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Archiv für die Kategorie ‘Gastbeiträge’
24.
Januar '11
Heute lesen Sie einen Gastbeitrag meines Kollegen Dr. Karsten Schütz
Derzeit suchen Kapitalanleger händeringend nach sinnvollen Anlagemöglichkeiten. In erster Linie wünschen Anleger nach den schmerzvollen Verlusten der letzten Jahre bei vermeintlich „lukrativen“ (und nicht selten von den Hausbanken empfohlenen) Kapitalanlagen Sicherheit. Daher mag der eine oder andere überlegen z.B. in deutsche Staatsanleihen oder Festgeldkonten zu investieren, wenn auch zu fast verschwindend geringen Zinsen.
Zweitens wünschen Kapitalanleger Schutz vor einer drohenden Inflation.
Leider würden aber gerade die vermeintlich sicheren Anlagen wie deutsche Staatsanleihen, Festgelder usw. von der vollen Wucht einer Inflation getroffen. Ihr Wert würde aufgezehrt, denn es sind Geldwerte – eine in Inflationszeiten sehr unsichere Anlage!
Es verbleibt daher die sinnvolle Möglichkeit, in Sachwerte zu investieren, deren Werte mit der Inflation steigen! Die Investition, die sowohl vor Inflation schützt und zudem eine hohe Sicherheit statt ewigem „Auf und Ab“ bietet, ist die Immobilie.
In diesem Artikel beschäftige ich mich im Speziellen mit sog. Denkmalimmobilien. Denn solche Denkmalimmobilien haben neben den schon aufgeführten Vorteilen noch einen weiteren, einzigartigen Vorteil: Mit ihnen lassen sich in erheblichem Maße Steuern sparen. Im Folgenden zeige ich Ihnen, warum eine solche Investition eine der derzeit sinnvollsten Anlageformen ist und wie man vorgehen sollte.
1. Sicherheit
Eine gute Immobilieninvestition ist immer eine Investition mit hoher Sicherheit … wenn die Auswahl sorgfältig und systematisch erfolgt!
Hierbei können Sie genauso analytisch vorgehen, wie Sie es bei der Auswahl Ihrer privaten Krankenversicherung getan haben. Auch bei Immobilien gibt es Kriterien (PKV: „Bedingungen“), die unbedingt erfüllt sein müssen, damit sie dauerhaft und nachhaltig ihre Miete und Wertbeständigkeit (PKV: „Leistungen“) realisieren. Und daher gilt bei der Auswahl der Immobilie: Ziehen Sie wie bei der PKV einen Experten zu Rate.
Was sind nun wichtige „Bedingungen“?
Hier einige Beispiele: Neben dem allseits bekannten Kriterium der Lage spielen weitere Faktoren eine Rolle: Ist das Objekt auf den demografischen Wandel ausgerichtet? Entspricht das Objekt den zukünftigen Anforderungen an Energieeffizienz? Ist die Zielgruppe möglicher Mieter eher allgemein oder speziell? Ergibt die spezielle Soziodemographie der Mikrolage eine spezielle Nachfrage nach Wohnraum (z.B. altersgerechtes Wohnen)?
Es wird hier schon deutlich, dass eine Vielzahl von Kriterien – auch in ihrer Wechselwirkung – berücksichtigt werden müssen.
2. Inflationsschutz
Die Mieten und Werte von Immobilien steigen mehr oder weniger gleichmäßig mit der Inflation und bieten daher grundsätzlich den gewünschten Schutz. Nun haben Sie sicher schon einmal gehört, dass die Preise für Immobilien in den letzten Jahren konstant geblieben seien, trotz Inflation. Wie ist das zu erklären? Ganz einfach: Die Preisbetrachtung ist eine Durchschnittsbetrachtung! Ländliche Gebiete und Ballungszentren werden vermischt. Tatsächlich sind aber die Immobilienwerte in ländlichen Gebieten gesunken und in den prosperierenden Ballungszentren gestiegen! Dies ist angesichts eines zunehmenden Zuzugs in die Städte eine Tendenz, die sich voraussichtlich weiter verstärken wird. Wählen Sie eine Immobilie in einem solchen Ballungszentrum aus, ist der Inflationsschutz weit gehend gesichert.
