Archiv für die Kategorie ‘Krankenversicherung’

03.
September '10

Continentale Krankenversicherung mit neuem Tarif COMFORT


Die Continentale Krankenversicherung führt einen neuen Tarif in der Krankenvollversicherung ein. Aufbauend (?) auf der bisherigen Strategie folgt nach dem ECONOMY Tarif ein weiterer unter dem Namen COMFORT.

Anders als viele anderen Tarife am Markt, enthält dieser Tarif keine absolute oder prozentuale Selbstbeteiligung. Es werden fallbezogene Eigenanteile in Höhe von 20 EUR für Arztbesuche, Heilmittel oder Medikamente berechnet.

Die COMFORT Tarife verbessern die Regelungen auch §1 Abs. 4 MB/KK 2009 dahingehend, dass diese nun 3 Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes leisten. Kann der Versicherte jedoch nicht transportiert werden, so besteht auch für diesen Zeitraum weiterhin Versicherungsschutz. Der Rücktransport selbst ist erstattungsfähig, jedoch nur mit den „die Kosten einer gesunden Person übersteigenden Kosten“. Damit kann man sicher leben, auch wenn man sich klar sein muss, dass dann ggf. die neuen Flugko… weiterlesen

Mehr zu dem Tarif, den Optionsrechten, Zusatzbausteinen im stationären Bereich und dem Tarif selbst können Sie in meinem Kommentar zur Tarifeinführung des Tarifes COMFORT nachlesen. Dieser steht Ihnen im Downloadbereich kostenfrei als pdf Download zur Verfügung.

01.
September '10

Die unendliche Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer Teil II


Im Juli diesen Jahres hatte ich bereits den ersten Teil der unendlichen Geschichte veröffentlicht. Wer diesen verpasst hat, hier geht es zum damaligen Blogbeitrag “Die unendliche Geschichte mit einem Kölner Krankenversicherer“.

Der Vorgang liegt ja seit Juli nun nicht mehr in der Fachabteilung und auch der Vorstand scheint es nicht mehr für nötig zu halten, dieses weiter zu beaufsichtigen. Daher wurde mir zuletzt am 20. Juli diesen Jahres durch die Abteilung “KundenService-Beschwerdemanagement” geantwortet und die Mail endete bekanntlich mit der Aussage:

“Da bereits alle Argumente ausgetauscht wurden, greifen wir den Sachverhalt nicht erneut auf.”

Na klar, so kann man es auch machen. Man behauptet “mal wieder” es sei alles gesagt und klar, sicher habe man immer recht und kann ja nun mal die Hinhaltetaktik versuchen. Daher habe ich dann mal erinnert.

Zum einen wurde auf neue Fakten aus meinen Mails/ Faxen nicht eingegangen, zum anderen wird auf die Erinnerungen am 05. 08. 2010, 17. 08. 2010, 26. 08. 2010 einfach nicht mehr reagiert.

Ich finde es offen gesagt eine absolute Frechheit was sich der Krankenversicherer die Central Krankenversicherung hier erlaubt. Daher habe ich heute nochmals per Fax und mit Kundenunterschrift erinnert und werde zeitgleich den Vorstand nochmals um eine Stellungnahme bitten. Sollte das auch nichts bringen, so muss der Kunde sicher überlegen was man noch tun kann.

Ach ja, es gab ja noch etwas dazwischen:

Zum einen behauptet man ja steif und fest der Tarif/ Vertrag bestünde noch, zum anderen hat man auch eine Kündigungsbestätigung und einen Nachweis der bestehenden Kranken und Pflegepflichtversicherung der Folgeversicherung vorliegen. Dennoch besitzt man die Frechheit, dem zuständigen Ordnungsamt eine fehlende Pflegepflichtversicherung zu melden. Wohl gemerkt in Kenntnis der Folgeversicherung. Diese eröffnet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Das ist lösbar und war mit einem Telefonat und Übersenden der Bescheinigung auch getan, jedoch sind auch dieses wieder Arbeitsschritte, die schlichtweg unnütz sind und vermieden werden können. Aber klar, als Versicherer kann man den Kunden ja “am langen Arm verhungern lassen”.

