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Archiv für die Kategorie ‘GKV’
13.
August '10
So ist das leider mit den Wahltarifen. So schnell wie eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) diesen eröffnet hat, kann diese einen Tarif wie den TK privat diesen eben auch wieder einstellen.
Doch zum Hintergrund:
2007 führte die Techniker Krankenkasse (TKK) den Wahltarif TK privat ein. Dabei handelt es sich um einen Wahltarif für gesetzlich Versicherte in der TKK. Gegen einen Zusatzbeitrag (welcher ohne Gesundheitsprüfung / Risikoselektion feststand) konnte der Versicherte beim Arzt als Privatpatient auftreten.
„Wir leisten bis zum 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte“
propagierte der Vorstand seinerzeit den Tarif. Auch die Werbung der TK klang vielversprechend.
„Bei der TK versichert, wie ein Privatpatient behandelt“
Leider scheint das Konzept nicht aufgegangen zu sein und das Nachsehen haben die Versicherten. Viele von Ihnen genossen den Status des Privatpatienten und waren gern bereit einen Mehrbeitrag dafür zu zahlen.
Anders als in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein solcher Wahltarif aber seitens der GKV auch wieder zu beenden. In der PKV verzichten die Versicherer auf ein solches Kündigungsrecht und der Vertrag endet nicht, wenn der Versicherte dieses nicht will. Einzige Ausnahmen bestehen bei dem Nichtzahlen der Beiträge oder falschen Angaben im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Da Wahltarife sich selbst tragen müssen, hätte es gewaltiger Prämienanpassungen bedurft. „Das wollten wir nicht“, sagt Michael Schmitz, Sprecher der Techniker Krankenkasse.
So kann man es natürlich auch verkaufen. Warum nicht zumindest mal die Prämienerhöhung berechnen und kalkulieren und den Versicherten anbieten? Mal sehen wer es gezahlt hätte. Dann ist eine Einstellung auch immer noch möglich. Aber so?
Was können Versicherte nun tun?
Nicht viel. Der Wahltarif endet und so sind diese Patienten wieder “normale” Kassenpatienten. Denken Sie aber daran dieses dem Arzt unbedingt mitzuteilen, sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Einige von denen, wo Gesundheitszustand und Alter es erlauben, können sich über private Zusatzpolicen einen Teil des Schutzes zurückkaufen. Diese unterscheiden sich aber in erster Linie durch eine Risikoprüfung. Eine private Zusatzversicherung muss keinen aufnehmen. Ablehnungen oder Zuschläge sind bei Vorerkrankungen nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich.
Auch durch das Modell der Kostenerstattung, bei dem die gesetzliche Kasse nur einen Teil der Kosten (im GKV Rahmen) erstattet und der Rest über private Ergänzungsversicherung refinanziert wird. Hier verstecken sich jedoch hohe Kostenrisiken. Daher lassen Sie sich bei Interesse dringend beraten.
Tags: Kostenerstattung, TK, TKK, Wahltarif
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12.
August '10
In verschiedenen Foren, Anfragen und Anfragen wird immer wieder der (berechtigte) Wunsch geäußert, eine günstige private Krankenversicherung zu finden.
Der Wunsch ist legitim und liegt in der Natur des Menschen. Viele versuchen, die gewünschte Leistung möglichst billig zu bekommen und so möglichst viel Geld zu sparen. Oftmals wird als Argument noch angeführt: “Ich bin ja eh gesund und jung.” oder “Als Selbstständiger/ Existenzgründer kann ich mir gar nicht leisten krank zu sein.”
In der weiteren Betrachtung möchte ich daher zwischen Angestellten (die aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kommen) und Selbstständigen, hier besonders Neugründern unterscheiden.
DER ANGESTELLTE:
Als freiwillig in der GKV versicherter Angestellter zahlen Sie derzeit den Höchstbeitrag. Dieser berechnet sich aus dem Produkt der Beitragsbemessungsgrenze (in 2010 mtl. 3.750€) und dem Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser beträgt derzeit 14,9%, wovon der Arbeitgeber 7% und der Arbeitnehmer 7,9% zu tragen hat. Daraus resultiert ein maximaler Beitrag von 558,75€ (AG: 262,50€, AN: 296,25€) Das ist aber nicht alles, die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 1,95% (bzw. 2,2% bei Kinderlosen) von somit maximal 82,50€ dazu.
