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12.
September '09

Neue Versicherungspflichtgrenze (JAEG) und Beitragsbemessungsgrenze 2010


Liebe Leser,

das Bundesgesundheitsministerium hat eine erste, vorläufige Zahl für die Versicherungspflichtgrenze 2010 genannt.

Diese Zahl entscheidet nicht nur darüber ob ein freiwillig Versicherter Angestellter in die Private Krankenversicherung wechseln darf, sondern auch darüber ob ein bereits PKV Versicherter Arbeitnehmer zurück in die GKV muss.

Somit steigt die Grenze von derzeit 48.600 EUR Bruttojahreseinkommen um 1.350 EUR (2,77%) auf voraussichtlich 49.950 EUR (mtl. 4.162,50 EUR). Für derzeit freiwillig Versicherte die in die Private Krankenversicherung wechseln möchten bedeutet dieses, das Sie neben den letzten 3 Jahren auch die vorr. neue Grenze für das Jahr 2010 überschreiten müssen um in die PKV wechseln zu können.

Zur Verdeutlichung seien hier die Entwicklung von 2003 bis heute dargestellt: Die Werte in Klammern stellen die Besondere Grenze für im Jahr 2002 bereits privat Versicherte dar.

2000 – 39.574 EUR
2001 – 40.034 EUR
2002 – 40.500 EUR
2003 – 45.900 EUR (41.400)
2004 – 46.350 EUR (41.850)
2005 – 46.800 EUR (42.200)
2006 – 47.250 EUR (42.750)
2007 – 47.700 EUR (42.750)
2008 – 48.150 EUR (43.200)
2009 – 48.600 EUR (44.100)
2010 – 49.950 EUR (vorr.)

Dieses entspricht einer Steigerung um 10.076 EUR oder 25,46% in den letzten 10 Jahren.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll von 44.100 EUR auf 45.000 EUR steigen, somit ein Anstieg um 900 EUR. Dieses bedeutet bei einem Beitragssatz von 14% + 0,9% AN Anteil eine Steigerung des GKV Beitrages von monatlich 11,18 EUR. Durch den Mehrbeitrag von 0,9% zahlt der Arbeitnehmer davon 5,93 EUR. Neben den Leistungseinschränkungen der GKV auch ein Grund für viele freiwillig versicherte den Weg in die PKV zu suchen. Ob das der richtige ist, ist jedoch von der persönlichen Situation und den eigenen Ansprüchen und Kriterien abhängig.

Weiterführende Informationen:

Was zählt zur JAEG?

Auswahlkriterien für dei Private Krankenversicherung

13.
August '09

Die Private Krankenversicherung im Alter- wie schütze ich mich vor steigenden Beiträgen


(Dieser Beitrag entspricht der heutigen Pressemitteilung)

Jeder der sich mit dem Thema Private Krankenversicherung (PKV) beschäftigt stolpert irgendwann über die Frage der Beitragsstabilität und hat im Innersten (zum Teil berechtigte) Bedenken was mit seinen Beiträgen im Alter geschieht.

Dabei geistern in den Köpfen meist Geschichten von horrenden Summen umher, welche auf Erzählungen und kuriosen Beispielen bestehen, sagt Sven Hennig, Spezialmakler für die Private Krankenversicherung, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit. Auf dem Informationsportal für die PKV und BU unter www.online-pkv.de finden sich umfangreiche Informationen und Hilfestellungen auf dem Weg zur richtigen Privaten Krankenversicherung.

Damit solche Szenarien nicht auftreten und die Beiträge planbar bleiben ist eine sorgfältige Auswahl des Tarifes und der Gesellschaft wichtig, so Sven Hennig weiter.

Auch der Vergleich zwischen den beiden, völlig unterschiedlichen, Systemen der Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherung hinkt. In der GKV werden die Beiträge durch die Änderung des Beitragssatzes angehoben, so die weit verbreitete Meinung. Dieses ist aber nur die halbe Wahrheit. Die alleinige Anpassung des (seit Januar 2009 einheitlichen) Beitragssatzes ist nicht entscheidend. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze werden zusätzlich die Gutverdiener stärker belastet, da „mehr Einkommen” beitragspflichtig wird. Allein in den letzten 10 Jahren wurde die Grenze um fast 14% angehoben. Dazu kommen die Kürzungen der Leistungen und die Einführung von Rezept-, Verordnungs- oder Praxisgebühren und zum Teil drastische Leistungskürzungen.

Auch in der Privaten Krankenversicherung sind Beitragsanpassungen möglich und erforderlich. Der zu Vertragsbeginn vereinbarte und garantierte Leistungsrahmen bleibt aber unverändert, denn dieser kann nur mit Zustimmung des Versicherten verändert werden.

Mit Übergang in das Rentenalter sind jedoch Veränderungen in dem Vertrag unumgänglich. So entfällt der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10% der Beiträge, da dieser zur Verminderung von Beitragsanpassungen im Alter zusätzlich angespart wurde. Weiterhin entfallen Bausteine für das Krankentagegeld und ggf. auch weitere Optionen, welche nun nicht mehr benötigte Leistungen abdecken. Eines sollte sich jeder Versicherte jedoch klar machen. Nun folgt in der Regel die Zeit, in welcher die Versicherungsleistungen auch intensiver in Anspruch genommen werden.

Daher hüten Sie sich vor Aussagen die Ihnen weiß machen wollen, Sie sollten ihren Versicherungsschutz jetzt aus Beitragsgründen reduzieren. Warum hatten Sie dann in jungen Jahren einen guten Schutz (den Sie wenig nutzen konnten, oder besser mussten) und nun, wo es viel nötiger ist einen reduzierten?

Achten Sie bei der Auswahl des Privaten Krankenversicherers gleich zu Beginn auf solide Bedingungen, eine saubere und klare Kalkulation und ein ausgewogenes und passendes Unternehmen.

Die meisten Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bieten neben den Vollkostentarifen auch so genannte Beitragsentlastungsmodelle an. Dabei wird durch einen Zusatzbeitrag eine garantierte Beitragsreduzierung im Alter finanziert und schafft somit Planungssicherheit. Ob diese auch für Sie sinnvoll ist, muss in einem individuellen Gespräch geklärt werden.

Um dieses jedoch beurteilen zu können ist eine gute und individuelle Beratung unerlässlich, so Sven Hennig weiter. Informationen und einen Kriterienfragebogen für ihr Beratergespräch können Sie sich kostenfrei und ohne Anmeldung auf dem Informationsportal http://www.online-pkv.de im Downloadbereich herunterladen.