07.
September '11
Neben der richtigen Rentenhöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung und der passenden Auswahlkriterien bei Vertragsabschluss, kommt es natürlich auf darauf dann, welcher Beitrag dabei zu bezahlen ist.
Gerade die Ausgestaltung der Prämien und der Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeitrag führt in der Beratung oftmals zu Nachfragen. Daher hier eine Erklärung zur Vergleichbarkeit der verschiedenen Tarife und dem besseren Verständnis der Prämienkalkulation.
Bruttobeitrag:
Hierbei handelt es sich um den kalkulierten Beitrag für die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Den Beitrag muss der Versicherte über die Vertragslaufzeit aufwenden, um den gewünschten Versicherungsschutz zu bekommen.
Nettobeitrag:
Dieser ist der zu zahlende Beitrag aktuell. Dabei werden die Überschussanteile (die aufgrund von Vergangenheitswerten errechnet sind) von dem Bruttobeitrag abgezogen und verringern somit die Zahllast des Versicherungsnehmers. Der Nettobeitrag ist jedoch nicht garantiert und basiert auf den heute gültigen Überschussanteilen.
Kann der Beitrag steigen?
Dabei muss unterschieden werden, ob es um den Bruttobeitrag oder den Nettobeitrag geht. Der Nettobeitrag kann sich über die Laufzeit mehrfach ändern. So kann dieser sinken (wenn der Versicherer mehr Überschüsse erwirtschaftet als erwartet) oder auch steigen, wenn die Überschüsse geringer sind.
Ein Vergleich von verschiedenen Tarifen und Gesellschaften sollte daher immer auf den Bruttobeiträgen beruhen, nur diese geben langfristig eine kalkulierbare Grundlage.
Ob der Bruttobeitrag steigen kann, ist abhängig von den vertraglichen Regelungen. Geregelt ist diese Anpassungsmöglichkeit im §163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dort heißt es:
(1) Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn
1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat,
2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und
3. ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat.
(…)
(2) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung der Prämie nach Absatz 1 die Versicherungsleistung entsprechend herabgesetzt wird. Bei einer prämienfreien Versicherung ist der Versicherer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 zur Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt.
Auf dieses Recht zur Prämienanpassung verzichten viele Versicherer in Ihren Bedingungen. Ist dieses der Fall, so ist der Bruttobeitrag über die gesamte Laufzeit garantiert und kann nicht erhöht werden. (ausgenommen sind freiwillige, dynamische Anpassungen). Das schafft für den Versicherten mehr Sicherheit und eine kalkulierte Prämien über den gesamten Zeitraum.
Ein Beispiel zur unterschiedlichen Prämienkalkulation (basierend auf den zahlen aus dem Finanztest BU aus 2011 und meinem ausführlichen Kommentar dazu)
Versicherer 1:
Bruttobeitrag pro Jahr: 2.367 EUR, Nettobeitrag: 1.184 EUR
entspricht einer Quote von knapp 50% des Bruttobeitrags
Versicherer 2, gleiche Vorgaben:
Bruttobeitrag pro Jahr: 1.319 EUR, Nettobeitrag: 1.029 EUR
entspricht einer Quote von 78%
Jetzt kann und muss jeder für sich selbst entscheiden, welches Modell ihm lieber ist. Will ich einen heute geringeren Beitrag mit der Möglichkeit das dieser auf den Bruttobeitrag (und in diesem Fall knapp 1000 EUR pro Jahr mehr als die andere Variante) nutzen oder eine verlässlichere Kalkulation?
Auch stellt sich berechtigt die Frage, warum der Versicherer den Nettobeitrag bei der Hälfte des Bruttobeitrages festsetzt. Überschüsse sind schön und vermindern den Beitrag, keine Frage- aber bergen diese auch die Gefahr sich zu verringern und dann an einen hohen Bruttobeitrag gebunden zu sein.
Bei der Auswahl sind somit verschiedene Faktoren wichtig und es ist zunächst das Bedingungswerk zu beachten. Danach sollten Sie sich Gedanken zum Versicherer, dem Verhältnis von Brutto- und Nettobeitrag machen und dann alle anderen Punkte bedenken.
Berufsunfähigkeitsrente auch schon bei 6 Monaten Krankschreibung?!
Der Finanztest Artikel „Die 50 besten Versicherungen“ zur Berufsunfähigkeit oder: Haben die ihre Testergebnisse gewürfelt?
