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Artikel mit ‘Antragstellung’ getagged
18.
Januar '12
Neben der Vollkostenversicherung, also dem vollwertigen Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung, bieten die Unternehmen auch eine so genannte Zusatzversicherung an. Diese deckt entweder in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht versicherte Bereiche ab (z. Bsp. Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) oder gleicht Zuzahlungen aus. Auch die Krankentaggeldversicherung gehört in diesen Bereich. Gerade in den Bereichen der Zusatzversicherung erhoffen sich die Versicherer ein großes Potential.
Ob das der Grund ist, ist mir nicht bekannt, jedoch werden ab dem 01. 01. 2012 die Gesundheitsfragen von bisher 10 Fragen auf 4 reduziert. Diese Fragen gelten dann nicht nur in der Pflegeergänzung Tarif PZT Best, sondern auch für Krankenhaus- und (Angestellten-)Krankentagegeld und die stationäre Ergänzungsversicherung.
Im bisherigen Antrag auf Zusatzversicherung fanden sich noch 10, teilweise recht umfangreiche Gesundheitsfragen. (zum vergrößern bitte auf das Bild klicken).
Zukünftig hat man die Antragsfragen auf 4 reduziert. Ob diese jedoch dadurch besser werden, schauen wir uns hier einmal genau an.
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Tags: Allianz, Antrag, Antragstellung, Gesundheitsfragen, Zusatzversicherung
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22.
März '11
Eigentlich wollte ich diese Tage gar nicht bloggen, bin ja im Urlaub. Da ich nun aber einige Fragen zu diesem Thema hatte, habe ich mich entschlossen einmal einiges dazu zu schreiben.
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist anders als die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) von einer Risikoprüfung abhängig. Dabei werden zum im Antrag Fragen gestellt. Hier wird nach vergangenen Erkrankungen und Beschwerden, Beeinträchtigungen und Behinderungen und auch geplanten Behandlungen gefragt.
Bereits abgelaufene Behandlungen geben einen Überblick über die “Anfälligkeit” und ggf. über Veranlagung oder körperliche Defekte. Aber auch geplante Behandlungen werden gefragt, sind diese doch für die Risikoeinschätzung wichtig. Welcher Versicherer möchte schon einen Kunden versichern, der morgen (geplant) behandelt werden muss.
Wer versichert ein Haus, welches schon brennt gegen Feuer? Klar- keiner, weil die Prämie 100% der Schadensumme betragen müsste. Versicherungen sind keine Wohlfahrtsanstalten. Es werden Wahrscheinlichkeiten versichert, die der Einzelne nicht allein tragen kann.
Die letzten Tage erreichte mich unter anderem folgende Anfrage.
Habe letztes Jahr ca. 20-25 Sitzungen Psychotherapie wahrgenommen wegen keiner großen Sache, ich war halt da, habe keine Medikamente bekommen, kein stationärer Aufenthalt.Habe letztes Jahr ca. 20-25 Sitzungen Psychotherapie wahrgenommen wegen keiner großen Sache, ich war halt da, habe keine Medikamente bekommen, kein stationärer Aufenthalt.
Generell ist das Thema Psychotherapie und die daraus resultierenden Kosten ein “rotes Tuch” für viele Versicherer. Der Interessent hier schreibt ja bereits, dass es erst im letzten Jahr war. Dazu kommt, das die Anzahl der Sitzungen nicht wirklich klein ist. In diesem Fall lohnt ein Antrag aber aus einem anderen Grund nicht, denn weiter schreibt der Interessent hier in der Mail an mich:
Nun würde ich gerne einen Optionstarif abschließen, der mir den Gesundheitszustand und das Eintrittsalter sichert.
Ich brauche das aus dem Grund dringend, weil ich evt. in einer Woche wieder ein paar Stunden Psychotherapie nehmen werde ich gehe dort immer hin wenn ich Fragen zum Leben habe, wie gesagt nichts großes.
Diese geplante Behandlung ist das k.O. für jede Vollversicherung, Option und selbst eine Zusatzversicherung. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier schwer bis unmöglich. Warum?
