Artikel mit ‘Kinderversicherung’ getagged

23.
Januar '12

Nach der Hochzeit- was passiert mit der (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung der Kinder?


Ein alltägliches “Problem”. Zwei Menschen heiraten und haben einen unterschiedlichen Versicherungsschutz für den Krankheitsfall. In vielen Familien ist einer der Eltern privat versichert, der andere Elternteil gesetzlich versichert. Doch was passiert nach der Hochzeit mit den Kindern und deren Versicherungsschutz?

Wie ist die Situation vor der Hochzeit?

Nehmen wir an, die Mutter ist in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert, der Vater in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Solange es eine Lebensgemeinschaft ist, keine Ehe, solange besteht für das Kind ein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse der Mutter. Dabei spielt das Einkommen der Mutter keine Rolle. Egal ob diese unter oder über der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) verdient, das Kind bleibt bei dieser mitversichert. Kostenfrei, solange die Voraussetzungen des §10 Sozialgesetzbuch V (SGB V) erfüllt sind.

Warum ändert sich das nach der Hochzeit und was genau passiert dann?

Nach der Heirat ändern sich die Betrachtungen der Mitversicherung von Kindern. Erst jetzt prüft die gesetzliche Krankenkasse, wo der andere Ehepartner versichert ist, welchen Status dieser hat und wie hoch sein Einkommen ist. Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist, gibt es generell zwei Möglichkeiten. In meinem Beitrag “Mein Kind muss “ja dann auch” in die Private Krankenversicherung (PKV)” finden Sie neben einer Grafik auch weitere, detaillierte Erklärungen, wo das Kind denn nun zu versichern ist.
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22.
Juli '11

Arbeitgeberzuschuss für Kinder und freiwillig GKV Versicherte


Für den privat krankenversicherten Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung (PKV). Die individuelle Höhe Arbeitgeberzuschuss ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Dabei spielen der (einheitliche) Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse, die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze und der eigene Beitrag zur Privaten Krankenversicherung eine Rolle.

Im Jahr 2011 beträgt der Zuschuss maximal 271,01 EUR in der Privaten Krankenversicherung. Dabei ist aber zu beachten, dass es nie mehr als 50% des eigenen Beitrages sein können.

Wer bekommt den Zuschuss?

Die “Lösung” findet sich im § 257 SGB V, also dem Sozialgesetzbuch. Dort heißt es:

(2) Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß.

Somit besteht auch für versicherte Kinder, die sonst familienversichert wären, ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss. Weiterhin kann eine (nicht mitarbeitende) Ehefrau oder ein Hausmann ebenfalls Anspruch auf die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses haben. Voraussetzung auch hier ist, es bestünde bei Versicherungspflicht ein Anspruch auf Familienversicherung gem. §10 SGB V.

Wird der Zuschuss dann einmal- oder für jede Person gezahlt?

Die Begrenzung des Zuschusses hat(te) den Sinn, den Arbeitgeber maximal mit dem Betrag zu belasten, den er hätte bei Verbleib des Arbeitnehmers in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen müssen. Demnach ist es nur logisch, dass der Zuschuss für alle Personen nur einmal gesamt gezahlt wird. Übersteigt also der Gesamtbeitrag für ALLE versicherten Personen den Betrag von 542 EUR, so wird kein weiterer Zuschuss gezahlt. (dazu kommt der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung).

Müssen alle in einem Vertrag und bei einem Versicherer versichert sein?

Nein. Es ist unerheblich, ob es ein Vertrag ist, oder bei anderen Unternehmen unterschiedliche Verträge bestehen. So können die Kinder durchaus bei einem anderen Versicherer sein, als der Vater oder die Mutter. Selbst jedes Kind kann bei einem anderen Unternehmen versichert sein, solange dieses die Voraussetzungen gem. §257 SGB V erfüllt.

Was ist mit freiwillig in der GKV versicherten Familienangehörigen?

