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29.
Juni '11

Private Krankenversicherung für Polizeianwärter ohne Gesundheitsprüfung


Beim Lesen der Überschrift werden viele denken, der “hat sich doch verschrieben”. So etwas gibt’s doch gar nicht.

Der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Frage nach Leistungsumfang und Bedingungsaussagen, ist auch das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand ein entscheidender Punkt für die Bemessung des Beitrages. Durch das Beantworten der Fragen im Antrag (die je nach Gesellschaft unterschiedliche Zeiträume abfragen), kann der Risikoprüfer abschätzen, ob ein Zuschlag erforderlich ist, der Kunden vielleicht ganz abgelehnt werden muss oder was sonst an Annahmemöglichkeiten zu nutzen ist.

Dieses Verfahren stellt die DBV Krankenversicherung, Tochterunternehmen der AXA, nun völlig auf den Kopf. Wenn auch nur für eine begrenzte Zeit und einen sehr ausgewählten Personenkreis.

Was passiert hier genau?

Anders als in der sonstigen Privaten Krankenversicherung (PKV) verzichtet die DBV untern den, weiter unten genannten, Voraussetzungen, komplett auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen in den Antragsformularen. In den Besonderen Vereinbarungen ist lediglich anzugeben: “Ausbildungsbeginn: TT.MM.JJJJ – Feststellung zur Diensttauglichkeit ersetzt die Beantwortung der Gesundheitsfragen”

Für wen gilt dieses Verfahren und wie lange?

Dieses Verfahren ist ein “Testlauf” wie die Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung betont und gilt nur für Anträge im Zeitraum 01. 07. 2011 bis zum 31. 12. 2012. Abschließen können diese Krankenversicherung nur Polizeianwärter (mit Beihilfeanspruch) und nur innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsbeginn. Die Anträge müssen dann binnen 7 Tagen bei der DBV zur Bearbeitung vorliegen.

Welche Tarife können abgeschlossen werden?

Gültig ist dieses Modell nur für die folgenden Tarife und Tarifkombinationen:

Vision B-NA, Tarifgruppe B-NA (Bausteine BS-NA, B3-NA, BZ-NA), BW2-NA, die Beihilfeergänzung BN in Ausbildung, das Krankenhaustagegeld nach Tarif KHTE-NA und die Pflegepflichtversicherung

Entscheidet sich der Kunde für den Vision Tarif, so ist die weitere Erklärung zu beantworten, welche unter anderem nach vorhandener Sehilfe und dem Status Raucher oder Nichtraucher fragt. Diese Zuschläge werden auch hierbei berechnet.

Welche Vorteile bietet diese Lösung?

Bei diesem Testverfahren bieten sich zwei große Vorteile an. Risikozuschläge können nicht erhoben werden. Auch wenn es vor “X” Jahren mal Vorerkrankungen gab, welche nun zu einem Zusxchlag geführt hätten, so weiss der Versicherer hiervon gar nichts. Als Beispiel seien die Allergien/ Heuschnupfen genannt. Diese führen regelmäßig zu Zuschlägen, verhindern aber nicht die Aufnahmeprüfung der Polizeianwärter und “sparen” somit den Zuschlag.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Versicherung nie wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurücktreten kann. Eine solche Verletzung kann eben nicht stattfinden, wenn niemand Fragen beantworten muss. Dieses sehe ich als einen entscheidenden Vorteil.

Welche Nachteile gibt es denn?

Klar gibt es nicht nur Vorteile, sondern auch negative Aspekte dieses Modells. Zum einen verlässt sich der Versicherer darauf, dass die Aufnahmeprüfungen für die Polizeianwärter so “gut” sind, dass man sich keine “schlechten Risiken” in die Bestände holt. Es könnte somit zu unerwünschten Risiken führen, die somit zu einer stärkeren Beitragsentwicklung führen könnten. Könnten wie gesagt, nicht müssen.

Entscheidend ist aber nicht die Frage bei welchem Unternehmen Gesundheitsfragen zu beantworten sind oder nicht. Auch nicht wer “mich” denn ohne Zuschlag nimmt. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wo der passende Versicherungsschutz zu bekommen ist. Dabei sind insbesondere die Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung zu beachten und auf den persönlichen Bedarf abzustellen.

