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09.
November '11

Deutscher Ring und Signal Iduna Krankenversicherung ändern Annahmerichtlinien


Wie zu erwarten ziehen nun auch der Deutsche Ring Krankenversicherung aG und die Signal Krankenversicherung nach und ändern die Annahmerichtlinien für die Vollversicherung.

Wie viele andere Unternehmen passt sich auch der Deutsche Ring dem Markt an und verändert die Annahmerichtlinien bei Kunden mit fehlender Vorversicherung oder Beitragsrückständen. Damit versuchen auch diese Versicherer dem möglichen Zahlungsausfall zuvor zu kommen.

Annahmefähig sind generell Personen, die unmittelbar vor Versicherungsbeginn mindestens 24 Monate in einer deutschen Krankenversicherung (GKV oder PKV) versichert waren. Dieser Zeitraum muss sich aus den Angaben im Antrag ergeben. In Einzelfällen können entsprechende Nachweise angefordert werden. Diese Regelung gilt nicht für Anträge von Beamten und höherverdienenden Arbeitnehmer (ohne GKV Pflicht).

Weiterhin ist zu beachten, das ein Verstoß böse Folgen für den Vertragsschluss haben kann. Auf diesen weist der Versicherer in seinen Annahmerichtlinien nochmals hin.

Wichtiger Hinweis: Falschangaben zu den zuvor genannten Punkten werden im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht geprüft. Eine Verletzung kann den Versicherer berechtigen (je nach Verschulden) vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, was zu einer Leistungsfreiheit des Versicherer (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann.

Wie bei vielen anderen Versicherern ist es somit fast unmöglich einen Versicherungsschutz zu bekommen, wenn in den letzten 2 Jahren kein deutscher Versicherungsschutz bestanden hat. Ebenso versucht man dadurch natürlich die rückständigen Kunden zu vermeiden. Das sichert langfristig natürlich auch “saubere Bestände” und vermeidet zusätzliche Beitragsbelastungen.

17.
Oktober '11

Deutscher Ring Krankenversicherung ändert Staffelungen zur Beitragsrückerstattung


Der Markt der Krankenversicherungen hat sich, nicht zuletzt durch die steuerliche Anrechnungsfähigkeit aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes, in den letzten Jahren verändert. Früher galten gerade die Tarife und Gesellschaften mit hohen Rückerstattungen bei Leistungsfreiheit als “tolle Tarife” im Rahmen der Privaten Krankenversicherung.

Doch seit Einführung dieser Änderungen durch den Gesetzgeber ist die Attraktivität solcher Rückerstattungen gesunken. Tarife wie der GS1Plus der Continentalen, CVP oder die Vario Tarife mit Pauschalleistungen der Central oder gar der (für mein Verständnis unsinnige) Tarif Pro Fit ASZG der Hanse Merkur haben mit fehlenden Neukunden zu kämpfen. Dieses mag an dem Modell, aber auch an den Leistungsanspüchen der Kunden liegen, die sich stetig erweitert haben. Galt es früher als “toll” viel zurück zu bekommen, so steigt das Bewusstsein für Leistung in der eigenen Gesundheitsvorsorge und der Wunsch nach Beitragsstabilität deutlich an.

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23.
September '11

Deutscher Ring Krankenversicherung aG verbessert Festbeträge und Tarifleistungen


Bei absoluten Grenzen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) besteht eine große Gefahr- die Inflation. Was heute 1.000 EUR wert sind, muss in 10, 15 oder 20 Jahren noch lange nicht so sein. Daher ist es mehr als löblich, diese Grenzen auch 2012 wieder anzupassen.

Nicht nur eine, sondern viele absolute Grenzen werden erhöht. Der Deutsche Ring Krankenversicherung hebt sich hier sicher positiv vom Markt ab.

In den Tarifen Classic, Classic+, Esprit, Comfort und Comfort+ musste bisher bei Kosten über 3.000 EUR ein Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzleistungen eingereicht werden. Diese Grenze erhöht sich nun auf 3.500 EUR, also um sage und schreibe 16%.

