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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; Kinder</title>
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		<title>Krankengeld bei Krankheit eines Kindes in der PKV</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/krankengeld-bei-krankheit-eines-kindes-in-der-pkv/</link>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 07:50:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
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		<category><![CDATA[Unterschiede GKV PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[(LUH) Sie kennen das. Das Kind ist krank und eines der Elternteile muss zu Hause bleiben, da man (s)ein Kind nat&#252;rlich bis zu einem gewissen Alter nicht allein lassen kann.
Sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse (pflicht-)versichert so bietet sich hier die M&#246;glichkeit sich mit dem Kind &#8220;krankschreiben&#8221; zu lassen. Dieses ist in begrenztem Umfang bezahlt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(LUH) Sie kennen das. Das Kind ist krank und eines der Elternteile muss zu Hause bleiben, da man (s)ein Kind nat&#252;rlich bis zu einem gewissen Alter nicht allein lassen kann.</p>
<p>Sind Sie in der <strong>gesetzlichen Krankenkasse (pflicht-)versichert</strong> so bietet sich hier die M&#246;glichkeit sich<strong> mit dem Kind &#8220;krankschreiben&#8221; zu lassen</strong>. Dieses ist in begrenztem Umfang bezahlt m&#246;glich. Die gesetzliche Grundlage bietet das, f&#252;r die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zust&#228;ndige, Sozialgesetzbuch V.</p>
<p>Dort, im §45 finden wir entsprechende Regelungen, denn es hei&#223;t dort:</p>
<blockquote><p>§ 45 <strong>Krankengeld bei Erkrankung des Kindes</strong></p>
<p>(1) Versicherte haben <strong>Anspruch auf Krankengeld</strong>, wenn es <strong>nach &#228;rztlichem Zeugnis</strong> erforderlich ist, da&#223; sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres <strong><span style="text-decoration: underline;">erkrankten und versicherten Kindes</span></strong> der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das <strong>Kind das zw&#246;lfte Lebensjahr noch nicht vollendet</strong> hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten.</p>
<p>(2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht <strong>in jedem Kalenderjahr </strong>f&#252;r <strong>jedes</strong> Kind <strong>l&#228;ngstens f&#252;r 10 Arbeitstage</strong>, f&#252;r alleinerziehende Versicherte l&#228;ngstens f&#252;r 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht f&#252;r Versicherte f&#252;r nicht mehr als 25 Arbeitstage, f&#252;r alleinerziehende Versicherte f&#252;r nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.</p></blockquote>
<p>Wie im Absatz 1 zu entnehmen ist, so gilt dieser Anspruch f&#252;r das &#8220;erkrankte und <strong>versicherte</strong>&#8221; Kind. Ist das Kind also nicht in der GKV (beitragfrei im Rahmen der Familienversicherung oder beitragspflichtig als eigene Versicherung) versichert, so besteht dieser Anspruch nicht. Doch wo das Kind zu versichern ist und ob Anspruch auf Familienversicherung besteht, lesen Sie unter &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/kv_info_kinder_wo_vers.pdf" target="_blank">Wo sind die Kinder zu versichern</a></strong>&#8221;</p>
<p>Wie sieht es nun bei <strong>Versicherten der privaten Krankenversicherung (PKV) </strong>aus?</p>
<p>Hier besteht, wie oben geschrieben, <strong>der Anspruch auf Krankengeld nicht</strong>. Anstelle der gesetzlichen Grundlagen im SGB V m&#252;ssen hier die vertraglichen Grundlagen der PKV beachtet werden. Dort hei&#223;t es in den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/avb_mbkt_2009.pdf" target="_blank">Musterbedingungen f&#252;r die Krankentagegeldversicherung (MB/KT)</a></strong> folgendes.</p>
<blockquote><p>(2) Versicherungsfall ist die <strong>medizinisch notwendige Heilbehandlung</strong> einer <strong><span style="text-decoration: underline;">versicherten</span></strong> Person wegen <strong>Krankheit</strong> oder Unfallfolgen, in <strong>deren Verlauf Arbeitsunf&#228;higkeit</strong> &#228;rztlich festgestellt wird.</p></blockquote>
<p>Da aber der Krankentagegeldtarif nicht f&#252;r das Kind, sondern nur f&#252;r die Mutter oder den Vater abgeschlossen wird besteht hier kein Leistungsanspruch. Die Arbeitsunf&#228;higkeit kann f&#252;r das Kind eben nicht eintreten.</p>