Weitere Informationen:

Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung (PKV)

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

17.
Mai '11

AXA mit Beitragsgarantie bis 2013


Dieses Jahr überbieten sich die Gesellschaften wohl wieder mit der Information, wer denn wohl am schnellsten und am längsten seine Beiträge garantieren will. Dabei ist der Begriff der Beitragsgarantie bis 2013 eigentlich falsch. Garantiert wird nämlich, das bis Ende 2012 keine Anpassung kommt.

Leider fallen immer wieder Kunden und Vermittler auf solche Maschen rein. Es ist unsinnig zu glauben, nur weil es eine Beitragsgarantie bis 2013 gibt, ist ein Tarif gut oder eine Gesellschaft besonders solide. Den Anfang machte die Barmenia, hier im Blogbeitrag zur Barmenia easyflex-plus Serie können Sie das nochmals nachlesen.

Gestern schrieb ich über die Beitragsgarantie der ARAG, heute folgt nun die AXA Krankenversicherung.

Folgende Tarife werden nicht angepasst (M= Männer, F= Frauen, K = Kinder und Jugendliche, Quelle: GewaComp)

Tarif EL Bonus-N für alle Versicherten

Tarife VITAL 600-N und 900-N für alle Versicherten

Tarif VITAL 300-N für Frauen und Kinder

Tarif EL-N (Elementar) für Frauen und Kinder

Tarife ZPro-N, 541-N und VITAL- Z für alle Versicherten

Tarif Vision 1-1500

Tarif 541-N für alle Versicherten

BEAMTEN- Tarife VisionB-N für Männer und Frauen

BEAMTEN- Tarife BW2-N für Männer und Frauen

ÄRZTE- Tarife VA 100-2-N

Bei allen anderen Tarifen ist die Anpassungshöhe noch nicht klar und wird vorr. nicht vor Herbst 2011 bekannt sein. Weitere Informationen zu Beitragsanpassungen finden Sie wie gehabt in der Kategorie Beitragsanpassungen und Beitragsgarantien (BAP) hier im Blog. Zum Vergleich schauen Sie sich doch einmal die teilweise sehr deutlichen Beitragsanpassungen der AXA zum 01. 01. 2011 an.

Entscheidend sind aber nicht Garantien oder Anpassungen. Entscheidend ist, dass Sie Bedingungen und der Leistungsumfang des Tarifs zu den eigenen Bedürfnissen passt. Ein stabiler Tarif ohne Leistungen bringt ebenso wenig, wie ein leistungsstarker mit unbezahlbaren Anpassungen. Hilfestellungen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung

Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)

Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass ein Tarif den Sie bereits abgeschlossen haben entscheidende Lücken hat, oder nicht zu Ihnen passt, so stehen Ihnen die Tarifwechselrechte innerhalb der Gesellschaften nach §204 VVG oder ein Wechsel der Gesellschaft offen. Dabei bedenken Sie bitte, wird Ihr Tarif nicht erhöht, gilt das normale Kündigungsrecht von 3 Monaten, vorbehaltlich einer Mindestvertragslaufzeit.

18.
November '10

Axa führt Ergänzungsbaustein für Psychotherapie im Elementar (EL) Tarif ein. EPT-N


Das der großer “Run” auf die möglichen GKV Kunden, die nun in die private Krankenversicherung wechseln können, beginnt oder bereits im Gang ist, wissen wir nicht erst sei dem der Bundestag den Entfall der 3-Jahresregel durch das GKV Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) beschlossen hat. Versicherer loben Sonderaktionen aus, bieten Garantien und verändert ihre Tarife und Bedingungen.

Auch die Axa Krankenversicherung verbessert die Leistungen im Tarif Elementar (EL) durch einen Zusatzbaustein. (Ein) Manko dieses Tarifs ist die fehlende Leistung bei Psychotherapie. In den Tarifbedingungen des Tarifes EL-N heißt es dazu:

A. Leistungen des Versicherers

(2) Erstattung bei ambulanter Heilbehandlung

Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für ambulante Psychotherapie, Behandlungen und Verordnungen durch Heilpraktiker, Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung, Sterilisation, Schwangerschaftsunterbrechungen aus nicht medizinischen Gründen sowie ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen (siehe auch unter B. Leistungsausschlüsse).

