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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; HUK</title>
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		<title>Beitragsanpassung der HUK Coburg zum 01.03.2010</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassung-der-huk-coburg-zum-01-04-2010/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/beitragsanpassung-der-huk-coburg-zum-01-04-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 08:36:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Private KV]]></category>
		<category><![CDATA[BAP]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragsanpassung]]></category>
		<category><![CDATA[HUK]]></category>
		<category><![CDATA[HUK Coburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Im letzten Jahr haben die meisten Gesellschaften die Beitr&#228;ge in der privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Einige Gesellschaften fehlen aber noch. Dieses ist unter anderem die Inter und die HUK.
Die Anpassungszahlen der HUK finden Sie heute hier. (Neugesch&#228;ftsanpassungen zum 01. 03. 2010)
Tarif A0 bei M&#228;nndern und Frauen zwischen 4 und 6%
Tarif A1200 bei M&#228;nnern und Frauen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im letzten Jahr haben die meisten Gesellschaften die Beitr&#228;ge in der privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Einige Gesellschaften fehlen aber noch. Dieses ist unter anderem die Inter und die HUK.</p>
<p>Die <strong>Anpassungszahlen der HUK</strong> finden Sie heute hier. (Neugesch&#228;ftsanpassungen zum 01. 03. 2010)</p>
<blockquote><p>Tarif A0 bei M&#228;nndern und Frauen zwischen 4 und 6%</p>
<p>Tarif A1200 bei M&#228;nnern und Frauen zwischen 7 und 19%</p>
<p>Tarif A2000 bei M&#228;nnern um die 10%</p>
<p>Tarif A300 bei M&#228;nnern und Frauen zwischen 11 und 16%</p>
<p>Tarif A600 bei M&#228;nnern und Frauen zwischen 4 und 19%</p>
<p>Tarif E100 bei M&#228;nnern und Frauen zwischen 10 und 33%</p>
<p>Tarif E1000 bei Frauen zwischen 3 und -4%</p>
<p>Tarif E1000 bei Jugendlichen um ca. 14%</p>
<p>Tarife SE, SM und Z100 in einzelnen Gruppen von kleinen Senkungen bis zu 18% Erh&#246;hung</p>
<p>Tarif Z80 bei M&#228;nnern und Frauen von 1 bis 5%</p>
<p>Dazu werden einige Beihilfetarife BA bei M&#228;nnern und Jugendlichen und die BS bei weiblichen Jugendlichen angepasst.</p>
<p>Tarife BZ bei allen Personengruppen zwischen 9 und 19%</p></blockquote>
<p>Auch hierbei gilt bei einer Anpassung <strong>nicht voreilig handeln</strong>. Vielmehr ist es <strong>wichtig</strong>, das elementare Leistungen und <strong>existenzbedrohende Leistungsl&#252;cken nicht bestehen</strong>. Dieses ist auch bei einigen der oben genannten Tarifen nicht so. Wussten Sie das? Haben Sie sich dennoch und bewusst daf&#252;r entschieden?</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Weiterf&#252;hrende Informationen:</span></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/nicht-voreilig-kuendigen-bei-beitragsanpassung/" target="_blank">Beitragserh&#246;hung- nicht voreilig handeln</a></strong></p>
<p><strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Auswahlkriterien f&#252;r eine individuell passende PKV</a></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Angemessene Betr&#228;ge bei Heilmitteln &#8211; was Sie wissen sollten</title>
		<link>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/angemessene-betraege-bei-heilmitteln-was-sie-wissen-sollten/</link>
		<comments>http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/angemessene-betraege-bei-heilmitteln-was-sie-wissen-sollten/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2009 06:35:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsabwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[angemessen]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfevorschriften]]></category>
		<category><![CDATA[Heilmittel]]></category>
		<category><![CDATA[HUK]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder passiert es und auch noch ohne das der Versicherte davon wusste. Der Versicherte schaut in seine Versicherungsbedingungen und da finden wir folgende Fomulierung:
Als Heilmittel gelten die zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen dienenden Anwendungen und Behandlungen wie Inhalationen, Krankengymnastik und &#220;bungsbehandlungen, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, W&#228;rmebehandlung, Elektrotherapie sowie Lichttherapie.
