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	<title>Private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge &#187; 193 VVG</title>
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		<title>Versicherungspflicht &#8211; Strafbeiträge und warum man diese auch mal nicht zahlen muss</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 08:28:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sven Hennig</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[193 VVG]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[OWiG]]></category>
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		<description><![CDATA[Bekanntlich besteht in Deutschland Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Gemäß § 193 VVG besteht die Verpflichtung sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten zu versichern. Den genauen Wortlaut und die Umstände hatte ich bereits in meinen Blogbeiträgen &#8220;Versicherungspflicht und deren Erfüllung&#8221; und &#8220;Immer noch ohne Krankenversicherung&#8221; dargestellt. Spannend ist hingegen die Auffassung der Versicherer bzw. des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntlich besteht in Deutschland Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Gemäß § 193 VVG besteht die Verpflichtung sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten zu versichern. Den genauen Wortlaut und die Umstände hatte ich bereits in meinen Blogbeiträgen &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherungspflicht-und-deren-erfuellung/" target="_blank">Versicherungspflicht und deren Erfüllung</a></strong>&#8221; und &#8220;<strong><a href="http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/immer-noch-ohne-krankenversicherung/" target="_blank">Immer noch ohne Krankenversicherung</a></strong>&#8221; dargestellt.</p>
<p>Spannend ist hingegen die <strong>Auffassung der Versicherer bzw. des Verbandes</strong>. Denn anscheinend scheint es sich hierbei (was die Kunden betrifft die der PKV zuzuornden sind) um einen recht &#8220;zahnlosen Tiger&#8221; zu handeln. Der Gesetzgeber hat hier -meiner Meinung nach- nicht zu Ende gedacht.</p>
<p>Der <strong>Prämienzuschlag ist gemäß 193 Abs. 4 VVG ein &#8220;sonstiger versicherungstechnischer Ertrag für eigene Rechnung&#8221; </strong>und fließt somit (zum Großteil) der Versichertengemeinschaft zu.</p>
<p>Auf den Prämienzuschlag hat das <strong>Versicherungsunternehmen einen Rechtsanspuch</strong>, <strong>kann</strong> aber &#8220;in Einzelfällen&#8221; darauf <strong>verzichten</strong>. Dieser &#8220;Einzelfall&#8221; könnte- so der Verband- in mangelnder Aussicht auf Erfolg von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu sehen sein. Aber solchen Kunden will man sicher als Unternehmen eh nicht haben, daher käme es hier nur auf Anträge im Basistarif an.</p>
<p>Verzichtet der Versicherer auf die Beitreibung, so drohen ihm (lt. Verband) <strong>keine Sanktionen</strong>. Meiner Meinung ist hier eine andere. Wenn es dem Versicherer freisteht diesen Betrag einzutreiben und er es nicht tut, so <strong>schädigt er die Versichertengemeinschaft </strong>(der steht ja ein Großteil des Betrages zu).</p>
<p>Spannend ist es aber er bei der Frage wie die Nichtversicherten behandelt werden. Hier stellt der Verstoß gegen die Pflicht zur Versicherung <strong>keine Ordnungswidrigkeit gem. OWiG</strong> dar und ist also nicht bußgeldbewehrt. Anders ist es bei der Pflegepflichtversicherung. Hier handelt es sich um einen bußgeldbewährten Umstand.</p>
<p>Dennoch rate ich Ihnen, die heute noch nicht versichert sind, dringend zum <strong>Abschluß einer entsprechenden, gesetzeskonformen Absicherung</strong>. Die Beitreibung des Zuschlages/ der Strafe bleibt dem Unternehmen erhalten. Es kann also durchaus sein, dass dieses seine Auffassung ändert.</p>
<p>Was meine Anfrage an das Bundesversicherungsamt (hinsichtlich der GKV) ergibt lesen Sie hier in den nächsten Wochen, sobald mir diese Antwort vorliegt.</p>
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