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Artikel mit ‘Gothaer’ getagged
28.
September '10
Sie kennen das ja nun schon. Im Juli veröffentlichte ich bereits hier im Blog die Beitragsgarantien der Gothaer Krankenversicherung für 2011. Nun gibt es auch hier weitere, detailliertere Informationen zu den betroffenen Tarifen und den entsprechenden Personengruppen.
Teilweise kommen hier doch sehr hohe Anpassungen zu Stande, wobei berücksichtig werden muss:
- Wann wurde der Tarif letztmalig angepasst?
- Welche Sterbetafel(n) wurden berücksichtigt
- Wo lag der Ursprungsbeitrag und wie ist dieser im Verhältnis zum Markt?
Anpassungen/ Erhöhungen finden somit in den folgenden Tarifen statt:
BSS bei Männern (+18 bis 22%), Frauen(+9 bis 22%) und Kindern (+22%)
MA1 3, MAX1 bei Männern (+18 bis 22%)
MAX 2 auch bei Frauen (+ 11 bis 13%, Jugendliche -2,7%)
MAX2 bei Männern (+38 bis 43%)
Medi Comfort (+ 14 bis 15%) und Medi Start 1, 2 BO/BOV/SB/SBV bei Männern (+18 bis ca. 30%)
Medi Natura bei Frauen (+14 bis 16%)
Medi Vita Z bei Frauen (+11 bis 17%)
SE1 und SE1V bei Männern (+6 bis 10%)
MTG0-2, MTG6 bis MTG52 bei Frauen ( Senkungen und bis zu +33%)
TG1, TG13 und TG2 bei Männern (++4 bis 50%)
TG13 bei Frauen (+17 bis 40%)
TG 6 bis TG52 bei Frauen (+17 bis 33%) und Männern (+8 bis 50%)
Genaue Anpassungshöhen für den Bestandskunden sind noch nicht vorhanden. Diese werden in der Regel im November, Dezember an die Kunden versandt.
Sollten Sie darüber nachdenken, eine Veränderung Ihres Versicherungsschutzes vorzunehmen, so lassen Sie sich ausreichend Zeit mit der Auswahl. Prüfen Sie in jedem Fall eine Umstellung innerhalb der derzeitigen Gesellschaft, nachdem Sie Ihre Ansprüche und Auswahlkriterien definiert haben. (–> Fragebogen zu Auswahlkriterien)
Tags: BAP, BAP 2011, Gothaer
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31.
August '10
Am Freitag der letzten Woche hatte ich bereits zu der Verkürzung der Antragsfrage bei Psychotherapie geschrieben. Mit der Überarbeitung des Antrages (Druckstück Nr. 204734) hat die Gothaer Krankenversicherung einige Antragsfragen verändert. Schauen wir uns diese Veränderungen doch einmal im Detail an:
So lautet die Frage nach Behandlungen und Untersuchungen etc. im alten Antrag:
Fanden Behandlungen, Untersuchungen (hierzu zählen auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen oder Operationen statt bzw. sind solche beabsichtigt oder angeraten?
a) in den letzten 3 Jahren ambulant durch Ärzte, Heilpraktiker oder Angehörige anderer Heilberufe
b) in den letzten 5 Jahren stationär (auch in Kurkliniken oder Sanatorien)
c) in den letzten 10 Jahren durch Psychotherapeuten oder Psychiater
Im neuen Antrag sind diese Fragen detaillierter und aufgeteilt in mehrere Antragsfragen:
Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen (auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen, Behandlungen oder Operationen durch Ärzte, Heilpraktiker oder Angehörige anderer Heilberufe statt bzw. sind solche beabsichtigt?
Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen statt oder sind solche beabsichtigt oder angeraten? Bitte auch Aufenthalte in Kurkliniken oder Sanatorien angeben.
Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Therapien/Gesprächstherapien, Untersuchungen oder Beratungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen/Störungen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
Neu ist auch die Abfrage und als Pflichtangabe zu beantwortende Angabe zur Branche. Wird diese nicht beantwortet, so kommt es zu Rückfragen.
Im sonstigen Verlauf haben sich die (risikorelevanten) Fragen nicht weiter verändert. Sollten Sie den Antrag im Original einmal anschauen wollen, so finden Sie in der Rubrik Antragsunterlagen im Downloadsbereich das entsprechende Formular.
Tags: Antragsformular, Gothaer
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27.
August '10
Vor gar nicht so langer Zeit galt alles was mit Psyche, Psychosomatik und dergleichen zu tun hat als absolutes K.O. für (fast) jeden Krankenversicherer. Auch damals gab es durchaus Möglichkeiten den Versicherungsschutz trotz Psychotherapie zu bekommen, allerdings nicht ohne Ausschlüsse und meist nur in Gruppenverträgen.
Nachdem die AXA Krankenversicherung im letzten Jahr die Abfragezeiträume in den Anträgen von 10 auf 3 Jahre verkürzt hat, geht auch die Gothaer Krankenversicherung einen ähnlichen Weg.
In dem bisherigen Antragsformular (Druckstück AN 204734, Stand 2008) der Gothaer fand sich zur Psyche folgende Frage:
Fanden Behandlungen, Untersuchungen (hierzu zählen auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen oder Operationen statt bzw. sind solche beabsichtigt oder angeraten? (…) c) in den letzten 10 Jahren durch Psychotherapeuten oder Psychiater
Nun, im neu eingeführten Universalantrag (204734_20100801, Danke Kollege König für den Tipp) sieht es anders aus. Dort wird nun gefragt:
Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Therapien/Gesprächstherapien, Untersuchungen oder Beratungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen/Störungen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
Die Frage ist detaillierter geworden, jedoch hat sich der Abfragezeitraum halbiert. Für Personen die den Weg in die Private Krankenversicherung (PKV) gehen wollen oder bisher vergeblich gehen wollten, ergibt sich hier vielleicht ein neuer Ansatzpunkt. Das jedoch nur dann, wenn die Auswahkriterien der Tarife passen und den eigenen Ansprüchen entsprechen.
Weitere Artikel zur Gothaer Krankenversicherung
Tags: Abfragezeitraum, Antragsunterlagen, Gothaer, Psychotherapie
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15.
Juli '10
Nach der Axa und der Central hat nun auch die Gothaer Krankenversicherung Ihre Beitragsgarantien veröffentlicht.
Die folgenden Tarife werden für Männer NICHT angepasst. Hier gibt es eine Beitragsgarantie bis Ende 2011.
MediVita250
MediVita500
MediClinic
MediVitaZ90
MediVitaZ70
Nochmals der Hinweis: Diese Garantie der Nichtanpassung gilt nicht für Frauen, nicht für Kinder und Jugendliche und auch nicht für andere Tarife.
Weitere Artikel zur Gothaer Krankenversicherung aus diesem Blog finden Sie hier.
Artikel rund um die Gothaer, die (vermeintliche) Hilfsmittelgarantie etc.
Tags: BAP, BAP 2011, Gothaer
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01.
März '10
Im letzten Jahr gab es bereits einige Artikel zu dem Thema: “Wie Kunden und Vermittler für dumm verkauft werden sollen: Das Gothaer Hilfsmittelmanagement“. Nachdem ich dann dazu auch die Aufsichtsbehörde (BaFin) um eine Stellungnahme und Tätigwerden gebeten hatte, schrieb ich auch einige Softwarehäuser an.
Darunter waren neben kvpro.de auch die Unternehmen softfair und Morgen und Morgen.
Bisher hat es nur eines, nämlich KV Pro geantwortet und seine Aussagen in der Software angepasst.
Vorher lautete die Aussage in der Vergleichssoftware:

Neu hat man die Tatsache das “nicht policiert wird” was hier versprochen wird, somit im Leistungsfall ein Streit droht was rechtsverbindlich ist und was nicht, hinzugefügt und es lautet:

Die anderen beiden Softwarehäuser haben es lt. meiner Information noch nicht geändert. Eines der beiden meint mit nicht antworten zu müssen, weil ich ja kein Lizenznehmer bin. Auch eine Auffassung Anregungen und Kritik zu bearbeiten.
Erstaunlich ist aber der Vergleichsrechner auf der Gothaer eigenen Seite.
Über die Maklerseite der Gothaer erhält man, Stand 25. 02. 2010) folgenden Ausdruck:

Wie man als Gesellschaft nach dem Schriftwechsel noch so einen Vergleich auf der eigenen Maklerseite bestehen lassen kann, ist mir völlig unklar. Warum dieses (auch wenn es sich um einen Drittanbieter handelt) so nicht korrigiert, bzw. zumindest den Anbieter bittet das zu tun, kann ich mir nicht erklären.
Das bestärkt mich in meiner Auffassung, das man hier einen Anschein erwecken will, den es so in den Bedingungen nicht vertraglich vereinbart gibt. Aber machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken. Gern kommentieren Sie dieses unten.
Tags: Fortsetzung, Gothaer, Hilfsmittel, Hilfsmittelgarantie, Hilfsmittelmanagement
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