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30.
Mai '11

Bedingungsverbesserungen beim Deutschen Ring Krankenversicherung ab 01. Juli 2011


Da ist es kaum einige Tage her, als ich von den Verbesserungen/ Klarstellungen der Versicherungsbedingungen der Signal Krankenversicherung schrieb. Nun hat der nächste Versicherer nachgezogen. Der Deutsche Ring Krankenversicherungsverein aG verbessert ebenfalls zum 01. Juli 2011 die Bedingungen für seine bestehenden und neuen Kunden.

Die Änderungen sind auch hier so genannte Klarstellungen, also gelebte Leistungspraxis in der Vergangenheit und somit auch für den Bestand anwendbar und gültig. Was sich genau ändert und welche Auswirkungen das hat habe ich wie immer vorab betrachtet.

Krankenhausambulanzen

Anders als bisher werden nun die Leistungen für so genannte Krankenhausambulanzen ausdrücklich erwähnt. In der neuen Fassung des §4 Nr. 11 der Bedingungen heißt es nun:

„Darüber hinaus werden die Kosten für ärztliche Untersuchungen in Krankenhausambulanzen im tariflichen Umfang erstattet, sofern ein Tarif Versicherungsschutz für ambulante Leistungen vorsieht.“

Terroranschläge und deren Leistungsausschluss

Ausgeschlossen sind in den Versicherungsbedingungen, besonders geregelt im §5 der Musterbedingungen der Krankenversicherung (MB/KK) und auch im Bereich des Krankentagegeldes (MB/KT) Leistungen, welche aufgrund von Kriegsereignissen entstehen. Aufgrund der Zunahme der Terroranschläge in den letzten Jahren haben sich hier viele Versicherer entschlossen, entsprechende Klarstellungen zu veröffentlichen. So heißt es zukünftig:

“Terroristische Anschläge zählen nicht zu den Kriegsereignissen“

Damit sind auch Folgen und Erkrankungen solcher Anschläge uneingeschränkt versichert.

Künstliche Ernährung

Ein weiterer Unterschied der Tarife des Deutschen Rings zu anderen Unternehmen war der Einschluss der paenteralen Ernährung. Da Nährmittel nicht als Arzneimittel gelten, sind solche Präparate nicht versichert. Damit will ein Versicherer unter anderem vermeiden, Nahrungsergänzung, Muskelaufbaupräparate oder dergleichen bezahlen zu müssen. Jedoch gibt es Krankheiten, die eine enterale oder parenterale Ernährung unumgänglich machen. Auch diese ist nun in den Bedingungen genannt. Dabei heißt es unter §4 Punkt 13 nun:

„Nr. 13
Nähr- und Stärkungsmittel, Mineralwasser, kosmetische und hygienische Mittel gelten nicht als Arzneimittel. Präparate oder Mittel zur künstlichen Ernährung bei liegender Sonde (parenterale und enterale Ernährung) werden im tariflichen Umfang erstattet.“

Rehabilitationsmaßnahmen

Ein weiteres Manko, auch wenn laut Auskunft des Versicherers schon immer geleistet, war bisher die Leistungspflicht bei Reha Maßnahmen. Gerade bei schweren Erkrankungen (z.Bsp. Herzinfarkt, Schlaganfall) musste der Versicherer bisher immer zustimmen. Anders nun in den neuen Bedingungen. Im §4, Nr. 15 findet sich nun die folgende Ergänzung der Leistungspflicht:

„Eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung liegt dann vor (…) Dies gilt auch dann, wenn die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme erfolgt.“

Hilfsmittel

Ein besonders wichtiger Punkt, welcher in der Vergangenheit trotz Abgabe einer Vorstandserklärung immer wieder zu Unklarheiten geführt hat, ist die Versorgung und Versicherungsleistung bei Hilfsmitteln. Bisher fanden sich in den Versicherungs-/ Tarifbedingungen folgende Aussagen:

„Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, werden höchstens die Kosten übernommen, die im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings angefallen wären.“

Diese führten dazu, dass dem Dt. Ring unterstellt werden konnte, er wolle statt des verordneten Hilfsmittels ein einfaches und billigeres bezahlen und könne sich somit gegen die Verordnung des Arztes stellen.