Klar, die anderen Ausschlüsse kann man immer noch nicht ändern, aber dafür bietet die Axa und der Markt genügend Alternativen an anderen Tarifen an. Aber der Punkt “ambulante Psychotherapie” ist nun zumindest einschließbar, gegen eigenen Beitrag und mit Leistungslimitierung. Aber eines nach dem anderen:

Was also tut die Axa:

Ab sofort bietet der Versicherer seinen (Neu-)kunden einen ergänzenden Tarifbaustein unter dem Namen EPT-N an.  Aufgrund der Aufnahmebedingungen ist jedoch davon auszugehen, das dieser Tarif nur bei gleichzeitigem Neuabschluss und nicht nachträglich möglich ist. In den Tarifbedingungen heißt es:

Aufnahmefähig sind Personen, die gleichzeitig mit Tarif EPT-N den Tarif EL-N oder EL Bonus-N bei uns abschließen.

weiter heißt es aber dann:

Versicherungsfähig sind Personen, für die beim Versicherer eine Krankheitskostenvollversicherung ohne Leistungen für ambulante Psychotherapie besteht.

Hiermit beantwortet sich auch die Frage, ob es auch als Ergänzung zu anderen PKV Tarifen bei anderen Gesellschaften abschließbar ist. Nein. Denn nur wenn “beim Versicherer” ein entsprechender Tarif der PKV besteht, ist der Baustein wählbar.

Und was zahlt der Tarif dann?

Auch hierzu finden sich in den Tarifbedingungen entsprechende Regelungen. Dabei werden prozentual und mit Sitzungszahlbegrenzung die Kosten erstattet. Den folgenden Wortlaut finden wir in den Bedingungen wieder:

Für medizinisch notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlung werden erstattungsfähige Aufwendungen zu 75% erstattet. Die Leistungen sind auf 30 Sitzungen je Versicherungsjahr begrenzt.

Geleistet wird für psychotherapeutische Behandlungen durch niedergelassene ärztliche Psychotherapeuten, sowie den im Arztregister eingetragenen, in eigener Praxis tätigen psychologischen Psychotherapeu- ten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Und was kostet der Tarif EPT-N nun?

Hier ein paar Beispiele:

Eintrittsalter 20Männer 3,63 EUR monatlich und Frauen 8,03 EUR

Eintrittsalter 30 – Männer 4,73 EUR und Frauen 11,66 EUR

Eintrittsalter 40 – Männer 5,06 EUR und Frauen 12,98 EUR

Eintrittsalter 50 – Männer 5,17 EUR und Frauen 13,42 EUR

Die Beiträge sind jeweils inkl. des obligatorischen, 10%igen gesetzlichen Beitragszuschlages angegeben. Bis zu dem Arbeitgeberhöchstzuschuss sind diese Beiträge auch zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen, da es sich um einen Baustein in der Krankenkostenvollversicherung handelt.

Ob ein solcher Tarifbaustein für Sie Sinn macht oder ob Sie sich aufgrund der Auswahlkriterien generell für einen anderen Tarif entscheiden, müssen Sie nach sorgfältiger Beratung frü sich entscheiden. Auf jeden Fall ist es löblich solch eine Option anzubieten.

Weitere Beiträge zur Axa Krankenversicherung

Auswahlkriterien zur PKV

Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung (PKV)

17.
November '10

Axa mit (teils deutlichen) Beitragsanpassungen im Bestand für 2011


Bereits im Juli hatte die Axa Krankenversicherung die Beitragsgarantien für das Neugeschäft veröffentlicht. Anders als im Neugeschäft werden in den Beständen meist andere Tarife und zu anderen Prozentsätzen angepasst. In einem Rundschreiben wies die Axa nun auf die Daten für das Bestandsgeschäft hin.

Falls Sie also bereits in Tarifen der AXA Krankenversicherung versichert sind, hier die Tarife die eine Anpassung zum 01. 01. 2011.

Vital 750 (Alte Welt) bei Männern und Frauen (bei Männern durchschnittlich 24% bei Frauen 16%)

EL/ EL 400 (Elementar) bei Kindern und Frauen (durchschnittlich 19% bei Frauen)

EL Bonus bei Männern (durchschnittlich 7%)

ECO 1300 bei Kindern, Männern und Frauen

Vital Z bei Kindern, Z100S bei Männern und Frauen

AM/ K unterschiedliche Anpassungsgruppen

KG 2 bei Männern und Frauen

Vision 1 und Vision 1F bei Männern und Frauen (durchschnittlich im Vision 1 bei Männern 13%, Frauen 4,5% und im Vision 1F bei Männern wie Frauen 22%)