Es gibt ja durchaus Konstellationen, in denen bewusst nicht alle Familienmitglieder in die PKV gewechselt sind. Manchmal bleiben die Kinder aus verschiedenen Gründen in der gesetzlichen Krankenkasse und zahlen dort (wenn keine Familienversicherung möglich ist) einen eigenen Beitrag.

Daher liegt die Idee nahe, für diese Beitragszahlung einen (Rest-)Zuschuss zu nutzen. Auch für den Fall, dass die Ehepartnerin oder der Ehepartner in der GKV freiwillig versichert sind, wäre dieses durchaus sinnvoll.

Leider funktioniert das nicht. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich nur die private Krankenversicherung genannt. Dabei heißt es:

(…) und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind (…)

und weiter

(2a) Der Zuschuss nach Absatz 2 wird ab 1. Januar 2009 für eine private Krankenversicherung nur gezahlt, (…)

Einen Zuschuss für freiwillig versicherte Kinder und Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich.

Auch dieser Punkt sollte bei der Überlegung, wo die Kinder zu versichern sind, mit bedacht werden. Ein alleiniger Entscheidungsgrund ist es sicher nicht, jedoch spielt auch dieser Grund eine Rolle.

Weitere Informationen:

Kinder in der Privaten Krankenversicherung (PKV), Tarifauswahl und warum einige Gesellschaften die Kinder nicht haben wollen

Private Krankenversicherung für 2012 schon jetzt? Was Wechsler beachten sollten

Kindernachversicherung – nichts überstürzen und ausreichend informieren

Wo sind die Kinder zu versichern? GKV oder PKV?

13.
Juli '11

Kinder in der Privaten Krankenversicherung (PKV), Tarifauswahl und warum einige Gesellschaften die Kinder nicht haben wollen


Immer wieder ergibt sich die gleiche Frage. EIn Kind wird geboren und es stellt sich die Frage der Krankenversicherung. Wie, wo und wann ist das Kind zu versichern? Welche Tarife und Möglichkeiten gibt es und wo muss das Kind eigentlich versichert werden?

Da schwirren Zahlen im Kopf rum, von 50 bis 200 EUR pro Monat. Auch die Frage wo es zu versichern ist, ist nicht immer einfach zu beantworten. Daher fangen wir mit einigen grundsätzlichen Fragen an.

Wo sind denn die Kinder zu versichern?

Dabei ist zunächst zu unterscheiden wie und wo die Eltern versichert sind. Die generelle und erste Frage die zu beantworten ist: Sind die Eltern des Kindes verheiratet? Sind diese das nicht, so ist nur maßgebend wo die Mutter versichert ist, hier folgt dann zunächst die Weiterversicherung des Kindes. Ist diese gesetzlich krankenversichert (freiwillig oder pflichtig), so besteht für das Kind die Möglichkeit der (beitragsfreien) Familienversicherung nach §10 SGB V.

Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) des Vaters sind aber auch hier die Voraussetzungen für eine Kindernachversicherung zu prüfen und diese ggf. anzumelden. Nur so ist eine Annahme ohne Gesundheitsprüfung möglich. Weitere Informationen zu den Fristen und der Nachversicherung finden Sie in meinen Blogbeiträgen:

Mein Kind muss “ja dann auch” in die Private Krankenversicherung (PKV)

oder auch Kindernachversicherung – nichts überstürzen und ausreichend informieren

In welchem Tarif soll ich denn nun mein Kind versichern?

Wie auch bei der eigenen Krankenversicherung sind hier sehr individuelle Auswahlkriterien zu beachten. Diese weichen aber teilweise von denen für Erwachsene ab, denn anders als bei deren Tarifen werden bei Kindern keine Alterungsrückstellungen gebildet. Weiterhin ist hier ein “Ende absehbar”, denn die Kinder werden zumindest mit Beginn der Ausbildung später einmal versicherungspflichtig.