Nun, eine Psychotherapiesitzung kostet ca. 100 EUR. Im letzten Jahr gab es davon 20-25, also sind dort mindestens 2.000 EUR Kosten entstanden.Würde ein Unternehmen dieses nun versichern, so bräuchte es einen sehr hohen Zuschlag. Nicht immer ist eine Psychotherapie ein Hindernis in der privaten Krankenversicherung (PKV), hier aber eindeutig schon.
Es gibt aber durchaus Erkrankungen und Beschwerden, welche geplant sein können, dennoch aber nicht zu einem Ausschluss führen. Dazu gehören zum Beispiel Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie.
Oftmals gibt es Kunden, welche sich gerade in einer Zahnbehandlung befinden und vielleicht noch ein Provisorium auf einem Zahn haben. Dort fehlt zum Beispiel noch die Brücke oder Krone, ist eine Behandlung noch nicht ganz abgeschlossen oder es fehlt ein Zahn.
Bin ich denn mit einem fehlenden Zahn nicht versicherbar?
Doch, natürlich ist ein fehlender Zahn kein Ausschlussgrund um eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Hier kann der Versicherer das Risiko abschätzen (meist durch den vorliegenden Heil- und Kostenplan) und kennt es somit ganz genau. Dieses Risiko ist bezifferbar und wird dann vom Schutz ausgeschlossen.
Bekomme ich dann diesen Zahn und alles was dann jemals folgt, nicht bezahlt?
In einem solchen Fall wird oft der erste Zahnersatz dieses fehlenden Zahnes ausgeschlossen. Das bedeutet in der Praxis: Ist die Lücke einmal durch eine Krone, Brücke oder ein Implantat geschlossen, so ist der Zahn wieder mitversichert. Geht dann dieser Zahnersatz kaputt, entzündet sich etwas, so besteht hierfür auch wieder Versicherungsschutz. Eine gleiche Verfahrensweise wendet man bei Kindern auch bei laufender Kieferorthopädie an. Dort sind die Kosten ebenfalls greifbar und bezifferbar. Wird später (nach abgeschlossener Behandlung) dann durch einen Unfall z.Bsp. eine weitere Behandlung nötig, so ist diese wieder versichert.
Ein weiteres Beispiel für einen Ausschluss, ist eine Desensibilisierung/ Hyposensibilisierung bei bestehenden Allergien. Auch diese ist greifbar und bezifferbar und kann somit ausgeschlossen werden. Dennoch sollte auf die genaue Formulierung eines solchen Ausschlusses geachtet werden. Nichts wäre schlimmer wie ein falsch formulierter Ausschluss. Was ist zum Beispiel mit den Kosten, wenn der Patient bei einer solchen Behandlung Folgen erleidet und vielleicht stationär behandelt werden muss? Diese sollten natürlich nicht ausgeschlossen werden.
Was ist mit Behandlungen, die ein anderer Kostenträger zahlt?
In der Praxis gibt es eine Reihe von Kosten, die aus gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung durch einen anderen Kostenträger übernommen werden. Das kann eine Berufsgenossenschaft sein (bei einem Arbeitsunfall und dessen Folgen) oder auch Kosten aus Wehrdienstbeschädigungen. Hier werden die Kosten nicht der (zukünftigen) Privaten Krankenversicherung belastet und können daher ausgeschlossen werden.
Lieber warten und später versichern, oder mit Ausschluss leben?
Das ist eine spannende Frage, die sich aber nicht pauschal beantworten lässt. Bei der Variante “warten”, hat man die Chance später ohne einen Ausschluss versichert zu werden. Was aber, wenn bis dahin weitere Erkrankungen bekannt sind, ein Unfall eintrat oder sich der Gesundheitszustand allgemein verschlechtert hat? Dann ist der weg in die Private Krankenversicherung vielleicht dauerhaft versperrt.
Bei der Variante 2, also mit Ausschluss abschließen, bietet sich zumindest die Garantie, einen Versicherungsschutz zu haben, auch wenn dieser in Teilbereichen eben eingeschränkt ist. Dafür ist aber die exakte Formulierung wichtig, um sich nicht in versteckte Kostenfallen zu begeben.
Wir in allen anderen Fällen auch, so gilt auch hier: Nichts überstürzen und die Entscheidung gut überlegen. Nichts ist schlimmer und finanziell belastender, als eine übereilt falsch getroffene Entscheidung.