Vision 2 und 3 bei Männern und Frauen (im Vision 3 auch bei Kindern und Jugendlichen)

Vision Start bei Kindern und Jugendlichen

Tarife 14/ 34 in unterschiedlichen Gruppen

VA 100-2 bei Männern

PRAXMed bei Männern und Frauen

VisionMed bei Frauen

11/ 31 in unterschiedlichen Gruppen

KG-SU bei Männern und Frauen

Pflegetagegeld PTG Dyn bei Männern, Frauen und auch Kindern

Beihilfetarife B3 15- B3 70 bei Männern

BS 15A – BS 70 A bei Jugendlichen, Männern und Frauen

B3 25A – B2 70A bei Jugendlichen und Männern

CKB20 / CKB 30 bei Kindern und Männern

Auch wenn die Anpassungen zum Teil durchaus besorgniserregend sein können, bitte handeln Sie nicht voreilig. Bevor Sie überstürzt handeln beachten Sie bitte auch den Blogbeitrag zum Thema “Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung” und informieren sich unter der Rubrik BAP hier im Blog über andere Anpassungen bei den Mitbewerbern.

Denken Sie bitte dran, Kostensteigerungen in der PKV resultieren aus mehreren Faktoren. In diesen Anpassungen sind die Stornoentwicklung und neue Sterbetafeln, wie auch gestiegene Leistungsausgaben berücksichtigt.

Versicherte im (alten) Tarif VITAL der Axa, welche letztes Jahr wegen einer Beitragsanpassung von 250 EUR in 750 EUR Selbstbeteiligung gewechselt sind, haben einmalig die Möglichkeit in den Tarif mit kleinerer SB (250 EUR) OHNE Gesundheitsprüfung zurückzukehren.

Aufgrund der Anpassung ist es bis zum 23. 11. 2010 nicht möglich Umstellungsangebote zu rechnen oder Ersatz- und Änderungsanträge policiert zu bekommen.

22.
Juli '10

Axa und DBV mit neuen Servicenummern für Kunden


Die Axa und DBV Versicherungen (die bekanntlich ein Konzern sind) werden am 25. 07. 2010 Ihre EDV Systeme final zusammengeführt haben. Danach gelten für Kunden der Unternehmen unterschiedliche Servicenummern.

Die Kunden der AXA Krankenversicherung (Vollkosten und Zusatztarife) erreichen den richtigen Ansprechpartner unter folgenden Nummern:

bei Vertragsfragen:

Telefon: 01803 – 292 200 oder per Fax: 01803 – 202 612

für Flatrate Kunden am besten: 0800/292 02 01

Hier hilft man Ihnen bei Fragen zum Vertrag, zu Abbuchungen, bei Änderungen persönlicher Daten etc.

in Leistungsfragen:

Telefon: 01803 292 250 oder per Fax: 01803 – 202 611

für FLATRATEKUNDEN 0800/292 02 01

Hier erhalten Sie Auskunft zu Heil- und Kostenplänen, Kostenübernahmen, Rechnungen, Abrechnungen und allen anderen Leistungsfragen.

Per Email erreichen Sie die Axa bei allen Fragen (Vertrag+Leistung) über: service@axa.de (Geben Sie im Betreff unbedingt Versicherungsnummer, Namen und Art der Frage (Vertrag oder Leistung) an, so geht es schneller.

Die (alten) Kunden der DBV Versicherung und alle neuen Kunden mit Beihilfeverträgen und Beamtenabsicherungen erhalten unter den folgenden Telefon und Faxnummern die entsprechenden Auskünfte:

Vertragsfragen:

Telefon: 01803 – 328 200 oder Fax: 01803 – 202 612

und bei Leistungsfragen:

Telefon: 01803 – 328 250 oder per Fax: 01803 – 202 611

auch hier gilt für alle Anfragen die einheitliche E-Mailadresse: service@dbv.de

Für postalische Anfragen oder die Übersendung von Rechnungen zur Erstattung verwenden Sie bitte die folgenden Anschriften:

AXA Krankenversicherung AG
51059 Köln

und

DBV Deutsche Beamtenver-sicherung Krankenversicherung

Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG

65172 Wiesbaden

Brauchen Sie für das Einreichen der Rechnungen noch ein Erstattungsformular? Hier im Downloadbereich finden Sie entsprechende Unterlagen.