Ein kinderloser Arbeitnehmer zahlt somit monatlich (inkl. AG Anteil und Pflegeversicherung) 641,25€ und bekommt einen maximalen Zuschuss von 298,13€.
Dieser Betrag ändert sich aber zum 1.1.2011 dadurch, dass der Beitragssatz auf 15,5% (7,3% AG, 8,2% AN). In Zahlen ausgedrückt führt dieses zu einer Mehrbelastung von 56€ monatlich.
Der Wunsch nach einer “billigen” Privaten Krankenversicherung (PKV) ist daher gerade bei jungen Arbeitnehmern sehr groß. Dabei ist diese eben nicht für jeden interessant und sollte die Familienplanung und die spätere Mitversicherung genau so bedenken, wie eine ausgewogene Kalkulation und tariflich garantierte Leistungen. Gerade hier wird es sehr schwer für den Laien den Überblick zu bekommen und zu verstehen, welche Leistungsbausteine wie große finanzielle Belastungen nach sich ziehen.
Nehmen wir als Beispiel einen Tarif, welcher Prothesen bis zu einem Betrag von 5.000€ versichert hat. Klingt doch toll- oder? Klar, es ist solange toll, wie die Kosten dieser Hilfsmittel nicht bekannt sind. Weiss der Interessent nämlich, dass ein solches Hilfsmittel schon einmal 20.000€ oder mehr kosten kann, so relativiert sich ein Betrag von 5.000€ sehr schnell und führt zu hohen, unkalkulierbaren Eigenleistungen.
Schlecht ist der Tarif deswegen allein aber sicher nicht. Er passt aber leider auf viele Personen nicht. Haben Sie genügend finanzielle Mittel, welche auch noch sofort und jederzeit verfügbar sind, so “dürfen” Sie einen solchen Tarif gern abschließen.
Hier sind wir aber schon bei “unserem” EXISTENZGRÜNDER:
Gerade diese müssen zu Beginn ihrer Selbstständigkeit besonders auf die Kosten achten. Da ist es schon entscheindend, ob der monatliche Beitrag 300 oder 400€ beträgt. Doch wenn schon diese Beträge an die finanzielle Belastungsgrenze führen, wie soll ein solcher Versicherter dann mehrere tausend Euro für Leistungslücken aufwenden können?
Bei vielen Gründern und jungen Selbstständigen ist es daher ratsam, zunächst in der GKV zu bleiben und einmal zu prüfen wie sich die Umsätze und das Einkommen entwickeln. Da diese gesetzliche Krankenkasse mit einer Frist zum Ende des übernächsten Monats kündbar ist, ist niemand gehindert später in die PKV zu wechseln.
Welche Nachteile ergeben sich dadurch:
Möglicherweise verschlechtert sich der Gesundheitszustand und ein Wechsel in die PKV ist verbaut. (Lösung kann eine Anwartschaft oder eine Zusatzversicherung mit Option sein)
Weiterhin ist ein höheres Eintrittsalter denkbar, dieses wiederum führt zu einem höheren Beitrag.
Dritter Nachteil dieses “länger in der GKV Bleibens” ist eine mögliche Nachforderung der GKV. mehr zu diesem Thema erfahren Sie in einem kommenden Blogbeitrag, welchen ich dann hier verlinken werde.
Neben dem hier gezeigten Beispiel des Hilfsmittels bergen gerade “billige” Tarife und Lockangebote in der privaten Krankenversicherung zahlreiche Leistungslücken. Teilweise auch solche, die in der gesetzlichen Kasse so nicht existieren. Daher hüten Sie sich vor vermeintlichen Schnäppchen, lassen sich ausreichend Zeit für die Entscheidung und bleiben ggf. lieber etwas länger “da wo Sie jetzt sind”.
Dann steht einem überlegten und geplantem Wechsel in Ihre, individuelle Private Krankenversicherung nichts im Wege.