Erg&#228;nzend dazu ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder passiert es und auch noch ohne das der Versicherte davon wusste. Der Versicherte schaut in seine Versicherungsbedingungen und da finden wir folgende Fomulierung:</p>
<blockquote><p>Als <strong>Heilmittel</strong> gelten die zur Beseitigung und Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen dienenden Anwendungen und Behandlungen wie Inhalationen, Krankengymnastik und &#220;bungsbehandlungen, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, W&#228;rmebehandlung, Elektrotherapie sowie Lichttherapie.</p></blockquote>
<p>Erg&#228;nzend dazu ist angef&#252;hrt:</p>
<blockquote><p>Die Erstattung erfolgt zu 100%.</p></blockquote>
<p>manchmal noch erweitert um den Nachsatz</p>
<blockquote><p>&#8230; in <strong>angemessenen S&#228;tzen</strong>.</p></blockquote>
<p>Als konkretes Beispiel aus der letzten Woche nehmen wir eine <strong>Rechnung eines Physiotherapeuten</strong>, welcher folgende Kosten in Rechnung stellte.</p>
<p><img src="http://www.online-pkv.de/files/heilmittelabrechnung_i.jpg" alt="" width="450" height="100" /></p>
<p>Da ging der Kunde von einer 100% Erstattung aus, musste sich aber einen Besseren belehren lassen, denn diese Kosten seien nicht angemessen. Empfinden Sie Kosten f&#252;r eine Krankengymnastik bei R&#252;ckenbeschwerden in H&#246;he von 26,80 EUR f&#252;r eine Behandlung angemessen?</p>
<p>Das wird sich sehr schwerlich beurteilen lassen und auch davon abh&#228;ngig sein wo Sie wohnen. Hier, im idyllischen Norden ist das unter Umst&#228;nden noch zu bekommen, in der Frankfurter City wahrscheinlich nicht. Der Versicherer sag das (auch bei dem Kunden) anders und schrieb:</p>
<p><img src="http://www.online-pkv.de/files/heilmittelabrechnung_ii.jpg" alt="" width="450" height="50" /></p>
<p>Und nun? <strong>Woher sollte der Kunde wissen welche S&#228;tze angemessen sind?</strong> Darauf rief er bei seinem Versicherer, der <strong>HUK Coburg Krankenversicherung</strong>, an und fragte nach. Er bekam die Aussage man nutze hierzu die &#8220;<strong>Beihilfes&#228;tze</strong>&#8220;. Komisch dachte der Kunde und fragte nach.<em> &#8220;Ich bin doch gar nicht beihilfeberechtigt und auch kein Beamter oder Angestellter im &#214;ffentlichen Dienst. K&#246;nnen Sie mir bitte eine Liste senden?&#8221;</em> Antwort: Nein, die finden Sie im Internet. &#8220;Und auf welcher Grundlage machen Sie das?&#8221; wollte der Kunde weiter wissen. Antwort: &#8220;Wir machen das immer so.&#8221;</p>
<p><em><strong>(Anmerkung: Ich habe dazu den Versicherer angeschrieben und um Antwort gebeten. Diese stelle ich dann gern hier ein.)</strong></em></p>
<p>Da verl&#228;sst sich ein Kunde auf eine Aussage in den Bedingungen (wobei bei der HUK keinerlei Formulierung zu &#8220;angemessen&#8221; oder &#8220;100%&#8221; drin steht, sondern nur der oben zuerst zitierte Text. Noch schlimmer, denn hier haben andere Versicherer eine erg&#228;nzende Formulierung angef&#252;gt und schreiben:</p>
<blockquote><p>Die Erstattung erfolgt maximal zu beihifef&#228;higen H&#246;chsts&#228;tzen.</p></blockquote>
<p>Diese finden Sie in den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/beihilfevorschriften_des_bundes_2009.pdf" target="_blank">Beihilfevorschriften des Bundes</a></strong> (<strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/beihilfevorschriften_des_bundes_2009.pdf" target="_blank">Direktlink</a></strong>) oder der L&#228;nder. Wenn Sie Beamter sind, dann kennen Sie diese wom&#246;glich. Doch wer als &#8220;normaler&#8221; Versicherter mit einem privatrechtlichen Vertrag macht sich Gedanken &#252;ber Beihilfes&#228;tze??? Und was ist, wenn der Gesetzgeber die Beihilfes&#228;tze &#228;ndert?</p>
<p>Schauen Sie mal in Ihren eigenen PKV Vertrag- was finden Sie dort bei Hilfsmitteln? Fragen Sie sonst telefonisch nach und bestehen auf einer schriftlichen Aussage. Sollte es ein eigenes Verzeichnis in dem Unternehmen geben, so lassen Sie sich dieses &#252;bersenden und vergleichen dieses mal mit den <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/beihilfevorschriften_des_bundes_2009.pdf" target="_blank">Beihilfes&#228;tzen</a></strong>. (Ab Seite 45)</p>
<p><strong>Beachten Sie bitte auch noch:</strong></p>
<p>Sind die S&#228;tze an die <strong>Inflation</strong> angepasst? <strong>Wann</strong> werden diese <strong>&#252;berpr&#252;ft</strong>?</p>
<p>In unserem Fall der KG Behandlung finden wir die L&#246;sung auf Seite 45 der <strong><a href="http://www.online-pkv.de/files/beihilfevorschriften_des_bundes_2009.pdf" target="_blank">Beihilfevorschriften des Bundes</a></strong>. Maximalbetrag laut Beihilfe 19,50 EUR. Somit h&#228;tte unser Kunde hier nur 195 EUR statt den bezahlten 265,80 EUR bekommen. Das entspricht einer zus&#228;tzlichen Eigenbeteiligung von 70,80 EUR oder anders gesagt 26% des Rechnungsbetrages. Ob das bei Vertragsabschluss so gewollt war?</p>
<p>Nun ist dieser Betrag &#252;berschaubar und schnell bezahlt. Bedenken Sie doch bei <strong>Schlaganf&#228;llen, Unf&#228;llen mit Knochenverletzungen</strong> etc. sind oft <strong>langfristige</strong> Behandlungen n&#246;tig. 100 Behandlungen sind da keine Seltenheit und somit drohen hohe Eigenbeteiligungen.</p>
<p>Daher w&#228;hlen Sie Ihre Krankenversicherung bewusst aus und beachten die Auswahlkriterien. (<strong><a href="http://www.online-pkv.de/28-0-Auswahlkriterien.html" target="_blank">Link zu Kriterien und Fragebogen</a></strong>)</p>
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