Was Ihnen noch weiterhilft:
Artikel: “Sie müssen sich aber schnell entscheiden – Der Unsinn von Verkäufern in der PKV”
Artikel: “Voranfrage oder Antrag? Der richtige Weg zur passenden PKV”
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung
Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung
Tags: Antragstellung, Anzeigepflicht, Ausschluss, BU, geplante Behandlung, PKV
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20.
Dezember '10
“Das wird nichts mehr, das Jahr ist vorbei.”
Diesen Satz habe ich am Wochenende einem anfragenden PKV Interessenten am Telefon gesagt und als Antwort ein “Wie bitte? Sind noch noch fast 2 Wochen.” bekommen. Auch wenn Sie sich jetzt gerade auf die besinnlichen und ruhigen Weihnachtsfeiertage vorbereiten und wir dieses Jahr sehr “arbeitgeberfreundliche” Feiertage haben, hinsichtlich des Übertritts oder eines Wechsels der Privaten Krankenversicherung ist es das gewesen für dieses Jahr.
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ist sinnvoll und ohne falsche Entscheidungen zu treffen nicht mehr möglich, dafür sind einfach 2 Wochen deutlich zu kurz.
“Aber mein Berater sagt: Das schaffen wir noch, Sie müssen nur schnell unterschreiben“.
In vorangegangenen Beiträgen hier im Blog “Ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung zum 01. 01. 2011 noch möglich.” oder “Sie müssen sich aber schnell entscheiden- der Unsinn von Verkäufern der PKV.” habe ich schon so oft erklärt, die Private Krankenversicherung ist eine Lebensentscheidung.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Haus kaufen… Entscheiden Sie dieses spontan und schnell “nebenbei”? Sicher nicht, kostet ja schließlich viel Geld und muss wohl überlegt sein und genau so ist es in der Privaten Krankenversicherung auch. Nicht nur der Beitrag, der sich über die nächsten Jahrzehnte ansammelt, auch die möglichen Leistungen und Kosten der Gesundheitsvorsorge summieren sich auf große, sechsstellige Beträge.
Doch wer “schafft “es nun noch und wer nicht mehr bis zum 01. Januar 2011?
Dabei muss unterschieden werden wie weit Sie bisher mit Ihrer Auswahl gekommen sind.
Typ 1: Tarifauswahl bereits abgeschlossen
Für den Fall, dass Sie sich bereits länger mit der Auswahl “Ihrer” Privaten Krankenversicherung (PKV) beschäftigen und kurz vor einer Antragstellung stehen, könnte es sogar noch klappen. Dazu ist zu überlegen, ob eine Voranfrage nötig ist, oder es direkt zur Antragstellung gehen kann. Was genau diese beiden Verfahren unterscheidet und was eine Voranfrage dann genau bewirkt, lesen Sie bitte im Beitrag “Voranfrage oder Antrag- Der richtige Weg zur passenden PKV” nach.
Bei einer Antragstellung bis spätestens 22. 12. 2010 und keinen gesundheitlichen Rückfragen seitens der Gesellschaft, sollte ein Wechsel zum Januar noch klappen.
Typ 2: Ich möchte auch in die PKV, weiss aber noch nicht wie und in welche
Sie haben gerade erst erfahren, dass Sie als Angestellter zum Januar versicherungsfrei werden und in die private Krankenversicherung wechseln können und noch nicht mit der Auswahl begonnen. Auch wenn Ihnen nun viele “Verkäufer” raten noch schnell zu wechseln, am besten gleich, so sollten Sie diese Aussage schlichtweg vergessen. Jeder der meint, in 5-10 Tagen eine lebenslange Tarifentscheidung zu treffen oder treffen zu wollen, wird sich schnell eines besseren belehren lassen müssen.
Machen Sie sich lieber in Ruhe Gedanken um “Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung“, Tarif- und Beitragsentwicklung und lesen nebenher schon einmal den Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung. Dann wechseln Sie eben nicht zum 01. Januar, kündigen die gesetzliche Kasse regulär und wechseln eben zum 01. 03. oder 01. 04. 2011.