Weiterführende Informationen:
Auswahlkriterien, die Ihnen bei der Suche nach der PKV helfen
Leitfaden zur Privaten Krankenversicherung
Tags: Beitragssatz, Existenzgründung, GKV, Höchstbeitrag, PKV
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09.
August '10
Der Beginn dieser Geschichte ich so ungewöhnlich und hat doch einen realen Hintergrund. Letzten Freitag fand ich mit meinen Kindern im Garten auf dem Rasen einen “schwer verletzten” Lego Mann. Dieser wurde vom Rasenmäher erwischt und hatte demzufolge einige Blessuren. Die komplette Geschichte des “vom Rasenmäher erfassten LegoMannes” gibt es im privaten Blog.

Ich glaube nicht, dass Sie von einem Rasenmäher überfahren werden, jedoch sind auch im “normalen Leben, Unfälle und Erkrankungen alltäglich. Wenn wir uns den Lego Mann nun einmal ansehen, so stellen wir eine Reihe von Verletzungen fest. Neben der, doch recht auffälligen Kopfverletzung fehlt dem armen Mann ein Bein.
Wäre der Fall Wirklichkeit, so sollte hier sicher über eine Prothese nachgedacht werden, ein so genanntes Körperersatzstück. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt eine solche Versorgung im Rahmen des dort festgelegten Leistungsrahmens und entsprechend des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) hingegen, ist die Leistung von den Versicherungs-/ Tarifbedingungen abhängig. Dabei gibt es insbesondere bei den Hilfsmitteln gravierende Unterschiede. Oft wird behauptet, die private Krankenversicherung ist immer besser als die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Das ist schlichtweg Unsinn. Die beiden Systeme sind unterschiedlich und einfach anders, so das eine pauschale Aussage wie diese nicht stimmen kann.
Wie werden nun die Hilfsmittel erstattet?
Die Private Krankenversicherung kennt so genannte offene und geschlossene Hilfsmittelkataloge. Der “offene Katalog” legt keine speziellen Hilfsmittel fest. Dieser beschreibt eben nur, dass Hilfsmittel geleistet werden. Ein Beispiel für so eine Formulierung ist diese:
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind technische Mittel oder Körperersatzstücke (kein Zahnersatz), die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, ausgenommen Heilapparate und sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel.
Dagegen gibt es die geschlossenen Kataloge. Dort werden Hilfsmittel abschließend aufgezählt. Die dort genannten werden geleistet, auch in 10, 20, 30 Jahren und nicht mehr und auch nicht weniger. Gibt es nun neue Hilfsmittel oder andere, so sind diese nicht automatisch mitversichert, denn diese stehen ja nicht in den Bedingungen. Daher “veraltet” dieser Katalog über die Jahre. Auch hier ein Beispiel:
folgende Hilfsmittel (einschließlich Reparaturen):
– Hör- und Sprechgeräte (Batterien für Hörgeräte sind nicht mitversichert),
– Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Gipsschalen,
– Katheter, Stomaversorgungsartikel,
– Körperersatzstücke und Prothesen (z. B. künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen),
– Blindenhund (Anschaffung, Ausbildung),
– Geh- und Stützapparate,
– orthopädische Schuhe,
– Krankenfahrstühle
Und dann gibt es noch die Tarife, welche geschlossene Kataloge erweitern. Da ist dann zwar eine Aufzählung enthalten, welche zunächst abschließend ist, jedoch durch entsprechende Formulierungen erweitert wird. Hierfür zwei Beispiele:
Körperersatzstücke und Prothesen (z. B. künstliche Augen, künstliche Gliedmaßen)
lebenserhaltende Hilfsmittel (z. B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen)
Ein anderes Unternehmen geht noch einen Schritt weiter und ergänzt die Hilfsmittelaufzählung um die folgende Formulierung:
Darüber hinaus sind grundsätzlich lebenserhaltende Hilfsmittel erstattungsfähig, wenn die lebenserhaltende Funktion durch keine hier genanntes Hilfsmittel gewährleistet werden kann.