Bei der Auswahl der Tarife der Kinder sind somit auch Leistungen wie Roming In, also die Kostenübernahme im Krankenhaus mit zu bedenken. Nicht nur bei Babys, auch bei kleineren Kindern ist es medizinisch oftmals sinnvoll, wenn ein Elternteil mit in der Klinik übernachtet. Dabei entstehen je nach Art und Dauer des Aufenthaltes Kosten, welche nicht von allen Unternehmen übernommen werden.

Gerade im Bereich der teuren Hilfsmittel gilt es aber auf eine sehr gute Versorgung zu achten. Hilfsmittel, wozu auch Prothesen und weitere Körperersatzstücke zählen, sind elementar wichtig und verursachen hohe Kosten. Anders als bei Erwachsenen, wo eine Prothese des Beines oder Armes über Jahre oder Jahrzehnte halten kann, brauchen Kinder im Laufe des Lebens mehrere davon. Bedingt durch den Wachstumsprozess müssen diese in kürzeren Abständen ersetzt werden.

Hierbei ist die Formulierung des Hilfsmittelkataloges in dem Tarif ein wichtiger Punkt. Was genau der Vorteil eines offenen Kataloges ist, ob es nur solche sein müssen und wo die genauen Unterschiede liegen, lesen Sie weiter im Beitrag: “Muss es ein offener Hilfsmittelkatalog sein? Was ist zu beachten?

Dagegen gibt es andere Leistungsbausteine, welche weniger wichtig sind. Ob das Kind nun in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht ist, wird dieses meist nicht interessieren. Gerade aus sozialen Aspekten ist es einfacher “nicht allein” zu sein und Einbettzimmer werden auf den wenigsten Kinderstationen angeboten.

Wie finde ich den passenden Tarif?

Zunächst einmal ist die Auswahl bei der Versicherung der Kinder beschränkt. Die eigene Gesellschaft (wo mindestens ein Elternteil versichert ist) bietet im Rahmen der Nachversicherungsgarantie die Möglichkeit der Mitversicherung des Kindes. Wenn keine Optionen vorhanden sind, so kann maximal der eigene oder ein schlechterer Tarif gewählt werden. Verschiedene Gesellschaften bieten jedoch mehr Freiheiten bei der Tarifwahl. Manchmal kann auch eine geringere, manchmal auch in ganz anderer Tarif gewählt werden.

Doch das Kind muss nicht zwingend dort versichert werden. Es gibt weitere Unternehmen,welche auch eine Alleinversicherung des Kindes anbieten. Diese ist aber nicht- wie die fristgemäße Nachversicherung- ohne Risikoprüfung, sondern erfordert das Beantworten der Gesundheitsfragen im Antrag. Auch besteht hier kein Annahmezwang, es sind Zuschläge möglich und auch eine Ablehnung kann ausgesprochen werden.

Da es für den Versicherer ein “eher unerwünschtes” Geschäft ist, bieten viele Unternehmen diese Möglichkeit nicht an oder machen es von einem Wechsel des Elternteils abhängig. Welche Unternehmen dennoch eine Kind allein aufnehmen, können Sie in der Übersicht nachlesen. (Vergleich: Wo sind Kinder alleine versicherbar?)

Wie stelle ich dort einen Antrag?

Nach der Auswahl des passenden Tarifs sind verschiedene Unterlagen nötig. Zum einen ist ein Antrag mit den vollständigen Gesundheitsfragen auszufüllen, weiterhin werden Kopien der U Untersuchungshefte benötigt. Diese dienen dem Versicherer zur Einschätzung und Verhindern die Wartezeiten in der Privaten Krankenversicherung.

Daher wählen Sie den Tarif genau aus und wenden sich dazu am besten an einen spezialisierten Berater um die Tarifmodelle, Optionen und weiteren Details zu klären.

Weitere Informationen:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Übersicht: Wo sind die Kinder zu versichern (GKV/PKV)?

