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Artikel mit ‘Hilfsmittel’ getagged
25.
Januar '10
Ich weiss gar nicht mehr wie oft ich schon solche Fälle erlebt habe. Da gab es die PKV Beratung in 29 Minuten und 10 Sekunden oder aber den Fall des einen mehr oder minder qualifizierten Vermittlers der zum Weglassen von Gesundheitsangaben riet. Letzten Freitag, kurz nach 20 Uhr im letzten Gespräch des Tages gab es wieder zwei solche, wovon ich zumindest einen nicht vorenthalten möchte.
Ein von mir beratener Kunde wird wegen einer Frage zur Geldanlage (nicht mein Gebiet) durch seinen M** Berater aufgesucht. Nachdem man so ins Gespräch kommt erzählt der Kunde vom Thema PKV. Er beschäftigt sich gerade damit.
Nachdem der Berater “das auch kann” macht dieser ein Angebot und es kommt zu einigen Fragen und folgendem Austausch (sinngemäß wiedergegeben, K: = Kunde, B: = Berater)
K: Ich hab da mal sowas gelesen von gemischten Anstalten. Wie ist das denn hier und sind die wichtig?
B: Ne, brauchen Sie nicht, wenn Sie ins Krankenhaus müssen wird es gezahlt, sonst braucht man das nicht.
Da ja die Leistungspflicht in gemischten Anstalten ja auch “gar nicht” wichtig ist und auch Regelungen zu Kur-, Reha- und Anschlußheilbehandlungen gänzlich unwichtig sind. Wie es kommt das so was “draußen” beraten wird, nunja. Aber es wird noch besser:
K: Ich habe da noch ne Frage zum Krankengeld. In der GKV wird dieses ja 78 Wochen gezahlt, in der PKV doch unbegrenzt, oder?
B: Nein, Nein. Auch in der PKV endet dieses nach 1,5 Jahren. Länger gibt es das auch da nicht.
Aha, und warum ist das dann eines der großen Unterscheide die Betrachtung der unterschiedlichen Leistungsdauern bei dem Krankentagegeld und der Frage was ist BU, AU und Invalidität? Und als ob diese Sachen nicht genug Beweis für die (fehlende) Qualifikation des Beraters waren, kam dann noch was:
K: Es gibt doch offene und geschlossene Kataloge bei den Hilfsmitteln. Aber bei den geschlossenen hab ich doch dann irgendwann ein Problem, es wird doch nur das gezahlt was drin steht, nicht wahr?
B: Nein, Hr. X, da brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Das wird jährlich/ in regelmäßigen Abständen angepasst. Dazu muss man sich nicht Gedanken machen.
Manchmal frage ich mich ernsthaft was der zu beratene Kunde verbrochen haben muss, um an so einen Berater zu gelangen. Erst wird er im Zweifel von einem vermeintlichen Online Vergleich zu einer Anfrage aufgefordert (Blog Beiträge “unsinnige Werbung”) dann landet er bei einem Vermittler der keine Ahnung hat. Sorry. Nichts gegen Fehler- die passieren immer und überall wo gearbeitet wird, aber man sollte als Berater schon wissen wovon man spricht, sich spezialisieren oder es eben anderen überlassen.
Weiterführende Informationen:
Leitfaden Private Krankenversicherung
Auswahlkriterien zur PKV
Kriterienfragebogen als ausfüllbare pdf Datei
Tags: Berater, gemischte Anstalten, Hilfsmittel, Krankengeld, Krankentagegeld, unfähig
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26.
Oktober '09
Am 29. Januar diesen Jahres schrieb ich bereits über die Erklärung zu der Hilfsmittelversorgung des Deutschen Rings. Diese beschäftigte sich mit der Formulierung der Beschaffung der Hilfsmittel, welche im Markt zu Irritationen führte. Daraufhin gab der Dt. Ring eine so genannte geschäftsplanmäßige Erklärung ab.
Nun folgen zum (nächstmöglichen Termin) die Bedingungsänderungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABV) und diese lauten wie folgt:
Tarif Classic und Classic+, Esprit (auch X, MX, M), Comfort und Comfort+ (wird ergänzt um)
“Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, so werden höchstens die Kosten übernommen, die im Rahmen der möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform oder beim Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings angefallen wären.”
Somit ist klar geregelt- anfragen vor der Hilfsmittelversorgung, oder Begrenzung auf die dort angefallenen Kosten. Eine klare und deutliche Regelung, meiner Meinung nach.
In den Tarifen A, B (auch BA, BK), BE, med+, RAS, RSS
Die Erstattung von Logopädie und Ergotherapie ist nun in den Bedingungen genannt.