<p>Die (privat versicherten) Eltern k&#246;nnen sich somit zwar krankschreiben lassen und mit ihrem Kind zu Hause bleiben, aber: Ein entsprechender finanzieller Leistungsanspruch besteht nicht.</p>
<p>Dieser Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung l&#228;sst sich derzeit durch keinen anderen Tarif (-baustein) ausgleichen.</p>
<p>Ein <strong>Entscheidungskriterium ist es hingegen nicht</strong>, da es nur einer von sehr vielen Leistungsbereichen ist, in denen sich beide Versicherungssysteme unterscheiden.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie auch im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/leitfaden_pkv.pdf" target="_blank">Leitfaden GKV und PKV</a></strong></p>
<p><strong><br />
</strong></p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Krankengeld+bei+Krankheit+eines+Kindes+in+der+PKV++http://bit.ly/ciF9IF" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung &#8211; auch f&#252;r Kinder</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-zur-krankenversicherung-auch-fuer-kinder/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-zur-krankenversicherung-auch-fuer-kinder/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 08:40:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[257 SGB V]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeberzuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Zuschuss PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[(LUH) In den Personalabteilungen und auch bei den Versicherten ist Anfang des Jahres &#8220;Hochsaison&#8221; und es treten viele Fragen auf. Jeder hat &#8220;mal was gelesen&#8221; oder &#8220;was geh&#246;rt&#8221; und so ranken sich um den ber&#252;hmten Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung einige Informationen die oft nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig sind.
Mit der steuerlichen Ber&#252;cksichtigung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(LUH) In den Personalabteilungen und auch bei den Versicherten ist Anfang des Jahres &#8220;Hochsaison&#8221; und es treten viele Fragen auf. Jeder hat &#8220;mal was gelesen&#8221; oder &#8220;was geh&#246;rt&#8221; und so ranken sich um den ber&#252;hmten <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/arbeitgeberzuschuss-2010/" target="_blank">Arbeitgeberzuschuss</a></strong> zur Privaten Krankenversicherung einige Informationen die oft nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig sind.</p>
<p>Mit der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-krankenversicherungsbeitraege-werden-steuerlich-absetzbar-ab-2010/" target="_blank">steuerlichen Ber&#252;cksichtigung der Beitr&#228;ge</a> </strong>hat sich zudem in 2010 noch ein weiterer Punkt ge&#228;ndert, den die Abrechnungsstellen nun ber&#252;cksichtigen m&#252;ssen.</p>
<p>Doch wo steht nun wie es sich genau verh&#228;lt?</p>
<p>Ma&#223;gebend f&#252;r den Arbeitgeberzuschuss (262,50 EUR zzgl. 36,56 EUR Pflegepflichtvers.) ist die gesetzliche Regelung im <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__257.html" target="_blank">§ 257 Sozialgesetzbuch V</a></strong>. So hei&#223;t es da:</p>
<blockquote><p>(2) Besch&#228;ftigte, die nur wegen &#220;berschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei <strong>oder</strong> die <strong>von der Versicherungspflicht befreit </strong>und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind <strong><span style="text-decoration: underline;">und f&#252;r sich und ihre Angeh&#246;rigen</span></strong>, die bei Versicherungspflicht des Besch&#228;ftigten nach <strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html" target="_blank">§ 10</a></strong> versichert w&#228;ren, Vertragsleistungen beanspruchen k&#246;nnen, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten <strong>von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschu&#223;</strong>.</p></blockquote>
<p>Hier ist die eindeutige Regelung das auch mitversicherte Personen den Zuschu&#223; bekommen, wenn diese sonst (bei Versicherungspflicht) einen Anspruch auf Familienversicherung (§10) h&#228;tten. Dieses gilt somit <strong>nicht nur f&#252;r die Kinder sondern auch f&#252;r eine sonst (mit-)versicherte Ehefrau.</strong></p>
<p>Aber: Der Zuschlag wird eben <strong>nur einmal und somit insgesamt f&#252;r alle gezahlt</strong>. Der Arbeitgeber soll durch diese Regelung davor gesch&#252;tzt werden, mehr als bei GKV Versicherung zahlen zu m&#252;ssen. Denn dort w&#228;ren die Kinder und die Frau unter Umst&#228;nden beitragsfrei familienversichert. Dazu steht im $ 257:</p>
