Artikel mit ‘Dread Disease’ getagged

22.
April '10

Dread Disease oder Berufsunfähigkeitsversicherung ?


In verschiedenen Foren wird derzeit die Frage diskutiert, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, oder ob es nicht besser sei eine so genannte “Dread Disease” Versicherung abzuschließen. Um das jedoch beurteilen zu können, klären wir zunächst einmal die Begriffe.

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Hier wird eine Leistung für den Fall der Berufsunfähigkeit erbracht. Dabei ist in der Regel Voraussetzung, dass der Versicherte zu mind. 50% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. (Weiterhin können Staffelregelungen mit anteiligen Renten von 25- 75% vereinbart werden)

Abgestellt wird hier aber immer und ausschließlich auf die Frage der Berufsunfähigkeit und die konkrete Tätigkeit. Hierbei ist es (bis auf Ausschlüsse) unerheblich, warum diese Berufsunfähigkeit eingetreten ist und wodurch diese ausgelöst wurde.

Ist der Zustand der BU eingetreten, so wird die vereinbarte (monatliche) Rente solange gezahlt, wie der Zustand der Berufsunfähigkeit fortbesteht, längstens natürlich bis zum vertraglich vereinbarten (Leistungs-)Endalter.

Dread Disease od. Schwere Krankheiten Versicherung:

Wie der Name schon sagt handelt es sich um eine Absicherung gegen (bestimmte) schwere Krankheiten. Bei Auftreten einer, im Vertrag klar definierten, Erkrankung wird eine festgelegte Summe zur einmaligen Auszahlung gebracht.

Hierbei ist der berufliche Hintergrund oder sonstige Einflüsse unerheblich. Es wird eine Krankheit und deren Kriterien die zu erfüllen sind, vorher festgelegt. Daher ist auch die Eintrittswahrscheinlichkeit für den Versicherer einfach(er) zu kalkulieren und die Prämien für die DD Versicherung sind somit kleiner als die der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ob die Versicherung nach Eintritt einer definierten Krankheit beendet ist, oder weiter laufen kann (und für eventuelle andere def. Krankheiten zahlt) ist vertraglich zu vereinbaren.

Vor- und Nachteile der Varianten:

Eine “Schwere Krankheiten Versicherung” ist immer nur eine Ausschnittsdeckung. Es gibt einen (kleinen) Teil von Erkrankungen die mit dieser Form der Absicherung gut versichert werden können. Die dann zu erbringende Einmalzahlung kann frei verwandt werden. Ist der Patient später wieder geheilt, so erfolgt keine Rückforderung oder dergleichen, denn der Versicherungsfall war ja eingetreten. Der entscheidende Vorteil ist somit das schnell verfügbare Kapital. Davon könnten zum Beispiel eine teure Behandlungen im Ausland, Umbaumaßnahmen oder sonstige Anschaffungen finanziert werden. Der entscheidende Nachteil liegt aber in dem gleichen Punkt. Einmal Kapital, dann keine weiteren Zahlungen.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Volldeckung. Hierbei ist der Grund des Eintritts egal und es wird ein voller Schutz für den Tatbestand der Berufsunfähigkeit geboten. Es erfolgt jedoch (bis auf wenige Tarife und Optionen) keine Einmalzahlung, sondern eine Rentenzahlung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der Vorteil hierbei liegt in einer langfristigen Absicherung und der Sicherstellung des Einkommens über den kompletten Vertragszeitraum. Die BU Rente ersetzt das laufende Arbeitseinkommen.

Das ideale Produkt?:

… wäre ein Mix aus Beidem. Wenn es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, so kann eine Kombination gewählt werden. Zum Beispiel kann eine Einmalzahlung von 100.000 EUR zur Kostendeckung aller plötzlichen Aufwendungen und zur Überbrückung bis zur BU Rente eingesetzt werden (wenn es sich denn um eine der definierten Krankheiten handelt).

Im Anschluss sollte aber dennoch eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sein, damit die laufenden Kosten gedeckt werden.

Auch bei Versicherten wo der Beruf nicht definiert werden kann (Selbstständige die mehrere Unternehmen haben und/ oder so vielschichtige Tätigkeiten ausüben, die sich nicht klar umreißen lassen), oder solche die eine Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht bekommen, ist eine Prüfung der Versicherbarkeit in der Dread Disease Versicherung angeraten. Hier ist jedoch unbedingt auf eine angemessene Höhe der Versicherungssumme zu achten.

Bei einer Einmalzahlung von 500.000 EUR und einer angenommenen Verzinsung der Anlage von 3%, ergäbe sich bei Kapitalerhalt immerhin eine Rente (lebenslang) von monatlich 1.250 EUR. Dieses lässt sich, je nach Alter des Versicherten, auch als Kapitalverzehr kalkulieren.

Eine allgemeingültige Empfehlung kann somit nicht gegeben werden. Sollten Sie sich mit der Absicherung der Arbeitskraft oder der schweren Krankheiten beschäftigen, ziehen Sie am besten einen spezialisierten Berater zu Rate.

Weiterführende Informationen:

Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsabsicherung

Auswahlkriterien zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Blogbeiträge rund um die Berufsunfähigkeit

16.
März '10

Berufsunfähigkeitsversicherung: Untersuchung statt Gesundheitsfragen und Frage zur Ausschnittsdeckung


Neulich las ich in einem Forum folgende Frage(n) die ich hier gern aufgreifen möchte, da diese doch den einen oder anderen interessieren und auch bei meinen Beratungen schon einmal gefragt wurden. Dabei geht es um Untersuchungen statt die Antragsfragen zu beantworten.

gibt es bei den Versicherungen auch die Möglichkeit, anstelle der Offenlegung der eigenen Krankenakte, eine Rundum-Untersuchung machen zu lassen ? Da ich nämlich in der Vergangenheit auch wegen Kleinigkeiten zum Arzt gegangen bin,wird es nämlich sehr aufwendig werden, eine lückenlose Krankenakte vorzulegen. Da ich jetzt fit und beschwerdefrei bin, wäre so eine Untersuchung wahrscheinlich die bessere Wahl – falls es sowas geben sollte.

Ja und Nein. Zunächst ist festzuhalten, dass eine Untersuchung keine Antragsfragen ersetzen kann. Dieses liegt insbesondere an Folgendem: Eine Untersuchung ist immer eine Momentaufnahme. Erkrankungen die vorher bestanden haben und nun vielleicht schon ausgeheilt sind spielen für die Risikobeurteilung dennoch zum Teil eine Rolle. Bei einer Untersuchung, selbst einer mit umfangreichen Laborwerden, sind diese Erkrankungen nicht festzustellen.

Weiterhin wird in vielen Anträgen auch nach Anomalien, Beschwerden oder weiteren Beeinträchtigungen gefragt.

Nehmen wir als Beispiel die Rückenschmerzen/ Verspannungen. Unterstellt der Kunde hatte diese vor 3, 4, 5 Jahren und das mehrfach, seither nicht mehr. Bei einer heutigen Untersuchung kommt dieses nicht “zum Vorschein”, den Versicherer interessiert es dennoch. Vergleichbares passiert bei Allergien. Bei Heuschnupfen, der längere Zeit nicht auftrat, besteht (abhängig vom Beruf) durchaus ein Risiko berufsunfähig zu werden.

Ab bestimmten Rentenhöhen werden bei fast allen Unternehmen dennoch Untersuchungen fällig. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Prüfungsmöglichkeit, welche aber auch hier die Gesundheitsfragen nicht ersetzen soll, diese nur ergänzen kann und soll. Dabei werden entweder in der Untersuchung oder durch den Antrag ebenfalls Fragen gestellt, welche der Versicherte zu beantworten hat. Auch hierbei gelten die Grundsätze der Anzeigepflicht und es drohen die gleichen Folgen wie bei falschen Antragsangaben.

Dann würde mich noch interessieren, ob es auch eine BU gibt, die nur bei psychischen Erkrankungen(z.B. BurnOut) in Anspruch genommen werden kann?

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Ausschnittsdeckung. Bei bestehenden Vorerkrankungen und/ oder Beschwerden kann und wird der Versicherer Ausschlüsse anbieten, so das der Schutz nicht mehr für alles gilt. Aber gezielt auswählen welche Erkrankungen versichert werden sollen geht- zumindest bei der BU- nicht.

Wenn jemand nur bestimmte Erkrankungen versichern will, kann eine Dread Disease (Schwere Krankheiten Versicherung) vielleicht sinnvoll sein. Diese bietet Versicherungsschutz bei Eintreten bestimmter, vorher vertraglich definierter Diagnosen und Erkrankungen und leistet dann eine Einmalzahlung. Das Risiko gegenüber der BU besteht darin, das der Betrag irgendwann aufgebraucht ist. Somit sollte diese so hoch bemessen sein, das er bis zum gewünschten Lebenjahr reicht.

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