Artikel mit ‘Berufsunfähig’ getagged

01.
Februar '12

Video: Berufsunfähigkeit- anschaulich erklärt


Eigentlich halte ich von Werbefilmen und Produktvideos von Versicherern nicht so viel, zeigen diese oft das Produkt sehr einseitig. Hier zeigt aber die Swisslife sehr anschaulich, wie sich das Thema Berufsunfähigkeit darstellt.

Weitere Informationen zur BU:

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

Auswahlkriterien auf dem Weg zur “richtigen” BU

Urteile und Blogbeiträge zur Berufsunfähigkeit

01.
Juni '11

Ich werde nicht berufsunfähig, ich bin ja im Büro


Nachdem ich ihnen im Beitrag “Berufsunfähig- was ist das eigentlich” bereits erklärt habe, was es denn nun bedeutet, berufsunfähig zu sein, soll es heute viel mehr um die Ursachen gehen. Weiterhin geht es um die Frage, wer denn nun eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht und wer vielleicht andere Absicherungsformen vorziehen sollte.

Zu den häufigen Ursachen zählen bei Männern wie Frauen heute Krebserkrankungen und Tumore mit 14 bzw. 16%. Erkrankungen des Verdauungssystems und Stoffwechsels führen mit 5 bzw. 3% eher nicht sehr häufig zum Verlust der Arbeitskraft. Auch Unfälle sind, anders als oft angenommen bei mit knappen 11% in 2008 nicht der Grund, warum Renten wegen Berufsunfähigkeit gezahlt werden.

In den letzten Jahren haben vor allem Nervenerkrankungen, psychische und psychosomatische Ursachen zugenommen. Mittlerweile sind hier fast ein Viertel aller Fälle bei Berufsunfähigkeit dafür verantwortlich.

Was soll mir schon passieren, ich sitze “doch nur” am Schreibtisch den ganzen Tag?

Das ist eine häufige Frage. Klar, so am Schreibtisch kann man doch fast immer arbeiten, so die weit verbreitete aber dennoch nur oberflächlich richtige Meinung. Dabei sind gerade diese “Kopfberufe” häufiger betroffen als man denkt. Nicht nur die Rückenerkrankungen nehmen zu, insbesondere auch die Krankheiten aufgrund steigernder Belastung und immer höherer Arbeitsanforderungen.

Gerade Menschen mit (hoch-)qualifizierten Jobs sind von einer Berufsunfähigkeit häufig betroffen. Oft reichen schon kleinere Erkrankungsbilder aus, die sich summieren und dazu führen, dass eben 50% des Berufes nicht mehr wie gewohnt verrichtet werden können.

Auch Krebserkrankungen beispielsweise, führen meist nicht zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit, sondern schränken die Betroffenen oft für 2, 3 oder 4 Jahre ein. Danach ist es durchaus denkbar, dass der Beruf wieder ausgeübt werden kann.

Bekomme ich die Rente dann nur kurz?

Auch diese Frage beschäftigt meine Interessenten oft. Wie lange wird denn die Rente überhaupt gezahlt? Die Antwort dazu ist jedoch ganz simpel. Solange der (bedingungsgemäße) Zustand der Berufsunfähigkeit besteht, zahlt der Versicherer auch die vereinbarte Rente. Führt also ein Unfall nur zu einer zeitweisen Berufsunfähigkeit, so wird die Rente auch nur für diesen Zeitraum gezahlt. Danach kann aber durchaus durch einen späteren Fall eine neue Rente ausgelöst werden.

Mehr zum Thema Berufsunfähigkeit lesen Sie unter anderem in folgenden Beiträgen:

Berufsunfähig? Zahlt da nicht der Staat für mich?

Ratings und Test – eine echte Hilfe bei der Auswahl der passenden Privaten Krankenversicherung?

Berufsunfähig? Was ist das eigentlich?

Kombiprodukt oder selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung?

Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigskeitsabsicherung

25.
Mai '11

Das LG Köln mit einem neuen Urteil zur Frage “noch arbeitsunfähig oder schon berufsunfähig”? Az. 23 O 98/09


In der Vergangenheit hatten sich bereits viele Gerichte mit der Frage zu beschäftigen. Ist der Versicherte noch arbeitsunfähig (Was bedeutet arbeitsunfähig?)oder vielleicht gar nicht mehr in der Lage, seinen Beruf jemals wieder auszuüben und somit berufsunfähig?  Was ist eigentlich berufsunfähig?

Auch das Landgericht Köln hatte sich unter dem Aktenzeichen 23 O 98/09 wieder mit so einem Fall zu beschäftigen.

Das besondere an diesem Thema ist: Der Übergang von Arbeitsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit ist fließend und nur sehr individuell zu betachten. Dabei ist eine pauschale Aussage genau so unmöglich, wie ein fester Prognosezeitraum. Es ist vielmehr von der Art der Erkrankung, dem (Allgemein-)zustand des Patienten und der weiteren beruflichen wie gesundheitlichen Umstände abhängig, ob und in wieweit eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Warum ist es so wichtig, arbeitsunfähig statt berufsunfähig zu sein?

Ein Grund ist ganz einfach und finanzieller Natur. Meist besteht für den Fall der Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeldanspruch gegen den privaten Krankenversicherer (PKV) oder die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Dabei ist es wichtig, sich genau mit der Höhe der Absicherung zu beschäftigen, denn als GKV Versicherter über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) reicht der normale GKV Schutz kaum aus. Mit knapp über 80 EUR stoßen viele an die Grenzen des machbaren.

In der privaten Krankenversicherung sollte hoffentlich ein höheres Krankentagegeld versichert sein, hier ist auch der Beitrag zur PKV komplett weiter zu zahlen. (plus dem AG Anteil).

Die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist oftmals deutlich niedriger.  Daher haben allein aus diesem Grund die Versicherten ein Eigeninteresse, lieber weiter arbeits- statt berufsunfähig zu sein.

Wie hat denn das Landgericht hier entschieden?

Konkret ging es um einen Fall eines Anwaltes, welcher durch eine Herzerkrankung dringend auf eine Transplantation angewiesen war und somit nicht mehr arbeiten konnte. Dieser war nun arbeitsunfähig und bezog von seinem Krankentagegeldversicherer (aufgrund des Tarifs sollte es die DKV sein) ein Krankengeld. Da sich die Erkrankung sehr lange hin zieht,, bis zum Klagezeitpunkt war noch nicht einmal ein Spenderorgan in Sicht, handelt es sich hier um durchaus ansehnliche Streitwerte. Mit mehr als 83.000 EUR Krankengeld bringt das viele Versicherte durchaus an den Rand des finanziellen Ruins, denn ausgleichen aus privaten Mitteln ist meist nicht möglich.

Der private Krankenversicherer (DKV) kündigte den Krankentagegeldvertrag somit nach §14 der Krankentagegeldbedingungen (MB KT). Ähnlich wie in der heutigen Fassung der Bedingungen (MB KT 2009, dort im § 15 b) ist dort die Beendigung bei Berufsunfähigkeit geregelt. Grundsätzlich ist es auch logisch und verständlich, denn ich kann nicht berufsunfähig und arbeitsunfähig zugleich sein. In dem entsprechenden Paragraphen steht dem Versicherer mit ein Beedigungsrecht zu, wenn:

der Versicherungsnehmer nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Die Berufsunfähigkeit setztoraus, dass der Versicherungsnehmer auf nicht absehbare Zeit zumindest 50% erwerbsunfähig bleiben wird.