Ich werde nicht berufsunfähig, ich bin ja im Büro
Auswahlkriterien zur BU und Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Tags: Auswahlkriterien, Berufsunfähigkeit, Bruttobeitrag, BU, Nettobeitrag, Zahlbeitrag
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12.
Juli '11
Kaum ist das 2. Halbjahr angebrochen, überschlagen sich die Versicherer auch schon mit Angeboten und Ideen für einen Wechsel zum 01. 01. 2012. Auch wenn offiziell ein Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht gewünscht ist, so ist dieses doch nur die halbe Wahrheit.
Wechsel in der privaten Krankenversicherung? Ist das überhaupt möglich und ratsam?
Generell sollte der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung immer so ausgewählt werden, dass dieser für die gesamte Laufzeit bei einem Unternehmen bleiben kann. Dazu sind Optionen und Wechselrechte nötig, Bedingungen müssen passen und die Auswahlkriterien zur PKV sollten zu Beginn besprochen sein, weit vor dem Abschluss also. Leider ist dieses aber in der Praxis mehr Wunschdenken als Realität. Daher treten immer wieder Fälle auf, in denen nach dem Einreichen einer Rechnung oder durch Gespräche dann heraus kommt, Leistungen gar nicht versichert zu haben.
In solchen Fällen sollte der Versicherungsschutz genau mit den gewünschten Leistungen verglichen werden. Dabei soll es nicht nur darum gehen, was denn versichert ist. Genauer sollten Sie sich die Einschränkungen und Ausschlüsse ansehen. Gerade in Einstiegstarifen (z.Bsp. Hanse Merkur KVE, KVG, Continentale Economy oder Central Vario in der unteren Stufe) aber auch bei vermeintlich besseren Tarifen wie Gothaer MediVita oder Axa EL Bonus schauen Sie sich bitte einmal die Bedingungen an. Dabei stellt der Versicherte dann oftmals fest, sich gegenüber dem damaligen Schutz in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sogar verschlechtert zu haben.
In solchen Fällen ist auch ein Wechsel innerhalb der PKV nicht auszuschließen.
Aber dann verliere ich doch alle meine Altersrückstellungen?!
Klare Antwort: JA. In den meisten Fällen (neue Tarife mit portablen Rückstellungen mal ausgenommen), verlieren Sie die angesammelten Rückstellungen. Diese bleiben als so genannte Stornogewinne bei dem Unternehmen bzw. den anderen Versicherten. Dennoch kann es Sinn machen, sich dieses genauer anzusehen. Zum einen sind die Rückstellungen nur sehr bedingt bezifferbar, zum anderen ist es nicht sinnvoll einen unpassenden Versicherungsschutz nur wegen der Rückstellungen zu behalten. Stellen Sie sich vor, Sie besitzen aus alten Zeiten einen Kleinwagen. Nur weil Sie hier viel Geld in Reparaturen investiert haben und die nicht verlieren wollen, wird der nicht passender für die heutige Familie mit Kindern.
Wie komme ich denn nun zum passenden Schutz?
In meinem Blogbeitrag “Voranfrage oder Antrag? Der richtige Weg zur passenden PKV” hatte ich bereits einige Punkte erwähnt, die dabei zu bedenken sind. Anträge für den Versicherungsschutz ab 01. Januar 2012 können nun bei den meisten Unternehmen schon gestellt werden.
Welchen Vorteil hat eine Antragstellung jetzt?
Der Vorteil liegt zunächst darin, dass ausreichend Zeit vorhanden ist und Sie sich nicht unter (selbstgemachten) zeitlichen Druck setzen. Der Versicherungsschutz kann anhand des Fragebogens und weiterer Gespräche ausgewählt und besprochen werden, dann bleibt noch genug Zeit für die Auswahl, Anfrage und Beantragung des Tarifs.
Ein weiterer Aspekt ist der Gesundheitszustand. Heute kennen Sie diesen, wissen aber nicht wie dieser sich in den nächsten Wochen und Monaten verändert. Durch eine Antragstellung bei einem Unternehmen und dessen Annahmeerklärung zur PKV bietet sich die Möglichkeit das “Risiko der Verschlechterung” auszuschließen und somit den Gesundheitszustand kostenfrei zu konservieren. Natürlich geht das auch mit Optionen, Anwartschaften und Zusatzversicherungen, jedoch ist dieses mit Kosten verbunden.
