Artikel mit ‘GKV’ getagged

05.
Oktober '11

Novitas BKK akzeptiert Abmahnung und gibt Verpflichtungserklärung ab


So ist das mit Aussagen wie “beste Angebote” oder anderen Übertreibungen. Diese sind im freien Wettbewerb nun einmal nur dann zulässig, wenn diese wahr und belegbar sind. Aus diesem Grund hat die “Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.” die Novitas Betriebskrankenkasse (BKK) abgemahnt.

In der Abmahnung vom 13. 09. 2011 beanstandet die Wettbewerbszentrale die folgenden Behauptungen der NOVITAS BKK in Bezug auf den Test der Stiftung Warentest folgende Behauptungen zu verbreiten.

“Beste Angebote beim großen Krankenkassentest, Novität BKK Maximum an Service, Ausgabe 6/2010″

und auch

“Ausgezeichnete Leistungen beim großen Krankenkassentest. Novität BKK Besonderer Service Ausgabe 6/2010″

Mit der, am 22. 09. 2011 abgegebenen und mir in Kopie vorliegenden Verpflichtungserklärung, beugt sich die Novität BKK den Wettbewerbshütern. Unter Androhung einer Vertragsstrafe, in noch durch die Wettbewerbszentrale festzusetzender Höhe, erklärt der Vorstand der BKK, Ernst Butz, den Verzicht auf die oben genannten Werbeaussagen.

Mit dem ersten Platz bei der Zeitschrift Öko Test wirbt man hingegen immer noch.

Novitas BKK, Internetseite vom 4. 10. 2011, 23:52 Uhr

Das generelle Phänomen bei Testergebnissen ist aber ein anderes. Ein Test für eine gesetzliche oder private Krankenkasse / -versicherung kann nie eine “beste” hervorbringen. Zu Unterschiedlich sind die Ansprüche, Anforderungen und Wünsche an den Leistungsumfang.

Bevor Sie also auf solche Testsieger hereinfallen, schauen Sie sich genau an:

  • wie ihre Bedürfnisse sind
  • was mindestens enthalten sein muss
  • was Sie ggf. selbst an Kosten tragen können

Erst dann bilden Sie sich einen Marktüberblick und sprechen mit einem Spezialisten. Auch bei den Fragen Privaten Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsabsicherung ist ein Test nicht geeignet. Warum und wie diese doch so “hübsch” gemacht werden, lesen Sie auch in folgenden Beiträgen.

Finanztest und der Test von Berufsunfähigkeitstarifen

Ratings und Tests – eine echte Auswahlhilfe? 

Wirtschaftswoche PKV Test – Unsinn zum Quadrat

14.
September '11

Direktversicherung verhindert PKV Übertritt, oder: Wie durch eine betriebliche Altersvorsorge Versicherungspflicht in der GKV eintritt


So kurz vor dem Jahresende werden die Werbebriefe und Anrufe mehr.

“Sie müssen noch die betriebliche Altersvorsorge nutzen.” und “das bringt ihnen eine saftige Steuerersparnis”.

Das sind Aussagen, die hören viele Angestellte immer öfter, je näher das Jahresende rückt. Ein wichtiger Punkt wird aber dabei oftmals vergessen. Die Gefahr wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück zu müssen und das als Pflichtmitglied- ohne Wahl.

Die Vorteile einer Direktversicherung sind sicher unumstritten. Da werden Sozialversicherungsbeiträge gespart, Steuervorteile generiert und eine Altersvorsorge aufgebaut. Leider “vergessen” Berater Verkäufer oftmals einen entscheidenden Nachteil.

Durch den Abschluss einer Direktversicherung vermindert sich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Das führt aber ggf. auch dazu, dass die Jahresarbeitentgeldgrenze (JAEG) vielleicht unterschritten wird.

Mehr Informationen: Neue Beitragsbemessungsgrenze, höhere Beiträge in der GKV ab 2012

Für die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bzw. einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Überschreiten der Grenze nötig. Dabei ist es nicht nur so, dass die laufende Grenze des Jahres überschritten werden muss, auch die Grenze für das Folgejahr muss überschritten werden, damit keine Versicherungspflicht eintritt.

Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel:

Ein Arbeitnehmer verdient 52.000 EUR Jahresbruttoeinkommen. Dieser ist mit einer Prämie von 500 EUR (gesamt inkl. 30 EUR Pflegepflichtversicherung) privat krankenversichert. Mit seinem Einkommen von 52.000 EUR ist der Arbeitnehmer problemlos über der Grenze zur freiwilligen Versicherungspflicht für dieses, aber auch für das kommende Jahr.