Hauptsache man ist “Testsieger” in Zeitschriftentests.

31.
August '10

Neuer Antrag, neue Gesundheitsfragen bei der Gothaer Krankenversicherung


Am Freitag der letzten Woche hatte ich bereits zu der Verkürzung der Antragsfrage bei Psychotherapie geschrieben. Mit der Überarbeitung des Antrages (Druckstück Nr. 204734) hat die Gothaer Krankenversicherung einige Antragsfragen verändert. Schauen wir uns diese Veränderungen doch einmal im Detail an:

So lautet die Frage nach Behandlungen und Untersuchungen etc. im alten Antrag:

Fanden Behandlungen, Untersuchungen (hierzu zählen auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen oder Operationen statt bzw. sind solche beabsichtigt oder angeraten?

a) in den letzten 3 Jahren ambulant durch Ärzte, Heilpraktiker oder Angehörige anderer Heilberufe

b) in den letzten 5 Jahren stationär (auch in Kurkliniken oder Sanatorien)

c) in den letzten 10 Jahren durch Psychotherapeuten oder Psychiater

Im neuen Antrag sind diese Fragen detaillierter und aufgeteilt in mehrere Antragsfragen:

Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen (auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen, Behandlungen oder Operationen durch Ärzte, Heilpraktiker oder Angehörige anderer Heilberufe statt bzw. sind solche beabsichtigt?

Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen statt oder sind solche beabsichtigt oder angeraten? Bitte auch Aufenthalte in Kurkliniken oder Sanatorien angeben.

Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Therapien/Gesprächstherapien, Untersuchungen oder Beratungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen/Störungen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?

Neu ist auch die Abfrage und als Pflichtangabe zu beantwortende Angabe zur Branche. Wird diese nicht beantwortet, so kommt es zu Rückfragen.

Im sonstigen Verlauf haben sich die (risikorelevanten) Fragen nicht weiter verändert. Sollten Sie den Antrag im Original einmal anschauen wollen, so finden Sie in der Rubrik Antragsunterlagen im Downloadsbereich das entsprechende Formular.

30.
August '10

Hallesche führt neue Tarifstufe NK Bonus mit garantierter Rückzahlung ein


In einem vergangenen Blogartikel zur Beitragsrückerstattung habe ich bereits die unterschiedlichen Modelle erklärt. Da gibt es neben der erfolgsabhängigen Rückzahlung (welche eben auch gestrichen werden kann) auch Modelle mit garantierter, also vertraglich vereinbarter Rückzahlung.

Bekannt sind, um einige zu nennen, hier die Tarife der damaligen Zürich Krankenversicherung (heute DKV) mit dem M4-BR4, der Hanse Merkur mit dem ASZG, der Gothaer mit einer Art Gesundheitsbonus und auch Tarife des Münchener Vereins. Auch die Hallesche Krankenversicherung hat mit dem Primo Bonus bereits eine solche Tarifstufe im Programm.

Nun führt die Hallesche Krankenversicherung auch in ihrem “TopTarif” NK eine solche Erstattung ein. Als neue Tarifstufe zu den NK Tarifen wird der NK Bonus eingeführt. In den Versicherungsbedingungen finden sich dazu dann folgende Regelungen:

1. Bonus

In Tarifstufe NK Bonus erhält der Versicherungsnehmer für jede versicherte Person je versicherten Monat, in dem Versicherungsschutz nach Tarif NK Bonus besteht, einen Bonus von 60 €

– maximal ergibt dies einen Bonus von 720 € je Kalenderjahr je versicherte Person. Der Bonus wird monatlich auf ein Konto des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung des Bonus ist die Bezahlung des Beitrags per Lastschrifteinzugsverfahren.

Werden Rechnungen zur Erstattung eingereicht, wird der gesamte jährliche Bonus von 720 € auf den Erstattungsbetrag angerechnet. Dies gilt auch, wenn die Versicherung nach NK Bonus vor Ablauf eines Kalenderjahres endet. Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Anrechnung für dieses Jahr um jeweils 1/12 für jeden Monat, in dem die Versicherung noch nicht bestand.

