Archiv für die Kategorie ‘Altersvorsorge’

16.
Februar '10

Dynamische Erhöhungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung


(LUH) Bereits in den letzten Beiträgen zum Thema Berufsunfähigkeit ging es unter anderem um die “Ermittlung der Rentenhöhe und Auswahlkriterien“. Doch mit der richtigen Auswahl des Tarifs und der genauen Bestimmung der Rentenhöhe ist es nicht getan.

Was passiert in Zukunft? Wie verändert sich meine Rente und wie kann ich diese (auch wenn es mir gesundheitlich schlecht(er) geht) an neue Situationen anpassen?

Eine Möglichkeit sich an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen ist die so genannte Dynamik. Anders als die Nachversicherungsgarantie (wozu Sie in einem der nächsten Beiträge mehr lesen können) handelt es sich um eine optionale Möglichkeit der Anpassung. Nichts muss, alles kann.

Doch wie funktioniert die Dynamik nun?

Bei dieser Option wird jährlich und ohne das Sie etwas tun müssen, eine “automatische” Erhöhung der Leistungen und natürlich auch der Prämien angeboten. Angeboten deshalb, weil Sie nach der Mitteilung der Anpassung widersprechen können uns somit nicht gezwungen sind diese jedes Jahr “mitzumachen”.

Die Regelungen sind nahezu bei allen Gesellschaften vergleichbar. Zum Beispiel formuliert der Versicherer es so:

Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Die Monatsfrist zählt ab Zugang des Nachtrags, frühestens ab dem Erhöhungstermin. Auf dieses Widerspruchsrecht werden wir Sie in jedem Nachtrag über die Erhöhung hinweisen.

Somit kann die Dynamik auch jederzeit wieder aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Das passiert allerdings auch “automatisch”, wenn der Versicherte es regelmäßig ablehnt. Das finden wir in folgender Regelung:

(2) Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen; es kann nur mit unserer Zustimmung neu begründet werden.

Somit sollten Sie spätestens nach zweimal aussetzen der Anpassung die Dritte auf jeden Fall mitmachen. Soll es nach dem Ausschluss der Option wieder neu eingeschlossen werden, muss der Versicherer zustimmen. Dazu ist dann, da es sich um eine Leistungsverbesserung handelt, eine neue Gesundheitsprüfung nötig.

Diese dynamische Anpassung ruht aber auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. So heißt es:

Solange wegen Berufsunfähigkeit Ihre Beitragszahlungspflicht ganz oder teilweise entfällt, erfolgen keine Erhöhungen.

Doch was passiert nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit?

Es wird eine Rente gezahlt. Diese setzt sich aus der versicherten, garantierten Rente und den erwirtschafteten  (nicht garantierten) Überschüssen zusammen.

Problematisch wird es jedoch, wenn die Berufsunfähigkeit in jüngeren/ mittleren Jahren eintritt. Stellen Sie sich vor die Berufsunfähigkeit tritt mit 37 Jahren ein. Die Restlaufzeit beträgt 30 Jahre.

Selbst wenn die versicherte Rente zu diesem Zeitpunkt richtig bemessen war, reicht es über die Laufzeit nicht mehr aus. So werden Sie ihre Lebensmittel heute kaum zum Preis von vor 20 Jahren bekommen. Auch alle weiteren Kosten steigen über die Jahre an. (Mehr zur Inflation bei Wikipedia)

Um nicht irgendwann eine nicht mehr ausreichende BU Rente zu haben, ist eine Anpassung nötig. Mehr zur “garantierten Leistungssteigerung” finden Sie in einem der nächsten Beiträge.

18.
November '09

Neue (steuerliche) Regelungen für die Lebensversicherung


Gemäß BMF Rundschreiben vom 01. 10. 2009 wird die steuerliche Behandlung von Lebens-/ Rentenversicherungen der 3. Schicht an stärkere steuerliche Voraussetzungen geknüpft.

Warum das Ganze?

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer verschlechterten sich, wie berichtet, die Rahmenbedingungen für die reine Wertpapier- bzw. Fondsanlage. Dadurch stellten verschiedene Anleger auf Versicherungslösungen um. Um die “steuerliche Ausnutzung” zu verhindern, erlies das Bundesfinanzministerium das erwähnte Rundschreiben.

Was passiert nun?

Die neuen Gegebenheiten gelten für alle Rentenversicherungsverträge, welche nach dem 01. Juli 2010 abgeschlossen werden. Dann muss bereits bei Vertragsbeginn die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrages angegeben werden. Bisher (ab 31.12.2004) reichte es aus, wenn die konkreten Grundlagen und der Rentenfaktor zugesagt wurden. Bei Nichterfüllung (und nicht erfolgter Nachbesserung) sind die Beträge mit der Abgeltungssteuer zu versteuern, da es dann keine Rentenversicherung im steuerlichen Sinne mehr ist.