Das ändert sich aber mit Abschluss einer Direktversicherung. Danach ergibt sich (selbst bei Berücksichtigung der Steuerersparnis und Ersparnis von SV-Beiträgen) eine MEHRBELASTUNG nach der Direktversicherung von 92 EUR pro Jahr UND es löst eine Pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Durch klick auf das Bild, erhalten Sie diese Berechnung vergrößert.

(c) online-pkv.de

Bevor Sie sich also mit der Direktversicherung in eine GKV Pflicht begeben, aus der Sie und Ihre Arbeitgeber höhere Belastungen tragen müssen, überlegen Sie diesen Schritt genau. Nicht nur die Mehrbelastung ist ein Problem, viel größer ist das Problem der Leistungsverschlechterung durch Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse.

Nur wenn Ihr Einkommen so hoch ist, das genug “Luft” zur Versicherungspflichtgrenze liegt, nur dann macht ein solcher Schritt Sinn. Weiterhin kommt es natürlich entscheidend auf die Auswahl des richtigen Versicherers an. Achten Sie hierbei insbesondre auf Vertragsbedingungen, garantierte Ansprüche und Möglichkeiten den Vertrag flexibel gestalten zu können.

Mehr Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung

Befreiung von der Versicherungspflicht

 

09.
August '11

Der nächste (Werbe-)Unsinn: “PKV für Männer ab 2012 deutlich teurer- unterschreiben Sie jetzt”


So oder so ähnlich klingen momentan Zeitungsanzeigen, Werbemails oder Anrufe. Klar, der Eine oder Andere wird hier schnell hellhörig, klappt doch “morgen wird es teurer” fast immer. Schnell beraten und verkauft, schnell unterschrieben und oftmals schnell wieder bereut. Der so gemachte Schritt in die Private Krankenversicherung (PKV) ist nur eins, der definitiv falsche Weg.

Warum zahlen Männer (bisher) weniger als Frauen?

Die Erklärung dafür liegt in der Kalkulation und unter anderem in der Lebenserwartung. Eine Private Krankenversicherung (PKV) muss ihre Leistungen bis zum Lebensende eines Versicherten erbringen und das Tag für Tag, Jahr für Jahr. Lebt somit ein Versicherter nur 60 statt 70 Jahre, so “spart” die PKV 10 Jahre Kosten, da keine Leistungsausgaben mehr anfallen. Für die Kalkulation ist es demnach wichtig zu wissen, wie lange die durchschnittliche Lebenserwartung ist. Laut Statistischem Bundesamt hatte ein, im Jahre 2009 geborener, Junge eine Lebenserwartung von 77,46 Jahren. Ein zum gleichen Zeitpunkt geborenes Mädchen allerdings 82,57 Jahre, lebt also statistisch gesehen voraussichtlich mehr als 5 Jahre länger. In diesen Jahren wollen die Kosten für Arztbesuche, Medikamente und sonstigen Gesundheistkosten aber auch bezahlt werden und unter anderem deshalb zahlten die Frauen bisher mehr für die private Krankenversicherung als Männer.

Was genau hat es denn überhaupt mit dem “es wird teurer” auf sich und warum nur für Männer?

Bei der hier angesprochenen Prämienerhöhung für Männer handelt es sich um daher die Einführung der so genannten Unisextarife. Bereits in 2006 wurde eine andere Änderung der geschlechtsspezifischen Kosten umgesetzt. Seitdem werden die kalkulatorischen Kosten für Schwangerschaft und Geburt nicht mehr allein von den Frauen getragen, sondern sind in den Tarifen für Männer und Frauen gleichermaßen verteilt. Ab 2012 folgt dann auch die “Vereinheitlichung” der Kosten aufgrund steigender Lebenserwartung. Zukünftig zahlen somit Männer und Frauen den gleichen Beitrag. Da die Kosten aber nicht sinken, ist eine Reduzierung der Beiträge von weiblichen Versicherten nicht einfach möglich. Das hat zur Folge, dass die Kosten für Männer steigen.

Wie hoch sind die Steigerungen denn und wen betreffen diese?

Umgesetzt werden die neuen Prämien für das Neugeschäft in der Privaten Krankenversicherung. Die genaue Prämienerhöhung ist vom Tarif, der Kalkulation und verschiedenen Faktoren abhängig. Daher kann man nicht pauschal sagen, die Prämien erhöhen sich für Männer um X Prozent. Stellen wir uns vor, es gäbe zwei Tarife bei zwei Gesellschaften. Diese wären leistungsmäßig vollkommen identisch, sind aber unterschiedlich von der Anzahl der männlichen und weiblichen Versicherten. Sehr vereinfacht bedeutet dieses folgendes:

Tarif A hat angenommen 1.000 Versicherte, wovon 100 Frauen und 900 Männer sind. Im Tarif B liegt die Verteilung anders. Dieser hat je 500 Männer und Frauen versichert.