Auswahlkriterien

 

14.
Januar '10

Kindernachversicherung – nichts überstürzen und ausreichend informieren


Es passiert tausendfach jede Woche. Ein Kind wird geborene. Dieses sehr erfreuliche Ereignis bringt bei vielen, wo nicht beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind, auch die Frage- wo ist das Kind denn nun zu versichern und was muss ich tun?

Im letzten Jahr hatte ich bereits zum Thema Kindernachversicherung geblogt und einige Hintergründe aufgezeigt und Hinweise gegeben.

Generell und als oberster Rat gilt aber: Sie haben ausreichend Zeit und müssen nichts überstürzen.

Das Kind kann (wenn die Voraussetzungen der Nachversicherung erfüllt sind) in der privaten Krankenversicherung der Eltern mitversichert werden. Das dann im Rahmen der so genannten Anmeldung ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge.

Für die Anmeldung des Kindes gilt die (Ausschluss-)frist von 2 Monaten. Wird die Anmeldung nicht vollzogen, so bleibt nur die Aufnahme mit einer Risikoprüfung und der Möglichkeit der Ablehnung.

Dennoch kann es sinnvoll sein, das Kind nicht bei der PKV der Eltern zu versichern. Die Tarife können ungeeignet sein, denn für die Versicherung der Kinder gelten zum Teil andere Kriterien.

Hier sind Fragen wie Rooming-In Leistungen, gezielte Behandlung in speziellen Kliniken (auch im Ausland) und Leistungen bei Kieferorthopädie zu bedenken, ebenso kann eine sehr geringe oder keine Selbstbeteiligung ratsam sein.

Mit den vorliegenden Befunden der so genannten U-Untersuchungen U1 und U2 ist eine Prüfung der Versicherungsfähigkeit auch bei anderen Gesellschaften und Tarifen möglich. So kann es sinnvoll sein etwas über den Tellerrand der eigenen PKV zu schauen und andere Möglichkeiten zu prüfen.

Auch ist die Frage zu prüfen ob das Kind Anspruch auf die kostenfreie Famlienversicherung hat, falls ein Elternteil in der gesetzlichen Kasse versichert ist. Die Regelungen dazu findet man in §10 SGB V.

Ein Schema zur vereinfachten Übersicht habe ich auf meiner Homepage unter den Downloads bereitgestellt. Dort finden Sie auch eine Übersicht welche Gesellschaften die Kinder überhaupt allein versichern, da die Auswahl hier aus Kostenaspekten der Gesellschaften begrenzt ist.

Was Sie also tun sollten:

1.) U1 und U2 abwarten

2.) sich ggf. vorab schon mit einem Berater besprechen und die Ansprüche und Anforderungen an die Krankenversicherung Ihres Kindes festlegen

3.) Innerhalb des 1. Monats die Auswahl des Tarifes abschließen und Voranfragen bei den Gesellschaften stellen lassen

4.) so haben Sie dann einen weiteren Monat Zeit und können ggf. noch die Nachversicherung bei dem eigenen PKV Unternehmen im Rahmen der Nachversicherungsgarantie beantragen

19.
November '09

Wo sind die Kinder zu versichern? GKV oder PKV?


In der Praxis gibt es des Öfteren den Fall der unterschiedlichen Versicherung der Eltern. Der eine Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere in der Privaten Krankenversicherung. Daraus ergibt sich dann die Frage wo das Kind zu versichern ist.

Generell gilt: Jedes Kind kann entweder in der gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung versichert werden. Dabei stellt sich die Frage der beitragsfreien Familienversicherung gemäß §10 Sozialgesetzbuch V.

Auch wenn das Kind Anspruch auf Familienversicherung hat und sogar wenn beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, kann es in der PKV versichert werden.

Als Hilfestellung finden Sie hier eine Übersicht “Wo ist das Kind zu versichern“, welche Sie auch im Downloadbereich als pdf Datei herunter laden können.

Kinder wo versichern

Entscheidend ist aber wie immer die Auswahl des richtigen Anbieters und die Berücksichtigung aller relevanter Auswahlkriterien zur Krankenversicherung.