Wann kann und muss ich denn den bisherigen Versicherungsschutz kündigen?
Für den Fall das Sie einen privaten Krankenversicherungsschutz haben, gelten meist die Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Jahresende. Einige Unternehmen haben dort Ausnahmen und verlangen eine Kündigung nach dem Versicherungsjahr, nicht dem Kalenderjahr. Eine vollständige Liste finden Sie hier: Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungstermine PKV/GKV
Weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung in der PKV. Diese wird aber meist von den Unternehmen erst recht spät bekannt gegeben, so das die Tarifauswahl und die Risikoprüfung nur Zeitdruck funktioniert, was nicht wirklich von Vorteil ist. Mehr Infos dazu auch im Beitrag: Nicht voreilig kündigen bei Beitragserhöhung
Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gilt eine Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats. Dabei sind besondere Mindestlaufzeiten bei den Versicherten in Wahltarifen zu beachten, diese können ein oder drei Jahre betragen. In jedem Fall (auch wenn manchmal etwas anderes von der GKV behauptet wird) gelten die 18 Monate Bindungsfrist bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht.
Weitere Informationen zur Entscheidungsfindung:
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung
Kriterienfragebogen zur Priv. Krankenvers. (ausfüllbar)
Tags: Auswahl, Auswahlkriterien, PKV
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06.
Juli '11
Das Internet ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Kunden und Interessenten nutzen dieses als Informationsportal, zur Meinungsbildung oder um einfache Berechnungen selbst vorzunehmen.
Spannende Einblicke in das „Denken“ der (potentiellen) Kunden und Interessenten erlaubt die aktuelle Studie der Tomorrow Focus Media GmbH. Im Mai 2011 wurden 806 Personen unterschiedlichen Alters befragt und nach der Meiung über das Thema „Versicherungen im Internet“ befragt.
Einige interessante Erkenntnisse möchte ich hier aufgreifen und diskutieren. Dazu können Sie in den Kommentaren gern antworten oder auch eine direkte Mail schicken.
„Haben Sie Ihre Versicherungen bereits geregelt?“
Auf diese Frage antworteten 77,2% alles bereits erledigt zu haben, 9,7% haben dieses nicht geregelt und weitere 13,2% meinen, es sei für sie kein aktuelles Thema. Erstaunlich sind aber die Gründe, warum sich noch nicht damit beschäftigt wurde. Dabei war der Hauptgrund (21,2%) „habe mir keine Gedanken dazu gemacht. Danach folgen Geldmangel (20,7%) und direkt danach „Thema kompliziert, verwirrend, nicht vertrauenswürdig “.
Gerade bei komplizierten Produkten, zu denen zweifelsohne die Vorsorge für das Alter, die Krankenversicherung aber auch die Absicherung bei Berufsunfähigkeit zählen, ist es für den Laien nahezu unmöglich sich einen Überblick zu verschaffen. Dazu ist das Internet sicherlich ein praktikabler Weg um sich ein Grundwissen anzueignen. Allgemeine Informationen finden sich jedoch auch nur bedingt aus unabhängiger Quelle. Die Versicherer veröffentlichen zumeist ihre (Verkaufs-) Prospekte, loben sich selbst und versuchen ihr Produkt so gut als möglich darzustellen. Das ist durchaus legitim, schließlich will das Unternehmen seine Produkte ja verkaufen und nicht kritisieren. Grundlangen und Einstiegsinformationen zu den Themen Private Krankenversicherung (PKV) und Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) habe ich für Sie im Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung, aber auch dem Leitfaden zur Berufsunfähigkeit zusammengestellt. Diese lassen sich kostenfrei im Downloadbereich herunter laden.
Welche Versicherungen haben Sie im Haushalt abgeschlossen?
Diese Frage bezog sich nicht auf das Internet, sondern generell auf die vorhandenen Police. Fast 70% haben eine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, weitere 4,2% planen dieses in den kommenden 2 Jahren. Damit ist es mit Abstand das am Häufigsten vorkommenden Produkt. Erstaunlich ist jedoch die geringe Verbreitung zweier anderer Produkte. Die Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, eine Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung haben nur 18,5% der Befragten schon abgeschlossen, 2,4% planen dieses jedoch.