3. Steuern werden zu Vermögen
Denkmalimmobilien stellen das letzte (und vom Staat ausdrücklich gewünschte) „Steuerschlupfloch“ dar. Grundlage sind die §§ 7h/i EStG. In ihnen wird geregelt, dass die Modernisierungskosten einer Denkmalimmobilie steuerlich zu 100% absetzbar sind. Diese kann der Käufer der Immobilie dann verteilt über 12 Jahre abschreiben. So kann er in den ersten 8 Jahren jeweils 9% der Modernisierungskosten pro Jahr absetzen und in den letzten 4 Jahren jeweils 7%. Im Allgemeinen sind ca. 65% – 70% des Kaufpreises abschreibungsfähige Modernisierungskosten. Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 200.000 € bedeutet dies, dass Sie insgesamt ca. 140.000 € steuerlich absetzen können.
Ein Beispiel hierzu: Sie (ledig) verdienen über 52.000 € p.a. Dann liegen Sie schon im Spitzensteuersatz und erzeugen den maximalen Steuerhebel bei einer solchen Investition. Erwerben Sie eine Denkmalimmobilie zu o.g. Preis und Modernisierungskosten, können Sie im ersten Jahr 9% von 140.000 €, also 12.600 € steuerlich absetzen. Zusätzlich können Sie, wenn Sie die Immobilie finanzieren, natürlich noch die Darlehenszinsen absetzen. Angenommen Sie finanzieren den kompletten Kaufpreis, also 200.000 €, und bezahlen dafür 4,5% Zinsen, dann können Sie weitere 9.000 € steuerlich geltend machen, insgesamt also 21.600 €. Da Sie aber auch positive Einkünfte in Form von Miete erzielen, sagen wir 7.600 € p.a., können Sie jährlich 14.000 € (!) steuerlich absetzen (21.600 € – 7.600 €).
Die resultierenden Steuerrückzahlungen und die Miete fließen Ihnen zu und diesen Geldfluss lenken Sie in die Entschuldung der Immobilie. Eine steuerlich besser geförderte Kapitalanlage dürfte es derzeit kaum geben! Dieser Steuervorteil lässt sich individuell für jeden Anleger in einer Modellrechnung berechnen. (Modellrechnung anfordern)
4. Historisch günstige Finanzierung – (fast) ohne Eigenkapital
Interessant sind für Immobilienerwerber die derzeit extrem niedrigen Zinsen, die langfristig, z.B. für 15 Jahre, gesichert werden können. Bei den meisten denkmalgeschützten Immobilien können derzeit zusätzlich die noch günstigeren KfW-Darlehen genutzt werden.
Eine Kapitalanlageimmobilie sollte sich immer sinnvoll in das Gesamtvermögen des Anlegers einpassen und in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Stimmt dieses Verhältnis, sind die meisten Banken bereit, den gesamten Kaufpreis zu finanzieren. Als Eigenkapital müssen dann lediglich die Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbssteuer i.H.v. insgesamt ca. 5% – 6%) des Kaufpreises eingebracht werden.
5. Vollständige Verwaltung der Immobilie
Schließlich erfolgt bei den angesprochenen Kapitalanlage-Immobilien auf Wunsch ein vollständiges Vermietungsmanagement durch professionelle und erfahrene Mietverwaltungen. Die Verwalterkosten sind niedrig und zudem steuerlich absetzbar. Dem Eigentümer solcher Immobilien entsteht daher keinerlei Verwaltungsaufwand für Pflege, Vermietung etc. seiner Immobilie.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es kaum einen Zeitpunkt gegeben hat, zu dem eine Investition in eine Immobilie im Allgemeinen und in eine Denkmalimmobilie im Speziellen günstiger war. Allerdings ist die richtige Auswahl der Immobilie entscheidend.
Sollte das Thema Ihr Interesse geweckt haben oder sollten Sie eine steuerliche Modellrechnung wünschen, kontaktieren Sie mich gerne!
Dipl.-Kfm. Dr. Karsten Schütz
http://www.denkmalimmobilie24.de, Mail: kschuetz@drschuetzgmbh.de
Tags: Denkmalimmobilien, Gastbeitrag, Schütz
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19.
Januar '11
Hier lesen Sie einen Gastbeitrag meines Kollegen Wolfgang Ruch
Häufig wird über Versicherungsgesellschaften geschimpft, da diese im Schadensfall nicht das Geld ausbezahlen, was die Kunden erwarten. Häufig liegt dies jedoch am Fehlverhalten des Kunden, welches durch einfache Verhaltensregeln behoben werden kann.
