22.
Juli '10
Die Axa und DBV Versicherungen (die bekanntlich ein Konzern sind) werden am 25. 07. 2010 Ihre EDV Systeme final zusammengeführt haben. Danach gelten für Kunden der Unternehmen unterschiedliche Servicenummern.
Die Kunden der AXA Krankenversicherung (Vollkosten und Zusatztarife) erreichen den richtigen Ansprechpartner unter folgenden Nummern:
bei Vertragsfragen:
Telefon: 01803 – 292 200 oder per Fax: 01803 – 202 612
für Flatrate Kunden am besten: 0800/292 02 01
Hier hilft man Ihnen bei Fragen zum Vertrag, zu Abbuchungen, bei Änderungen persönlicher Daten etc.
in Leistungsfragen:
Telefon: 01803 292 250 oder per Fax: 01803 – 202 611
für FLATRATEKUNDEN 0800/292 02 01
Hier erhalten Sie Auskunft zu Heil- und Kostenplänen, Kostenübernahmen, Rechnungen, Abrechnungen und allen anderen Leistungsfragen.
Per Email erreichen Sie die Axa bei allen Fragen (Vertrag+Leistung) über: service@axa.de (Geben Sie im Betreff unbedingt Versicherungsnummer, Namen und Art der Frage (Vertrag oder Leistung) an, so geht es schneller.
Die (alten) Kunden der DBV Versicherung und alle neuen Kunden mit Beihilfeverträgen und Beamtenabsicherungen erhalten unter den folgenden Telefon und Faxnummern die entsprechenden Auskünfte:
Vertragsfragen:
Telefon: 01803 – 328 200 oder Fax: 01803 – 202 612
und bei Leistungsfragen:
Telefon: 01803 – 328 250 oder per Fax: 01803 – 202 611
auch hier gilt für alle Anfragen die einheitliche E-Mailadresse: service@dbv.de
Für postalische Anfragen oder die Übersendung von Rechnungen zur Erstattung verwenden Sie bitte die folgenden Anschriften:
AXA Krankenversicherung AG
51059 Köln
und
DBV Deutsche Beamtenver-sicherung Krankenversicherung
Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG
65172 Wiesbaden
Brauchen Sie für das Einreichen der Rechnungen noch ein Erstattungsformular? Hier im Downloadbereich finden Sie entsprechende Unterlagen.
Tags: Adressen, AXA, DBV, Kontaktdaten, Leistungserstattung
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05.
Juli '10
Nachdem die Central Krankenversicherung mit der Ankündigung Ihrer Beitragsanpassung für das Jahr 2011 sehr früh war, aber auch für viel Aufregung hinsichtlich der Anpassungshöhen gesorgt hat, ziehen nun andere Gesellschaften mit Informationen nach.
So veröffentlichte die AXA Krankenversicherung heute die Beitragsgarantien für einige Tarife bis zum 01. 01. 2012. Dieses hat also zur Folge, dass in diesen Tarifen KEIN Sonderkündigungsrecht besteht. Wer dennoch aus diesen Tarifen wechseln möchte muss zwingend die Reguläre Kündigungsfrist (3 Monate zum Jahresende) einhalten.
In folgenden Tarifen besteht EINE BEITRAGSGARANTIE und es findet KEINE Anpassung statt:
EL Bonus-N bei Kindern, Jugendlichen und Frauen (Männer Anpassung im einstelligen %-Bereich)
EL- N bei Männern
Vital-300 N für alle Versicherten
Vision Start-N bei Männern und Frauen
Vital-Z-N bei Männern und Frauen
Z-Pro-N, 541-N, KHT2A/B für alle Versicherten
in den Arzttarifen:
VA100-2-N, V AiP-2-N bei Kindern, Jugendlichen und Frauen
KHG-2-N, ZA25-N, ZB25-N bei allen Versicherten
Vision Med-N bei Kindern, Jugendlichen und Männern
PRAXMED-N bei Kindern und Jugendlichen
150-N, 153-N, KT A, KGH2 und KGH 2 med bei allen Versicherten
902E-N bei Männern
in den Zusatztarifen:
030, 033, 035, Premium, EG Pro, EG Zahn Plus, Komfort, KHTE-N, KHT1, 350E und KGH2, KGH2 med. jeweils für alle Versicherten
KG2 nur für Kinder und Jugendliche
Tagegelder:
TV42, TN 14 für Männer
TV 7, 061E-N, 062E-N, 063E-N, 064E-N, 901E-N, 903E-N, 904E-N, 906E-N, VIA, VIAplus, VIAplus-SU, VIAmed für alle Versicherten
Schaut man sich diese Tabelle an, so stellt man fest: Es fehlen die „alten“ VITAL Tarife 250, 750 und einige Vision Tarife. Dieser besitzen KEINE Beitragsgarantie, werden also wohl angepasst. Über die Höhen wird erst in der 35. KW oder später informiert.