Fast schon erschreckend ist das Ergebnis für die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Dabei handelt es sich um eine elementare Absicherung, denn ohne den Ersatz des Einkommens bei Verlust der Arbeitskraft, nützen alle anderen Produkte rein gar nichts. Die beste Altersvorsorge oder Krankenversicherung bringt nichts, wenn kein Geld da ist um diese zu bezahlen. Nur 32,9% der befragten haben eine solche Absicherung, weitere 5,5% planen diese in den kommenden 2 Jahren.
Schaut man sich dann die Gründe an, warum sich die Versicherten für die Produkte entschieden haben, so steht das Preis-/ Leistungsverhältnis an erster (Männer 57,5%, Frauen 54,4%) und Gute Beratung (41,2% bei Männern und 44,4% bei Frauen) an zweiter Stelle.
Wozu nutzen Sie das Internet in Bezug auf Versicherungsthemen?
Ein Viertel der Befragten nutzen es als Informationsquelle, um danach gut vorbereitet in ein Beratungsgespräch zu gehen. Etwas weniger als 24% gaben an, Versicherungen im Internet zu vergleichen. Interessant finde ich persönlich die Antwort von 7,6% der Befragten. Diese gaben an, mit den Informationen aus dem Internet „um mich über die Ergebnisse einer persönlichen Beratung nochmals zu informieren.“
Direkt und anonym abschließen wollen aber weniger als 6% der Befragten. Gründe sind dabei die Komplexität der Produkte und das gewünschte Vertrauensverhältnis zu einem Berater. Gerade bei komplexen und sehr langlebigen Produkten ist eine Unterstützung und Beratung kaum zu ersetzen.
Doch wie kommen Sie nun zu dem passenden Produkt?
1.) Informieren Sie sich zunächst grundsätzlich zu der Notwendigkeit der Absicherung
welche Risiken lassen sich ggf. selber tragen
gibt es Erschwernisse die zu berücksichtigen sind?
2.) Wählen Sie einen spezialisierten Berater aus!
fragen Sie nach Referenzen
schauen Sie sich die Homepage des Beraters an
welche Qualifikationen in seinem Fachgebiet machen den Berater zum Spezialisten?
3.) Besprechen Sie mit „ihrem“ Berater die Auswahlkriterien die für das Produkt wichtig sind
Auswahlkriterien PKV
Auswahlkriterien zur BU
4.) Lassen Sie sich Produktvorschläge machen und hinterfragen Sie diese.
Warum gerade die Tarife? Warum diese oder jene Gesellschaft?
Verstehen Sie die Kriterien die zur Auswahl geführt haben?
Nur wenn Sie sich zum Einen verstanden fühlen, aber auch versuchen zu verstehen, dann wird es ein passendes Produkt geben können. Kommt der Berater auf die Schnelle mit einem Produkt um die Ecke und es gibt nur dieses und kein anderes, dann hinterfragen Sie die Aussagen und lassen sich genau erklären, was genau das Produkt einzigartig macht. Auch Einschänkungen oder Ausschlüsse machen ein Produkt nicht per se zu einer schlechten Wahl. Die Wahl kann durchaus richtig sein, nur verstehen müssen Sie es!
Tags: Auswahlkriterien, Internet, Online, Produktauswahl
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11.
Mai '11
Wer auf der Suche nach einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist, der merkt sehr schnell das er allein kaum weiter kommt. Zu viele Auswahlkriterien sind zu bedenken, oftmals weit in die Zukunft gerichtete Ereignisse zu berücksichtigen und dann dieses ungute Gefühl… wer denkt schon gern darüber nach, welche schlimmen Krankheiten ihm passieren können.
Also sucht sich der Kunde einen Berater. Der wird es wissen und helfen können und vorallem wird dieser im Interesse des Kunden und unabhängig beraten. Am besten ist es noch, man bezahlt für eine Analyse, denn dann kann die ja nur richtig und unabhängig sein. Dieses denken Kunden auch von der Zeitschrift Finanztest. Finanzest, das sind die “Verbraucherschützer die auch in Versicherungsfragen beraten”, liest man oft. Anders als der Makler oder Vertreter will das Unternehmen nichts verkauften. Das stimmt nur bedingt, denn eine Analyse ist nicht kostenfrei.