In der Kommunikation mit Kunden unterscheide ich folgende Bereiche:
a) Richtiges Verhalten vor dem Schadensfall
b) Richtiges Verhalten im Schadensfall
c) Richtiges Verhalten nach dem Schadensfall
Zu a) Richtiges Verhalten vor dem Schadensfall:
Kunden von Herrn Hennig kennen das schon aus seinen vielen Blogbeiträgen im Zusammenhang mit der PKV. Man muss sich genau die Frage stellen, ist diese Versicherung das richtige für mich und wenn ja, welche Leistungen wünsche ich. Der Preis (Beitrag) ist dann das Ergebnis dieser Wahl.
So muss man dies auch bei den verschiedenen Sachversicherungen des Privathaushaltes sehen (Haftpflicht, Hausrat, Rechtschutz, Wohngebäude etc.)
Welchen Versicherungsschutz möchte ich versichert haben.
Hier am Beispiel einer Wohngebäudeversicherung:
- Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
- Sollen Elementarschäden mitversichert sein?
- Habe ich eine Fußbodenheizung, ein Aquarium oder ein Schwimmbad im Haus?
- Wollen Sie z.B. grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben?
Feuer, Leitungswasser, Sturm- und Hagel haben i.d.R. alle Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Es kommt auf die kleinen Bausteine im Versicherungsschutz an. Diese stehen nicht auf der Police, sondern in den 30 Seiten beigefügten Versicherungsbedingungen. Das ist das Kleingedruckte, das die Kunden meist nicht lesen…
Damit haben Sie einen passenden Versicherungsschutz und wissen, was versichert ist.
Der 1. Schritt, damit in der Schadenregulierung kein böses Erwachen kommt.
Informationen zu verschiedenen Versicherungen finden Sie unter:
www.ruch-finanzberatung.de und dann unter Versicherungsvergleiche.
Zu b) Richtiges Verhalten im Schadensfall:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil die Verpflichtung eines Kunden im Schadenfall wie folgt beschrieben:
„Ein Versicherungsnehmer hat sich im Schadensfall so zu verhalten, als wäre er nicht versichert.“
D.h., Sie brauchen in einem lichterloh brennenden Haus nicht den Helden spielen, um ihre Möbel zu retten und sich dabei in Lebensgefahr zu bringen. Ein Anruf bei der Feuerwehr genügt. Das gemütliche Abwarten, bis alles auf die Grundmauern runtergebrannt ist, da man sowieso neu bauen wollte, ist sicherlich kein richtiges Verhalten.
Als nächstes ist unverzüglich, das heißt im juristendeutsch: ohne schuldhaftes verzögern, die Versicherungsgesellschaft über den Schaden zu informieren.
Zu c) Richtiges Verhalten nach dem Schadensfall:
Hier passieren die meisten Fehler der Kunden. Eine Versicherungsgesellschaft muss sich einen Eindruck von dem Schadensereignis machen können. D.h., der Schaden sollte nicht schon beseitigt sein oder defekte Gegenstände weggeworfen.
Weiterhin ist umgehend das von der Versicherung übermittelte Schadensformular vollständig auszufüllen und zurückzusenden. Dabei sollte natürlich auf die Formulierung des Textes geachtet werden. Falsche Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes, unglückliche Wortwahl durch Ausschlüsse in den Bedingungen aber teilweise auch.
So wird bei einem Feuerbrand durch einen brennenden Weihnachtsbaum sehr genau darauf geachtet, wie lange man den Raum verlassen hat. Da kann es um den Grund und um die Dauer gehen, die über die Erstattung des abgebrannten Hauses oder den fehlenden Versicherungsschutz entscheiden.
Tipp: lassen Sie sich bei der Schadensregulierung von einem Fachmann helfen!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich und mein Team.
Tel: 03303 / 548 265
Fax: 03303 / 548 266
e-mail: info@ruch-finanzberatung.de
homepage: www.ruch-finanzberatung.de
Tags: Gastbeitrag, Sachversicherungen, Schadenfall
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17.
Januar '11
Nachdem zuletzt auch ERGO die Dienstunfähigkeitsklausel in seinen Bedingungen geändert hat, wird es für Beamte immer schwieriger, eine private Absicherung ohne erhebliche Einschränkungen zu finden.