Der erste Tarif wird aufgrund der geringen Anzahl von Frauen tendenziell weniger Anpassungsbedarf haben und somit für die Männer geringere Mehrkosten aufweisen als der 2. Tarif. Hier sind deutlich mehr Kosten “aufzufangen” und diese müssen auf die männlichen Versicherten umgelegt werden. Das führt zu einer stärkeren Anpassung in den Tarifen. Wie genau diese aber aussieht, welche Höhe die Anpassung erreichen kann oder wird, werden wir nicht vor 2012 wissen. Diese Darstellung ist allerdings wirklich sehr, sehr vereinfacht und in der Praxis deutlich komplizierter.

Viele Gesellschaften geben daher heute so genannte Beitragsgarantien für Ihre Tarife bis 2012 heraus. So werden die Kunden heute eher in den Tarifen gehalten bzw. Gesellschaften versprechen sich davon, neue Kunden zu gewinnen oder bestehenden keinen Grund zur Kündigung zu geben. Wer dennoch merkt, das der Tarif oder gar der Versicherer nicht zu ihm passt, der muss sich an Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen halten.

Und was ist nun mit der Werbung “noch schnell vor Unisex in die PKV?

Das ist der übliche Werbeunsinn. Genauso wie oftmals zum schnellen Abschluss geraten wird, das hatte ich bereits im Beitrag “Sie müssen sich aber schnell entscheiden- der Unsinn von Verkäufern in der PKV“.

Sollten Sie also bereits freiwillig versichert sein und noch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), so überlegen Sie sich die Entscheidung für die Private Krankenversicherung sorgfältig. Der Schritt in die Private Krankenversicherung (PKV) will gut überlegt und geplant sein und setzt eines zwingend voraus- ZEIT. Nehmen Sie sich diese einfach und lassen sich nicht drängen. Klar ist es schön, weniger zu bezahlen. Klar ist es schön “noch schnell ein Jahr jünger in die PKV zu können” und natürlich wollen wir alle durchaus preiswerten Schutz und Geld sparen.

Bedenken Sie aber bei der Auswahl nicht nur den momentanen Beitrag. Wichtig sind unter dabei auch:

die Familienplanung

die berufliche Planung

die Leistungswünsche und Auswahlkriterien zur PKV

Tarife und Gesellschaftsdaten und -fakten

und vieles andere mehr. Ohne eine solide und “entspannte” Beratung, sollten Sie sich nicht zu einem vorschnellen Wechsel überreden lassen. Auch Unisextarife oder das Eintrittsalter sind nicht Grund genug, sich übereilt zu entscheiden.

27.
Juli '11

Studienende – muss, kann oder darf ich nun in die Private Krankenversicherung (PKV)


Für viele Studenten endet in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten das Studium oder hat es bereits geendet. Viele von diesen Studenten beginnen unmittelbar nach dem Studium eine Tätigkeit, welche mit einem Einkommen über der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) liegt. Diese liegt im Jahr 2011 bei 49.500 EUR Bruttojahreseinkommen.

Für diese Studenten bieten sich verschiedene Möglichkeiten für den Krankenversicherungsschutz an. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, wie und wo bisher Versicherungsschutz bestand.

Studenten die bisher in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind

Die studentische Krankenversicherung in der GKV endet nicht automatisch. Dieses bedeutet insbesondere, es ist KEINE Eile geboten und die Entscheidung sollte gut überlegt sein. Tun Sie nichts, so bleiben Sie weiterhin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, der Arbeitgeber meldet Sie entsprechend an und führt die Beiträge ab. Die Mitgliedschaft ist auch hier nicht auf “Ewigkeiten” geschlossen. Diese ist immer zum Ende des übernächsten Monats kündbar. Dabei gibt es auch, auch wenn manchmal einige Kassen etwas anderes behaupten, keine 18-monatige Bindungsfrist bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung.

Daher können und sollten Sie, wenn Sie noch keine fundierte Entscheidung treffen können und wollen, zunächst die Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse vorziehen und den Wechsel in die Private Krankenversicherung in Ruhe vollziehen.

Bisher privat krankenversicherte Studenten

Studenten die bisher privat krankenversichert sind, weil diese vielleicht schon früher über die Eltern (als PKV versicherte oder als Beamte) privat versichert waren, müssen sich für ein System entscheiden. Auch dieses muss aber nicht jetzt und gleich erfolgen. Entscheidet sich der Student für eine gesetzliche Krankenkasse, so ist diese entsprechend zu beantragen. In Bezug auf die Kündigungsfristen gilt die Frist zum Ende des übernächsten Monats auch. So lässt sich eine (zunächst gewählte) gesetzliche Krankenkasse, durchaus wieder beenden.

EINE AUSNAHME gilt aber bei beiden Varianten. Wählt der Versicherte einen so genannten Wahltarif in der gesetzlichen Krankenkasse, so gelten ggf. ein oder drei Jahre Mindestvertragslaufzeit.