Die Tarife des öffentlichen Dienstes (zum Teil alte DBV Tarife) haben ebenfalls teilweise Beitragsgarantien erhalten. Es findet in folgenden Tarifen KEINE Anpassung bis 1.1.2012 statt:
Beihilfe Vollkostenversicherungen:
Vision B-N, Vision B-NA, BS-N und BZ-N (je alle Stufen), B3-NA (Stufe 15-20), BW2-N und BW2 00-N (alle Stufen), BWE-N jeweils für alle Versicherten
B3-N bei Kindern und Jugendlichen
B3-NA (Stufen 25-70) bei Frauen
gesenkt werden folgende Tarife:
BW2-NA (Stufen 30-70) bei Männern und Frauen
BWE-N bei allen
Für alle Versicherten besteht Beitragsgarantie in folgenden Ergänzungsbausteinen:
BN3/1 und /2, BN4-N, BN1/1 und /2, BN2-N jeweils in allen Stufen
KGTE-N, 350E-N und EVK
Wie immer gilt- endgültige Zahlen abwarten. Versicherungsschutz dann anpassen und überprüfen und Möglichkeiten wie Anpassung der Selbstbeteiligung und Wechsel in andere Tarife/ Tarifvarianten sehr sorgfältig überlegen.
Tags: 2011, AXA, BAP, BAP 2011, Beitragsanpassung
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06.
Mai '10
Vor einigen Tagen habe ich bereits über die Einstellung der Beitragsrückerstattung bei der Bayrischen Beamten Krankenkasse geschrieben. Auch bei anderen Gesellschaften stehen Veränderungen an. So ändert die Axa in den eigenen und den (zugekauften) DBV Tarifen die Richtlinien für die Beitragsrückerstattung ab 2010.
Die Beihilfeergänzungstarife der DBV erhalten keine Beitragsrückerstattung mehr. Bei den Ausbildungstarifen ergeben sich keine Änderungen, die Kompakttarife Vision B ändern sich geringfügig. Bisher wurden dort 70% von 3 MB, jetzt 50% von 4 MB erstattet. Somit eine durchaus überschaubare Veränderung.
In den Tarifen mit Modulen für ambulant, stationär und Zahnleistungen entfällt die Beitragsrückerstattung für die Zahnbereiche vollständig. Dieses wird aber (teilweise) kompensiert durch die Anhebung der BRE in den sonstigen Tarifen von 3 auf 4 MB.
Deutlichere Änderungen erheben sich aber in den Modul- und Kompakttarifen der AXA/ DBV alt
Bei Tarifen Vision1F,Vision1N und Vision3 entfällt die BRE bei Selbstbeteiligungsstufen von mehr als 1000 EUR vollständig. Gleiches gilt auch in den Modultarifen 0145 und 0145A.
In den “Osttarifen” BSS, 0038, BSB verringert sich die Beitragsrückerstattung von 70% aus 3 MB auf 50%.
Die Tarife EL, EL-N wie auch EL Bonus, Vital250, 300, 600, 750, 900 erfahren geringere Änderungen. Bisher wurden zum Beispiel in den VITAL Tarifen 100% aus 1/2/3 MB gezahlt, je nachdem ob der Versicherte 1, 2 oder 3 Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen hatte. Nun sind dieses noch 60%, jedoch aus den erhöhten Sätzen von 2/ 3/ 4 MB. Schauen wir uns am folgenden Beispiel einmal die genauen Zahlen an:
Versicherter mit einem Monatsbeitrag von 300 EUR (ohne Zuschläge etc.)
nach 1 leistungsfreien Jahr = 60% aus 2 MB, also 60% aus 600 EUR = 360 EUR (nach der alten Regel wären es 300 EUR gewesen)
nach 2 leistungsfreien Jahren = 60% aus 3 MB = 540 EUR (nach alter Regelung 600 EUR)
nach 3 leistungsfreien Jahren = 60% aus 4 MB = 720 EUR (nach alter Regelung 900 EUR)
Dabei ist noch zu berücksichtigen das hier als Bemessungsgrundlage der Juni Beitrag des BRE Jahres gilt. (also der Beitrag Juni 2010).