Die Vermutung liegt nahe, dass Versicherer weitere Pensionierungswellen und damit verbundene hohe Kosten fürchten. Und sich weitere Versicherer aus der „Beamtenabsicherung“ zurückziehen.
Noch gibt es eine kleine Anzahl Versicherer (ca.10), die Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklauseln bieten, doch die Klauseln sind sehr unterschiedlich, und nicht alle leisten das, was sich der Versicherte hiervon verspricht.
Wünschenswert wäre z.B. , dass der Versicherer, sobald der Dienstherr den Beamten für dienstunfähig erklärt, sich der Entscheidung des Dienstherren anschließt , ohne weitere (möglicherweise einschränkende/ verzögernde) Prüfungen vornehmen zu können . Die sollte gleichermaßen für Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit gelten.
Die Klauseln vieler Anbieter sind aber nicht eindeutig formuliert.
Hier einige Beispiele:
Sofern keine besonderen beruflichen oder gesundheitlichen Risiken vorliegen, gilt für Beamte im öffentlichen Dienst auf Lebenszeit, auf Widerruf oder auf Probe die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit und begrenzter Dienstunfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen als vollständige Berufsunfähigkeit.
oder
Berufsunfähigkeit kann von Beamten auch durch Vorlage der Verfügung über die Entlassung oder dauernde Versetzung in den Ruhestand belegt werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass diese Verfügung nach ärztlicher Beurteilung und ausschließlich wegen eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte erfolgt (Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens). In diesem Fall werden wir keine weiteren Untersuchungen gemäß § 4 Absatz 2 durch von uns beauftragte Ärzte verlangen. Die Leistungen werden dann ab dem Entlassungs- bzw. Versetzungstermin erbracht. Der Ausschluss der Verweisung (siehe Absatz 1) gilt auch hier.
Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses … in den Ruhestand versetzt wird.
Bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit gilt dies längstens für einen Zeitraum von 24 Monaten. Danach muss Berufsunfähigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 vorliegen, die der Versicherte zu beantragen und nachzuweisen hat.
oder auch
Werden vor Vollendung des 46. Lebensjahres der versicherten Person Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, gilt bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
Bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung sollte beispielsweise darauf geachtet werden, dass keine Einschränkungen beim versicherten Beamtenstatus bestehen, der Versicherer möglichst keine zusätzliche Prüfung des vornimmt, die Dienstunfähigkeitsklausel für die Dauer des Vertrages / Berufslebens als Beamter bestand hat.
Hinzu kommt dass nicht alleine die Ausgestaltung der Dienstunfähigkeitsklausel entscheidend ist. Vielmehr sind beispielsweise auch zu prüfen, ob der Ruhestandsbeamte zum auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, ob / welche Ausschlüsse bestehen oder ob sich eine Rente auch steigenden Kosten anpasst.
Näheres zur Dienstunfähigkeit, geeignete Klauseln, Ruhegehaltsansprüchen oder zur vertraglichen Ausgestaltung finden Sie auch im Leitfaden für Beamte.
Die Links im Text führen zur Seite von Lars Ulrich Harms – Versicherungsmakler, Spezialist für Beihilfe ergänzende private Krankenversicherungen und Dienstunfähigkeitsversicherungen. Hier erhalten Sie auch Hilfe bei der Vertragsgestaltung und einer passenden Produktwahl.
Tags: Beamte, Dienstunfähigkeit, Gastbeitrag
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13.
Januar '11
Sie kennen das, klar- deshalb sind Sie ja hier. Meine Spezialisierung liegt ausschließlich in den Bereichen der Privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Vorsorge.
In den anderen, ebenso wichtigen Bereichen, wie Versorgung von Beamten, Sachversicherungen, Immobilien oder Geldanlage kann und will ich Ihnen keine Ratschläge geben und bediene mich einem Netzwerk von spezialisierten Kollegen.
Diese und die kommende Woche werden Sie hier im Blog einige Gastbeiträge lesen können. Dabei geht es neben der Krankenversicherung auch um Absicherung bei Dienstunfähigkeitsrisiken bei Beamten, das Verhalten im Schadenfall und einiges mehr.
Sie dürfen also gespannt sein, was einem bei einem kleinen Blick über den eigenen Tellerrand so erwartet.
Die bisherigen und neuen Gastbeiträge habe ich in einer eigenen Rubrik “Gastbeiträge” zusammengefasst und ebenfalls als solche gekennzeichnet.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre in den kommenden Tagen und mir eine kleine Auszeit.
