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Archiv für die Kategorie ‘Krankenversicherung’
20.
Januar '12
Die Frage ob und vorallem wann jemand krank ist, ist gerade in der Krankentagegeldversicherung wichtig. Diese sichert den Verdienstausfall des Versicherten im Falle der Arbeitsunfähigkeit ab. Daher ist diese nicht nur zwingend notwendig um die laufenden Kosten zu bezahlen, oftmals hängt davon auch die Bezahlbarkeit der Privaten Krankenversicherung ab und somit die weitere Inanspruchnahme der Leistungen.
Ob Mobbing am Arbeitsplatz aber nun eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MBKT) ist, damit beschäftigte sich der Bundesgerichtshof. Doch was genau war passiert?
Der Versicherte hatte bei der Gesellschaft eine Krankentagegeldversicherung nach den MB KT 94 abgeschlossen und wollte damit seinen Verdienstausfall als Folge von Unfällen und Krankheiten absichern. Der Projektleiter für Brandschutzanlagen befand sich längere Zeit in ärztlicher Behandlung. Grund dafür war eine Mobbinsituation in seiner damaligen Firma. Nachdem sich der Kläger einem solchen Mobbing an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt war, war dieser krank geschrieben worden und der Versicherer zahlte auch einige Zeit das versicherte Krankentagegeld aus.
Dann jedoch wollte der Versicherer nicht mehr zahlen. Da es sich um keine Krankheit, sondern um eine “konfliktbedingte Arbeitsplatzunverträglichkeit” handelt, begründe diese keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Schon das Berufungsgericht hatte jedoch einen solchen Zustand bejaht. Nach medizinischem Befund habe der Versicherte “seine berufliche Tätigkeit in dieser konkreten Ausgestaltung in keiner Weise ausüben können, was auf die Mobbinsituation am Arbeitsplatz zurückzuführen sei.”
Dieser Auffassung folgt auch der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil Az. ZR 137/08 vom 09. 03. 2011. Grund für diese Auffassung ist laut Senat:
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Tags: BGH, IV ZR 137/10, Krankentagegeld, KT BU Übergang, Mobbing
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18.
Januar '12
Neben der Vollkostenversicherung, also dem vollwertigen Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung, bieten die Unternehmen auch eine so genannte Zusatzversicherung an. Diese deckt entweder in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht versicherte Bereiche ab (z. Bsp. Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung) oder gleicht Zuzahlungen aus. Auch die Krankentaggeldversicherung gehört in diesen Bereich. Gerade in den Bereichen der Zusatzversicherung erhoffen sich die Versicherer ein großes Potential.
Ob das der Grund ist, ist mir nicht bekannt, jedoch werden ab dem 01. 01. 2012 die Gesundheitsfragen von bisher 10 Fragen auf 4 reduziert. Diese Fragen gelten dann nicht nur in der Pflegeergänzung Tarif PZT Best, sondern auch für Krankenhaus- und (Angestellten-)Krankentagegeld und die stationäre Ergänzungsversicherung.
Im bisherigen Antrag auf Zusatzversicherung fanden sich noch 10, teilweise recht umfangreiche Gesundheitsfragen. (zum vergrößern bitte auf das Bild klicken).
Zukünftig hat man die Antragsfragen auf 4 reduziert. Ob diese jedoch dadurch besser werden, schauen wir uns hier einmal genau an.
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Tags: Allianz, Antrag, Antragstellung, Gesundheitsfragen, Zusatzversicherung
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16.
Januar '12
Seit dem Jahr 2007 mildern Beiträge zur privaten Krankenversicherung (in Höhe einer Basisversorgung) die steuerlichen Einkünfte. Grundlage für diese Anrechnung der Beiträge sind die gesetzlichen Vorgaben im Bürgerentlastungsgesetz.
Einen anderen Fall, der dich nicht direkt mit der steuerlichen Anrechnungsfähigkeit beschäftigt, jedoch mit der Minderung des Einkommens hatte das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden. Mit dem, am 28.10.2011 getroffenen Urteil (Aktenzeichen 3 K1332 /09 Kg) behandelte das Finanzgericht einen Fall, wo dem studierenden Kind das Kindergeld gestrichen wurde, da es zu hohe Einkünfte hatte. Mit ein Grund dieser zu hohen Einkünfte war die fehlende Anrechnung der Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV).
In dem Verfahren ging es darum, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (in diesem Fall eine Restkostenversicherung aufgrund eines Beihilfeanspruches) einkommensmindernd bei dem Kind anzurechnen sind. Die Auszahlungsstelle des Kindergeldes hatte selbiges zurückgefordert und dabei argumentiert, der Vater sei Versicherungsnehmer für die private Krankenversicherung und daher seien diese Beträge nicht bei der Tochter anzurechnen. Das es eine Erstattung der Beiträge durch die Tochter an den Vater gegeben hat, wollte man auch hier nicht gelten lassen und so wandte sich der Vater mit seiner Klage gegen die Streichung des Kindergeldes.