Weiterhin bleiben die Verhaltensboni für BMI, Nichtraucher und Primärarzt etc. unverändert erhalten.
Nochmals der Hinweis das die Rückerstattungen änderbar sind, wie man hier sehen kann. Wie eine Entwicklung aussieht mag ich nicht zu sagen, da es von dem Erfolg des Unternehmens abhängig ist.
Tags: 2010, Änderung, AXA, Beitragsrückerstattung, BRE
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06.
April '10
In der letzten Zeit erreichten mich einige Anfragen mit der Bitte sich einmal das ein oder andere Antragsformular für die Private Krankenversicherung (PKV) ansehen zu können.
Dabei geht es nicht um das ausfüllen, sondern oftmals darum, wie die Gesundheitsfragen bei den einzelnen Gesellschaften gestellt werden oder was und wie genau gefragt wird.
Weiterhin hat es sich in der Praxis als hilfreich erwiesen, leere Formulare nicht immer per Mail zu senden, sondern diese eben zum Download bereitzustellen.
Daher habe ich heute damit begonnen, neben den bereits vorhandenen Formularen zur Leistungsabrechnung nun auch die Anträge und Zusatzformulare zur Verfügung zu stellen. So können Sie sich schnell das gewünschte Dokument kostenfrei auf Ihren PC laden.

Link zum Downloadbereich – Untermenü Antragsunterlagen
Diese Liste wird laufend erweitert. Sollten Sie spezielle Wünsche haben, so senden Sie mir gern Ihre Anfrage über das Kontaktformular. In naher Zukunft werde ich die Zusatzfragebögen der Gesellschaften weiter vervollständigen, so das bei einer Antragstellung alle Dokumente soweit als möglich zum Abruf bereit stehen.
Tags: Antragstellung, AXA, Download, Dt. Ring, Formulare, Hallesche, PKV, RuV
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25.
August '09
Hier hatte ich bereits geschrieben, das die Axa für einige Tarife eine Beitragsgarantie gegeben hat. Nun sind auch die Prämien für das Neugeschäft verfügbar, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
Hier nun finden Sie eine Übersicht der Neugeschäftsbeiträge. (Zur Systematik: In Klammern die alten Prämien, dahinter die absoluten und die prozentualen Steigerungen, bezogen auf den alten Beitrag. Alle Prämien enthalten den 10%igen gesetzlichen Zuschlägen)
Tarif: VITAL-N mit 300 EUR SB
(Männer)
Alter 30: 241,76 EUR (bisher: 211,76 EUR), Steigerung 30,00 EUR oder 14,17%
Alter 40: 318,96 EUR (bisher: 279,07 EUR), Steigerung 39,89 EUR oder 14,29%
(Frauen)
Alter 30: 391,85 EUR (bisher: 348,69 EUR), Steigerung 43,16 EUR oder 12,38%
Alter 40: 467,08 EUR (bisher: 414,43 EUR), Steigerung 49,65 EUR oder 12,70%
Tarif: VITAL-N mit 600 EUR SB
(Männer)
Alter 30: 207,19 EUR (bisher: 191,59 EUR), Steigerung 15,59 EUR oder 8,14%
Alter 40: 278,03 EUR (bisher: 258,45 EUR), Steigerung 19,58 EUR oder 7,58%
(Frauen)
Alter 30: 316,20 EUR (bisher: 288,23 EUR), Steigerung 27,97 EUR oder 9,70%
Alter 40: 381,43 EUR (bisher: 353,88 EUR), Steigerung 27,55 EUR oder 7,78%
Tarif: EL-N (Elementar)
(Männer)
Alter 30: 257,66 EUR (bisher: 212,53 EUR), Steigerung 45,13 EUR oder 21,23%
Alter 40: 316,78 EUR (bisher: 262,53 EUR), Steigerung 54,25 EUR oder 20,66%
Auch hier sei klar gesagt das es sich hierbei um Anpassungen im Neugeschäft und somit den Vergleich der Neugeschäftsprämien handelt. Dabei ist zu beachten das sich diese Zahlen nicht pauschal auf den Bestand übertragen lassen. Die Anpassungen des Bestandes erhalten Sie zum Jahresende. Das “-N” hinter der Tarifbeschreibung bezeichnet die Tarife in der neuen Welt, also nach dem 1. 1. 2009 eingeführt.
Tags: AXA, BAP, Beitragsanpassung
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