Rentenversicherungen die zwischen dem 01. 01. 2005 und dem 30. 06. 2010 abgeschlossen wurden sind von den Neuregelungen nicht betroffen.

Weiterhin wird der Rentenbeginn neu geregelt. Dieser darf maximal 10% von der der mittleren, verbleibenden Lebenserwartung abweichen. Ist die versicherte Person bei Vertragsbeginn zum Beispiel 35 Jahre alt und die vom Versicherer verwandte Sterbetafel geht von einer Lebenserwartung von 93 aus, so muss der späteste Rentenbeginn 85 sein. (93 Jahre -10% = 85)

Was ist mit vermögensverwaltenden Verträgen?

Ein vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt vor, wenn eine gesonderte Verwaltung der speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart ist, diese nicht auf öffentlich vertriebene investmentfondsanteile oder Anlagen, die die Entwicklung eines veröffentlichten Indexes abbilden, beschränkt ist und der wirtschaftlich Berechtigte mittel- oder unmittelbar über die Veräußerung der Vermögensgegenstände und die Wiederanlage der Erlöse bestimmen kann.

Diese Verträge können nur noch bis zum 01. 07. 2010 geheilt werden.

Mindesttodesfallschutz:

Ab dem 31. 03. 2009 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen müssen ein Mindesttodesfallschutz enthalten. Bei laufender Beitragszahlung muss dieser mindestens 50% der über die Vertragslaufzeit gezahlten Beiträge entsprechen. Bei Verträgen mit abweichender Beitragszahlungsdauer gelten weitere, detailliertere Regelungen.

Weitere Änderungen

gibt es unter anderem bei der steuerlichen Behandlung für Vertragsänderungen bei einem Wechsel der versicherten Person. Diese ist in jedem Fall steuerschädlich (ausgenommen Versorgungsausgleich bei ausgleichspflichtigen Ehegatten)

Auch die Regelungen bei Policendarlehen und der Auszahlung von gekauften Lebensversicherungen werden geändert.

Bei weiteren Fragen und der Prüfung der Versicherungsverträge ist Ihnen ihr (Steuer-) Berater gern behilflich.

14.
Januar '09

Deutsche fürchten Altersarmut


Guten Abend, sehr geehrte Leser,

eine Umfrage von Aviva (das ist der Konzern zu dem auch die Delta Lloyd gehört) ergab, das mehr als sechs von zehn Deutschen der “rentennahen” Jahrgänge befürchten im Alter nicht genug Geld zur Verfügung zu haben.

Hauptgrund sehen die Befragten in den sinkenden gesetzlichen Renten. Nur noch 8 Prozent der “BestAger” gehen davon aus, dass der Staat im Ruhestand eine ausreichende Vorsorge zur Verfügung stellen kann udn wird.

Auch wenn das Thema Altersvorsorge sicher nicht zu den spannenden Themen gehört, empfehle ich Ihnen jedoch dringend sich mit dem Thema auseinander zu setzen.

Weitere Informationen zur Altersvorsorge finden Sie auch hier unter ALTERSVORSORGE.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit einer individuellen Analyse der derzeitigen Versorgungssituation und erkennen Sie in der Analyse den ggf. nötigen Absicherungsbedarf. Anfordern können Sie eine Analyse gern hier.

 

 

08.
Dezember '08

Sozialversicherungswerte 2009 – die Zweite


Bereits vor einigen Wochen berichtete ich hier in meinem Blog über die geplanten Änderungen der Sozialversicherungswerte in 2009 und den neuen Arbeitgeberzuschuss.

Heute nun möchte ich Ihnen die umfangreichen und aktualisierten Übersichten zur Sozialversicherung und alle Sozialversicherungswerte 2009 mitteilen.

Die entscheidenden Änderungen sind unter anderem die Erhöhungen der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung auf 48.600 EUR (2008: 48.600 EUR) und die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze von 43.200 EUR auf 44.100 EUR. Das bedeutet neben der Anpassung des Beitragssatzes durch den Gesundheitsfond (auf 15,5%) auch hier eine weitere Erhöhung der monatlichen Belastung für gesetzlich Versicherte, das natürlich alles bei sinkenden Leistungen.

Auch in der Rentenversicherung erfolgt eine Anhebung der Bemessungsgrenze um 100 EUR in den alten und 50 EUR in den neuen Bundesländern. (Neu sind also monatlich 5.400 EUR in den Alten und 4.550 EUR in den Neuen Bundesländern)

Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie mich gern an.

Die Sozialversicherungswerte 2009 können Sie sich direkt hier als pdf Datei herunterladen.