In dem ESPRIT Tarif erhöht sich zudem auch noch das Ersatzkrankenhaustagegeld. Bekam der Kunde, der auf Wahlleistungen verzichtete, bisher 71 EUR am Tag, sind es nun 80 EUR pro Tag.

Auch der Esprit M, der Esprit X und der Esprit MX profitieren von Änderungen. Die Erhöhungen betreffen hier nicht nur die Summe zur Vorlage eines Heil- und Kostenplans (bisher 2.500 EUR, nun 3.50o EUR), sondern auch die Höchstgrenzen in den ersten Jahren, die so genannten Summenbegrenzungen. Diese betragen nun 1.200 EUR im ersten, 2.400 EUR im Zweiten, 3.600 EUR im Dritten, 4.800 EUR im Vierten, 6.000 EUR im Fünften und 12.000 EUR pro Jahr ab dem 6. Versicherungsjahr. Bisher war bei 10.000 EUR pro Jahr Schluss. Also immerhin eine Verbesserung von 20%.

Auch die Leistungen für Sehhilfen (Brillen oder Kontaktlinsen) werden von 200 EUR auf 225 EUR angehoben. Die Krankenhaustagegelder bei Verzicht auf Wahlleistungen erhöhen sich wie folgt (im Esprit X). Verzicht Privatarzt von 26 auf 30 EUR pro Tag, Versichert stationäre Wahlleistungen bei Unfall von 71 auf 80 EUR. Bei der vor- und nachstationären Behandlung gibt es nun zukünftig 60, statt 52 EUR.

All diese Verbesserungen gelten im Bestand und im Neugeschäft und führen nicht zu Mehrkosten. Damit keine Missverständnisse entstehen: Natürlich sind es X Euro die der Versicherer mehr zahlen muss, jedoch sind es keine Mehrleistungen im Sinne von Zusatzleistungen die vorher nicht versichert waren. Diese Anpassungen sind aber nötig, um den inflationsbedingten Verlust zu bereinigen.

Weitere Informationen:

Bedingungsverbesserungen beim Deutschen Ring Krankenversicherung ab 01. Juli 2011

Reale Beitragsentwicklung Bestandskunden im Tarif Esprit, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG

Beitragsgarantie und Beitragsanpassungen des Dt. Rings Krankenversicherungsverein zum 01. 01. 2012

Reale Beitragsentwicklung Bestandskunden im Tarif Comfort+, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG

17.
August '11

Beitragsgarantie und Beitragsanpassungen des Dt. Rings Krankenversicherungsverein zum 01. 01. 2012


Beitragsgarantien und somit das Versprechen einen bestimmten Tarif zum 01. Januar des Folgejahres nicht anzupassen, gab es in der Vergangenheit wie “Sand am Meer”. Jede Gesellschaft versucht irgendwie noch den einen oder anderen Neukunden zu einem Abschluss zu bewegen, schließlich passt man ja den Tarif A, B oder C nicht an und das muss doch wohl positiv sein.

Nicht zum ersten Mal sage ich aber auch, das es meist eher Augenwischerei ist. Eine Anpassung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist dauerhaft immer von Nöten, denn irgendwie müssen neben steigenden Kosten auch die längere Lebenserwartung ausgeglichen werden. Aber um die Reihe nun fortzusetzen, auch der Deutsche Ring Krankenversicherungsverein aG hat nun seine vorläufigen Zahlen für 2012 bekannt gegeben. Das sind eher keine Beitragsgarantien, sondern Anpassungszahlen und somit eine klare Positionierung. Hier, so scheint es, geht es nicht um das “Erhaschen” des einen oder anderen Neukunden, vielmehr um vorab informierte Kunden und Vermittler und somit weniger Stress zum Jahresende.

Beitragsstabil, also mit einer solchen Garantie versehen, bleiben nur die folgenden Tarife:

Classic und Classic + bei Frauen

Esprit X und Esprit MX bei Frauen

RSS und RAS bei allen Personen, bei Kindern und Jugendlichen wird aber hier die SB von 325 EUR bisher auf 360 EUR angepasst

Beamtentarife BE, BEW und BKE bei Frauen

BS (auch Anwärter) bei Kindern und Männern

Beamtentarife BDE und BW bei Kindern, bei Männern der BP und BW

med50 und TopStar bei Männern

Krankentagegeldtarife pro und proV (6 bis 52 Wochen Karenzzeit) bei Männern

Soweit ist diese Ankündigung noch nichts besonderes. Jedoch werden parallel auch für die Neukunden Anpassungszahlen veröffentlicht. Dieses ist erfreulich, denn so werden nicht fiktive Tarifprämien verkauft, sondern konkrete Zahlen zum Januar bekannt.

Folgende Tarife werden nun zum 01. 01. 2012 im Neugeschäft angepasst. Angegeben ist jeweils die prozentuale Anpassung.

Esprit bei Männern ca. +8%, Frauen +0,4 bis ca. +2%

Esprit M bei Männern +4 bis 5%, Frauen nur +1 bis 2 %

Esprit X und MX (900 EUR SB Stufe) bei Männern +11 bis +16% (hier gilt noch eine Besonderheit, denn dieser wurde seit Tarifeinführung 07/2008 im Bestand noch nicht angepasst)

Comfort+ bei Männern +6 bis +7%, bei Frauen +0,7%, teilweise auch Senkung des Beitrages

Comfort bei Männern auch +6 bis +7%, Frauen auch hier +0,6% bis hin zu Senkungen

Classic und Classic+ bei Männern +9 bis +11%

Die Anpassungszahlen betreffen die Neugeschäftsprämien. Auf die Bestandskunden ist dieses so nicht zu übertragen. Hier ergeben sich ebenfalls Anpassungen, wie hoch diese aber durch Limitierungsmittel ausgeglichen werden, steht derzeit noch nicht fest.

Die Beitragsentwicklung der Bestandskunden können Sie in einigen Tarifen des Dt. Rings anhand von diesen beiden Beiträgen nachvollziehen. Es handelt sich um reale Kunden und keine Modellrechnung, jedoch sind natürlich auch diese Zahlen Vergangenheitswerte und keine Garantie für eine zukünftige Entwicklung.

Reale Beitragsentwicklung Bestandskunden im Tarif Esprit, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG

Reale Beitragsentwicklung Bestandskunden im Tarif Comfort+, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG

Weitere Informationen zum Thema Beitragsentwicklung stehen Ihnen in der Rubrik “Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung” oder dem Blogbeitrag “Nicht voreilig kündigen bei Beitragserhöhung” zur Verfügung.

30.
Mai '11

Bedingungsverbesserungen beim Deutschen Ring Krankenversicherung ab 01. Juli 2011


Da ist es kaum einige Tage her, als ich von den Verbesserungen/ Klarstellungen der Versicherungsbedingungen der Signal Krankenversicherung schrieb. Nun hat der nächste Versicherer nachgezogen. Der Deutsche Ring Krankenversicherungsverein aG verbessert ebenfalls zum 01. Juli 2011 die Bedingungen für seine bestehenden und neuen Kunden.

Die Änderungen sind auch hier so genannte Klarstellungen, also gelebte Leistungspraxis in der Vergangenheit und somit auch für den Bestand anwendbar und gültig. Was sich genau ändert und welche Auswirkungen das hat habe ich wie immer vorab betrachtet.

Krankenhausambulanzen

Anders als bisher werden nun die Leistungen für so genannte Krankenhausambulanzen ausdrücklich erwähnt. In der neuen Fassung des §4 Nr. 11 der Bedingungen heißt es nun:

„Darüber hinaus werden die Kosten für ärztliche Untersuchungen in Krankenhausambulanzen im tariflichen Umfang erstattet, sofern ein Tarif Versicherungsschutz für ambulante Leistungen vorsieht.“

Terroranschläge und deren Leistungsausschluss

Ausgeschlossen sind in den Versicherungsbedingungen, besonders geregelt im §5 der Musterbedingungen der Krankenversicherung (MB/KK) und auch im Bereich des Krankentagegeldes (MB/KT) Leistungen, welche aufgrund von Kriegsereignissen entstehen. Aufgrund der Zunahme der Terroranschläge in den letzten Jahren haben sich hier viele Versicherer entschlossen, entsprechende Klarstellungen zu veröffentlichen. So heißt es zukünftig:

“Terroristische Anschläge zählen nicht zu den Kriegsereignissen“

Damit sind auch Folgen und Erkrankungen solcher Anschläge uneingeschränkt versichert.

Künstliche Ernährung

Ein weiterer Unterschied der Tarife des Deutschen Rings zu anderen Unternehmen war der Einschluss der paenteralen Ernährung. Da Nährmittel nicht als Arzneimittel gelten, sind solche Präparate nicht versichert. Damit will ein Versicherer unter anderem vermeiden, Nahrungsergänzung, Muskelaufbaupräparate oder dergleichen bezahlen zu müssen. Jedoch gibt es Krankheiten, die eine enterale oder parenterale Ernährung unumgänglich machen. Auch diese ist nun in den Bedingungen genannt. Dabei heißt es unter §4 Punkt 13 nun:

„Nr. 13
Nähr- und Stärkungsmittel, Mineralwasser, kosmetische und hygienische Mittel gelten nicht als Arzneimittel. Präparate oder Mittel zur künstlichen Ernährung bei liegender Sonde (parenterale und enterale Ernährung) werden im tariflichen Umfang erstattet.“

Rehabilitationsmaßnahmen

Ein weiteres Manko, auch wenn laut Auskunft des Versicherers schon immer geleistet, war bisher die Leistungspflicht bei Reha Maßnahmen. Gerade bei schweren Erkrankungen (z.Bsp. Herzinfarkt, Schlaganfall) musste der Versicherer bisher immer zustimmen. Anders nun in den neuen Bedingungen. Im §4, Nr. 15 findet sich nun die folgende Ergänzung der Leistungspflicht:

„Eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung liegt dann vor (…) Dies gilt auch dann, wenn die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme erfolgt.“

Hilfsmittel

Ein besonders wichtiger Punkt, welcher in der Vergangenheit trotz Abgabe einer Vorstandserklärung immer wieder zu Unklarheiten geführt hat, ist die Versorgung und Versicherungsleistung bei Hilfsmitteln. Bisher fanden sich in den Versicherungs-/ Tarifbedingungen folgende Aussagen:

„Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, werden höchstens die Kosten übernommen, die im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings angefallen wären.“

Diese führten dazu, dass dem Dt. Ring unterstellt werden konnte, er wolle statt des verordneten Hilfsmittels ein einfaches und billigeres bezahlen und könne sich somit gegen die Verordnung des Arztes stellen.

Durch die neue Formulierung wurde auch dieses nun sehr deutlich geändert und klar hervorgehoben, was damit gemeint war und ist. Nun lautet die Formulierung:

„Wurde keine vorherige Leistungszusage vom Deutschen Ring eingeholt, werden die Kosten übernommen, die in gleicher Qualität und Ausführung im Rahmen einer möglichen alternativen und kostengünstigeren Versorgungsform (Miete, Leasing, Kauf) oder bei Bezug des Hilfsmittels über einen Kooperationspartner des Deutschen Rings angefallen wären.“

Es geht also insbesondere darum, Kosten durch günstigere Bezugsquellen zu sparen. Damit werden keine schlechteren Hilfsmittel als vom Arzt verordnet geleistet, aber der und sollte sich mit dem DR in Verbindung setzen und ggf. die Beschaffung des Hilfsmittels dort veranlassen. Kostenunterschiede von bis zu 20% gegenüber dem örtlichen Sanitätshaus sind hier durchaus keine Seltenheit.

Mit diesen Änderungen passt sich der Versicherer nicht nur der Marktentwicklung an, sondern zeigt auch die bisherige Leistungspraxis. Nur durch den Nachweis bisher so geleistet zu haben, sind solche Klarstellungen auch im Bestand möglich.

Wirksam werden diese Änderungen ab Juli 2011. Bestandskunden werden voraussichtlich mit den jährlichen Anschreiben zum Jahresende informiert, so diese es nicht schon hier gelesen haben.