Tags: Ankündigung, Gastbeiträge
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21.
August '09
Spezialisierung- Sie kennen das von mir- empfinde ich als elementar wichtig in den heutigen Märkten. Da ich nicht alle Bereiche abwickeln kann arbeite ich mit Spezialisten aus anderen Produktbereichen zusammen.
Heute möchte ich einen Gastbeitrag des, ebenfalls sehr spezialisierten, Kollegen Thomas Kliem veröffentlichen, da das Thema Immobilien und somit auch langfristige Sicherheit immer komplizierter wird und ohne Beratung nicht mehr zu realisieren ist. Weitere Auskünfte erhalten Sie einfach über das Kontaktformular, ich leite das gern weiter und der Kollege meldet sich bei Ihnen.
Jeder, der eine Immobilie finanzieren möchte oder diese aktuell noch finanziert hat, interessiert sich für den Zinssatz. Das ist grundsätzlich richtig. Jedoch lohnt es sich, einmal einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und sich mit den unterschiedlichen Strategien und den unterschiedlichen Darlehensarten vertraut zu machen.
Förderprogramme der Bundeländer
Die meisten Bundeländer bieten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Förderungen. Dies können zum Teil mit KfW-Mitteln oder mit andern Darlehensarten kombiniert werden. Die Förderungen sind häufig an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden und sollen Insbesondere jungen Familien bei Erwerb oder Neubau einer Immobilie unterstützen. Da jedes Bundeland unterschiedliche Förderprogramme anbietet, soll hier nur auf die grundsätzliche Existenz dieser Darlehen hingewiesen werden.
Der folgende Überblick soll als Entscheidungshilfe oder als Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch dienen.
Beachten Sie aber bitte, dass nicht jeder Baufinanzier alle Darlehensarten im Angebot hat bzw. aus Ertragsaspekten bestimmte Darlehensarten nicht anbietet. Bestehen Sie notfalls auf die Ihnen interessant erscheinende Darlehensform und fragen Sie gezielt nach.
Annuitätendarlehen
Das Annuitätendarlehen ist nach wie vor die verbreitetste Darlehensart. Es wird über die gesamte Zinsbindungsdauer eine gleichbleibende Rate (Annuität) gezahlt. Die Annuität ist in Zins und Tilgung aufgeteilt. Die Tilgung ist im Regelfall frei wählbar, muss aber im Normalfall mindestens 1% betragen. Da die Restschuld im Laufe der Zeit immer geringer wird, wird der Anteil der Tilgung innerhalb der Annuität immer größer, während der Zinsanteil sich immer weiter reduziert. Ein Annuitätendarlehen bietet hohe Planungssicherheit und ist leicht verständlich. Zusätzlich zur Regeltilgung können häufig Sondertilgungen bis zu 10% jährlich vorgenommen werden. Das beschleunigt die Entschuldung der Immobilie. In der aktuell noch vorherrschenden Niedrigzinsphase, sollte die Zinsbindungsfrist so lange wie möglich (bis zu 30 Jahren) gewählt werden.
Konstantdarlehen
Auch das Konstantdarlehen erfreut sich hoher Beliebtheit. Im Grunde handelt es sich hier um zwei Komponenten. Auf der einen Seite wird ein Bausparvertrag bespart. Das kann entweder durch periodische (z. B. monatliche) Sparraten oder durch eine Einmalzahlung erfolgen. Mischvarianten sind ebenfalls möglich. Auf der anderen Seite wird ein Festdarlehen abgeschlossen. Während der ersten Jahre werden ausschließlich die Zinsen aus dem Festdarlehn und die Sparrate für den Bausparvertrag fällig. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, löst das Bausparguthaben das Festdarlehen teilweise ab. Der Restbeitrag wird als Bauspardarlehen weiter geführt. Dabei ändert sich die monatliche Rate nicht. Jedoch wird ab sofort getilgt. Nach Zuteilung des Bausparvertrages sind jederzeit Sondetilgungen bis zu 100% möglich. Auch hier gibt es eine sehr hohe Planungssicherheit, da das Konstantdarlehen durch die Einbindung des Bausparvertrages keinen Zinsschwankungen unterliegt.