Finanztest preist die Analyse mit folgenden Worten auf Ihrer Internetseite an. (Hervorhebungen durch mich)
Maßgeschneiderte Angebote
Die Aussicht auf bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse erscheint verlockend, doch welcher private Versicherer bietet den passenden Schutz? Wir ermitteln für Sie günstige Anbieter einer privaten Krankenvollversicherung mit den von Ihnen gewünschten Leistungen. Und wenn Sie bereits privat versichert sind, zeigen wir Ihnen, welche Alternativen Ihr Versicherer Ihnen zum aktuellen Schutz bietet.
Doch was genau bekommt der Anfragende nun für seine 18 EUR? Ist die Anfrage neutral, richtig und gibt fundierte Tipps, so das eine Antragstellung nachher möglich ist? Ich habe es ausprobiert und den Anaylsebogen an die Finanztest geschickt.

Reichen die Fragen aus um eine Empfehlung zu geben?
Schauen wir uns den Fragebogen einmal genauer an. Zunächst ist es aus meiner Sicht recht fragwürdig, wie uns welche Fragen dort gestellt werden. Glaubt Finanztest oder glauben Sie ernsthaft, das diese wenigen Fragen ausreichen?
7 Fragen im ambulanten, 3 im Stationären, 3 weitere im Zahnbereich und dann noch 2 allgemeine Fragen sowie 5 Fragen für das Krankentagegeld sind schlichtweg ungeeignet auch nur ansatzweise ein passendes Produkt zu finden. Eine Private Krankenversicherung erfordert eine ausführliche Beratung und Aufklärung über die Folgen einer Auswahlmöglichkeit. Insbesondere wissen viele Interessenten nicht, was es nun bedeutet wenn Psychotherapie oder Hilfsmittel als wichtig angesehen werden und welche Folgen daraus resultieren. Selbst der 4-seitige Kriterienfragebogen auf meiner Homepage (zu laden im Downloadbereich unter Fragebögen) reicht nicht aus, um ohne weitere Besprechung eine Empfehlung abzugeben.
Kann ich die Finanztest PKV Analyse denn nicht als Ansatzpunkt nutzen?
Jetzt könnte man meinen, Finanztest wolle gar nicht beraten, sondern nur eine erste Orientierung bieten. Im Anschreiben zu der Analyse schreibt Finanztest aber:
Mit unserer Finanzanalyse ermitteln wir nach Ihren Wünschen Tarife, die ein günstiges Verhältnis vom Monatsbeitrag zu den Leistungen bieten.
Das klingt eher so, als wäre hiermit die Wahl des individuell passenden Tarifs möglich und der Kunde/ Interessent kann dann ja direkt einen Antrag bei der Gesellschaft stellen. Ob das dann gut oder schlecht ist, oder besser doch noch ein Berater hinzugezogen wird, muss jeder für sich allein entscheiden. Wenn es jedoch nur ein erster Anhaltspunkt sein sollte, warum soll ich dafür 18 EUR zahlen? Einen solchen Vergleich kann sich jeder in zig Varianten in diversen Online Rechnern erstellen. Sinn macht das nicht wirklich, ist aber möglich.
Wie sieht die Auswertung aus und was genau enthält diese?
Nach Bezahlung der 18 Euro erhielt ich binnen einer Woche per Mail meine “persönliche Finanzanalyse: Private Krankenversicherung”. Darin wurden mir, zugeschnitten auf meinen Fragebogen, exakt 5 Tarife vorgeschlagen, die die Stiftung Warentest für mich für passend hält. Darunter waren in meinem Fall: ARAG K, Hallesche NK, Gothaer MediVita, Universa VE, Nürnberger TOP.
Wie Finanztest auf diese 5 Tarife kommt, ist bei den Auswahlkriterien völlig unklar. Hätte ich gewürfelt, so wären vielleicht mit etwas Glück auch diese heraus gekommen. Erstaunlich sind die Tarife deshalb, da es gravierende Leistungsunterschiede zu meinen Anforderungen gibt. Um das zu verdeutlichen möchte ich hier nur einige Kriterien herausgreifen.
