Artikel mit ‘GKV’ getagged

11.
Januar '12

Wie komme ich zurück in die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?


Da gab es in den letzten Tagen eine Meldung einer Nachrichtenagentur und schon meinen alle Redaktionen, Zeitschriften und online Portale sie müssen nun schreiben, wie schwer der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist.

Wer will zurück und warum soll die PKV verlassen werden?

Dafür gibt es einige Gründe. Zum einen sind das sicher Kunden einiger privater Krankenversicherer, welche in den letzten Jahren teilweise massive Beitragsanpassungen in ihren Tarifen bekommen haben. Die Gründe sind vielfältig und nicht zu verallgemeinern. Einer solcher Gründe ist sicher die falsche Kalkulation und das locken mit Billigtarifen in die Private Krankenversicherung. Dabei sind sicher Versicherer, Vertreter, Berater und Makler gleichermaßen “schuld”, aber auch die Versicherten zum Teil.
Es ist illusorisch zu glauben, für 59 EUR im Monat kann ich einen umfassenden, beitragsstabilen und guten Krankenversicherungsschutz bekommen, wo ich dann auch noch besser als der gesetzlich versicherte Kunde behandelt werde. Das verbietet allein die Logik, denn irgendwo muss das Geld ja herkommen. Mehr dazu auch: “GKV für chronisch Kranke und kinderreiche, PKV für die Andren“.

Auch ist es eine Illusion zu glauben, junge und gesunde Angestellte wechseln in die PKV, haben Top Leistungen, sparen gegenüber dem GKV Höchstbeitrag von mehr als 600 EUR monatlich (AG und AN Anteil) noch 300 EUR und das ganze ist noch beitragsstabil. Wie soll das gehen? Woher sollen die finanziellen Mittel kommen?

Diese Kunden wundern sich früher oder später über drastische (aber teilweise berechtigte) Anpassungen in ihrem PKV Tarif. Der Versicherer muss dann all das nachholen, was er vorher an Kapital nicht gebildet hat, das aber mit Zins und Zinseszins.

Und noch zwei andere Gruppen von Menschen möchte wieder zurück. Zum Einen die, die nie hätten in die PKV gehört. Nämlich die, wo windige Berater das “Blaue vom Himmel” versprochen haben und sich der Kunde gar keine Gedanken gemacht hat. Oftmals sind es leider kleine (Schein-)selbstständige, Ich-AG’s und dergleichen. Diese wechselten leider machmal auch deshalb, weil man ihnen erzählt hat “sie sind selbstständig, sie müssen in die PKV jetzt” oder weil diese sich die knapp 320 EUR Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nicht leisten konnten.

Die zweite Gruppe sind aber die, die bei einer Krankheit (sei es akut oder chronisch) gemerkt haben, dass der eigene, so so günstige Versicherungsschutz nur solange günstig ist, wie er nicht gebraucht wird. Sobald Leistungen beansprucht werden treten Leistungslücken, Ausschlüsse und Eigenbeteiligungen zu Tage und erhöhen den monatlichen Kostenaufwand zum Teil immens.
Warum ist der Weg so schwer?
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06.
Januar '12

Darf ich nun in die PKV, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wann kann ich wechseln?


Gerade zum Jahresanfang stellen sich die Fragen bei vielen Angestellten und derzeit noch gesetzlich Krankenversicherten. Auch in einigen Anfragen für die Beratung zum Wechsel in die private Krankenversicherung häufen sich solche Fragen. Es besteht meist Unkenntnis über die genauen Umstände, daher werde ich in diesem Beitrag die unterschiedlichen Voraussetzungen beschreiben.

1.) Berufseinsteiger oder Wechsel des Arbeitgebers

Beginnen Sie ein neues Arbeitsverhältnis, dann ist zunächst zu prüfen wie hoch ihr Einkommen sein wird. Dabei wird das vertraglich zugesicherte Einkommen laut Arbeitsvertrag zu Grunde gelegt und auf das Jahr hochgerechnet. Überschreiten Sie damit voraussichtlich die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 50.850 EUR p.a., so können Sie gleich zu Beginn in die private Krankenversicherung wechseln. Doch nicht alle Einkünfte zählen zur JAEG. In meinem Beitrag “Was zählt zur JAEG?” habe ich die einzelnen Gehaltsbausteine zusammengefasst. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:

Ein Arbeitnehmer wechselt zum 01. 02. 2012 den Arbeitgeber/ beginnt einen neuen Job.

Laut Arbeitsvertrag beträgt das Einkommen 4.250 EUR p.M

Obwohl der Arbeitnehmer im Jahr 2012 nur 11* 4.250 EUR = 46.750 EUR verdienen wird, kann dieser ab Beginn in die private Krankenversicherung wechseln. Entscheidend ist das hochgerechnete Einkommen.