Kombinationsdarlehen
Die benötigte Darlehenssumme wir in zwei Tranchen aufgeteilt. Die eine Tranche besteht aus einem klassischen Annuitätendarlehen. Die zweite Tranche besteht entweder aus einem variabel verzinsten Darlehen. Diese Variable verzinsten Darlehen können jeweils monatlich oder vierteljährlich ganz oder teilweise getilgt werden. Für Kunden, die für einen Teilbereich des Darlehens sofort und jederzeit unbegrenzte Sondertilgungen vornehmen wollen und von den überaus geringen Zinsen der variabel verzinsten Darlehn profitieren wollen, ist das Kombinationsdarlehen geeignet.
Festdarlehen
Das Festdarlehen wird im Regelfall ohne Tilgung ausgereicht. Während der Zinsbindungsfrist sind ausschließlich die Zinsen zu bezahlen. Der eigentlich auf die Tilgung anfallende Betrag wird separat in einer anderen Anlageform angespart. Wenn die separat angesparte Anlageform einen höheren Ertrag erzielt als die Zinsbelastung aus dem Darlehen kostet, kann hier ein zusätzlicher Gewinn erzielt werden. Diese Darlehensart wird insbesondere von Darlehensnehmern gewählt, die ihre Immobilie nicht selber bewohnen, sondern vermieten. Da hier die Zinsen steuerwirksam angesetzt werden können, ergeben sich zusätzliche Vorteile.
Flex-Darlehen
Hier handelt es sich um ein Darlehen mit variabler Verzinsung. Der Zins kann monatlich oder vierteljährlich an den aktuellen Geldmarktzins angepasst. Im Gegensatz zu reinen variabel verzinsten Darlehen, ist hier die Anpassung an den EURIBOR gebunden und nicht willkürlich von der Bank festzulegen. Geeignet ist diese Darlehensart in Märkten mit fallenden Zinsen bzw. wenn die jederzeitig Tilgung des Darlehens im Vordergrund steht.
Cap-Darlehen
Ähnlich wie beim Flex-Darlehen können auch beim Cap-Darlehen die Zinsen angepasst werden. Das Cap-Darlehen schützt den Darlehensnehmer jedoch vor einem unkontrollierbaren Zinsanstieg, da eine Zinsobergrenze vereinbart wird. Die Zinsobergrenze variiert je nach Laufzeit. Für Kunden mit der Erwartung fallender Zinsen, die jedoch für den Fall der Fälle eine Absicherung wünschen, ist diese Darlehensform interessant.
Volltilgungsdarlehen
Es handelt sich hier grundsätzlich um ein Annuitätendarlehen. Der Tilgungssatz wird hier so berechnet, dass nach einer bestimmten Anzahl von Jahren eine vollständige Rückzahlung des Darlehens erfolgt ist. Dafür gewähren viele Banken zusätzliche Zinsvorteile. Für Kunden, die Ihr Darlehen schnell und mit hoher Planungssicherheit abzahlen wollen, ist dies eine interessante Option.
Forwarddarlehen
Dieses Instrument ermöglicht es, bis zu 60 Monaten im Voraus eine Anschlussfinanzierung zu verbindlichen Konditionen zu vereinbaren. Vom Charakter her handelt es sich um ein Annuitätendarlehen. Kunden, die steigende Zinsen in der Zukunft befürchten, finden hier ein ideales Instrument mit hoher Planungssicherheit vor.
Wohnriester-Darlehen
Wohnriester wurde rückwirkend zum 1. Januar 2008 eingeführt. Die Riesterförderung kann nun unter bestimmten Voraussetzungen für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden. Da die Regelungen im Detail sehr komplex sind und sich persönliche Änderungen der Lebensumstände sehr stark auswirken können, ist hier eine Beratung von besonderer Wichtigkeit. Das Bundesministerium der Finanzen bietet hier eine Übersicht.
KfW-Darlehen
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet zahlreiche Darlehensvarianten an. Diese Darlehen müssen stets über eine Geschäftsbank beantragt werden und können in viele Modelle integriert werden. Die KfW-Konditionen liegen unten den Marktkonditionen. Dafür sind teilweise strenge Auflagen zu erfüllen. Die beliebtesten KfW-Programme sind das Wohneigentumsprogramm, unterschiedliche Modernisierungsprogramme sowie Kredite zur Förderung energieeffizienter Maßnahmen. Eine Übersicht und weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern.
Tags: Baufinanzierung, Gastbeitrag
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