Hilfsmittel – waren mir in meinem Fragebogen SEHR WICHTIG
Warum hier am Markt befindliche Tarife mit offenen Hilfsmittelkatalogen nicht angeboten werden, ist und bleibt wohl das Geheimnis der Tester. Jedoch geht damit zum Beispiel ein Tarif wie der Nürnberger TOPH am Bedarf völlig vorbei. Mit einer geschlossenen Hilfsmittelaufzählung passt dieser keinesfalls zur Anforderung “sehr wichtig”. In den Bedingungen heißt es dazu:
f) Hilfsmittel
Als Hilfsmittel gelten Brillengläser, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Bandagen, Geh- und Stützapparate, Körperersatzstücke und Prothesen, ferner die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe und Einlagen, Schlafapnoegeräte, Herz und Atemmonitore und Ernährungspumpen (und weiter)
Tarif TOP, 2.1 Ambulante Heilbehandlung
Erstattungsfähige Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (§ 4 Teil II Abs. 1 Buchstabe d, e, f AVB) werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.045,00 EUR pro Person und Versicherungsjahr zu 80% ersetzt. Liegen die Aufwendungen pro Person und Versicherungsjahr über 2.045,00 EUR, so wird der Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen, der 2.045,00 EUR übersteigt, zu 100% ersetzt.
Im Rahmen dieser Regelung sind auch Aufwendungen für orthopädische Schuhe mit ärztlicher Verordnung nach Abzug eines Eigenanteils von 102,00 EUR für ein Paar pro Jahr erstattungsfähig. Als Hilfsmittel gelten auch Krankenfahrstühle, wobei die erstattungsfähigen Aufwendungen hierfür auf 1.500,00 EUR begrenzt sind.
Ein weiterer Punkt, welcher mir in meinem Anforderungsprofil sehr wichtig war, war der Bereich der Höhe der Erstattung der Arztkosten. Somit ist mir nicht klar, warum hier Tarife angeboten werden, die nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/ Zahnärzte erstatten. Das ist bei der Auswahl von Finanztest bei den Tarifen der Nürnberger und der Arag u.a. der Fall. Weiterhin wird ein Tarif der Universa angeboten, der zwar darüber hinaus zahlt, jedoch auf den 5-fachen Satz deckelt. Das Schlimme daran ist jedoch… es hätte bei der Universa mit den Bausteintarifen auch andere Möglichkeiten gegeben.
Auch war mir in meinem Anforderungsprofil insbesondere die Anschlussheilbehandlung sehr wichtig. Ich möchte nicht auf eine Kann-Regelung angewiesen sein, sondern wollte klare und bedingungsgemäß saubere Lösungen, daher hatte ich “sehr wichtig” ausgewählt. Doch was leisten die Tarife denn nun dort?
ARAG – keine Regelung in den Bedingungen zur Anschlußheilbehandlung
Hallesche – laut Stiftung Warentest nur nach Zustimmung, daher wäre auch dieser Tarif ungeeignet. Dumm, oder gut in dem Fall, dass Stiftung Warentest die Bedingungsänderungen der Hallesche Krankenversicherung aus März 2011 noch nicht kennt oder berücksichtigt hat, denn nun sind die AHB Leistungen zumindest in klar definierten Grenzen erstattungsfähig. Der Tarif ist somit quasi eher eine Zufallstreffer
Gothaer – keine Bedingungsaussage, vielleicht leisten sie ja doch?
Universa – keine Regelung zu der Anschlussheilbehandlung
Nürnberger – nur mit Einschränkungen versicherbar, darunter auch eine klare Vorgabe, dass es unmittelbar an den stationären Aufenthalt anschließen muss. Gerade das dürfte in der Praxis wegen medizinischen Gründen oder der Verfügbarkeit eines Platzes zur (ungewollten) Ablehnung der Leistungen führen. Genau nachzulesen in den Bedingungen: “(AHB…) aus den Bereichen Kardiologie, Orthopädie, Neurologie und Onkologie (Krebserkrankung) handelt und die AHB sich direkt an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt”
Schlimm an der Analyse finde ich insbesondere, dass es eine Reihe von Tarifen und Unternehmen gegeben hätte, die meine Anforderungen erfüllt haben. Vielleicht wären diese etwas teurer gewesen, zum Teil noch nicht mal das, aber meine Anforderungen sind nicht utopisch sondern sogar recht einfach erfüllbar.
Die Tarife die nun vergleichen wurden, sind auch noch falsch dargestellt. Finanztest schafft es tatsächlich bei den wenigen Fragen und Antworten die hier zur Tarifanalyse benutzt werden, noch Fehler einzubauen. Ist aber nicht schlimm, haften muss Finanztest nicht dafür.