Durch die neue Formulierung wurde auch dieses nun sehr deutlich geändert und klar hervorgehoben, was damit gemeint war und ist. Nun lautet die Formulierung:

„Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings angefallen wären.“

Es geht also insbesondere darum, Kosten durch günstigere Bezugsquellen zu sparen. Damit werden keine schlechteren Hilfsmittel als vom Arzt verordnet geleistet, aber der und sollte sich mit dem DR in Verbindung setzen und ggf. die Beschaffung des Hilfsmittels dort veranlassen. Kostenunterschiede von bis zu 20% gegenüber dem örtlichen Sanitätshaus sind hier durchaus keine Seltenheit.

Mit diesen Änderungen passt sich der Versicherer nicht nur der Marktentwicklung an, sondern zeigt auch die bisherige Leistungspraxis. Nur durch den Nachweis bisher so geleistet zu haben, sind solche Klarstellungen auch im Bestand möglich.

Wirksam werden diese Änderungen ab Juli 2011. Bestandskunden werden voraussichtlich mit den jährlichen Anschreiben zum Jahresende informiert, so diese es nicht schon hier gelesen haben.

12.
Mai '11

Reale Beitragsentwicklung Bestandskunden im Tarif Esprit, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG


Im letzten Jahr hatte ich Sie in einem kleinen Aufruf gebeten, mir Ihre Beitragsanpassungen als Bestandskunde zur Verfügung zu stellen. Nachdem ich für einige Tarife dadurch die Bestandskundendaten darstellen konnte, geht es nun in den nächsten Wochen weiter.

Parallel zu der Beitragsanpassung des Comfort+ Tarifs des Deutschen Rings, sehen Sie hier die Anpassung in dem (leistungsmäßig etwas schwächeren) Esprit Tarif. Es handelt sich auch hier um Bestandskundendaten. Die Anpassungen der Neukundenprämien sind hiermit nicht vergleichbar.

Betrachtet wird hier ein Versicherter und eine Versicherte, beide geboren im Jahre 1953 und versichert seit dem Jahre 2002.

(c) Sven Hennig und Dt. Ring KVV aG

Auch in dieser Grafik müssen die Tarifbeiträge und die Beiträge zum ursprünglichen Eintrittsalter getrennt betrachtet werden. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in dem Kommentar des Aktuars bei dem Beitrag zum Comfort+.

(c) Sven Hennig und Dt. Ring KVV aG

Die Tabelle lässt sich in einem neuen Fenster vergrößert darstellen.

In absoluten Eurobeträgen stiegen die Beiträge bei dem Mann von 353,16 EUR in 2002 auf einen Betrag von 397,16 EUR im Jahre 2011. Dieses entspricht einer Steigerung von knapp 44 EUR monatlich in einem Zeitraum von 9 Jahren. Der reine Tarifbeitrag stieg um gut 28 EUR mehr.

Bei der versicherten Dame waren im Jahr 2011 knapp 477 EUR und somit gut 25 EUR mehr als beim Einstieg zu überweisen.

Insgesamt ergibt sich bei dem männlichen Versicherten eine Beitragssteigerung von durchschnittlich 1,3% pro Jahr, bei der Frau sind es nur 0,6%. Eine solche Beitragsentwicklung stellt natürlich auch hier keinerlei Garantie für die Zukunft dar und spiegelt nur die vorhandenen Vergangenheitsdaten wieder.

Andere Beispiele von Gesellschaften finden Sie in hier in der Zusammenfassung der Realen Beitragsentwicklungen.

Ich freue mich, wenn Sie sich an meinem Aufruf beteiligen und mir auch Ihre Daten zur Verfügung stellen.

16.
Februar '11

Reale Beitragsentwicklung Bestandskunden im Tarif Comfort+, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG


Im letzten Jahr hatte ich ja schon angefangen und einige von Ihnen haben mir auch Informationen und reale Beitragsentwicklungen zukommen lassen. Dafür nochmals vielen Dank!

Auch in 2011 soll und wird es weitergehen. Ziel dieser “Aktion” ist die Transparenz. Auch wenn eine Vergangenheitsbetrachtung nicht maßgebend für die Zukunft ist, so ist es doch ein Anhaltspunkt. Im letzten Jahr haben verschiedene Gesellschaften entweder gar nicht geantwortet, oder aber darauf hingewiesen, solche Daten “stelle man nicht zur Verfügung”. Daher freut es mich besonders, das nun ein Unternehmen hier Bestandskundendaten zur Verfügung stellt, die eine langfristige Betrachtung zulassen.