Nur weil ein Hilfsmittel genannt ist, heißt das aber noch lange nicht das auch jedes dieser Hilfsmittel gezahlt wird. So versehen die Versicherer Ihre Aufzählung mit entsprechenden Einschränkungen. Diese können vorschreiben, dass die Versorgung mit Hilfsmitteln über den Versicherer zu erfolgen hat. Eine weitere Einschränkung in den Bedingungen ist jedoch folgende:
Erstattet werden die Kosten für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Was genau dann die einfache Ausführung ist, ist heute schlecht zu sagen. Was ist ein einfacher Rollstuhl? Ist es der handbetriebene oder die einfache Ausführung des elektrischen? Ist es die einfach(st)e Prothese für unseren Legomann, oder die bessere mit der er wieder Sport treiben kann?
Ich hoffe sehr, dass Sie nicht in die Situation des LegoMannes kommen oder besser auch in keine vergleichbare. Falls doch, so sollten Sie vorher vorgesorgt haben und eine entsprechende Absicherung besitzen. Irgendwo müssen ja die, zum Teil größeren, fünfstelligen Beträge, ja herkommen. Daher achten Sie bei der Auswahl des Versicherungsschutzes auf derartige Formulierungen.
Weiterführende Informationen:
Auswahlkriterien zur Privaten Krankenversicherung
Leitfaden zur Auswahl der geeigneten PKV
Kriterienfragebogen zum kostenfreien Download
Tags: GKV, Hilfsmittel, LegoMann, PKV
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16.
Juni '10
Das Handelsblatt schreibt heute in einem Artikel zum Thema Insolvenz der gesetzlichen Krankenkassen.
da ich den Artikel für wichtig und eine entsprechende Diskussion für durchaus erforderlich halte, hier der Link zu dem Artikel.
LINK zum Handelsblatt
Auch hier gilt, wie sonst auch, NICHTS ÜBERSTÜRZEN, in Ruhe informieren und vergleichen und bei einem abgedachten Wechsel in die Pkv durchaus zunächst in eine andere GKV wechseln um diese Entscheidung in Ruhe zu überdenken.
Tags: City BKK, GKV, Insolvenz
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10.
Juni '10
In der vergangenen Woche schrieb ich bereits etwas zu dem Thema “Selbstständige und die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)”
Auch habe ich dort erklärt- eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich, nur die Änderung der zukünftigen Beitragszahlungen ist denkbar. Grundlage ist hier der §240 des Sozialgesetzbuches V.
Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen.
Gerade wenn Sie sich in der Gründung der Selbstständigkeit befinden, so ist es unmöglich einen Steuerbescheid vorzulegen. Dieses führte in einem Fall zu der Frage wie die Beiträge zu berechnen sind.
Die Kundin machte sich selbstständig und beantragte die freiwillige Versicherung in der GKV. Aufgrund einer Schätzung/ Prognose des geplanten Einkommens wurde diese (so sahen die Prognosen aus) zu dem Höchstbeitrag von 544,50 EUR von der Barmer GEK eingestuft. Ein Krankentagegeld wurde nicht versichert.
Leider entwickelte sich das Geschäft nicht so wie erwartet und es erging nun der erste Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008. Dieser wies nur ein beitragspflichtiges Einkommen von knapp 2.200 EUR aus und somit deutlich weniger als die geschätzten Zahlen.
Vorbildlich reichten wir diesen mit der Kundin bei der GKV ein, wonach der folgende Bescheid erging:
Beitrag alt (rückwirkend ab 1. 5. 2009) 544,50 EUR
Beitrag neu (rückwirkend ab 1. 5. 2009) 362,64 EUR
Daraus ergibt sich eine monatliche Ersparnis von mehr als 180 EUR. Die Rückzahlung von mehr als 2000 EUR und die geringere Einstufung ab 04/2010 wird die Kundin sicher freuen.
ABER: Diese Einstufung gilt maximal bis zum nächsten Einkommensteuerbescheid für 2009. Sobald dieser vorliegt ist eine Einreichung bei der Kasse erforderlich. Denken Sie daran, auch hier nochmals der Hinweis aus dem entsprechenden Bescheid:

Was Sie also tun können:
- Überprüfen Sie die Beitragseinstufung der gesestzlichen Kasse
- Wann haben Sie den letzten Bescheid eingereicht und welches Einkommen war dort genannt?
- Ist eine Neuberechnung möglich?
Tags: Beitragseinstufung, GKV, Selbstständige
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