Dort heißt es bei den Tarifen der Halleschen (NK) zum Beispiel:
Bestehen, außer den bereits erwähnten, keine zusätzlichen Selbstbeteiligungen im ambulanten Bereich?
Keine zusätzlichen Selbstbeteiligungen.
Dumm an der Sache ist nur, das im Bereich der so genannten Heilmittel erhebliche Kostenrisiken drohen. Das Bedingungswerk des Tarifs NK der Halleschen schreibt dazu folgende Passage:
1.4 Heilmittel, Es besteht Versicherungsschutz für folgende Heilmittel:
Krankengymnastik/Bewegungsübungen, Heilgymnastik, Massagen, Packungen/Hydrotherapie/Bäder, Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung, elektrische und physikalische Heilbehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Bestrahlungen, Logopädie, Beschäftigungstherapie (Ergotherapie). Die bis zu den im Heilmittelverzeichnis genannten Preisen erstattungsfähigen Aufwendungen werden bis zu 80% erstattet.
Das sind somit gleich zwei gravierende Einschränkungen. Zum einen werden nur die Kosten erstattet, die im Heilmittelverzeichnis aufgeführt sind, zum anderen hiervon nur 80%. Doch was bedeutet das in der Praxis?
Ich hatte vor Jahren mal einen recht schweren Autounfall. Danach bekam ich im Zeitraum eines halben Jahres nach dem Unfall 118 Mal Krankengymnastik (manuelle Therapie für die Schulter), dazu 18 Mal Ergotherapie, 22 Mal Fango und einige weitere Behandlungen. Die Kosten lassen sich gem. Verzeichnis einfach beziffern und ich unterstelle mal, das der Behandler nciht mehr abrechnen will. (das müssten Sie dann in jedem Fall allein zahlen)
118 Behandlungen a 26,60 EUR = 3.138,80 EUR, 20% Eigenanteil = 627,76 EUR
22 Fango Behandlungen a 26,60 EUR = 519,20 EUR, 20% Eigenanteil = 103,84 EUR
18 Behandlungen Ergotherapie a 47,80 EUR = 860,40 EIR, 20% Eigenanteil = 172,08 EUR
In Summe macht das dann mal schnell 903,68 EUR zusätzliche Selbstbeteiligung. Zusätzlich zu der sowieso bestehenden SB von 600 EUR im Tarif durchaus eine Belastung die man vorher kennen sollte. Und bei dem Beispiel handelt es sich um einen einmaligen Autounfall. Fragen sie mal bei einem Physiotherapeuten oder einem Arzt nach, wie viele Behandlungen nach einem Schlaganfall nötig sind. So eine “versteckte Selbstbeteiligung” kann man schon mal vergessen denk vielleicht Finanztest.
Dabei geht es nicht darum, ob es nun gut oder schlecht ist. Ich erwarte aus einer Analyse zur PKV eben genau solche Informationen zu bekommen um mich dann für oder gegen einen Tarif zu entscheiden.
Fazit:
Die Finanztest Analyse zur Privaten Krankenversicherung ist zur Auswahl des eigenen Tarifs und zum aussuchen der Gesellschaft schlichtweg ungeeignet. Es werden pro Tarif gerade einmal eine A4 Seite an Informationen übermittelt und nur wenige Leistungsfragen beantworten, die teilweise noch unvollständig und falsch. Warum man hierfür auch nur einen einzigen Euro ausgeben sollte, ist mir schlichtweg nicht klar.
Wenn Sie sich also mit der Auswahl der Privaten Krankenversicherung beschäftigen, so suchen Sie sich einen spezialisierten und qualifizierten Berater, legen Ihre Wünsche und Kriterien klar dar und schauen sich genau die Aussagen in den Versicherungsbedingungen an. Vertrauen Sie nicht auf Kulanz. Der Versicherer muss und wird genau das bezahlen, was in den Versicherungsbedingungen enthalten und vereinbart ist. Nur für die dort genannten Leistungen ist die Prämie kalkuliert. Warum sollten Sie mehr Leistungen bekommen, als Sie bezahlt haben?
Was Ihnen weiter hilft:
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Kriterienfragebogen zur Privaten Krankenversicherung
Diverse Blogbeiträge rund um die PKV
Tags: Analyse, Auswahlkriterien, Finanztest, PKV
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