Das Landgericht stützt sich in seiner Entscheidung unter anderem auf die aktuelle Rechtsprechung des obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofes und führt in seiner Urteilsbegründung unter anderem aus:

Dabei ist zu sehen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH VersR 2010, 1171) die Berufsunfähigkeit ein Zustand ist, dessen Fortbestand aus sachkundiger Sicht für nicht absehbare Zeit prognostiziert wird, der jedoch typischerweise auch nicht als endgültig oder unveränderlich beurteilt werden kann. Denn es lässt sich eine ins Gewicht fallende Besserung zu irgendeinem späteren Zeitpunkt nicht selten weder zuverlässig voraussagen noch ausschließen. Die erforderliche Prognose kann daher nach Auffassung des Bundesgerichtshofes nur auf den jeweiligen Einzelfall bezogen gestellt werden.

Das Gericht gab somit dem Kläger (und Versicherten) Recht und verurteilte die Deutsche Krankenversicherung (DKV) zur Zahlung der streitgegenständlichen 83.387,40 EUR. Sehr ausführlich und wie gefordert, auf den Einzelfall abgestimmt, betrachtet das Gericht die persönliche Situation, den bisherigen medizinischen Verlauf und die Wartezeit auf eine Transplantation. Da der Kläger schon eine lange Zeit auf der Warteliste stehe, sei wahrscheinlich mit einem Spenderorgan zu rechnen und dann ist eine (zumindest mehr als 50%ige) Wiederaufnahme der Tätigkeit durchaus möglich.

Das gesamte Urteil nebst Begründung und ausführlichen Entscheidungsgrundlagen können Sie im Downloadbereich nachlesen. Auch dieses ist kein Garant für eine Weiterzahlung des Krankengeldes in anderen Fällen, wie gesagt, es sind immer sehr individuelle Gründe und somit Einzelfalleintscheidungen.

Urteil: LG Köln zur Frage “arbeits- oder berufsunfähig”, Az. 23 O 98/09

Doch es gibt noch einen anderen Punkt zu beachten. In vielen Bedingungen zur Krankentagegeldversicherung findet sich eine andere Formulierung, die eine Beendigung des Krankengeldes nach sich ziehen kann. Diese ist in den Musterbedingungen zur Krankentagegeldversicherung (MB KT) nachzulesen und lautet:

(1) Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen

b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit;

Einige Unternehmen, hier als Beispiel die Hanse Merkur Krankenversicherung (Tarifbedingungen TB/KT 2009) gehen noch einen Schritt weiter und ergänzen die Musterbedingungen um Aussagen wie:

zu § 15 (1) b MB/KT 2009:

Der Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente steht der Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen (§§ 11 und 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT 2009) gleich.

Hat der Kunde also nur eine kleine Berufsunfähigkeitsrente versichert (zum Beispiel 1000 EUR), aber dennoch einen Krankentagegeldvertrag mit 100 EUR Tagegeld, so wird er natürlich kein Interesse haben, berufsunfähig zu sein, denn ihm würden Monat für Monat 2.000 EUR fehlen. Ist der Berufsunfähigkeitsversicherer aber nun schnell, vielleicht auch kulant wegen der kleinen Rente, so bedeutet dieses das unfreiwillige Ende der Krankengeldzahlung, selbst wenn noch keine Berufsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherung eingetreten ist.

Einen solchen Krankentaggeldvertrag sollten Sie besser nicht unterschreiben. Damit geben Sie dem Versicherer die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung gleich mit an die Hand. Umgehen können Sie dieses durch eine sorgfältige Auswahl der Krankenversicherung und des Krankentagegeldes.

Weitere Artikel die weiterhelfen:

Krankentagegeld und Leistungsbezug

Berechnung des richtigen Krankengeldes und der richtigen Rentenhöhe bei Berufsunfähigkeit

Auswahlkriterien zur Krankenversicherung

13.
Mai '11

Berufsunfähig? Zahlt da nicht der Staat für mich?