Typ 3: Sie wechseln aus einer anderen PKV wegen Beitragsanpassung
Auch hier gilt das gleiche, wie bei beiden vorangegangenen “Typen”. Wenn Sie Ihre Auswahl abgeschlossen haben und bereit sind einen Antrags zu stellen, dann ja. Ist die Auswahl noch nicht abgeschlossen ist zu überprüfen ob Sie überhaupt zum 01. Januar wechseln können. Was passiert wenn die Mitteilung zur Beitragserhöhung nicht angekommen ist und wie lang Sie dann Zeit haben, das lesen Sie sicherheitshalber hier nochmals nach. Dann ist auch hier der zeitliche Druck nicht so vorhanden und ein Wechsel noch in Ruhe anzugehen. Sonst gilt auch hier: Besser da bleiben wo Sie sind und im nächsten Jahr einen Wechsel in Ruhe planen.
Da die Versicherer mittlerweile ebenfalls Ihre “Deadlines” angepasst haben, hier einmal Daten zu meiner Erreichbarkeit und zu dem, was Sie noch tun müssen.
Je nach Gesellschaft ist der allerletzte sinnvolle Termin bei “glatten” Anträgen (also Anträgen ohne gesundheitliche Einschränkungen) der 27. Dezember. Hier ist es aber dann auch die absolut letzte Chance.
Anträge mit irgendeiner gesundheitlichen Beeinträchtigung müssen bis 21. Dezember gestellt sein. Dieses gilt auch nur dann, wenn Ihnen die Befunde, Krankenhausberichte und sonstige Unterlagen bereits vorliegen.
Ich werde für Sie bis zum 23. Dezember und dann ebenfalls am 27. und 28. erreichbar sein. Danach verabschiede ich mich ins Jahresende. Per Mail erhalten Sie aber auch am 29. und 30. Dezember von meinem Mitarbeiter die entsprechenden Unterlagen noch weitergeleitet. Eine Bearbeitung und Abwicklung ist somit sichergestellt.
Was Sie noch tun müssen:
Egal ob Sie aus der privaten (PKV) oder gesetzlichen (GKV) Vorversicherung wechseln, denken Sie bitte daran eine Folgeversicherungsbestätigung bei der bisherigen Versicherung einzureichen. Diese muss zwingend bis zum Kündigungstermin vorliegen, sonst ist die Kündigung unwirksam und der Vertrag bleibt bestehen.
Nun erstmal eine besinnliche und entspannte Weihnachtszeit und…
wenn nicht dieses Jahr, die PKV wird es auch in 2011 noch geben, auch wenn Sie dann ein Jahr älter sind.
Tags: Antragstellung, Krankenversicherung Jahreswechsel, Wechsel
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17.
Dezember '10
Da haben Sie sogfältig den Leitfaden gelesen, sich mit dem Kriterienfragebogen zur Privaten Krankenversicherung (PKV) beschäftigt und sich nun in Ruhe entschieden die gesetzliche Krankenkasse (GKV)zu verlassen und sich privat krankenversichern zu wollen.
Doch nun stellt sich die große Frage, wie geht das eigentlich? Wie läuft es ab und was ist zu beachten?
Entscheiden müssen Sie sich, gemeinsam mit Ihrem Berater, über den Weg zum Vertrag. Der 1. ist eine direkte Antragstellung, der 2. ist ein kleiner “Umweg” und beginnt mit einer Voranfrage. Doch wie genau kommt es nun dazu?
Vorbereitung:
1.) Tragen Sie alle Daten zusammen, die Ihre Gesundheit der letzten 10 Jahre betreffen. (Die Fristen sind unterschiedlich lang bei den Unternehmen. Dabei wird auch zwischen ambulanten, stationären und psychotherapeutischen Behandlungen unterschieden und die Fristen sind unterschiedlich.) Dazu erhalten Sie auch von Ihrem Arzt Auskunft. Weigert sich der Arzt, so weisen Sie ihn auf seine ärztliche Auskunftspflicht gemäß Berufsordnung hin.
2.) Besorgen Sie sich (falls es sich um chronische Erkrankungen -Allergien, Bluthochdruck, Schilddrüsenerkrankungen etc) handelt, aktuelle Werte und einen aktuellen Befund.