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Tags: 3K 1332/09 Kg, Beiträge PKV, FG Düsseldorf, Kindergeld, Urteil
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11.
Januar '12
Da gab es in den letzten Tagen eine Meldung einer Nachrichtenagentur und schon meinen alle Redaktionen, Zeitschriften und online Portale sie müssen nun schreiben, wie schwer der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist.
Wer will zurück und warum soll die PKV verlassen werden?
Dafür gibt es einige Gründe. Zum einen sind das sicher Kunden einiger privater Krankenversicherer, welche in den letzten Jahren teilweise massive Beitragsanpassungen in ihren Tarifen bekommen haben. Die Gründe sind vielfältig und nicht zu verallgemeinern. Einer solcher Gründe ist sicher die falsche Kalkulation und das locken mit Billigtarifen in die Private Krankenversicherung. Dabei sind sicher Versicherer, Vertreter, Berater und Makler gleichermaßen “schuld”, aber auch die Versicherten zum Teil.
Es ist illusorisch zu glauben, für 59 EUR im Monat kann ich einen umfassenden, beitragsstabilen und guten Krankenversicherungsschutz bekommen, wo ich dann auch noch besser als der gesetzlich versicherte Kunde behandelt werde. Das verbietet allein die Logik, denn irgendwo muss das Geld ja herkommen. Mehr dazu auch: “GKV für chronisch Kranke und kinderreiche, PKV für die Andren“.
Auch ist es eine Illusion zu glauben, junge und gesunde Angestellte wechseln in die PKV, haben Top Leistungen, sparen gegenüber dem GKV Höchstbeitrag von mehr als 600 EUR monatlich (AG und AN Anteil) noch 300 EUR und das ganze ist noch beitragsstabil. Wie soll das gehen? Woher sollen die finanziellen Mittel kommen?
Diese Kunden wundern sich früher oder später über drastische (aber teilweise berechtigte) Anpassungen in ihrem PKV Tarif. Der Versicherer muss dann all das nachholen, was er vorher an Kapital nicht gebildet hat, das aber mit Zins und Zinseszins.
Und noch zwei andere Gruppen von Menschen möchte wieder zurück. Zum Einen die, die nie hätten in die PKV gehört. Nämlich die, wo windige Berater das “Blaue vom Himmel” versprochen haben und sich der Kunde gar keine Gedanken gemacht hat. Oftmals sind es leider kleine (Schein-)selbstständige, Ich-AG’s und dergleichen. Diese wechselten leider machmal auch deshalb, weil man ihnen erzählt hat “sie sind selbstständig, sie müssen in die PKV jetzt” oder weil diese sich die knapp 320 EUR Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nicht leisten konnten.
Die zweite Gruppe sind aber die, die bei einer Krankheit (sei es akut oder chronisch) gemerkt haben, dass der eigene, so so günstige Versicherungsschutz nur solange günstig ist, wie er nicht gebraucht wird. Sobald Leistungen beansprucht werden treten Leistungslücken, Ausschlüsse und Eigenbeteiligungen zu Tage und erhöhen den monatlichen Kostenaufwand zum Teil immens.
Warum ist der Weg so schwer?
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Tags: Arbeits, Befreiung, GKV, Rückkehr, Wechsel, Wechselrecht
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06.
Januar '12
Gerade zum Jahresanfang stellen sich die Fragen bei vielen Angestellten und derzeit noch gesetzlich Krankenversicherten. Auch in einigen Anfragen für die Beratung zum Wechsel in die private Krankenversicherung häufen sich solche Fragen. Es besteht meist Unkenntnis über die genauen Umstände, daher werde ich in diesem Beitrag die unterschiedlichen Voraussetzungen beschreiben.
1.) Berufseinsteiger oder Wechsel des Arbeitgebers
Beginnen Sie ein neues Arbeitsverhältnis, dann ist zunächst zu prüfen wie hoch ihr Einkommen sein wird. Dabei wird das vertraglich zugesicherte Einkommen laut Arbeitsvertrag zu Grunde gelegt und auf das Jahr hochgerechnet. Überschreiten Sie damit voraussichtlich die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 50.850 EUR p.a., so können Sie gleich zu Beginn in die private Krankenversicherung wechseln. Doch nicht alle Einkünfte zählen zur JAEG. In meinem Beitrag “Was zählt zur JAEG?” habe ich die einzelnen Gehaltsbausteine zusammengefasst. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer wechselt zum 01. 02. 2012 den Arbeitgeber/ beginnt einen neuen Job.
Laut Arbeitsvertrag beträgt das Einkommen 4.250 EUR p.M
Obwohl der Arbeitnehmer im Jahr 2012 nur 11* 4.250 EUR = 46.750 EUR verdienen wird, kann dieser ab Beginn in die private Krankenversicherung wechseln. Entscheidend ist das hochgerechnete Einkommen.
2.) bereits bestehendes Arbeitsverhältnis und Gehaltserhöhung
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Tags: Arbeitnehmer, GKV, PKV, Wechsel, Wechselrecht
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