Klingt ja toll- oder? Schon vorher von dem Krankenversicherungsbeitrag 60 EUR zurückerstattet zu bekommen, ist sicher eine charmante Idee. Gerade bei Arbeitnehmern macht sich dieses im Rahmen des Arbeitgeberzuschusses und der Ausnutzung von selbigem positiv bemerkbar, mag man meinen.

Das Problem an der Sache liegt im Detail. Durch die garantierte Rückzahlung sinkt auch der steuerlich anrechenbare Betrag und es wird eine Neuberechnung der Lohnsteuer oder ggf. eine Nachzahlung nötig. Daher sollte dieser Aspekt zum einen vorher genau bedacht werden, zum anderen gibt es die Rückerstattung eben nur bei Leistungsfreiheit.

Dabei werden die Tarife in den gleichen Selbstbeteiligungsstufen wie der NK Tarif vorhanden sein. Also 0, 300, 600, 1.200 und 3.000 EUR.

Schauen wir uns die reinen Prämien (ohne gesetzlichen Zuschlag) mal in den unterschiedlichen Modellen an:

(alter NK Tarif, jeweils 30jährig, männlich/ weiblich):

ohne Selbstbeteiligung: 419,29 EUR / 499,73 EUR

300 EUR SB: 333,65 EUR / 443,57 EUR

600 EUR SB: 279,21 EUR / 396,11 EUR

NK Bonus mit 720 EUR Bonus: 345,83 EUR / 460,95 EUR

Beiträge jeweils Stand 30. 08. 2010 und ohne die voraussichtlichen Beitragsanpassungen 2011

Bei dem Vergleich der Tarife sollte aber berücksichtig werden, dass zunächst bis zum Betrag von 720 EUR (Bonusverrechnung) keine Rechnungen eingereicht werden können bzw. es keinen Sinn macht. Dazu ist die vereinbarte Selbstbeteiligung dazu zu rechnen.

Auch hier gilt (wie immer):

Die Rückerstattung ist kein Argument für oder gegen einen Tarif. Egal ob garantierte Rückerstattung und/ oder Bonusleistung, oder erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, diese werden immer nur bei Leistungsfreiheit gezahlt. Und die Krankenversicherung ist nicht für die Zeit wo man keine Leistungen braucht, sondern wenn man diese braucht.

Auswahlkriterien zur PKV finden Sie hier im Fragebogen

27.
August '10

Gothaer Krankenversicherung verkürzt Abfragezeitraum bei Psychotherapie


Vor gar nicht so langer Zeit galt alles was mit Psyche, Psychosomatik und dergleichen zu tun hat als absolutes K.O. für (fast) jeden Krankenversicherer. Auch damals gab es durchaus Möglichkeiten den Versicherungsschutz trotz Psychotherapie zu bekommen, allerdings nicht ohne Ausschlüsse und meist nur in Gruppenverträgen.

Nachdem die AXA Krankenversicherung im letzten Jahr die Abfragezeiträume in den Anträgen von 10 auf 3 Jahre verkürzt hat, geht auch die Gothaer Krankenversicherung einen ähnlichen Weg.

In dem bisherigen Antragsformular (Druckstück AN 204734, Stand 2008) der Gothaer fand sich zur Psyche folgende Frage:

Fanden Behandlungen, Untersuchungen (hierzu zählen auch Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen), Beratungen oder Operationen statt bzw. sind solche beabsichtigt oder angeraten? (…) c) in den letzten 10 Jahren durch Psychotherapeuten oder Psychiater

Nun, im neu eingeführten Universalantrag (204734_20100801, Danke Kollege König für den Tipp) sieht es anders aus. Dort wird nun gefragt:

Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Therapien/Gesprächstherapien, Untersuchungen oder Beratungen aufgrund psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen/Störungen statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?

Die Frage ist detaillierter geworden, jedoch hat sich der Abfragezeitraum halbiert. Für Personen die den Weg in die Private Krankenversicherung (PKV) gehen wollen oder bisher vergeblich gehen wollten, ergibt sich hier vielleicht ein neuer Ansatzpunkt. Das jedoch nur dann, wenn die Auswahkriterien der Tarife passen und den eigenen Ansprüchen entsprechen.

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