04.
Dezember '08

Abgeltungssteuer: Fondssparen oder Versicherungslösung?


Liebe Leser,

aufgrund vieler Anfragen zum Thema Abgeltungssteuer und “Was soll/ muss ich denn tun” hier einige kurze Anmerkungen und Denkanstöße. 

Zunächst klingt alles einfach. Ab 2009 werden Einkünfte direkt an der Quelle besteuert und die Bank/ das Institut führt pauschal 25% der Erträge an das Finanzamt ab. Der Kunde muss (bis auf wenige Ausnahmen) keine Erträge mehr in der Einkommensteuererklärung angeben, denn die 25% sind eh weg.

Ganz so einfach ist es aber dann leider doch nicht, denn keine Regel ohne Ausnahme(n).

So kommen zunächst zu den 25% der Solidaritätszuschlag dazu, weiterhin (wenn Mitglied) die Kirchensteuer so das sich die effektive Belastung dann auf 26,375% und bei Kirchenmitgliedern (je nach Bundesland) auf bis zu 27,99% erhöht. Toll oder?

Ich möchte hier heute nur- wie die Überschrift verheißen lässt- nur zwei Sparformen betrachten die sich in der Vergangenheit bei vielen Anlegern großer Beliebtheit erfreuten. Zum einen die Fondssparpläne, zum Anderen die Fondgebundenen Versicherungsprodukte.

Die Fonds allgemein:

Ab 2009 unterliegen generell auch die Investmentfonds der Abgeltungssteuer. Diese müssen zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds unterschieden werden. Bei Zins- und Dividendenerträgen ergeben sich noch recht ähnliche Effekte. Bei ausschüttenden Fonds werden diese zum Zeitpunkt der Auszahlung (der Zinsen/Dividenden) mit der Abgeltungssteuer belegt. Bei den wiederanlegenden Fonds gibt es ja keine Ausschüttung und somit nutzt man hier das Geschäftsjahresende als Datum. Die Besteuerung von Zwischengewinnen bleibt auch nach der Abgeltungssteuer bestehen.

Bei den Kursgewinnen ergeben sich jedoch hier gewaltige Unterschiede. Bei ausschüttenden Fonds erfolgt die Besteuerung sofort bei der Ausschüttung, bei thesaurierenden Fonds können die Erträge zunächst zur Wiederanlage genutzt werden. Die Besteuerung erfolgt hier erst, wenn diese in den Besitz des Kunden gelangen. Dieses geschieht immer dann, wenn der Anteilseigner die Anteile verkauft oder zurückgibt. Bei der langen Haltedauer ergibt sich hier ein gravierender Unterschied.

Fondssparpläne:

Hier wird jede einzelne Einzahlung wie eine Einmalzahlung behandelt. Nach dem 31.12.2008 eingezahlte Beträge unterliegen somit der neuen Regelung. Es gelten die oben genannten Regelungen für Fonds.

Fondgebundene Lebens-/ Rentenprodukte:

Diese Produkte sind quasi der “Gewinner der Reform”. Warum? Die Zinsen-/ Dividenden und Kursgewinne, die innerhalb der Laufzeit anfallen verbleiben bis zur Auszahlung oder zum Rückkauf (Kündigung) unbesteuert. Das eingezahlte Kapital lässt sich somit mit Zins- und Zinseszins Effekt über die Jahre und Jahrzehnte unvermindert zur Vermehrung nutzen. In der Regel sind die Einkünfte im Alter geringer als im Erwerbsleben so das sich hier bei (Teil-) Auszahlungen ein weiterer positiver Effekt ergibt.

Betrachten möchte ich hier die Regelung für neue und alle Verträge nach dem 31.12.2004. Für diese gilt bei Einhaltung der Voraussetzungen (mind. 12 Jahre Laufzeit, Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) eine Besteuerung nur auf die halben Erträge. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 47,5% schneiden Anleger noch besser ab als bei einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25%+ Soli.

Lässt man sich die Summe nicht als Kapital einmalig sondern als monatliche Rente auszahlen so stellt sich der Effekt noch günstiger dar, denn hier wird nur der so genannte Ertragsanteil besteuert.

Riester- und Rürupverträge sind nicht betroffen, denn diese unterliegen nicht der Abgeltungssteuer sondern der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase.

Sie sehen, es gibt vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten um die Besteuerung zu optimieren. Einige Anbieter nutzen den Vorteil des Versicherungsmantels, gestatten aber ähnliche Flexibilität wie ein Depot und bieten mehr als 6.000 Fonds zur Auswahl.

Welche Variante für Sie in Frage kommt oder die richtige ist ist pauschal nicht zu sagen, lassen Sie sich beraten und ihr individuelles Angebot erstellen. Ich helfe Ihnen gern weiter.

Ihr 

Sven Hennig