Einer der oft gehörten Sätze. Ich brauche mich gar nicht gegen das “Risiko berufsunfähig zu werden” versichern, da zahlt doch der Staat oder die Rentenversicherung für mich. Doch wie sieht es in der Wirklichkeit aus? Ist es ein Mythos oder was steckt tatsächlich hinter dieser vermeintlichen Absicherung des Staates?

Was bedeutet berufsunfähig?

Die Frage dazu beantwortet sich zunächst durch einen Blick ins aktuelle Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier, speziell im § 172 VVG, finden wir klare und eindeutige Regelungen zu der Definition der Berufsunfähigkeit, von welcher der Versicherer zwar als Verbesserung abweichen, diese aber nicht verschlechtern kann.

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Doch was steckt genau in diesem Paragraphen? Eine detaillierte Erklärung finden Sie in meinem vorhergehenden Beitrag “Berufsunfähig? Was ist das eigentlich?

Wann genau zahlt denn die (gesetzliche) Rentenversicherung für mich?

Generell kennt der Staat / die deutsche Rentenversicherung (mit Ausnahme der Versicherten, die vor dem 2. 1. 1961 geboren sind) das Risiko der Berufsunfähigkeit nicht mehr. Eine genaue Leistungsübersicht was genau erfüllt sein muss, liefert die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Für alle Versicherten die nach dem 2. 1. 2061 geboren sind, werden nur noch Leistungen bei einer Erwerbsunfähigkeit erbracht. Dieses natürlich auch nur dann, wenn der Versicherte die Voraussetzungen erfüllt und Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, müssen auch so genannte medizinische Voraussetzungen erfüllt werden. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Dabei geht es eben nicht um die Frage, ob ich in meinem Beruf noch arbeiten kann, sondern um irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das hat zur Folge, dass keinerlei Prüfung der Qualifikation stattfindet. Etwas übertrieben und ohne Wertung bedeutet das:

Sind Sie noch in der Lage, sitzend 3 Stunden am Tag Briefe zu frankieren, Kugelschreiber zusammenzubauen oder irgendeine andere Tätigkeit auszuüben, so besteht kein Rentenanspruch. Dabei ist es unerheblich was und in welcher Position Sie vorher gearbeitet haben. Auch interessiert niemanden, welche Qualifikation Sie haben oder hatten.

Zu den medizinischen, sind noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu schreibt die Deutsche Rentenversicherung:

Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit).

In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein

Damit ist klar, Berufseinsteiger haben hier meinst keinen Anspruch. Gerade nach der Ausbildung oder im ersten Job nach dem Studium lassen sich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen meist nicht erfüllen. Daneben gelten für Behinderte oder Bergleute Sonderregelungen. Grundlage für die Rente wegen Erwerbsminderung bilden die §43 ff. des Sozialgesetzbuches VI.

Doch wer zahlt mir dann etwas? Ich kann doch nicht ohne Geld leben?

Teilweise ist dieses ein Trugschluss. Es zahlt zunächst einmal niemand. Werden Sie jedoch hilfebedürftig, so besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe. Die Voraussetzungen zum Erhalt sind kompliziert und sehr individuell. Dabei sind vorhandene Einkommen zu berücksichtigen und (Immobilien-)vermögen meist aufzubrauchen. Genaue Informationen zur Sozialhilfe liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Doch wie kann ich mich vor dem finanziellen Abstieg schützen?

Eine Möglichkeit bietet die Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei stellen nicht nur Berufseinsteiger sehr schnell fest: Guter Schutz kostet Geld. Doch tun Sie sich selber einen großen Gefallen und bewerten für sich, gemeinsam mit Ihrem Berater die Bedingungen und somit das berühmte Kleingedruckte.