Tarif Comfort+ des Deutschen Rings

Im Jahre 1995 hat ein männlicher Versicherter, welcher zu diesem Zeitpunkt 42 Jahre alt war, den Tarif Comfort+ abgeschlossen und dafür einen Betrag von 320,89 EUR aufgewandt. Dieser Tarif hat sich bis zum Jahr 2011 auf einen Betrag von 391,45 EUR für diesen Kunden gesteigert.

Somit gab es in 16 Jahren eine Anpassung von exakt 70,56 EUR oder eine prozentuale Steigerung von 1,25% p.a..

Bezogen auf eine gleichaltrige Frau lagen die Zahlen bei 347,22 EUR und stiegen um 131,31 EUR oder 2,02% p.a.

Zum Vergleich schauen wir uns noch einmal die Entwicklung der NEUKUNDENbeiträge -und zwar zum festen Eintrittsalter von 42 – an. Diese soll auch eher als Veranschaulichung der Bestandskunden”vorteile” dienen. Die Besonderheit ist hier eben, das es bei der Grafik um Neukundenbeiträge mit gleichem Eintrittalter geht.

Bei dem Mann ergäbe sich ein Neukundenbeitrag von 455,18 EUR, was einer Steigerung von 2,25% (oder 132,29 EUR in 16 Jahren) entspricht. Bei der gleichaltrigen Dame lauten die Beiträge 532,66 EUR in 2011 und somit eine Anpassung von 185,44 EUR in 16 Jahren, oder 2,21% p.a.

(c) by Sven Hennig & Dt. Ring KVVaG

Hier nochmals die Eckdaten in komprimierter Form:

Versicherungsbeginn 1995 mit Alter 42 J. / Männliche und weibliche Versicherte

Keine Tarifwechsel oder Änderungen der SB in der Zeit

Dabei ist noch zu beachten, dass der Deutsche Ring im letzten Jahr die Zahnsummenbegrenzungen erhöht hat und gleichzeitig auch die Pauschale Abgeltung von 330 EUR auf 390 EUR Erstattung angehoben hat.

Die Daten für den Tarif Esprit folgen in einem der kommenden Beiträge.

Andere Beispiele von Gesellschaften finden Sie in hier in der Zusammenfassung der Realen Beitragsentwicklungen.

Ich freue mich, wenn Sie sich an meinem Aufruf beteiligen und mir auch Ihre Daten zur Verfügung stellen.

Zu dem Kommentar von Peter:

Natürlich sind die Zahlen vorher verifiziert und auf Richtigkeit geprüft. Zur besseren Verdeutlichung hier nochmals die Grafik mit dem Neukundentarif zum jeweiligen Eintrittsalter.

Hier der Kommentar des zuständigen Aktuars:

Es ist keinesfalls selbstverständich , dass sich der Bestandsbeitrag unterhalb des Neugeschäftsbeitrags zum ursprünglichen Eintrittsalter bewegt. Das ist nämlich hier die Leistung unseres Unternehmens in der Vergangenheit gewesen, den Versicherten auf diesem Niveau zu halten. Die Aussage wäre richtig, wenn wir die Neugeschäftsbeiträge zum jeweils erreichten Alter betrachten würden. Der Mehrbeitrag bei Anpassungen wird immer nach dem jeweils erreichten Alter berechnet, so dass sich der Beitrag eines Versicherten im Laufe der Zeit immer mehr aus Beitragsteilen zusammensetzt, die zu höheren Altern berechnet wurden als zum usprünglichen Eintrittsalter. Setzt das Unternehmen bei Anpassungen Limitierungsmittel ein, um die Erhöhungen zu begrenzen, so wird dieser Effekt abgemildert, so dass die Erhöhungen eher Mehrbeiträgen niedriger Eintrittsalter entsprechen. Wenn jetzt sogar der Neugeschäftsbeitrag zum ursprünglichen Eintrittsalter unterschritten wird – wie in unserem Fall – stellt dies einer herausragende Leistung dar und mündet schließlich auch in den niedrigen durchschnittlichen Steigerungsraten.

Zur Veranschaulichung habe ich das Männerbeispiel nachfolgend ergänzt ,um eine Bestandsbeitragskurve ohne Berücksichtigung von Limitierungen (rot gestrichelt mit Punkt) sowie die Neugeschäftsbeitragskurve zum erreichten Alter (rot gestrichelt mit Dreieck).

