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12.
Dezember '11

Fristen und Termine zum Jahreswechsel – Das müssen Sie für die PKV und BU wissen


Auch in diesem Jahr gelten wieder bestimmte Fristen und wichtige Termine für die anstehenden Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung (PKV) und auch bei der Absicherung zur Berufsunfähigkeit. Wie in jedem Jahr bringt der Jahreswechsel in Bezug auf die Beiträge zur Krankenversicherung und auch zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein neues Eintrittsalter. Das hat zur Folge, dass die Beiträge für den Neuabschluss der oben genannten Verträge ab dem 1. Januar höher sind als in diesem Jahr. Dennoch lässt sich das alte Eintrittsalter durch bestimmte Modelle „retten“.

Wichtige Termine:

15. Dezember: Wie im letzten Jahr auch, haben die Gesellschaften unterschiedliche Termine zur Antragsbearbeitung 2011. Bei den meisten Gesellschaften werden ab dem 15. Dezember keine Risikovoranfragen (RiVo)  mehr bearbeitet. Die Gesellschaften reagieren damit und bearbeiten ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Anträge. Haben Sie also eine gesundheitliche Vorgeschichte, welche zu einem Risikozuschlag oder eine Ablehnung führen könnte, so bleibt ihm nur noch die Möglichkeit einen Antrag nach dem Invitatiomodell zu stellen. Das bedeutet im Detail, dass sie keinen verbindlichen Antrag stellen, sondern ein für den Versicherer verbindliches Angebot abfordern. Dieses könnte durchaus bei mehreren Gesellschaften geschehen. Ob es Sinn macht und in welchen Tarifen dieses geschehen soll, besprechen Sie bitte mit Ihrem Berater.

23. Dezember:  Alle Anträge die bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei der Gesellschaft eingegangen sind, haben kaum noch eine Chance rechtzeitig bearbeitet und policiert zu werden auch wenn in diesem Jahr bei den meisten Gesellschaften vom 27. Dezember bis zum 30. (bei manchen auch noch am Silvester Vormittag) gearbeitet wird, stehen die Chancen hier eher schlecht. Sollte es gar nicht anders gehen, wird der Berater unter Umständen eine Möglichkeit finden.

Gibt es eine andere Möglichkeit trotzdem noch zu wechseln?

Wer bereits privat krankenversichert ist, und sich für einen anderen Anbieter entschieden hat, für den ist der 31. Dezember ein wichtiges Datum. Bis zum Ablauf des Silvestertages muss nicht nur die Kündigung bei dem bisherigen Versicherer eingegangen seien, viel wichtiger ist die so genannte Folgeversicherungsbestätigung. Erst wenn sie nachweisen, dass ein anderweitiger Versicherungsschutz besteht welche der Versicherungspflicht genügt, wird ihre Kündigung wirksam.

Was kann man tun, um den alten Beitrag zu sichern?
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21.
Dezember '09

Erreichbarkeit für Beratungen und Anfragen zum Jahreswechsel


Eine Frage die sich sehr oft stellt.

Wenn ich meine PKV noch wechseln will, oder aus der GKV noch wechseln möchte, wann muss der Antrag oder die Anfrage wo sein?

So pauschal lässt sich dieses nicht beantworten. Entscheidend hierbei ist jedoch die Frage, wie vollständig die Unterlagen aufbereitet sind. Gab es schon eine Vorprüfung und somit Risikoentscheidung, so ist es durchaus noch bis 28.12. 09 möglich einen Antrag zu stellen und rechtzeitig eine Annahmeerklärung zu bekommen.

Diese ist (wie man unter “Nach dem Abschluss” hier weiter nachlesen kann) nötig, damit der alte Vertrag überhaupt beendet werden kann. Reicht man diese nicht ein, so bleibt der Altvertrag unverändert (trotz Kündigung) bestehen.

Liegen aber (mehrere) Vorerkrankungen vor und es wurde noch keine Einschätzung getroffen, so sollte die Ausschreibung oder Voranfrage noch vor dem Heiligabend bei dem Unternehmen vorliegen.

Wie Sie mich erreichen:

Am 21.- 23. 12. 2009 werde ich ganztägig erreichbar sein. Aufgrund vieler Anfragen und Termine jedoch nicht immer gleich telefonisch. Senden Sie mir daher bitte in diesen Fällen eine Mail an pkv@online-pkv.de

Am 24. 12. werde ich zwar kurzzeitig im Büro sein, bei den Gesellschaften ist an diesem Tag in der Regel wenig bis nichts zu erreichen.

Ab dem 28. 12. (bis 30.) bin ich wie gewohnt erreichbar, am 31. 12. bis max. 12 Uhr.

Was Sie tun sollten:

Sollten Sie Interesse an einer PKV Beratung haben (Anfragen zur Berufsunfähigkeit gern auch, diese aber dann mit Terminen für Januar), so senden Sie mir bitte in jedem Fall vorab den Kriterienfragebogen zur Krankenversicherung und den Fragebogen zur Antragsvorprüfung.

So stellen wir sicher, dass es eine Beratungsgrundlage gibt, auf der Sie und ich Entscheidungen aufbauen können.

Weiterhin empfehle ich Ihnen den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung sowie das Lesen meines Blogs.

Bis dahin wünsche ich Ihnen erst einmal einige ruhige und entspannende Tage im Kreise Ihrer Lieben.