In der privaten BU Absicherung gibt es nur “schwarz oder weiss”. Glauben Sie ernsthaft, ein Versicherer der über die nächsten 30 Jahre mehr als eine halbe Million Euro an Rente zahlen muss, würde nicht sehr genau prüfen? (Halbe Million: 1.500 EUR mtl. Rente * 12 Monate * 30 Jahre = 540.000 EUR)

Muss er auch, denn die Prämien sind genau so kalkuliert. Zahlen wenn nötig, aber auch ablehnen wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Damit Ihnen solch eine böse Erfahrung erspart bleibt, lesen Sie sehr genau. In meinem Leitfaden für die Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich Ihnen genau solche “Tücken im Kleingedruckten” hervorgehoben- damit Sie besser informiert sind, als mancher Berater.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Beiträgen:

Aus Kostengründen habe ich mich gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden

Absicherung gegen Berufsunfähigkeit auch für Hausfrauen und Mütter?

Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigskeitsabsicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung – warum brauche ich die denn?

18.
April '11

Berufsunfähig? Was ist das eigentlich?


Klar, (fast) jeder hat schon einmal etwas über die Berufsunfähigkeitsversicherung gelesen. Irgendwie war das was im Hinterkopf, frei nach dem Motto “wichtigste Versicherung überhaupt” oder so? Aber so richtig ist der Begriff und die Frage wann was gezahlt wird nicht klar.

Was ist eigentlich Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit ist ein Zustand, der durch Krankheit, Unfälle oder dergleichen eintreten kann. Danach kann der bisher ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden, somit fehlt es an einer Möglichkeit, Geld zu verdienen und somit für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu können.

Vereinfacht könnte man also sagen, ich kann den Job den ich bisher hatte nicht ausüben, da Ich krank bin und sich der Zustand voraussichtlich auch die nächste Zeit nicht bessern wird.

Ist dieser Zustand überall gleich definiert?

Nein. Zunächst gibt es eine verbindliche und für alle Versicherer bindende Definition im neuen, aktuellen Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In dem Paragraphen 172 Abs. 2 VVG finden wir dann auch eine genaue Definition, was denn nun “berufsunfähig” genau bedeutet.

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Einige Punkte in dem Paragraphen sind recht spannend. So wird der Beruf genau so betrachtet, wie er unmittelbar vor Eintritt der Einschränkungen ausgestaltet war. Um es zu verdeutlichen, hier ein Beispiel.

Ausgangssituation sind zwei kaufmännische Angestellte im Verkauf eines Unternehmens. Beide haben den Berufs des Einzelhandelskaufmanns gelernt. Somit also beide den gleichen Beruf. Beide werden durch einen Autounfall derart eingeschränkt, dass ein Autofahren und langes Sitzen nicht mehr möglich ist.

Im typischen Berufsbild des Einzelhandelskaufmanns ist es ja nicht zwingend erforderlich, den Tag über nur zu sitzen, meist auch nicht unbedingt Auto zu fahren. Daher liegt eine Berufsunfähigkeit wahrscheinlich nicht vor.

Der 2. von den beiden Versicherten, ist jedoch im Außendienst tätig gewesen, das auch direkt vor dem Unfall. Er fuhr zu Kunden, führte Produkte vor und war deutschlandweit unterwegs. Diese elementaren Tätigkeiten seines Berufs kann er nun nicht mehr ausführen und ist berufsunfähig.

Somit würde (weitere Umstände natürlich noch zu prüfen) nur einer von beiden eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bekommen, der andere nicht. Es wird also sehr genau geschaut, welche von den Tätigkeiten vor dem Unfall noch machbar sind, welche nicht mehr und welche vielleicht teilweise. Nach Aufstellung und Prüfung dieser, findet dann eine Beurteilung statt. Sind mehr als 50% der Tätigkeiten unmöglich, dann ist Berufsunfähigkeit vorhanden, kann derjenige noch mehr als die Hälfte seiner Tätigkeiten (wie früher) ausführen, dann erfolgt keine Rentenzahlung.

Dann ist es also egal, welchen Versicherer ist wähle?

