dem Rechnungsaussteller – und sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine Rechnung aus gebührenrechtlicher Sicht nicht korrekt erstellt wurde, muss eine Rechnung auch nicht vollständig beglichen werden.
Selbstverständlich erläutern wir unseren Kunden auch die Gründe, warum aus sachverständiger Sicht eine Rechnung nicht den gebührenrechtlichen Vorgaben entspricht – und diese Ausführungen sollte der Versicherte an den Rechnungsaussteller weiterleiten, damit dieser sich dazu äußert. Ein direkter Kontakt zwischen uns und dem Behandler ist unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen leider nicht mehr möglich.
Wir geben „Rechtsbeistand”!
Wenn der Kunde nur den unstrittigen Betrag überweist und der Rechnungsaussteller macht wider Erwarten darüber hinausgehende Honorarforderungen gegenüber unserem Versicherten geltend, können und werden wir diesem Versicherten „Rechtsbeistand” geben – und die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten gehen zu unseren Lasten. Sofern eine Rechnung schon vollständig bezahlt ist, ergibt sich für den Versicherten eine finanzielle Belastung, die nicht über seinen Versicherungsschutz abgedeckt ist – und wir können ihm dann leider auch keinen „Rechtsbeistand” geben.
Zur Einreichung der Rechnung finden Sie die Formulare für unterschiedliche Versicherer zum Download hier.
Und hier die Info der Axa zur Abwicklung von Rechnungen für Sehilfen:Augenärztliche Verordnung bei Sehhilfen
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Anm. der Axa) ist u. a. vereinbart, dass Hilfsmittel (und hierzu gehören auch Sehhilfen) vor dem Bezug ärztlich verordnet sein müssen. So kann nur mit einer ärztlichen Verordnung die medizinische Notwendigkeit für ein Hilfsmittel bzw. eine neue Sehhilfe nachgewiesen werden. Eine vorherige Verordnung und eine damit verbundene augenärztliche Untersuchung bietet auch den Vorteil, dass evtl. Augenerkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Uns ist natürlich bewusst, dass durch den vorherigen Arztbesuch zusätzliche Kosten entstehen. Diese Mehrkosten wirken sich jedoch nach unserer Erfahrung auf den Gesamtaufwand für Sehhilfen geringer aus, als wenn wir auf eine augenärztliche Verordnung verzichten würden.
Ausnahme (GILT NUR FÜR DIE AXA)
Bei den Zusatzversicherungen verzichten wir auf eine augenärztliche Verordnung.
Hinweis:
Wegen der hohen Kostenentwicklung in diesem Bereich können wir in der Krankheitskostenvollversicherung auf eine augenärztliche Verordnung nicht verzichten – dies stellt eine Änderung der bisherigen Praxis bei den Verträgen der DBV-W. dar. Wir können unseren Kunden nur empfehlen, sich eine neue Sehhilfe unbedingt vor dem Kauf von einem Augenarzt verordnen zu lassen und uns die Rechnung zur neuen Sehilfe zusammen mit der Verordnung zur Erstattung einzureichen. So wird Unmut vermieden und einer reibungslosen Auszahlung der tariflichen Versicherungsleistungen steht nichts im Wege.
Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gern an.
Tags: AXA, Brillen, Leistungserstattung, RechnungsCheck, Sehilfen
Veröffentlicht in Leistungsabwicklung | Keine Kommentare »