(c) by Sven Hennig & Dt. Ring KVVaG

10.
Januar '11

Neue Staffeln der Beitragsrückerstattung bei dem Deutschen Ring Krankenversicherungsverein aG ab 2011


Wie in jedem Jahr geben die Gesellschaften die Daten und Bedingungen für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (eBRE) zum Jahresanfang bekannt. Hier hat auch der Deutsche Ring reagiert und aufgrund sinkender Zinserwartungen und den Folgen des Bürgerentlastungsgesetzes reagiert. Nunmehr werden auch hier, so der Versicherer weiter, vermehrt Gelder zur Minderung einer Beitragsanpassung verwendet, statt diese (steuerschädlich) auszuzahlen.

Bisher wurden (von 75% des Beitrages) 3, 4 oder 5 Monatsbeiträge gezahlt. In den Tarifen Comfort, Comfort+ und M80 wird daneben auch die pauschale Abgeltung (390 EUR im Comfort+) bezahlt. Diese ist in den nun folgenden BRE Zahlen nicht enthalten.

Ab 2011 gilt folgendes:

leistungsfrei in 2011 = 1 Monatsbeitrag* (anteilig wenn nicht das gesamte Jahr versichert nur dann, wenn auch in 2012 Leistungsfreiheit besteht)

leistungsfrei in 2010 und 2011 = 3 Monatsbeiträge*

leistungsfrei in 2009, 2010 und 2011 = 4 Monatsbeiträge*

leistungsfrei in 2008, 2009, 2010 und 2011 = 5 Monatsbeiträge*

* Ein Monatsbeitrag entspricht hier 75% des gezahlten Beitrages (inkl. PIT Baustein aber ohne den Gesetzlichen Zuschlag). Dabei werden Zu-/ Abschläge berücksichtigt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um die Auszahlung zu bekommen?

- Vertrag muss zum 01. 07. 2012 noch bestehen (Ausnahmen: Versicherungspflicht oder Tod)

- es darf kein Beitragsrückstand bestehen

- es dürfen keine Leistungen ambulant oder Zahn eingereicht worden sein

Wann erfolgt die Auszahlung?

Überwiesen werden die Beträge in der “zweiten Jahreshälfte 2012 oder bei nicht vollem Kalenderjahr 2011 im Jahr 2013.

Wie berechnet sich die Auszahlung?

Monatsbeitrag zzgl. Zuschläge (ohne gesetzlichen 10% Zuschlag) abzüglich Abschläge * 75%

= bemessungsfähiger Beitrag

Diesen multiplizieren Sie dann mit 1, 3, 4 oder 5 und erhalten den möglichen Rückerstattungsbetrag.

19.
August '10

Beitragsanpassungen des Dt. Rings 2011


Ich hatte bereits vor einiger Zeit über die Beitragsgarantien des Deutschen Rings Krankenversicherung geschrieben. Auch der Dt. Ring geht den, m.E. richtigen Weg, und veröffentlicht bereits jetzt konkretere Zahlen.

Folgende Anpassungen sind nun bereits bekannt:

Für das Neugeschäft:

Esprit – bei Männern 2-3%, bei Frauen 4-6% Anpassung

Esprit M – bei Männern 5-9%, Frauen 4-6%

Esprit X – bei Männern 4-6% und Frauen 4-5% Anpassung

Esprit MX – bei Männern 3-5%, Frauen 4%

im BESTANDsgeschäft gibt es im Esprit KEINE Anpassungen

Comfort+ Tarif bei Männern ca. 12-17%  im Neugeschäft (letzte BAP 2008)

Comfort+ bei Frauen 2-3%

im Bestand bleiben Frauen und Kinder des Comfort+ stabil, bei Männern gibt es eine größere Anpassung, welche auch der lange zurückliegenden Anpassung geschuldet ist

ebenfalls angepasst wird der Comfort Tarif bei Männern im Bestands- und Neugeschäft, Frauen nur im Neugeschäft

Tarifserie Classic:

im Neugeschäft bei Männern ca. 12-16% im Classic und 11-12% im Classic Plus

bei Frauen im Neugeschäft 11-12% im Classic und 10-12% im Classic Plus

Aussagen zu Beitragslimitierungen bei den Anpassungen im Bestand sind natürlich noch nicht möglich. Diese werden zeitnah, so bekannt, hier ergänzt

Zusätzlich verändern sich die Beiträge in einigen Krankentagegeldtarifen im einstelligen Prozentbereich. Davon betroffen sind nicht die Tarife pro 008, pro 008 v, pro, 015, pro 015 v, pro 022, pro 022 v, pro 029 sowie pro 029 v, diese bleiben bei Neu- und Bestandskunden stabil