3.) Falls Sie im Krankenhaus waren, eine Reha- oder Kurklinik aufgesucht haben, so benötigen Sie in jedem Fall einen Operations-, Entlassungs- oder Kurbericht.
4.) Bei Vorerkrankungen nutzen Sie bitte in jedem Fall für ergänzende Angaben auch die Fragebögen. Diese finden Sie, nach Erkrankungen sortiert, auch im Downloadbereich.
Nachdem Sie all diese Informationen nun haben, unterscheiden wir nun zwischen Antrag und Voranfrage.
Weg 1, Der Antrag:
Sie schauen sich zunächst die Antragsformulare an. Dort fragt der Versicherer nach Beeinträchtigungen, Untersuchungen, Behandlungen und vielem mehr.
Für eine Antragstellung ist in der Regel keine Gesundheitsprüfung, sondern das Beantworten eben solcher Fragen nötig. Dabei sollten Sie darauf achten, alle Fragen richtig und vollständig zu beantworten.
Laden Sie sich das entsprechende Antragsformular aus dem Downloadbereich herunter und füllen Sie alle Daten und relevanten Felder aus. Unterschreiben Sie bitte JEDE Seite des Antrages, auch wenn dort kein spezielles Feld vorhanden ist. Im Original handelt es sich um bedruckte Rückseiten, hier bestätigen Sie mit der Unterschrift auch die Kenntnis dieser Seite.
Dann senden Sie mir den Antrag (nebst Befunden und Fragebögen) bitte gescannt per E-Mail oder per Fax. Bei Rückfragen sprechen wir dann vor Antragstellung darüber.
Weg 2, Die Voranfrage und erst dann zum Antrag:
Anders als bei einer Antragstellung wird hier eine unverbindliche Antragsprüfung durchgeführt und der Versicherer entscheidet dann, unter welchen Bedingungen er einen Versicherungsschutz anbieten will/ kann.
Anders als bei dem Antrag kommt hier durch die Antwort des Unternehmens KEIN Versicherungsschutz zustande. Der Versicherer prüft zunächst das Risiko und fordert ggf. weitere Unterlagen an, oder hat Rückfragen.
Diese Variante eignet sich für jeden, der Vorerkrankungen und Einschränkungen hat, welche zu einem Zuschlag oder einer nicht mehr “glatten” Annahme führen. Dabei ist nur eine Seite aus dem Antragsformular nötig. Das ist die, mit den gesundheitlichen Angaben. Diese tragen Sie bitte (wie bei der Antragstellung auch) in die Felder ein und senden mir diese Voranfrage mit allen erforderlichen Unterlagen zurück.
Nachdem uns dann der Versicherer die Einschätzung und die Höhe des Risikozuschlages mitgeteilt hat, entscheiden wir gemeinsam welche Variante sinnvoll und angemessen ist. Dann kann ein entsprechender Antrag gestellt werden und der Ablauf beginnt wie oben unter “Weg 1″ beschrieben.
Zusammenfassung:
Sind Sie gesund und haben außer Vorsorge, Erkältungen und grippale Infekte keine weiteren Einschränkungen zu vermelden, so können Sie (wenn Ihre Entscheidung zu Gesellschaft und Tarif fundiert und in Ruhe gefallen ist) direkt einen Antrag stellen. Eine Voranfrage würde keinen Sinn machen, da es sich um eine “normale” Annahme (also ohne Zuschläge und Einschränkungen) handelt.
Gibt es Vorerkrankungen und/ oder Einschränkungen, Behinderungen oder Folgen von Behandlungen, so stellen Sie bitte keinen Antrag, nur eine Voranfrage. Dieses stellt sicher, das “kein abgelehnter Antrag” bei der nächsten Antragstellung angegeben werden muss. Oftmals führt dieses zu neuen Einschränkungen.
Tags: Antragstellung, Antragsunterlagen, HowTo
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14.
Dezember '10
Viele von Ihnen planen noch zum 01. 01. 2011 in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Einige auch deshalb, da die vom Bundestag beschlossene Neuregelung der 3-Jahresgrenze nun erst die Möglichkeit eröffnet, die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zu verlassen. Dabei ist zu prüfen ob dieser Wechsel nun wegen erstmaligem Überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) stattfindet, oder eine reguläre Kündigung nötig ist.