Wie komme ich nun zu einer passenden Krankenversicherung?

Die Private Krankenversicherung ist um einiges umfangreicher, als der Antrag an eine gesetzliche Kasse. Es gilt eine ganze Reihe von Auswahlkriterien zu bedenken, die ein lebenslanges Produkt so mit sich bringt. Damit es zu keinem Desaster wird, oder Sie auf schlechte Verkäufer statt gute Berater hereinfallen, nehmen Sie sich ausreichend Zeit.

Mehr dazu finden Sie in meinem Beitrag: “Sie müssen sich aber schnell entscheiden – Der Unsinn von Verkäufern in der PKV

Folgende Schritte sollten Sie bedenken:

1.) Überlegen Sie sich zunächst, was Sie von Ihrer PKV erwarten

2.) Auf welche Leistungen können Sie unmöglich verzichten?

3.) Welche Eigenmittel sind vorhanden und was kann damit ggf. allein bezahlt werden?

4.) Wie sieht ihre berufliche und private Planung aus?

Hilfestellungen finden Sie dabei in dem Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung und die Auswahlkriterien zur PKV. Danach suchen Sie sich einen Berater, mit dem Sie gemeinsam besprechen können und sollen, welche Tarife und Gesellschaften in Frage kommen, wie diese gestaltet werden können und ob und wie eine Versicherung möglich ist.

Mehr Infos auch in dem Beitrag: “Wie finde ich den passenden Makler, Berater, Vertreter und woran erkenne ich diesen?

15.
Juli '11

Nach Arbeitsplatzwechsel direkt in die Private Krankenversicherung (PKV)?


Eine nicht so seltene Frage trat in den letzten Tagen wiederholt in Foren auf. Es geht um die Frage wann der Arbeitnehmer nun in die Private Krankenversicherung wechseln darf. Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine neue Stelle beim gleichen Arbeitgeber oder um eine neues Unternehmen handelt.

Fall 1: Beförderung, neue Stelle im gleichen Unternehmen wie bisher

Ist der Arbeitnehmer bisher unter der Jahresarbeitentgeltgrenze (2011: 49.500 EUR jährlich) und das Einkommen erhöht sich nun durch die Beförderung, so ist ein sofortiger Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht möglich. Zu betrachten ist vielmehr die Jahresbetrachtung. Übersteigt diese am Jahresende somit die Grenze und erreicht diese voraussichtlich auch im Folgejahr, so kann der Wechsel zum 01. Januar des Folgejahres vollzogen werden.

Beispiel: Jobwechsel zum 01. 07. innerhalb des Unternehmens

bisher 3.000 EUR brutto, neu 4.500 EUR brutto

Jahresverdienst: 45T EUR (6*3.000 + 6*4.500 EUR)

Ein Wechsel ist somit noch nicht möglich. Erst zum ENDE des Folgejahres (und dann einem Jahreseinkommen von 54T Eur kann der Arbeitnehmer entweder in die PKV oder wird freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse

Wäre in dem oben genannten Beispiel das neue Einkommen mit monatlich 5.500 EUR anzusetzen, so ergäbe sich eine andere Situation. Das Jahreseinkommen beträgt dann 51.000 EUR (3.000 * 6 Monate und 5.500 * 6 Monate) und ermöglicht einen Wechsel zum 1. 1. des nächsten Jahres.

Fall 2: Jobwechsel zu einem anderen Arbeitgeber oder Berufseinsteiger

Bleiben wir bei unserem Beispiel aus dem oben genannten Fall. Der neue Arbeitsvertrag ab dem 1.7. ist mit einem Gehalt von 4.500 EUR brutto dotiert. Auch wenn das Jahreseinkommen nicht erreicht wurde, ist ein Wechsel mit dem Beginn der Tätigkeit möglich. Grund ist hierbei die vorausschauende Betrachtung. Dabei wird das voraussichtliche Jahreseinkommen zur Entscheidung herangezogen. Dieses berechnet sich mit 4.500 EUR * 12 Monate = 54.000 EUR und sichert den möglichen Wechsel in die Private Versicherung per sofort.

Sollte dieses auf Sie zutreffen, überstürzten Sie bitte dennoch die Entscheidung nicht. Sie können auch zunächst in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben und dort die freiwillige Mitgliedschaft erklären. Da diese mit einer Frist zum Ende des übernächsten Monats kündbar ist haben Sie mehr als genug Zeit um sich für oder gegen das System der Privaten Versicherung zu entscheiden. Eile ist somit unbegründet, wird aber von einigen Beratern gern als Druckmittel benutzt.

Weitere Informationen:

Was zählt zur JAEG?

Auswahlkriterien für dei Private Krankenversicherung

Versicherungspflichtig und keiner bekommt es mit?

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung