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29.
Juni '11

Private Krankenversicherung für Polizeianwärter ohne Gesundheitsprüfung


Beim Lesen der Überschrift werden viele denken, der “hat sich doch verschrieben”. So etwas gibt’s doch gar nicht.

Der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Frage nach Leistungsumfang und Bedingungsaussagen, ist auch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand ein entscheidender Punkt für die Bemessung des Beitrages. Durch das Beantworten der Fragen im Antrag (die je nach Gesellschaft unterschiedliche Zeiträume abfragen), kann der Risikoprüfer abschätzen, ob ein Zuschlag erforderlich ist, der Kunden vielleicht ganz abgelehnt werden muss oder was sonst an Annahmemöglichkeiten zu nutzen ist.

Dieses Verfahren stellt die DBV Krankenversicherung, Tochterunternehmen der AXA, nun völlig auf den Kopf. Wenn auch nur für eine begrenzte Zeit und einen sehr ausgewählten Personenkreis.

Was passiert hier genau?

Anders als in der sonstigen Privaten Krankenversicherung (PKV) verzichtet die DBV untern den, weiter unten genannten, Voraussetzungen, komplett auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen in den Antragsformularen. In den Besonderen Vereinbarungen ist lediglich anzugeben: “Ausbildungsbeginn: TT.MM.JJJJ – Feststellung zur Diensttauglichkeit ersetzt die Beantwortung der Gesundheitsfragen”

Für wen gilt dieses Verfahren und wie lange?

Dieses Verfahren ist ein “Testlauf” wie die Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung betont und gilt nur für Anträge im Zeitraum 01. 07. 2011 bis zum 31. 12. 2012. Abschließen können diese Krankenversicherung nur Polizeianwärter (mit Beihilfeanspruch) und nur innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn. Die Anträge müssen dann binnen 7 Tagen bei der DBV zur Bearbeitung vorliegen.

Welche Tarife können abgeschlossen werden?

Gültig ist dieses Modell nur für die folgenden Tarife und Tarifkombinationen:

Vision B-NA, Tarifgruppe B-NA (Bausteine BS-NA, B3-NA, BZ-NA), BW2-NA, die Beihilfeergänzung BN in Ausbildung, das Krankenhaustagegeld nach Tarif KHTE-NA und die Pflegepflichtversicherung

Entscheidet sich der Kunde für den Vision Tarif, so ist die weitere Erklärung zu beantworten, welche unter anderem nach vorhandener Sehilfe und dem Status Raucher oder Nichtraucher fragt. Diese Zuschläge werden auch hierbei berechnet.

Welche Vorteile bietet diese Lösung?

Bei diesem Testverfahren bieten sich zwei große Vorteile an. Risikozuschläge können nicht erhoben werden. Auch wenn es vor “X” Jahren mal Vorerkrankungen gab, welche nun zu einem Zusxchlag geführt hätten, so weiss der Versicherer hiervon gar nichts. Als Beispiel seien die Allergien/ Heuschnupfen genannt. Diese führen regelmäßig zu Zuschlägen, verhindern aber nicht die Aufnahmeprüfung der Polizeianwärter und “sparen” somit den Zuschlag.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Versicherung nie wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurücktreten kann. Eine solche Verletzung kann eben nicht stattfinden, wenn niemand Fragen beantworten muss. Dieses sehe ich als einen entscheidenden Vorteil.

Welche Nachteile gibt es denn?

Klar gibt es nicht nur Vorteile, sondern auch negative Aspekte dieses Modells. Zum einen verlässt sich der Versicherer darauf, dass die Aufnahmeprüfungen für die Polizeianwärter so “gut” sind, dass man sich keine “schlechten Risiken” in die Bestände holt. Es könnte somit zu unerwünschten Risiken führen, die somit zu einer stärkeren Beitragsentwicklung führen könnten. Könnten wie gesagt, nicht müssen.

Entscheidend ist aber nicht die Frage bei welchem Unternehmen Gesundheitsfragen zu beantworten sind oder nicht. Auch nicht wer “mich” denn ohne Zuschlag nimmt. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wo der passende Versicherungsschutz zu bekommen ist. Dabei sind insbesondere die Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung zu beachten und auf den persönlichen Bedarf abzustellen.

Weitere Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung (PKV)

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

22.
Juli '10

Axa und DBV mit neuen Servicenummern für Kunden


Die Axa und DBV Versicherungen (die bekanntlich ein Konzern sind) werden am 25. 07. 2010 Ihre EDV Systeme final zusammengeführt haben. Danach gelten für Kunden der Unternehmen unterschiedliche Servicenummern.

Die Kunden der AXA Krankenversicherung (Vollkosten und Zusatztarife) erreichen den richtigen Ansprechpartner unter folgenden Nummern:

bei Vertragsfragen:

Telefon: 01803 – 292 200 oder per Fax: 01803 – 202 612

für Flatrate Kunden am besten: 0800/292 02 01

Hier hilft man Ihnen bei Fragen zum Vertrag, zu Abbuchungen, bei Änderungen persönlicher Daten etc.

in Leistungsfragen:

Telefon: 01803 292 250 oder per Fax: 01803 – 202 611

für FLATRATEKUNDEN 0800/292 02 01

Hier erhalten Sie Auskunft zu Heil- und Kostenplänen, Kostenübernahmen, Rechnungen, Abrechnungen und allen anderen Leistungsfragen.

Per Email erreichen Sie die Axa bei allen Fragen (Vertrag+Leistung) über: service@axa.de (Geben Sie im Betreff unbedingt Versicherungsnummer, Namen und Art der Frage (Vertrag oder Leistung) an, so geht es schneller.

Die (alten) Kunden der DBV Versicherung und alle neuen Kunden mit Beihilfeverträgen und Beamtenabsicherungen erhalten unter den folgenden Telefon und Faxnummern die entsprechenden Auskünfte:

Vertragsfragen:

Telefon: 01803 – 328 200 oder Fax: 01803 – 202 612

und bei Leistungsfragen:

Telefon: 01803 – 328 250 oder per Fax: 01803 – 202 611

auch hier gilt für alle Anfragen die einheitliche E-Mailadresse: service@dbv.de

Für postalische Anfragen oder die Übersendung von Rechnungen zur Erstattung verwenden Sie bitte die folgenden Anschriften:

AXA Krankenversicherung AG
51059 Köln

und

DBV Deutsche Beamtenver-sicherung Krankenversicherung

Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG

65172 Wiesbaden

Brauchen Sie für das Einreichen der Rechnungen noch ein Erstattungsformular? Hier im Downloadbereich finden Sie entsprechende Unterlagen.