2.) bereits bestehendes Arbeitsverhältnis und Gehaltserhöhung
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04.
Januar '12

Post von der gesetzlichen Krankenkasse – Sie sind jetzt freiwilliges Mitglied. Was Sie jetzt tun können und müssen


Viele Arbeitnehmer erhalten in den ersten Wochen des neuen Jahres schon Post von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Diesmal handelt es sich nicht um Erhöhungen oder schlechte Nachrichten. Er erfolgt eine erfreuliche Nachricht. Dort heißt es meist:

“Ihr Arbeitgeber hat uns gemeldet, das Sie im Jahr 2011 die Grenze zur Versicherungspflicht (49.500 EUR brutto p.a.) überschritten haben. Daher sind Sie ab dem 01. Januar freiwilliges Mitglied unserer Krankenkasse.”

Wer genau bekommt diese Mitteilung?

Arbeitnehmer die die Versicherungspflichtgrenze 2011 von 49.500 EUR überschritten haben und voraussichtlich auch die neue Grenze 2012, die auf 50.850 EUR p.a. gestiegen ist, überschreiten. Diese Arbeitnehmer haben nunmehr eine Wahlmöglichkeit und können sich zwischen der Privaten- oder Gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.

Was ändert sich noch?

Bisher wurden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, abhängig vom Bruttoeinkommen, vom Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt. Eine Wahl- oder Austrittsmöglichkeit bestand nicht. Auch zukünftig ist der Arbeitgeber für die Überweisung der Beiträge verantwortlich, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben wollen. Doch eine Besonderheit gibt es doch. Beiträge werden nur noch bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Diese Grenze ist zum 01. 01. 2012 auf einen Betrag von 50.850 EUR pro Jahr angehoben worden. Alle Einkünfte über dieser Grenze sind somit nicht mehr beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob Sie nun 50.000 EUR brutto, oder 100.000 EUR pro Jahr verdienen, der Beitrag bleibt gleich. Wie hoch dieser genau ist, lesen Sie am besten in meinem Beitrag: “Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2012

Muss ich nun in die Private Krankenversicherung?

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13.
November '11

Versicherungspflichtig oder doch freiwillig versichert? Was ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer falsch meldet?


Es passiert nicht selten, da stellen Arbeitnehmer erst bei einen gewünschten Wechsel in die private Krankenversicherung fest, dass diese plötzlich gar nicht als freiwilliges, sondern als pflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind.

Doch was kann ein Arbeitnehmer in einer solchen Situation tun?

Die Meldung, welche Art von Versicherungsstatus der Arbeitnehmer hat, obliegt in jedem Fall dem Arbeitgeber. Ist diese Meldung jedoch falsch, verhindert dieses einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).

Viele Arbeitnehmer reagieren dann etwas hilflos, da sie sich auf der einen Seite nicht mit dem eigenen Arbeitgeber streiten möchten, auf der anderen Seite aber dennoch gerne das System der gesetzlichen Krankenkasse verlassen wollen. Zunächst sollte immer versucht werden, direkt mit der Lohnabteilung des Arbeitgebers zu sprechen und zu versuchen den Fehler zu korrigieren. Ein Arbeitgeber kann eine falsch abgegebene Meldung direkt gegenüber der Krankenkasse korrigieren, auch wenn dies einigen Aufwand bedeutet. Denn je nachdem, ab welchem Termin der Arbeitnehmer schon freiwillig versichert war, müssen alle vergangenen Lohnabrechnungen korrigiert werden. Die Grundlage für diese Korrektur bietet das Sozialgesetzbuch 5 (SGB).

Jedoch ist es häufig so, dass die Lohnbuchhaltung der Meinung ist: „wir haben alles richtig gemacht“. Teilweise beruht diese Aussage auf falschen Annahmen. Spätestens jetzt hat der Arbeitnehmer das Problem, dass er sich nun mit seinem Arbeitgeber auseinandersetzen muss.
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02.
November '11

Die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)


Nach der Kundenfrage zur Central, welche ich in einem der letzten Blogbeiträge beantwortet habe (Kundenfrage: “Soll ich noch bei der Central Krankenversicherung bleiben, oder lieber schnell weg?”), heute mal keine Frage, sondern eine (Wunsch-)Aussage.

Wer will das nicht. Jeder der aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechselt, der erwartet neben hochwertigen Leistungen auch stabile Beiträge. Das ist einer der Voraussetzungen, um langfristig hochwertigen Versicherungsschutz bezahlbar halten zu können.

In diesem und einem der kommenden Blogbeiträge geht es daher um die Entwicklung der Beiträge in beiden Systemen.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Dort steigen Beiträge aus mehreren Gründen. Einer der Gründe ist die Anhebung des so genannten Beitragssatzes, ein anderer die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe des Einkommens Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen sind. Diese hat sich in den letzten Jahren durch Anpassungen erhöht und wird jährlich neu festgelegt. Verantwortlich für die Festsetzung der BBG ist Bundesregierung, die eine jährliche Anpassung vornimmt. In der folgenden Grafik lässt sich die Entwicklung der jährlichen Grenze ablesen.

Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es einen weiteren Faktor, der die Beiträge in der GKV beeinflusst, der Beitragssatz. Dieser war bis zum Jahre 2009 abhängig von der gewählten Kasse. Diese konnte den Beitragssatz selbst, nach ihrer wirtschaftlichen Lage, festlegen und somit den Wettbewerb beeinflussen.

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