In den Tarifen B (Beihilfe div.), M80, Profi M/S, Esprit, EspritX, Comfort/+, Classic/+, RAS und RSS
bei den medizinisch notwendigen Krankentransporten (Auslandsrücktransport) wird hinzugefügt:
“Rücktransporte aus dem Ausland werden auf der Grundlage der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Richtlinien für die Durchführung von Ambulanzflügen erstattet”
Unteranderem arbeitet auch der DRK Flugdienst nach diesen Richtlinien.
Tarif Comfort+
Im Bereich der Auslandskosten und der Bindung an eine deutsche Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) wird klargestellt:
“Ärztliche und Zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig. Über den Höchstsätzen liegende Kosten werden gemäß den geltenden Bestimmungen der GOÄ/ GOZ erstattet. Dieser Tarif sieht für Auslandsrechnungen keine tarifliche Bindung an die jeweils geltende deutsche GOÄ/ GOZ vor.”
Somit sind die Klarstellungen sowohl im Neugeschäft als auch im Bestand sehr zu begrüßen. Passend dazu lesen Sie bitte auch den Artikel zu der Anhebung der Festbeträge des Dt. Rings.
Tags: Auslandsrücktransport, Bedingungsanpassung, Comdort, Dt. Ring, Esprit, Heilmittel, Hilfsmittel, Klarstellung, Profi S
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15.
September '09
oder: Was Garantien eigentlich wert sind.
Im meinem Blogbeitrag vom 28. August 2009 (Direktlink) berichtete ich über eine erfreuliche Neuerung, das Gothaer Hilfsmittelmanagement. Hier schrieb man dem Vermittler, man könne seine “Beraterhaftung optimieren“, denn man leiste ja viel mehr als die in den Bedingungen genannten Hilfsmittel. Den entsprechenden Anhang an diese Mail finden Sie hier. Das sieht ja gut aus, dachte ich mir und erzählte dieses einer bei der Gothaer versicherten Kundin.
Diese bat mich, damit es rechtssicher dokumentiert wird, die Gothaer zu informieren es solle doch in die Police oder zumindest rechtsverbindlich dokumentiert werden. Soweit so gut. Das Schreiben mit der Bitte finden Sie hier.
Daraufhin hatte ich ein interessantes Gespräch mit einem sehr netten und kompetenten Mitarbeiter der Hauptverwaltung über dieses Thema und bat diesen um weitere Informationen. Das Ergebnis war leider weniger amüsant.
Mir wurde telefonisch mitgeteilt das diese “zusätzlichen” Hilfsmittel ja so gar nicht kalkuliert seien, man diese nicht leisten könne und es somit nicht sein kann, das entsprechende Informationen in die Police kämen oder rechtsverbindlich gegenüber dem Versicherten dokumentiert werden. Was???
Da schreibt ein Versicherer “seinem” Vermittler wie toll er doch ist und gibt eine Hilfsmittelgarantie ab um die Beraterhaftung zu “optimieren” und dann so was? Was kann denn ein Kunde oder Vermittler noch glauben?
Nach einem Gespräch mit meiner Kundin, welche sehr überrascht war, bat ich den Versicherer nochmals um eine schriftliche Klarstellung zum Verständnis. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben mit folgendem Wortlaut.

Aus meiner Sicht disqualifiziert sich ein Unternehmen mit solchen Geschäftsgebaren selbst. Natürlich könnte man hingehen und im Leistungsfall sich über eine Prospekthaftungsklage ein Hilfsmittel zu erstreiten, aber mal im Ernst. Unterstellt ich brauchte ein Hilfsmittel mit einem höheren, fünfstelligen Eurobetrag von dem ich dachte es würde bezahlt, laut Garantie. Wie wahrscheinlich ist es denn dann, das ich finanziell und überhaupt in der Lage bin solch einen Klageweg zu bestreiten und wenn ja, wann bekomme ich es denn dann???
Nun kommen wieder die, die behaupten der Versicherer leistet das bestimmt. Nun hat aber der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 29/03) bereits am 19. 05. 2004 entschieden, das eine solche Aufzählung von Hilfsmitteln abschließend ist. (Link zum Urteil)
Fassen wir zusammen:
1.) Eine Privater Krankenversicherer erklärt gegenüber dem Vermittler mit einem Prospekt er ist ja toll und leistet über die Hilfsmittelgarantie mehr als in den Bedingungen steht.
2.) Dann möchte der Kunde das verbindlich erklärt haben und der Versicherer sagt “Nö, machen wir nicht, ist ja nicht kalkuliert”
3.) … und bestätigt schriftlich das die im Bedingungswerk genannten Hilfmittel abschließend sind- kein Wort von der Garantie mehr
Tun Sie sich und Ihrem Versicherungsschutz einen Gefallen. Glauben Sie nur das, was in den Bedingungen des Versicherungsschutzes geregelt ist. Alles was Sie vom Prospekt oder tollen Geschichten glauben gemacht bekommen – vergessen Sie es!