<blockquote><p>Der Zuschu&#223; betr&#228;gt die <strong>H&#228;lfte des Betrages</strong>, der bei Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 232a Abs. 2 <strong>bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen</strong> als Beitrag ergibt, <strong>h&#246;chstens jedoch die H&#228;lfte des Betrages</strong>, den der Besch&#228;ftigte f&#252;r seine Krankenversicherung zu zahlen hat.</p></blockquote>
<p>Somit ist der oben genannte Zuschuss (262,50 EUR mtl. zzgl. Zuschuss f&#252;r die Pflegepflicht) der Maximalzuschlag f&#252;r die versicherten Personen gemeinsam.</p>
<p>Die <strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/die-krankenversicherungsbeitraege-werden-steuerlich-absetzbar-ab-2010/" target="_blank">steuerliche Ber&#252;cksichtigung</a></strong> der Beitr&#228;ge erfolgt nat&#252;rlich aufgrund des tats&#228;chlichen Beitrages und ist nicht an diese H&#246;chstgrenze gebunden.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Weitere Informationen:</span></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/?s=Arbeitgeberzuschuss" target="_blank"><span style="text-decoration: none;">Infos zum Arbeitgeberzuschuss und zum gesetzlichen Zuschlag</span></a></strong></p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Arbeitgeberzuschuss+zur+Krankenversicherung+%E2%80%93+auch+f%C3%BCr+Kinder++http://bit.ly/bKamnC" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Kieferorthop&#228;dische Behandlungen f&#252;r Kinder, Tarife ZV und ZK der R+V</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kieferorthopaedische-behandlungen-fuer-kinder-zv-zk-rund/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/kieferorthopaedische-behandlungen-fuer-kinder-zv-zk-rund/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2009 07:23:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[KFO]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[R+V]]></category>
		<category><![CDATA[Zahnvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Guten Morgen,
bereits am 14. Juli berichtete ich hier im Blog &#252;ber den neuen Tarif der W&#252;rtembergischen, welcher die Zahnleistungen im Bereich der Kieferorthop&#228;dischen Behandlung f&#252;r Kinder absichert. (Direktlink zum Beitrag). Nun gesellst sich ein weiterer Anbieter hinzu.
Die R+V Krankenversicherung erg&#228;nzt ihr Produktangebot um die Tarife ZV und ZK, welche mit den bestehenden Tarifen (ZE, VRN) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen,</p>
<p>bereits am 14. Juli berichtete ich hier im Blog &#252;ber den neuen Tarif der W&#252;rtembergischen, welcher die Zahnleistungen im Bereich der Kieferorthop&#228;dischen Behandlung f&#252;r Kinder absichert. (<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherungsschutz-fuer-kieferorthopaedie-kfo-als-zusatzversicherung-der-wuertembergischen/" target="_blank">Direktlink zum Beitrag</a></strong>). Nun gesellst sich ein weiterer Anbieter hinzu.</p>
<p>Die R+V Krankenversicherung erg&#228;nzt ihr Produktangebot um die <strong>Tarife ZV und ZK</strong>, welche mit den bestehenden Tarifen (ZE, VRN) durchaus kombinierbar ist. Diese beiden Tarife schauen wir uns heute mal etwas genauer an.</p>
<p>Es handelt sich um <strong>Zusatztarife zur GKV</strong>. Das bedeutet also in der Praxis, <strong>nur</strong> Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung sind in den Tarifen ZV und ZK versicherbar. In § 1 (4) finden wir zudem die deutliche Regelung, dass der <strong>Versicherungsschutz endet, sobald die Mitgliedschaft in der gesetzlichen KK endet</strong>.</p>
<p>Weitere Voraussetzung ist, das die Personen nur dann versicherbar sind, wenn diese das Alter 21 (Kalenderjahr minus Geburtsjahr) noch nicht vollendet haben. (gilt nur f&#252;r den Tarif ZK)</p>
<p><strong><em>Tarif R+V ZahnVorsorge (ZV)</em></strong></p>
<p>Der Tarif leistet f&#252;r <strong>zahnmedizinische Prophylaxe 100%</strong>, jedoch begrenzt auf einmal pro Kalenderjahr. Damit gemeint sind z. Bsp. professionelle <strong>Zahnreinigung</strong>, Behandlung von <strong>&#252;berempfindlichen Zahnfl&#228;chen</strong>, <strong>Fissurenversiegelung</strong>). Weiterhin werden Leistungen f&#252;r Paradontosebehandlung, Kundststofff&#252;llungen und Wurzelbehandlung erbracht (jeweils <strong>inkl. Akkupunktur zur Schmerztherapie</strong>) und auch dieses zu 100%.</p>