Dennoch sollten Sie in jeden Fall nichts überstürzen und in Ruhe eine Entscheidung treffen. Bereits in meinem Beitrag “Noch schnell -ein Jahr jünger- in die PKV” hatte ich beschrieben, wie ein solcher Wechsel unter bestimmten Umständen noch zu dem Eintrittsalter 2010 möglich ist. Durch die geschickte Nutzung einer Anwartschaft ist der Versicherungsnehmer nämlich auch am 01. 01. versicherungstechnisch so alt, wie am 31. 12. diesen Jahres.
Doch schaffe ich das alles noch bis zum Jahresende?
Die Frage ist zwar pauschal nicht zu beantworten, jedoch aus heutiger Sicht sehr ambitioniert.
Der GKV versicherte Angestellte:
Wenn Sie angestellt sind und aus der gesetzlichen Krankenkasse kommen, so sollten Sie sich Zeit nehmen und ggf. regulär die GKV verlassen. Auch wenn Sie gern zum 01. Januar wechseln wollen und das alles schnell gehen soll, so ist es besser, die gesetzliche Krankenkasse regulär zu kündigen und etwas mehr Zeit zu haben.
Regulär bedeutet hier, Kündigung der GKV im Dezember, dann wird diese wirksam zum Ende des übernächsten Monats, also zum 28. 02. 2011. Ab 01. März 2011 können Sie somit in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Kündigung selbst hingegen ist völlig risikolos. Reichen Sie zum Ablauf keine Bestätigung einer anderweitigen Versicherung ein, so ist die Kündigung der GKV unwirksam. Daher können Sie heute die GKV kündigen, auch wenn der Wechsel noch nicht klar oder entschieden ist.
Der bereits PKV Versicherte Angestellte/ Selbstständige/ Freiberufler
Sollten Sie aufgrund von Beitragsanpassung den bisherigen Vertrag kündigen wollen, so ist entscheidend, das Sie dieses wohl überlegt und nicht voreilig tun. Dabei beachten Sie bitte die Hinweise in meinen Blogbeiträgen “Nicht voreilig kündigen bei Beitragsanpassung” und auch die Beiträge zu den Beitragsanpassungen. Als bereits Versicherter gelten hier natürlich Ausschlussfristen. Nur wenn Sie (wie im Beitrag hier beschrieben) die Kündigung nicht erhalten haben, so ist eine Verlängerung der Frist möglich. (Blogbeitrag: Und wenn Sie die Beitragsanpassung nicht erhalten haben)
Bitte beachten Sie auch, das es natürlich zufällig passieren kann, das Gesellschaften Ihre Telefonanlage zum Jahresende austauschen und daher ein faxen der Kündigung zum Termin nicht möglich ist. Dieses war im letzten Jahr zu erleben. “So vermeide ich auch Kündigungen“. Da aber diese Kündigung, samt Kündigungsbestätigung zugehen muss, faxen Sie diese einfach an mehrere Vertreter der Central Gesellschaft. So stellen Sie sicher, dass diese auch ankommt.
Völlig unabhängig davon gilt für derzeit Versicherte und alle die es werden wollen:
Bei den meisten Gesellschaften werden nur noch die Anträge garantiert, welche vor oder bis zum 17. Dezember eingehen oder bis zum 23. 12. (dann aber nur wenn keine Nachfragen und Einschränkungen der Gesundheit vorhanden sind. Daher sollten Sie sich schnell mit dem Thema beschäftigen, aber dennoch nichts überstürzen. Wenn Sie merken es wird zu stressig oder nicht mehr zu schaffen, lehnen Sie sich zurück und verschieben Sie die Entscheidung um ein Jahr. Auch wenn es nicht schön ist, so nehmen Sie damit eine Menge Druck aus dem Wechsel und haben sicher ein entspannteres Weihnachtsfest.
Bei Fragen:
Sie erreichen mich dieses Jahr bis einschließlich 23. Dezember, wie auch am 27.- 30. Dezember. Jedoch sind “Wunder” und “schnelle Entscheidungen auch in diesem Jahr nicht zu erwarten.
Tags: Antragstellung, BAP, Beitragsanpassung, Jahresende, PKV Wechsel
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