Weiterführende Informationen:
Auswahlkriterien zur PKV (LINK)
Schreiben an die Gothaer (LINK)
Prospekt (LINK)
Antwort der Gothaer (LINK)
Ergänzung: Derzeit gibt es noch weiteren Schriftverkehr mit der Gothaer und dem BaFin. Ich halte Sie auf dem Laufenden.
Und anscheinend wieder nix gelernt: Am 1. März können Sie hier die Fortsetzung der “unendlichen Geschichte lesen”
Tags: Gothaer, Hilfsmittel, Hilfsmittelgarantie, IV ZR 29/03
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28.
August '09
Guten Morgen,
es ist wie es ist- oder anders: Was nicht geschrieben steht muss man notfalls erstreiten. Aber natürlich sind weitestgehende Klarstellungen durch die Gesellschaften durchaus zu empfehlen. Das hat auch die Gothaer Krankenversicherung mit einem nun aktualisierten Schriftstück getan.
In dem “Prospekt” bzw. der Vermittlerinformation und der spannenden Überschrift “Optimieren Sie Ihre Beratungshaftung” wird über die Gothaer Hilfsmittelgarantie berichtet. Diese erweitert die Formulierungen aus den Bedingungen, denn diese sind in §4 Abs. 3.3 (Teil II, Tarifbedingungen) der AVB wie folgt beschrieben:
Vertraglich versicherte Hilfsmittel sind nach § 4 Abs.
3.3 (Teil II, Tarifbedingungen) der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenund
Krankenhaustagegeldversicherung (AVB):
Brillen, Kontaktlinsen
Hörgeräte mit Ohrpassstück, Hörbrillen
Sprechapparate (Stimm-Ersatzhilfen/-Prothesen, Tonerzeuger)
Stützapparate (Orthesen, Orthesenschuhe, Korsett)
Orthopädische Einlagen
Orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen
Bandagen
(Kompressions-/ Funktionssicherungs-/ Stabilisierungs-
/Ruhigstellungsbandagen, Leibbinden, Cervicalstütze/Halskrawatte,
Bruchbänder)
Kompressions-/Gummistrümpfe
Körperersatzstücke (Prothesen, Epithesen)
Krankenfahrstühle (Leichtgewicht-, Aktiv-, Elektro-Rollstühle)
Das ist im Vergleich zu anderen Anbietern nicht unbedingt umfangreich und somit hat die Gothaer nicht erst jetzt die Leistungen mit dem Prospekt erweitert. Die neue Aufzählung ist eine fast DIN A4 Seite lang und nennt eine ganze Reihe von Hilfsmitteln die es vorher so nicht in den Bedingungen gab. Sehr gut für den Kunden da die Formulierungen verständlich und klar sind und die Leistungen deutlich umfangreicher.
Da ja nach dem BGH Urteil nur das maßgebend ist, was in den Bedingungen steht bzw. in dem Versicherungsschein verankert ist, habe ich die Gothaer mit heutigem Schreiben für einen konkreten Kundenvertrag gebeten, dieses so in der Police zu dokumentieren.
Ob das so passiert kann ich noch nicht sagen, aber ich werde berichten.
Weiterführende Informationen:
Prospekt, Stand 08/2009 (Link)
Schreiben an die Gothaer (Link)
Noch eine kleine Ergänzung:
in der ersten Version der Hilfsmittelgarantie hieß es:
Über die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführten Hilfsmittel hinaus übernimmt die Gothaer Krankenversicherung AG bei medizinischer Notwendigkeit auch Kosten für die unten aufgeführten Hilfsmittel.
in der zweiten (siehe Link oben zum Prospekt) heißt es nun:
Die Gothaer Krankenversicherung AG übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit auch Kosten für die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel.
Ein Schelm wer böses dabei denkt!
Die Antwort ist eingetroffen:
Mehr dazu und wie man Kunden und Vermittler für dumm verkauft lesen Sie hier. (Direktlink) (ab 16.09.2009)
Tags: Gothaer, Hilfsmittel, Hilfsmittelgarantie, Prospektaussagen
Veröffentlicht in Private KV, Recht | 1 Kommentar »
04.
August '09
Liebe Leser,
eine Internetseite lebt natürlich von Veränderungen und aktuellen Anpassungen.
Aufgrund vieler Fragen unserer Mandanten und Nutzer habe ich die folgenden Begriffe und entsprechende Erklärungen dem Glossar hinzugefügt.
Hilfsmittel – ein viel diskutiertes Thema
Reha – was ist das eigentlich?
Transportkosten – worauf soll/ muss ich achten
STIKO – Die ständige Impfkommission und deren Empfehlungen
Sollten Sie weitere Begriffe vermissen oder Informationen benötigen, so senden Sie mir gern eine Nachricht.
Tags: Hilfsmittel, Reha, STIKO, Transportkosten
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