<p>Aber: Es gelten <strong>H&#246;chstgrenzen</strong>. Im <strong>ersten Jahr 250 EUR</strong> maximale Leistung, dann im <strong>2. Jahr 500</strong> und <strong>anschlie&#223;end</strong>, wie auch bei unfallbedingten Kosten, <strong>ohne</strong> Begrenzung. Zu beachten sind auch die in §4 genannten <strong>Ausschl&#252;sse</strong>. Nicht versichert sind im Tarif ZV die Praxisgeb&#252;hr, Selbstbehalte die mit der GKV vereinbart wurden (Wahltarife), sowie Abschl&#228;ge der GKV falls das Modell der Kostenerstattung gew&#228;hlt wurde.</p>
<p>Es versteht sich von selbst das die Leistungen der Gesetzlichen Kasse erst in Anspruch zu nehmen sind. Leistungen aus diesem Tarif gehen ebenfalls anderen Leistungen aus R+V Tarifen vor.</p>
<p>Die detaillierten Leistungen finden Sie im <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/rundv_tb_zk_zv.pdf" target="_blank">§4 der Versicherungsbedingungen</a></strong>, welche Sie direkt &#252;ber folgenden <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/rundv_tb_zk_zv.pdf" target="_blank">LINK</a></strong> abrufen k&#246;nnen. Hierbei werden die Erstattungen des Tarifes ZV unter Punkt (c) aufgelistet.</p>
<p><strong>Die Pr&#228;mien</strong>:</p>
<p>F&#252;r <strong>Kinder</strong> (0-20 Jahre) betr&#228;gt die Pr&#228;mie <strong>4,50 EUR</strong>, f&#252;r <strong>Erwachsene</strong> <strong>9,90 EUR pro Monat</strong>. Versicherungsschutz wird generell <strong><span style="text-decoration: underline;">ohne Gesundheitspr&#252;fung</span> </strong>gew&#228;hrt.</p>
<p><strong><em>Tarif R+V KinderZahnKorrektur (ZK)</em></strong></p>
<p>Dieser Tarif leistet f&#252;r <strong>kieferorthop&#228;dische Behandlungen</strong> bis zum Ende des 20. Lebensjahres des Versicherten. Bei <strong>unfallbedingten</strong> Kosten erfolgt eine Leistung zu 100%, begrenzt auf <strong>maximal 5.000 EUR</strong> in den so genannten KIG, den <strong><a href="http://www.agz-rnk.de/agz/content/3/3_4/3_4_7/3_4_7_1/3_4_7_1_2/index.php" target="_blank">Kieferorthop&#228;dischen Indikationsgruppen 1 oder 2</a></strong>.</p>
<p>Handelt es sich um <strong>nicht unfallbedingte Kosten</strong>, so werden auch diese zu 100%, jedoch bis <strong>maximal 2.500 EUR</strong> erstattet. (also im Gesamtbetrag etwas mehr, als der Tarif der W&#252;rtembergischen (2.000 EUR bei Vorleistung der GKV).</p>
<p>Als <strong>weitere Leistungen</strong> sind das Rooming-In bei Kindern f&#252;r die Mehrkosten eines mit untergebrachten Erwachsenen im Krankenhaus versichert. Diese werden bis zu 4 Wochen geleistet, wenn das Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres station&#228;r behandelt werden muss. Wird das Kind nach einem mindestens 3w&#246;chigen station&#228;ren Aufenthaltes im Anschluss (max. 2 Monate nach dem Aufenthalt) im Rahmen einer Nachhilfe betreut, so werden die Kosten hier bis zu 200 EUR in 2 Kalenderjahren &#252;bernommen. Was dieser Baustein in einem Tarif f&#252;r Zahngesundheit zu tun hat ist mit noch nicht ganz klar.</p>
<p>Der <strong>Tarif ZK endet am 31. 12. in dem Jahr, in welchem die versicherte Person das 20. Lebensjahr beendet hat</strong>. Hier erfolgt, wenn keine K&#252;ndigung ausgespochen wird, eine automatische Umstellung in den zuvor beschriebenen Tarif ZV.</p>
<p>Die Pr&#228;mie im <strong>Tarif ZK betr&#228;gt f&#252;r Kinder (0-20 Jahre) generell 9,90 EUR</strong> und bis zum Alter &#8220;6&#8243; erfolgt eine Aufnahme ohne Gesundheitspr&#252;fung. Danach ist die Zusatzerkl&#228;rung &#8220;KfO&#8221; einzureichen.</p>
<p>Alles in allem m&#252;ssen sich die Versicherten/ die Eltern &#252;berlegen ob Ihnen solch ein Schutz das Geld wert ist. Die Versicherungsbedingungen finden Sie <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/rundv_tb_zk_zv.pdf" target="_blank">hier</a></strong>.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Kieferorthop%C3%A4dische+Behandlungen+f%C3%BCr+Kinder%2C+Tarife+ZV+und+ZK+der+R%2BV++http://bit.ly/XkELI" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nachversicherung von Kindern in der PKV</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/nachversicherung-von-kindern-in-der-pkv/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/nachversicherung-von-kindern-in-der-pkv/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 Jul 2009 11:11:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Alleinversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Nachversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Liebe Leser,
da hat man schon genug zu bedenken und nun kommt auch noch die Frage zur Krankenversicherung des gerade geborenen Wonneproppens.