Nein, natürlich nicht. Gerade da sich die Bewertungen und Ratings in den letzten Jahren immer mehr zu Marketinginstrumenten entwickelt haben, sollten Sie sich gerade auf diese nicht verlassen. Ob es 5 Sterne im BU Rating, drei AAA’s oder andere tolle Symbole sind, viel weiter hilft Ihnen eine solche Tabelle nicht.

Was Sie genau tun müssen, ist das Lesen von Bedingungen. Auch wenn das vielleicht nicht unbedingt die tollste Beschäftigung ist, lesen Sie zumindest die wichtigen Punkte und verstehen die Bedingungen. Ein Berater der sofort und ohne weitere Abwägung von Kriterien den tollsten und besten Tarif für Sie weiss, den schicken Sie getrost wieder nach Hause.

Damit es Ihnen etwas leichter fällt, den einen 5***** vom anderen 5 Sterne Versicherer zu unterscheiden, habe ich in meinem Leitfaden zur Auswahl der geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung einige Bedingungsaussagen gegenüber gestellt. Dort sehen sie also sofort, auf welchen Satz, welches Wort es ankommt. Manchmal entscheidet eine kleine Formulierung über Rente oder nicht.

Was nützt Ihnen die billigste Versicherung, wenn Sie nicht zahlt?

Wenn doch die Bedingungen gut sind, warum hört man so viel wie “Die BU Versicherer zahlen ja eh nicht?”

Genau weil diese eben vielen mit tollen Sternen oder Testsiegen nicht gut sind. Der Versicherer hat undeutliche Formulierungen eben nicht einfach “aus Versehen” in den Bedingungen, sondern weil man es im Leistungsfall eben für oder gegen einen Versicherten auslegen kann.

In der Berufsunfähigkeit sprechen wir sehr schnell von sehr viel Geld. Schauen Sie sich nur einen 35jährigen an. Selbst wenn dieser nur 1.000 EUR Rente versichert hat, liegt das finanzielle Risiko bei dem Versicherer schon bei 252.000 EUR (Laufzeit bis zum 66. Lebensjahr).

Liegt hingegen eine versicherte Rente von 2.500 EUR dem Vertrag zu Grunde, und eine 30jährige Versicherte wird nun berufsunfähig, so sprechen wir hier über 1.110.000 EUR.

Verständlich ist hier, dass der Versicherer sehr genau prüft und sehr genau nachschauen wird, ob die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Kann man sich nicht einigen, so muss final ein Gericht entscheiden. Das dauert jedoch sehr lange und kostet viel Geld.  Bei einem Streitwert von “nur” 500.000 EUR liegt das Kostenrisiko hier bei über 25.000 EUR. Ohne Rechtsschutzversicherung ist es schnell unerreichbar.

Und woher weiss ich nun, dass mein Tarif gut ist und der Versicherer auch zahlt?

Ob der Tarif gut oder schlecht ist, lässt sich an den Bedingungen ablesen. Je eindeutiger und klarer diese Formuliert sind, desto schwerer ist es hier zu diskutieren. Steh in den Bedingungen Sie müssen z. Bsp. maximal 20% Einkommenseinbuße hinnehmen, dann ist das ein klarer Fakt. Ist dort hingegen von “angemessener Reduzierung” die Rede, so kann die Aussage eben so oder so ausgelegt werden und somit zu Streit führen.

Daher achten Sie, zusammen mit Ihrem Berater, nicht auf den Preis. Zuerst sollten Sie sich das Bedingungswerk und die Formulierungen durchlesen und diese verstehen. Was Ihnen nicht klar ist, fragen Sie nach. Immer und immer wieder, bis Sie diese verstanden haben. Erst dann folgt die Auswahl der Rentenhöhe und später die Betrachtung des Preises.

Weitere Informationen:

Leitfaden zur Berufsunfähigkeit

Wie beende ich (m)eine falsche und unpassende Berufsunfähigkeitsversicherung?

Richtige Rentenhöhe oder gar keine Berufsunfähigskeitsabsicherung

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