Die Frage wo und wie das Kind zu versichern ist, ist ganz pauschal nicht zu beantworten. Dabei ist zun&#228;chst zu kl&#228;ren wie die Eltern versichert sind und wo das Kind versichert werden soll. Eine kleine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p>
<p>da hat man schon genug zu bedenken und nun kommt auch noch die Frage zur <strong>Krankenversicherung</strong> des gerade geborenen Wonneproppens.</p>
<p>Die Frage <strong>wo und wie das Kind zu versichern ist,</strong> ist ganz pauschal nicht zu beantworten. Dabei ist zun&#228;chst zu kl&#228;ren wie die Eltern versichert sind und wo das Kind versichert werden soll. Eine <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/kv_info_kinder_wo_vers.pdf" target="_blank">kleine &#220;bersicht</a></strong> soll Ihnen eine Orientierungshilfe geben.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich kann das Kind (bei unterschiedlicher Versicherung der Eltern) in der Privaten <strong><span style="text-decoration: underline;">oder</span></strong> gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. In der GKV stellt sich die Frage ob eine Familienversicherung (und somit beitragsfreie) m&#246;glich ist. Regelungen dazu finden wir im §10 SGB V. (<strong><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html" target="_blank">Link</a></strong>) Treffen die Voraussetzungen nicht zu, so ist f&#252;r das Kind in der GKV ein Beitrag zu entrichten.</p>
<p>Soll das Kind in die (meist leistungsst&#228;rkere) private Krankenversicherung gilt folgendes:</p>
<p>- <strong>Nachversicherung ohne Gesundheitspr&#252;fung</strong> und weitere Zuschl&#228;ge ist <strong>nur</strong> bei der Gesellschaft der Eltern m&#246;glich und in der Regel<strong> max. zu dem Schutz den einer der Eltern hat</strong>. Hier gibt es aber unterschiedliche Regelungen und mittlerweile Verbesserungen zur freien Wahl des Selbstbeteiligung oder des Versicherungsschutzes. Zu beachten sind hier die Fristen zur Nachversicherung, welche in §2 der MB KK geregelt ist.</p>
<blockquote><p>(2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschl&#228;ge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein <strong>Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist</strong> und die Anmeldung zur Versicherung <span style="text-decoration: underline;"><strong>sp&#228;testens zwei Monate nach dem Tage der Geburt r&#252;ckwirkend erfolgt</strong></span>. Der Versicherungsschutz darf nicht h&#246;her oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.</p></blockquote>
<p>- Ist eine Absicherung bei einer anderen Gesellschaft gew&#252;nscht, so muss zuerst gekl&#228;rt werden ob diese Kinder &#252;berhaupt allein versichert. Ist dieses der Fall ist in j<strong>edem Fall ein Antrag mit Risikopr&#252;fung</strong> zu stellen und die Gesellschaft wird aufgrund der darin enthaltenen Daten eine Annahmeentscheidung treffen. Da die Gesellschaften sich nicht gerade um alleinversicherte Kinder rei&#223;en, da dieses ein recht &#8220;teures&#8221; Klientel ist, ist eine Beratung durch einen Spezialisten durchaus sinnvoll.</p>
<p>Am besten diese erfolgt schon vor der Geburt, so das ggf. dann schnell entschieden und gehandelt werden kann. Welche Kriterien unter anderem beachtet werden m&#252;ssen, lesen Sie <strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">hier</a></strong> oder <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/formular_kv_kriterienfragebogen.pdf" target="_blank">hier in dem Fragebogen</a></strong>.</p>
<p align="left"><a target="_blank" rel="nofollow" class="tt" href="http://twitter.com/home/?status=Schon+gelesen?++Nachversicherung+von+Kindern+in+der+PKV++http://bit.ly/roGmd" title="Post to Twitter"><img class="nothumb" src="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/wp-content/plugins/tweet-this/icons/de/tt-twitter-big4-de.png" alt="Post to Twitter" /></a></p>]]></content:encoded>
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